Karl-Josef Laumann über die Hotline Zeitarbeit

Begonnen von sleepy5580, 19:33:53 Mi. 24.Dezember 2008

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sleepy5580

Einmal gut durchlesen ;) sind tolle Sachen drin z. B.  Rechtschutz sofort etc. also dann mal viel Spass beim lesen und Herrn Laumann drauf festnageln ... ein nettes weihnachtsgeschenk für alle LAN ^^


http://www.ig-zeitarbeit.de/admindownload/Laumann-CDU-Landtagsrede.pdf

unkraut


ZitatDie Branche hat vorher keine Tarifverträge gehabt, weil galt, dass das bezahlt werden musste, was in den Verleihunternehmen üblich war: Equal pay.
wußte ich gar nicht

Also wer jetzt in die Gewerkschaft eintritt ... bekommt sofort Rechtsschutz Unterstützung .
Na das ist doch mal was . Wäre weiter zu beobachten wie es prakisch aussieht . Kann man nur auf entsrechende Infos des DGB hoffen .
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

sleepy5580

@ unkraut
das ist auch das was bei IGZ und BZA ab 1.1.09 für Neueinstellungen gilt (gibt für die ja keinen Entgelttarifvertrag mehr)  ;) auch wenn die sich sicher versuchen werden drum zu drücken.

sedanon

Zitat von: unkraut am 20:41:26 Mi. 24.Dezember 2008

ZitatDie Branche hat vorher keine Tarifverträge gehabt, weil galt, dass das bezahlt werden musste, was in den Verleihunternehmen üblich war: Equal pay.
wußte ich gar nicht

Also wer jetzt in die Gewerkschaft eintritt ... bekommt sofort Rechtsschutz Unterstützung .
Na das ist doch mal was . Wäre weiter zu beobachten wie es prakisch aussieht . Kann man nur auf entsrechende Infos des DGB hoffen .

Rechtsschutz ist ja ´ne schöne Sache. Kann man immer brauchen.
Nur was bringt´s auch und gerade um Equal Pay durchdrücken zu können ?
Wie die Gerichte unlängst entschieden haben, hat das Faß nach unten keinen Boden mehr
(1-Euro-Job, in Form von Bäume mit Folie zu umwickeln, für einen Ingenieur, als Maßnahme um wieder in Arbeit kommen zu können ???).
Welches Urteil sollte man sich trotz RS von politischen Richtern erwarten können ?
Das Hauptproblem von Laumann ist, dass er seinem Namen zu 100 % gerecht wird.
Wenn ich so einen Scheiß von ihm lese "Den folgenden Satz habe ich mir gut überlegt: Ich finde, ein Tarifvertrag, der dafür da ist, einen anderen Tarifvertrag zu unterbieten, kann kein christlicher Tarifvertrag sein." kommt mir fast das Frühstück wieder hoch.
Bei dem Satz "Denn Auftrag von Gewerkschaften ist es, egal wie die Gewerkschaft heißt und wie sie sich gesellschaftspolitisch verpflichtet fühlt, die Arbeitsbedingungen von Menschen zu verbessern, und sie ist nicht dafür da, einen Tarifvertrag, der Arbeitsbedingungen beschreibt, grundsätzlich zu unterbieten." stellt sich mir die Frage, worin die Politik hier ihren Auftrag sieht. Schließlich hätte die Politik es in der Hand EU-Recht durchzudrücken. Wenn man sich politisch für Arbeitslose und ZAN nur ansatzweise so ins Zeug legen würde wie für Zocker an der Börse, hätten wir schon längst das nordeuropäische Modell von Leben und Leben lassen. Aber dies ist nicht opportun, in Zeiten von Wirtschaftsweisen und Industrielobbyisten.
Da die Politik genau weiß, dass das Rennen ZAF vs. Gewerkschaft kein Ende nehmen wird, und dies so auf perverse Weise gut für die Arbeitslsosenstatistik ist, wird die Politik wie bisher nichts tun.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sleepy5580

Die Hoffnung stirb zuetzt ;) aber wenigstens mal ein Politiker ausserhalb der Linkspartei der zu mindestens mal ein wenig angagiert,vielleicht ein kleines Pünktchen Licht am Ende des Tunnels welcher Hoffung wecken könnt. Und zum Thema Equal Pay kann man nur hoffen das es den ein oder anderen gibt der das nach Neueinstellung ab 1.1.09 beim BZA/IGZ gerichtlich durchdrückt.


Und zum Thema nach unten gibt es keinen Boden mehr sag ich nurdas gegen eine Wuppertaler ZAF Klage durch eine Gewerkschaft nach folgendem Punkt erhoben wurde ;)
Zitat
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren

Laut Gesetz liegt Lohnwucher dann vor, wenn die Vergütung in auffälligem Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht. Zudem muss die Vergütungsvereinbarung unter Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, eines Mangels an Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche zustande gekommen sein.

