Keine Arbeitslosenhilfe. Kann das sein?

Begonnen von Weißnicht, 12:48:10 Di. 22.Juni 2004

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Weißnicht

Es geht darum, dass mein Mann seit 1 1/2 Jahren arbeitslos ist. Er hatte 2 Entlassungswellen überstanden, bei der dritten war er leider dabei.
Nun hat ihm im Januar 2004 sein Vater ein vermietetes Haus überschrieben (aus steuerlichen Gründen). Auf diesem Haus liegen aber noch Schulden, die allerdings durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.
 Dieses Haus darf laut notariellem Vertrag weder verkauft, verpfändet noch sonst irgendwie belastet werden, sonst kann der Vater dieses Haus zurückfordern (natürlich auf unsere Kosten).
Mein Mann hat Anfang Juni den Antrag auf AlHi stellen müssen und dort natürlich auch das Haus angeben müssen.
Dieses Haus wird jetzt als Vermögen angerechnet, obwohl es ja wie gesagt nicht verkauft werden darf und auch noch nicht abbezahlt ist.
Weiß jemand von Euch, ob sich da ein Einspruch lohnen würde oder ist es rechtens, das Haus als quasi Barvermögen anzurechnen?
Ich denke mal schon, es war wahrscheinlich schon von vornherein ein Fehler, dass mein Mann trotz Arbeitslosigkeit diesen Knebelvertrag seines Vaters überhaupt unterschrieben hat.
Weiß da evtl. jemand, was wir  machen können?
Danke schon mal für Eure Antworten.

Liebe Grüße  :)

sumpf

einspruch kann sich lohnen. insbesondere die fehlende verwertbarkeit des objektes beschreiben. evtl. ist der teil der mieteinnahmen die als tilgung verwandt werden einkommen, dass anzurechnen ist.
aber achtung, könnte sein, dass das finanzamt sich an euch wendet wg scheingeschäft.
auch scheint es grundsätzlich folgendes problem zu geben. vater hat vorkaufsrecht, dann soll er das haus auch kaufen + plums da ist geld.
genaueres ist schwer zu sagen, da die genauen bedingungen nicht vorliegen. vielleicht hilfts ja.
ich würde immer widerspruch einlegen.
es grüsst der sumpf

Fairina

Wie üblich Fehlinfos seitens bestimmter SB´s.

Also der Bezug von SH und/oder ALH - nicht ALG - setzt voraus, das ein Vermögen zu verwerten ist. Gerade der Knebelvertrag des Vaters schützt. Und Scheingeschäft ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen.
Fairina

sumpf

scheingeschäft ist offensichtlich. die normale nutzung des objektes ist unterbunden durch vertrag. damit ist offensichtlich
a) steuerverkürzung des vaters, da aufgrund des vertrages dieser eigentlich inhaber aller rechte ist
b) der offizielle inhaber das objekt nicht wirtschaftlich nutzen kann und darf
es grüsst der sumpf

Weißnicht

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Wir haben am nächsten Tag direkt Widerspruch eingelegt. Das ist jetzt ja fast 5 Wochen her.
Wie lange kann es dauern, bis man Bescheid bekommt? Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungswerte?
@ Sumpf:
Es ist kein Scheingeschäft, da offiziell überschrieben (vorgezogene Erbschaft) mit Genehmigung vom Finanzamt.

Liebe Grüße

 :)

milo

ZitatOriginal von Weißnicht


Wir haben am nächsten Tag direkt Widerspruch eingelegt. Das ist jetzt ja fast 5 Wochen her.
Wie lange kann es dauern, bis man Bescheid bekommt? Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungswerte?
 :)
Hallo Weißnicht !

u.U. Monate kann es Monate dauern, wie ich desöfteren gelesen habe ... :evil: Aber ein "bisschen" hat mensch es ja schliesslich auch selbst in der Hand:

Nach 4 Wochen ist es zu empfehlen ein freundliches ;) Erinnerungsfax aufzusetzen, indem man zu verstehen gibt, dass man bis zum Tag x einen Bescheid erwartet. Als Frist sollte eine Woche reichen.

Bei uns hat es bisher immer so geklappt und es wurde umgehend reagiert ...

Toi, toi, toi ...

Milo

Weißnicht

Dankeschön  :D , dann werden wir es mal versuchen.

Liebe Grüße  :)

LiquidSnake

Wenn die sich aber trotzdem nicht regen beim AA, dann kannste eine Untätigkeitsklage beim Zuständigen Sozialgericht einreichen und so das AA zwingen was zu tun. Vorher sollte man aber einen Brief aufsetzten und letzte Frist setzten mit dem Verweis das nach Ablauf der Frist Untätigkeitsklage eingereicht wird.

Liquid

  • Chefduzen Spendenbutton