Ein-Euro-Jobber müssen Fahrtkosten selbst zahlen

Begonnen von Kater, 14:43:54 Do. 13.November 2008

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Kater

ZitatEin-Euro-Jobber müssen Fahrtkosten selbst zahlen

Kassel (AP) Ein-Euro-Jobber müssen grundsätzlich die Fahrtkosten zu ihrer Arbeitsgelegenheit selbst bezahlen. Sie können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag urteilte. Zunächst müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem Ein-Euro-Job aufgebraucht werden. Erst wenn Fahrtkosten oder Berufskleidung nicht mehr finanziert werden könnten, müsse die Arge die Kosten dafür erstatten.

Im verhandelten Fall war ein Arbeitsloser aus Iserlohn in einem Möbellager eines Sozialkaufhauses beschäftigt. Bei dem Ein-Euro-Job arbeitete er 30 Stunden wöchentlich und erhielt monatlich höchstens 130 Euro. Für den vier Kilometer langen Weg zur Arbeit benötigte er eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Die Kosten in Höhe von 51,90 Euro wollte die Arge Märkischer Kreis aber nicht erstatten. Der Verdienst aus dem Ein-Euro-Job reiche aus, um die Anfahrt bezahlen.

Der Arbeitslose führte dagegen an, dass sich die Arbeit nicht mehr lohne. Er müsse 40 Prozent seiner Aufwandsentschädigung für die Fahrtkosten aufwenden. Dies sei unangemessen. Die Kasseler Richter wiesen jedoch darauf hin, dass bei Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsentgelt, sondern eine Sozialleistung gezahlt werde. Die Aufwandsentschädigung könne für alle beruflich anfallenden Kosten aufgebraucht werden. Dies sei für Empfänger von Arbeitslosengeld II auch zumutbar.

Bei Arbeitslosengeld II wird die Geldleistung meistens von Kommunen und Agenturen für Arbeit gemeinsam ausgezahlt. Beide haben dafür Arbeitsgemeinschaften (Arge) oder Jobcenter gegründet.

(Aktenzeichen: B 14 AS 66/07)

http://www.bundessozialgericht.de

http://de.news.yahoo.com/1/20081113/tde-ein-euro-jobber-mssen-fahrtkosten-se-5788066.html

Wilddieb Stuelpner

Die Kasseler Sozialrichter des BSG in ihrem privilegiertem Beamtendasein, vom Steuerzahler luxuriös ausgestattet, haben noch nie am eigenen Leib das Hartzpaket zu kosten bekommen, maßen sich aber an, fachkundig zu urteilen. Sie verlieren sich, wie bei Winkeladvokaten typisch, in juristische Spitzfindigkeiten.

Ein AN erhält von seinen AG zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein einkommenssteuerbegünstigtes Jobticket oder kann sich für die Fahrtkosten zur Arbeit einen Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder setzt diese vorgeschossenen Fahrtkosten mit der Einkommenssteuererklärung als Kilometerpauschale und damit Werbungskosten von der Steuer ab. Und das bei weitaus höheren Einkunftsverhältnissen als ein langzeitarbeitsloser Alg-II-Bezieher.

Der zum Ein-Euro-Job verdonnerte Alg-II-Bezieher hat die Eingliederungsvereinbarung und die Sperrzeitandrohung im Genick, wenn er sich nicht fügt. Seine Arbeit ist keine Arbeit, sondern spitzfindigerweise eine Arbeitsgelegenheit, wo man die gleichen Fahrtkosten als nicht absetzbare, sondern zu selbst ertragenden Kosten erklärt.

Leben wir in einem Sozialstaat und gibt es soziale Gerechtigkeit?

Was ist an der erbrachten Arbeit und Arbeitsergebnis eines AN und eines Ein-Euro-Jobbers so grundlegend verschieden, daß man Letzterem sozial ausgrenzt, disqualifiziert und diskriminiert bei einer erheblich geringeren Einkunftsmöglichkeit?

Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 116, MDR, Do 13.11.08 18:47:56
                         
Heute: Gleich mehrere Urteile zu Hartz IV
                                       
Das Bundessozialgericht in Kassel hat mit mehreren Urteilen die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern geklärt.           
                                       
So brauchen Betroffene nicht selbst für die Klassenfahrten ihrer Kinder zu zahlen. Wie die Richter erklärten, müssen
die Jobcenter die Kosten in voller Höhe übernehmen.

siehe Videotexttafeln 602/603
                                       
Zudem entschied das Gericht, dass Ein-Euro-Jobber keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Fahrtkosten zur Arbeit erstattet werden. In einem weiteren Urteil heißt es, dass auch sogenannte Patchwork-Familien eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Auch haben Asylbewerber keinen Anspruch auf ALG II.

Videotexttafel 602, MDR, Do 13.11.08 18:50:09
         
Jobcenter bezahlen Klassenfahrten 
                                       
Hartz-IV-Empfänger müssen nicht selbst für die Klassenfahrten ihrer Kinder zahlen. Das hat das Bundessozialgericht
in Kassel entschieden. (AZ: B 14 AS 36/07)

Die Richter erklärten, die Kommunen müssten die Kosten für die Fahrten in voller Höhe übernehmen. Den Jobcentern
sei es nicht erlaubt, einen Höchstbetrag dafür festzulegen.               
                                       
Das Gericht entschied zudem, dass sogenannte Patchworkfamilien als Bedarfsgemeinschaft gelten. Einem arbeitssuchenden Kind aus dieser Familie darf deshalb das ALG II gekürzt werden, wenn das Einkommen eines Partners für die Familie ausreicht.  (AZ: B 14 AS 2/08)

Videotexttafel 603, MDR, Do 13.11.08 18:52:28

Fahrtkosten werden nicht erstattet   
                                       
Ein-Euro-Jobber bekommen die Fahrtkosten zur Arbeit grundsätzlich nicht erstattet. Das geht aus einem Urteil des  Bundessozialgerichts Kassel hervor.   
                                       
Die Richter erklärten, die Ein-Euro-Jobber müssten ihr Entgelt für den Job einsetzen. Nur wenn das Geld nicht ausreiche, um Fahrtkosten oder erforderliche Berufsbekleidung zu zahlen, müsse das Jobcenter die Kosten erstatten. (AZ: B 14 AS 66/07)
                                       
Die Richter erklärten zudem, dass Asylbewerbern kein Arbeitslosengeld II zusteht. Der gesetzlich festgelegte Ausschluss von diesen Leistungen sei nicht zu beanstanden. (AZ: B 14 AS 24/07)

Pinnswin

EEJ ist keine Arbeit, das ist reines gemeinnütziges Privatvergnügen. Genau, wie Erdbeerenpflücken, Weinlesen und Spargelstechen, alles reines Privatvergnügen. Davon soll man nicht leben können, es soll einen nur davon abhalten, den nächstbesten Schläcker zu überfallen oder den ganzen Tag in der Spielothek rumzusaufen.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

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