Kündigung erhalten, neuer Einsatz, Kündigung zurücknehmen!??

Begonnen von Murmel, 11:04:58 Mo. 16.März 2009

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Murmel

Angenommen die ZAF möchte die Kündigung zurückziehen, weil sie einen neuen Einsatz gefunden hat, muss man als AN das annehmen?
Weil ich eigentlich ja weg will und nun nicht weiß, ob ich das dann annehmen MUSS???

vampyrella

Gute Frage, bist du denn schon arbeitslos gemeldet?
Wenn ja, fällst du ja (wenn auch nur teilweise, wenn du noch mit ALG2 aufstocken musst) ins ALG1, und da brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn dann MUSST du gar nichts annehmen.
Nur ,wenn du dann ganz  ins ALG2 rutscht, wird dir die ARGE Feuer unterm Hintern machen.
o
L_/
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Murmel

Ich habe am Freitag zum 15.04. meine Kündigung fristgerecht erhalten und war auch direkt am Freitag beim AA, bekomme ALG1 dann.
Sicher, dass ich das dann ablehnen kann, wenn die mir etwas von der ZAF anbieten? Nicht, dass die mir noch mit irgendetwas drohen und sagen, dass
ich in dem Monat ja noch bei denen beschäftigt bin und Einsätze annehmen muss.

Ich befürchte nämlich, dass die mir jetz in dem Monat noch einen Einsatz geben, der über den 15.04. hinaus geht, die dann einen neuen
Vetrag mit mir abschließen wollen und ich dann viel schlechtere Konditionen habe!!!!

bobm.

Hallo Murmel,
also Fakt ist:
Das du bist zum 15.04.2009 einen Arbeitsvertrag hast.
Wenn die dir einen neuen Auftrag geben musst du arbeiten, sonst ist das Arbeitsverweigerung und fristlose Kündigung kann die ausgesprochen werden.

Irrlichtprojektor

Zitat von: bobm. am 13:24:35 Mo. 16.März 2009
Hallo Murmel,
also Fakt ist:
Das du bist zum 15.04.2009 einen Arbeitsvertrag hast.
Wenn die dir einen neuen Auftrag geben musst du arbeiten, sonst ist das Arbeitsverweigerung und fristlose Kündigung kann die ausgesprochen werden.


Nicht so schnell bobm.

Ausschlaggebend ist doch erst mal das der AV einseitig gekündigt wurde. Im Kündigungsschreiben steht vermutlich etwas zu der Arbeitszeit/Arbeitsbereitschaft bis zum 15.04. Das kann sein, das man sich auf Zeitausgleich einigt (eher ungünstig) oder man bis dahin in Bereitschaft bleibt oder die ZAF einen bis zum 15.04. vertraglich bindend beschäftigt.
Die Kündigungsfristen dienen ja auch dazu um sich rechtzeitig neu orientieren zu können. Wenn also Murmel eine neue Stelle in Aussicht hat, dann wird an der Kündigung nichts zu rütteln sein.
Es wäre also gut wenn wir den Inhalt der Kündigung kennen würden um einen Schritt weiter zu kommen.

gruß irrlicht

Murmel

In meiner Kündigung steht nichts. Nur, dass betriebliche Gründe ausschlaggebend waren und das war´s!!!!

sleepy5580

D.h. also das du bis zum 15.04 deine Arbeitskraft täglich anbieten musst (diese Tage müssen dann auch mit der vollen vertraglichen Tagesarbeitszeit vergolten werden dies gilt auch an Tagen wo du nicht auf deine volle Arbeitszeit kommst) solange du nicht schriftlich Urlaub bzw. Freistunden genommen hast (persönlich würde ich aber nichts davon in Anspruch nehmen). Ausserdem bedeutet dies das du auf Einsätze gehen musst, die dir bis dahin angeboten werden.

Nina1979

Hier ein kleines Fallbespiel aus meinen Bekanntenkreis:

Kumpel von mir ist arbeitslos und heuert bei so einem Sklavenverein an.
Nach einem Monat kündigt die ZA weil der Auftrag wegbricht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen... Kumpel geht zum AA und meldet sich arbeitslos zum besagten Zeitpunkt...
Am vorletzten Arbeitstag bietet die ZA ihm einen neuen Arbeitsvertrag an... Allerdings zu schlechteren Konditionen aber für die gleiche Arbeit beim gleichen Kunden... Er geht zum AA und die sagen, er muss nicht annehmen...
Leider hat die ZA wohl seine Qualitäten erkannt und der Kunde wollte ihn unbedingt behalten... Also haben sie ihm einen Arbeitsvertrag zu den alten Kondis angeboten... Er wieder zum AA... Diesmal sagen die ihm, auch wenn er sich mit der ZA zerstritten hat muss er die Stelle annehmen...
Und so kommt es, dass ihn die ZA noch fast 1 Jahr ausbeuten kann... Und fleißig jede Überstunde auf sein Zeitkonto schreiben kann...
Gutes Ende: Der Kunde hat den Kumpel übernommen... Unbefristet und für viel mehr Geld und Urlaubstage...
Auf die Auszahlung seines Zeitkontos wartet er jetzt übrigens bereits ein halbes Jahr... Die ZA hatte ihm angeboten die Stunden abzubummeln... Dies hatte er verweigert, da er die Kundenfirma nicht 3 Monate verlassen wollte... Wer weiß ob ihm dann nicht jemand anders den Job weggeschapt hätte... Anwalt ist nun eingeschaltet...

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