Heute 25.06 EGV und ZUWEISUNG Ganzil z. 01.07 per post erhalten,brauche Hilfe.

Begonnen von killerbiene, 00:16:04 Fr. 26.Juni 2009

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killerbiene

Hallo,

hier für die die meine andren Threads noch nicht gelesen haben, die Vorgeschichte.
Habe eine sinnvolle Qualifizierung beantragt vor 11 MONATEN!!!!
Ist bei ARGE durch alle Instanzen und nu liegts beim Sozialgericht seit letztem Monat.(leider dauert des da in der Regel länger)
Nu denkt sich meine SB bei der ARGE ich müsste ja in der Zeit bis des dort geklärt is irgendwas machen und will mich partu in eine Ihrer Maßnahmen drängen.
Hab heute eine entsprechende EGV und auch gleich die Zuweisung zu GANZIL bekommen.
Das alles obwohl sie weiß das ich kein Bewerbungstraining benötige, habe selber in alter Firma Bewerber eingestellt als personal und Fachverantwortliche auch Bewerbungsunterlagen bewertet!!!!Kann mich also durchaus richtig bewerben hab ja schließlich auch Vorstellungsgespräche bekommen. (war zusammen mit Begleitung im Mai dort und hab des auch gesagt)

So nun hier was ich heute per post erhalten habe:

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Das ist das Anschreiben:

Betreff
Eingliederungsvereinbarung mit der Gültigkeit bis zum 30.04.2010

Sehr geehrte Frau........
hiermit nehmen wir Bezug auf das 8eratungsgesprach vom 28.05.2009;
Sie haben sich nicht bis zur vereinbarten Frist (Fristsetzung 17.06.2009) beim Jobcenter
gemeldet, um uns Ihre Entscheidung bzgl der von uns angebotenen Maßnahmen mitzutei-
len. Aus diesem Grund weisen wir Sie zu der GANZIL Maßnahme bei dem Träger BBZ AI-
tenkirchen zu.
Als Anlage übersenden wir Ihnen das Zuweisungsschreiben und die Eingliederungsvereinba-
rung in zweifacher Ausfertigung. Bitte überprüfen Sie die Angaben und schicken Sie ein Ex-
emplar unterschrieben bis zum 01.07.2009 zurück, das andere ist für Ihre Unterlagen be-
stimmt.

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Das die Zuweisung:

Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16
Abs.1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 SGB III des Drit-
ten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III

Sehr geehrte Frau........
der Träger der Grundsicherung kann zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung Träger mit der
Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Rechtsgrundla-
ge des § 16 Abs. 1 SGB 11 i.v.m. § 46 SGB 111 beauftragen.
Zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung weise ich Sie nachfolgender Maßnahme zu:


Maßnahmebezeichnung: GANZIL    
beauftragter Träger. BBZ Altenkirchen GmbH Hartmut Kiry
Maßnahmeort BBZ Altenkirchen Frankfurt am Main
Zuweisungsbeginn: 13.07.2009
Zuweisungsende: 12.04.2010
Maßnahmenummer. 419/30109


Ihnen ist bekannt, dass Sie zur -Beendigung Ihrer Beschaftigungslosigkeit selbst initiativ alle Ihnen
verfügbaren Möglichkeiten nutzen müssen. Eigene Bemühungen, die über die Inanspruchnahme der
Beratungs- und Vermittlungsdienste des Träqers der Grundsicherung hinausgehen müssen, sind
zwingende Voraussetzung für den Leistungsanspruch nach dem SGB 11. Sie müssen auch bei der
Zuweisung in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB 11
i.V.m. § 46 Abs 1 SGB 111 die in der Eingliederungsvereinbarung vom 23.06.2009 vereinbarten
Pflichten erfüllen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 b SGB II).
Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich insoweit auf die Annahme des Angebots der Zuweisung zum
beauftragten Träger sowie auf die Aktivitäten, die der beauftragte Träger im Zusammenhang mit Ihrer
beruflichen Eingliederung von Ihnen fordert.

Zu den Mitwirkungspflichten zahlen beispielsweise:
•   persönliche Vorsprache beim Träger nach dessen Aufforderung
•   die Einhaltung der verabredeten Termine
•   aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu
gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Träqer, Der Träger ist verpflichtet,
Ihnen nur zumutbare Arbeitsangebote zu unterbreiten
•   aktive Mitwirkung bis zum Ende der Zuweisungsdauer
Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund. wird der Träqer der Grundsicherung
nach Unterrichtung durch den beauftragten Träger prüfen, ob Sanktionen eintreten.

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Das die EGV:

Eingliederungsvereinbarung

SGBII Rhein-Main Jobcenter GmbH

zwischen Frau.......

und  Rhein-Main Jobcenter GmbH

gültig bis 30.04.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
 
Ziel(e)
Unterstützung bei der Stellensuche und berufliche Eingliederung

1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII Rhein-Main Jobcenter GmbH unterstützt Sie mit folgenden
Leistungen .

zur Eingliederung

Er bietet Ihnen ein Bewerbungstraining im Rahmen einer Trainingsmaßnahme § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 48
SGB III ab 13.07.2009 bei Berufsbildungszentrum BBZ Altenkirchen. Friesstr. 16, 60388 Frankfurt am Main an.