Lohnwucher wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe betraft, in schweren Fällen kann sie bis zu zehn Jahre betragen. Dabei wenden die Gerichte in der Regel eine Faustformel an: Sobald der Lohn weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Tarif beträgt, liegt Lohnwucher vor.

sedanon

Ja, ja. Der Lohnwucher vs. Zumutbarkeit.
Gibt es zu der Klage ein Aktenzeichen o.ä. ?
Auch nett : Thema u.a. - Lohnwucher im Konflikt mit Tariflöhnen :
Hier heißt es sinngemäß : Gibt es Tarife, dann gibt es auch keinen Lohnwucher.
Selbst dann, wenn an am Ende des Monats den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen muß.
Auch ein Grund weshalb man von der ARGE keine qualifizierten Jobangebote erhält, sondern
meistens nur für bessere Hilfsarbeiterjobs. Da fällt ein Mißverhältnis zwischen miesen Tariflöhnen
und noch mieseren ZAF-Tarifen nicht so auf.

http://www.strassenfeger.org/strassenfeger/ausgabe_2007-10/0016.html
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Wilddieb Stuelpner

Zwischen Tariflöhnen und Tariflöhnen muß man differenzieren - richtig. Nicht wo das Etikett Tarif draufsteht muß auch Tarif drin sein, sondern es entpuppt sich dann häufig um eine Aushöhlung und Umgehung des Strafttatbestandes des Lohnwuchers durch Unternehmer und Gewerkschaften. Leih- und Zeitarbeit, Kombilöhne, befristete Lohn- und Eingliederungszuschüsse  sind so ein typisches Beispiele für eine langfristige Unternehmersubventionierung, vom Gesetzgeber wirtschaftskriminell organisierte Lohndrückerei, zum Zweck der gesicherten Profitmaximierung.

Es geht im Grundsatz darum, einen im gesamten Bundesgebiet und in Europa allgemeingültigen Bewertungsmaßstab für Arbeitsaufgaben und Berufe zu finden, der unabhängig von der zeitlichen, räumlichen, branchentypischen und personellen Ausübung der Arbeitstätigkeiten gültig ist und nach dem Leistungsprinzip die wesentlichen, gestellten Arbeitsanforderungen in Qualität, Quantität, Qualifikation, Verantwortungsbereich und Beufserfahrung festhält, sich dabei gleichzeitig an die soziokulturellen Veränderungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Lebenshaltungskosten orientiert. Immmer in feststehenden Gültigkeitszeitspannen sind Überprüfungen und Korrekturen dieser Bewertungsunterlagen festzusetzen.

Und dieses Prinzip der flächendeckenden Arbeitsbewertung nennt man in Fachkreisen Eingruppierung bzw. Arbeitsklassifizierung.

Es gibt dabei 2 methodische Vorgehensweise:

a) die summarische und
b) die analytische Arbeitsklassifizierung.

Die summarische Arbeitsklassifizierung war der Ausgangspunkt einer Arbeitsbewertung, aus der sich die analytische Arbeitsklassifizierung weiterentwickelt hat.

Die summarische Arbeitsklassifizierung nimmt die Arbeitsbewertung nur grob und oberflächlich vor und entspricht heutiger arbeitswissenschaftlicher Vorgehensweise nicht mehr. Das ist der arbeitswissenschaftliche Stand der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts. Auf diesem und weit unter diesem Niveau wird der Wert der Arbeit in der BRD meist ohne und in sehr wenigen Fällen mit Mitteln und Methoden der summarischen Arbeitsklassifizierung festgesetzt und ist darin eingefroren worden. Wir leben nur nicht mehr in den 50er Jahren unter den damaligen Arbeits- und Lebensbedingungen.

Wichtig ist, daß keine konkreten Arbeitsplätze und Arbeitspersonen bei der summarischen wie analytischen Arbeitsklassifizierung bewertet werden, sondern neutral eben Arbeitsaufgaben, wo beliebig Meier, Schulze, Lehman jeweils mit den gleichen Arbeitsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen den Anspruch auf den jeweils ermittelten Arbeitsverdienst nach Lohn- oder Gehaltsgruppe konkurrenzfrei haben.

Von der Begriffswelt in der Arbeitsbewertung wird das Matrijoschkaprinzip angewendet. Arbeitsverrichtungen ist die kleinste Form einer menschlichen Arbeitsform. Aus mehreren Arbeitsverrichtungen werden Arbeitsgänge bestimmt und aus mehreren Arbeitsgängen entsteht die Arbeitstätigkeit. Die Summe aller Arbeitstätigkeiten macht die Arbeitsaufgabe aus.

