EuGH: Kath. Kirche diskriminierte offenbar Chefarzt – weil er katholisch ist

Begonnen von dagobert, 14:43:30 Di. 11.September 2018

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dagobert

ZitatKatholische Kirche diskriminierte offenbar Chefarzt – weil er katholisch ist
Der EuGH hat entschieden, dass die Entlassung eines wiederverheirateten Chefarztes eine Diskriminierung sein kann.

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Die katholische Kirche in Deutschland hat eines ihrer berühmtesten und langwierigsten arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren der letzten Jahre verloren, nach gut neun Jahren Verhandlung auf allen Ebenen, Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht und schließlich Europäischer Gerichtshof.
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Der Fall, um den so lange gestritten wurde, spielt in Düsseldorf: Romuald A., Chefarzt einer Abteilung für Innere Medizin eines katholischen Krankenhauses, heiratet im August 2008 in zweiter Ehe eine ehemalige Assistenzärztin seiner Abteilung, standesamtlich. Im März 2009 kündigt die Klinik Romuald A. Begründung: Der Chefarzt habe seine Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Erzbistum Köln, verletzt.

Das Grundgesetz privilegiert die Kirchen

Das Erzbistum erwartet von seinen Mitarbeitern laut Arbeitsvertrag, ,,dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten". Eine Scheidung ist in der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht vorgesehen. Eine zweite Ehe schon gar nicht. Romuald reicht Klage gegen die Kündigung ein. Damit nimmt die Geschichte ihren Lauf.
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In all diesen Fällen, wie auch im Fall des Düsseldorfer Chefarztes, geht es letztlich immer um die gleiche Frage: Wie sehr darf die Kirche in das Privatleben ihrer Mitarbeiter hineinregieren? Das Grundgesetz spricht den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht zu (zum Beispiel Artikel 4, Abs. 2: ,,Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet"), aus denen die Kirchen bestimmte arbeitsrechtliche Privilegien ableiten können.

Nur: Diese Privilegien müssen immer wieder neu mit den Grundsätzen des sonstigen Arbeitsrechts abgewogen werden, und bei dieser Abwägung hat die Kirche vor Gericht in letzter Zeit immer häufiger das Nachsehen, vor allem auf europäischer Ebene.
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Außerdem wies Anwalt Müller stets darauf hin, dass sein Mandant schon vor der offiziellen Heirat jahrelang mit seiner Kollegin in einer eheähnlichen Beziehung gelebt habe. Das habe die Kirche nie beanstandet. Warum war das dann moralisch okay, die Wiederverheiratung aber nicht?

Müllers Argumente zogen vor den verschiedenen Gerichten mal mehr, mal weniger, und schließlich, 2014 in Karlsruhe vorm Bundesverfassungsgericht, schien die Kirche das bessere Ende für sich gehabt zu haben: Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das dem Chefarzt recht gegeben hatte, auf und betonten in besonderer Weise das Selbstbestimmungsrecht der Kirche in arbeitsrechtlichen Fragen. Kölns Kardinal Rainer Maria Woelki jubelte damals: ,,Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit." Anwalt Müller sagt heute: ,,Wenn die Kirche es dabei belassen hätte, wäre diese Geschichte ein Einzelfall geblieben."

Stattdessen aber ließen die kirchlichen Anwälte den Prozess auch dann noch weiterlaufen, als das gerüffelte Bundesarbeitsgericht sich mit einem Fragenkatalog zu den Privilegien der Kirche an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wandte und um eine grundsätzliche Klarstellung bat. Hierbei erwies sich nun ein letztes Argument von Müller als spielentscheidend, auf das er erst im Laufe der jahrelangen Auseinandersetzung gekommen war: die Sache mit der Ungleichbehandlung.

Tatsächlich hatte Müller irgendwann herausgefunden, dass am Klinikum seines Mandanten noch mindestens zwei weitere Chefärzte in zweiter Ehe lebten, denen aber nie gekündigt worden war: Es waren nämlich keine Katholiken. Somit lag eine paradoxe Konstellation vor: Ein katholisches Krankenhaus benachteiligte einen seiner Ärzte gegenüber anderen Ärzten, weil er katholisch ist.

Der EuGH erkannte darin nun einen möglichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Nicht nur sei kein Zusammenhang zwischen der Zustimmung zum Eheverständnis der katholischen Kirche und den Tätigkeiten des Chefarztes zu erkennen. ,,Erhärtet" werde diese Annahme auch noch, da ähnliche Stellen im Krankenhaus nicht-katholischen Angestellten anvertraut worden seien, so die Richter am Dienstag. Das Bundesarbeitsgericht muss den Fall im Lichte dieser Grundsatzentscheidung nun noch einmal neu behandeln.

Für Romuald A., der während der ganzen Auseinandersetzung weiter in seiner Abteilung gearbeitet hat, ist das Urteil eine gute Nachricht, nicht aber für die Kirche: Der EuGH hat zwar unter anderem mit Ermessensspielräumen und dehnbaren Faktoren wie der Verkündigungsnähe argumentiert, sieht aber auch in der Ungleichbehandlung von Katholiken gegenüber Nicht-Katholiken per se die Gefahr der Diskriminierung. Insofern ist schwer einzusehen, wie kirchliche Betriebe künftig noch besondere Loyalitätsansprüche an das Privatleben ihrer katholischen Mitarbeiter stellen können, ohne gleich den nächsten Gerichtsprozess zu riskieren.

Es sei denn, sie stellen künftig nur noch Katholiken ein, was in Deutschland allerdings immer schwieriger werden dürfte. Mangels Katholiken.
https://www.welt.de/wirtschaft/article181491540/EuGH-Urteil-Katholische-Kirche-diskriminierte-offenbar-Chefarzt-weil-er-katholisch-ist.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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