2. Bemühungen von Frau ........   zur Eingliederung In Arbeit

Sie nehmen an der ganzheitlichen Integrationsleistung (GanzIL) bei dem beauftragten Träger BBZ Altenkirchen
nach § 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. §§ 37, 48 SGB III von 13.07.2009 bis 12.04.2010 teil.
Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
o   Persönliche Vorsprache nach Aufforderung des Trägers
o   Die Einhaltung der vereinbarten Termine
o   Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu gehört neben der
Teilnahme an Qualifizierungsinhalten auch die Annahme von Arbeitsangeboten, die durch den Träger
unterbreitet wurden. Der Träger ist verpflichtet Ihnen nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.
o     Aktive Mitwirkung bis zum Ende der Zuweisungsdauer

Sie nehmen den Termin am 13.07.2009 um 10.00 Uhr bei dem Maßnahmeträger BBZ Altenkirchen wahr.

Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an
jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift
(Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

Sie sind verpflichtet. Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei
einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 11, auch
bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht
ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen
finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblatts "Arbeitslosengeld 111 Sozialgeld".

Übliche Rechtsfolgebelehrungen......

Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen
wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar
erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die
Ergebnisse zu berichten.

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Dazu wäre zu sagen das ich mich sehr wohl am 16.06 telefonisch dort gemeldet habe (habe zeuge dafür weil lautsprechen aktiv war)
da ich aber zu meiner SB nicht durchdringen konnte wollte mir die Kollegin die das Gespräch annahm meiner SB eine Nachricht mit der bitte um Rückruf schicken.(Auf den Rückruf wart ich noch heute , statt dessen kamen die obigen drei Schreiben)


So ich bräuchte eure Hilfe weil ich auf keinen Fall in diese Maßnahme will sondern eher etwas für mich sinnvolles dagegensetzen möchte was mich weiterbringt oder qualifiziert.(brauche da eure Hilfe)
Auch bei der EGV benötige ich Tipps weil ich gerne eine Gegen EGV da hin schicken möchte, da bitte auch eure Hilfe,danke im voraus.

Ich möchte noch sagen das ich das ganze so nicht hinnehmen werde, aber alleine schaff ich es auch nicht, da ich nicht so viel Ahnung habe wie ich es am besten anfange mich dagegen zu wehren.

Bin über jede Hilfe oder Info dankbar.

Liebe Grüße

eure Killerbiene

killerbiene

Hallo es gibt was neues vom BBZ Altenkirchen Frankfurt Main ehemals Friesstr. und nun Niddastr. in Frankfurt Main sucht derzeit 4 Job Coach Mitarbeiter um die SGB II Empfänger noch effektiver für nen Euro in Praktikas oder an Firmen verleihen zu können oder so richtig intensiv betreuen zu können (Verfolgungsbetreuung).

Hier einmal der Link

http://209.85.129.132/search?q=cache%3Ax_F0G7Dqb9kJ%3Awww.kiry.de%2Fbbz_neu%2FUserFiles%2FFile%2FStellenanzeigen%2Fbewerbertrainer-ffm.pdf+bbz+altenkirchen+frankfurt+main&hl=de&gl=de


lg

eure Killerbiene

inline

ZitatHallo es gibt was neues vom BBZ Altenkirchen Frankfurt Main ehemals Friesstr. und nun Niddastr. in Frankfurt Main sucht derzeit 4 Job Coach Mitarbeiter um die SGB II Empfänger noch effektiver für nen Euro in Praktikas oder an Firmen verleihen zu können oder so richtig intensiv betreuen zu können (Verfolgungsbetreuung).

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass wieder 4 Coch-Mitarbeiter das Handtuch geworfen haben.

Wer als Pädagoge die Möglichkeit dazu hat, sucht sich einen besseren Job.
Zitat
Das alles obwohl sie weiß das ich kein Bewerbungstraining benötige,..

Das Argument alleine zieht nicht. Man muss dem schon was entgegensetzen können.

arm+alt

Killerbiene: Ich will Dich ja nicht deprimieren, aber das ist "denen" scheissegal, was Du kannst und nochmehr, was Du willst.
Auf "deren" Prioritätenliste stehen unter Punkt 1-100 nur: Erfülle Deine Quote an Vermittlungen, damit Kohle reinkommt.

Dafür noch was zum aufmuntern:
Ich brauchte für die Umschulung zum IT-Systemkaufmann über 1 Jahr harter Arbeit und zig Idiotentests.
Nach Beendigung der Umschulung bekam ich 3 später eine Aufforderung an einem WORD-Kurs teilzunehmen...

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