Mit der summarischen Arbeitsklassifizierung geht man so vor:

1. Es wird eine Bezeichnung der Arbeitsaufgabe festgesetzt.

2. Mit 2, 3 Sätzen werden die wichtigsten Arbeitstätigkeiten, Arbeitsgänge, Arbeitsverrichtungen pauschalierend, grob und oberfächlich genannt, egal wie umfangreich, strukturiert und kompliziert die Arbeitsaufgabe tatsächlich ist.

3. Es werden typische Anwendungsbeispiele der Arbeitsaufgabe genannt

4. Die Eingruppierung der Arbeitsaufgabe in Lohn- oder Gehaltsgruppen findet statt, gegebenenfalls werden Lohn- und Gehaltsspannen in Von-Bis-Bereichen festgesetzt.

Die analytische Arbeitsklassifizierung ist mit einem höherem, gründlicherem, tieferen und genauerem Ermittlungsaufwand verbunden. Was präziser ist, ist allerdings auch rechtssicherer, hat bessere Beweiskraft in Arbeitsrechtsverfahren. Daher wird die analytische Arbeitsklassifizierung in der BRD auch nicht angewendet. Sie war in der DDR die typische Form der Arbeitsbewertung ab den 70er Jahren mit Einführung leistungsorientierter Grundlöhne bei Produktionsarbeitern, Meistergehältern, Hoch- und Fachschultarifen, EDV-Tarifen, Löhnen und Gehältern in produktionsvorbereitenden und in nachsorgenden Bereichen eines Betriebes und detailliert im Arbeitsgesetzbuch verankert.

Bundesdeutsche und westeuropäische Unternehmer lassen die analytische Arbeitsbewertung völlig unter dem Tisch fallen.

Die summarische Arbeitsklassifizierung eröffnet dem Unternehmer zumindest noch einen, begrenzten Bereich, einen eigenen, eigenwilligen Spielraum eigener Auslegung und Begründung wie er was wie wertvoll in seinen Augen ansieht. Deshalb kleben Unternehmer lieber an der summarischen Arbeitsklassifizierung oder wenden sie am liebsten erst gar nicht an, diktieren stattdessen wie auf arabischen Basaren den Preis für eine Arbeit zu Hungerkonditionen. Das nennen sie dann Lohnfindung nach Angebot und Nachfrage.

Bei der analytischen Arbeitsklassifizierung geht man so vor:

1. Festsetzung der Bezeichnung der Arbeitsaufgabe

2. Arbeitswissenschaftliche Fachkräfte gehen vor Ort und ermitteln durch Arbeitsplatzanalysen und Anforderungsstudien die Charakteristik der jeweiligen Arbeitsaufgabe. Ihnen stehen Vergleichswerte aus einem arbeitswissenschaftlichem Bewertungskatalog zur Verfügung

3. Bewertet werden im Einzelnen

a) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlangen) je nach Aufbau, Umfang und Kompliziertheit der Arbeitsmittel
b) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsgegenständen (Bodenschätze, Rohstoffe, Halbfabrikate, Finalprodukte) je nach ihrem technisch und technologischem Bearbeitungsgrad und -fortschritt
c) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im naturwissenschaftlichem Bereich (z.B. in Biologie, Physik, Chemie)
d) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im technischen, technologischem und arbeitsorganisatorischem Bereich (Produktionsverfahren, Fertigungsprinzipien, Arbeitsmethoden)
e) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im betriebswirtschaftlichem Bereich
f) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im juristischem Bereich, begrenzt auf das eigene Arbeits- oder Sach- oder Leitungsgebiet
g) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im Umgang mit Menschen, begrenzt auf den jeweilig ausgeübten Verantwortungsbereich (fachliche Anleitung und/oder disziplinarische Unterstellung; soziale Menschenführung)
h) Arbeitsanforderungen an die berufliche Qualifikation (ungelernt, Anlerntätigkeit, Facharbeiter, Meister, Hoch- oder Fachschulkader verbunden mit der Dauer der jeweiligen Berufserfahrung von kurzfristig, mehrjährig oder langjährig, Erwerb von Zusatzqualifikationen - z.B. Schaltberechtigungen, Berechtigungsscheinen - z.B. Schweißerpässe, Bedienberechtigungen - z.B. für Lokomotiven, Kräne, LKW, PKW, Arbeits- und Baumaschinen, Befähigungsnachweise)
i) Arbeitsanforderungen und Kenntnisse im Umgang mit Rechtsvorschriften und Bestimmungen im Gesund-, Arbeits- und Brandschutz
j) Arbeitsanfordeungen und Kenntnisse im Umgang mit EDV-Technik (Taschenrechner, Tischrechner, Arbeitsplatz- oder Personalcomputer, Bürocomputer, Rechneranalagen und Rechnernetzwerke)

Die Arbeitsanforderungen waren feiner untersetzt in Anforderungarten und sie wiederum in Anforderungsstufen. Für jede erfüllte Anforderungsart und -stufe wurden Punktwerte vergeben. Waren alle Anforderungsarten und -stufen mit Punkten bewertet worden, wurden diese aufsummiert und die Punktsumme einer Punktspanne in einem Von-Bis-Bereich zugewiesen. Daraus ergab sich dann die Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitsaufgabe.

Die Arbeitsbewertung nach der analytischen Arbeitsklassifizierung unterlag nicht der alleinigen Entscheidungsgewalt des Unternehmers, sondern lag in den Händen einer betrieblich und fachlich geschulten Arbeitsgruppe,war also ein Ergebnis kollektiver Entscheidungsfindung und damit weitgehend objektiv und sachlich begründet.

Kein Wunder, daß man im Kapitalismus von einer allgemeingültigen, flächendeckenden, neutralen, objektiven, sachlichen, fachkundigen und präzisen Arbeitsbewertung auf dem analytischem Weg nichts wissen will, denn es schränkt erheblich die spekulative Umgehensweise mit dem Wert menschlicher Arbeitskraft ein. Analytische Arbeitsklassifizierung bekämpft also den Warencharakter der menschlichen Arbeitskraft, denn wenn es objektive und neutrale Bewertungsmöglichkeiten gibt, dann hat die Existenz von Markt, Spekulation und Feilscherei keine Berechtigungsgrundlage mehr.

Die Anwendung der analytische Arbeitsklassifizierung wäre ein sozialer Fortschritt und jeder AN wie Arbeitsloser könnte bei Beweisführung, daß er die bewerteten Arbeitsanforderungen erfüllt, auch ohne große Diskussion den Tariflohn einfordern, egal wo er sich in der BRD oder in Europa aufhält. Diese eingruppierte Arbeitsaufgabe wäre grundsätzlich verbindlich für jedermann, egal welchen Geschlechts, Alters, Rasse, religioser oder kultureller Zugehörigkeit, welcher Unternehmensform, welchen Wohn- und Arbeitsort er angehört. Und diese Bewertungslogik paßt neoliberalen Verbrecherunternehmern a la CDU/CSU/FDP/SPD-Parteizugehörigkeit ihren Propagandazentralen wie INSM, Konvent für Deutschland, Bertelsmann-Stiftung, Du bist Deutschland, Unternehmensberatungen wie McKinsley und Roland Berger, den Wirtschaftsweisen überhaupt nicht.

Das wäre nämlich auch das Ende des Hartzpakets, der Berechtigung, daß es das SGB II und III, die Arbeitslosigkeit geben darf. Dieses asoziale Erpressungspaket hätte seine Existenzberechtigung verloren. Arbeitslose und AN wären sozial gleichgestellt und gegenseitig nicht mehr ausspielbar und das gleich bundes- und europaweit. So was schränkt erheblich die unternehmerische Profitmaximierung ein und zwingst sie vernünftige Arbeitsverhältnisse und -verträge einzugehen. Das gleiche trifft dann auch für die Arbeitsagenturen, ARGEn und Optionskommunen zu.

Das wäre eine solide Basis für eine soziale Marktwirtschaft, wobei das noch nicht mal der Weg zum Sozialismus wäre, sondern in diese Richtung führen würde.   

sleepy5580

Zitat von: sedanon am 16:57:09 Do. 25.Dezember 2008
Gibt es zu der Klage ein Aktenzeichen o.ä. ?


Aktenzeichen gibt es noch nicht weil die Strafanzeige erst um den 4.12.08 durch Verdi eingereicht wurde, die Justizmühlen mahlen bekanntlich langsam.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: sleepy5580 am 22:47:46 Do. 25.Dezember 2008
Zitat von: sedanon am 16:57:09 Do. 25.Dezember 2008
Gibt es zu der Klage ein Aktenzeichen o.ä. ?


Aktenzeichen gibt es noch nicht weil die Strafanzeige erst um den 4.12.08 durch Verdi eingereicht wurde, die Justizmühlen mahlen bekanntlich langsam.

Die Justizmühlen arbeiten dann langsam, wenn es um die Bearbeitung berechtigter Klagen des Bürger geht und schnell, wenn es um den Schutz der Unternehmerklientel geht. Dann gibt es aber auch Beispiele wie strafrechtlich fällige Reiche und Schöne ihre Hände zum Viktoriazeichen erheben und die Gelegenheit ergreifen, sich ihre Strafe auszusuchen oder das Verfahren wirkungsvoll niederschlagen.

Dazu Youtube: Volker Pispers: Entlastung der Justiz

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