Keine Nebkostenabrechnung erhalten, Amt sagt unglaubwürdig

Begonnen von waima666, 22:15:38 So. 14.Februar 2010

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waima666

Hallo Alle miteinander. Meine Lebensgefährtin und ich sind letztes Jahr im Juni umgezogen. Unser ehemaliger Vermieter hat uns bis Ende letzten Jahres keine Nebenkostenabrechnung von 2008 zugeschickt. Jetzt wollte die Arge die Nebenkostenabrechnung haben. Ich teilten denen mit, daß wir keine bekommen haben. Auserdm erklärte ich, wenn man sich die vorehrgenden Jahre anschaut, das es unwahrscheinlich ist eine Gutschrift bekommen zu haben. Hatten die Jahre vorher Nachzahlungsforderungen von 130- 180 €. Erstens hat man mir nicht geklaubt, daß wir keine Abrechnung bekommen haben, noch eins drauf war, wir hätten eine Rückzahlung bar erhalten. Ich muss dazu sagen, wir haben den Vermieter nie persönlich getroffen. Alle Sachen die dei Wohnug betrafen, auser Miete und Nebenkosten, gingen über einen Immo-makler (Reperaturen etc.) Habe denen auch versucht klar zu machen das wir keine Chance sehen eine Nebenkostenabrechnung zu bekommen.Habe den Vermieter schon deswegen angeschrieben, bzw. versucht ihn telefonisch zu errreichen, keine Chance. Lapidare Antwort der Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung: Es ist nicht unser Problem, wir wollen die Nebenkostenabrechnung haben, sonst müssen wir davon ausgehen, das sie eine Rückzahlung erhalten haben und dies vor uns verheimlichen wollen. Wie soll man den auf so viel Frechheit reagieren?  Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir den einen oder anderen Tipp geben.

ThePoor

naja
ich würde dem vermieter einschreiben per rückschein schicken und zur abrechnung der nebenkosten eine frist setzen.
dieses schreiben dem Amt als kopie zukommen lassen und um aufschub bitten

Seit 1. September 2001 bestimmt das Gesetz auch, das der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben muss und er danach in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen darf.

Du mußt ja wissen ob der vermieter deine neue Adresse überhaupt hatte.

waima666

Hab ich dem Amt ja schon vorgelegt sone Schreiben, und die neue Adresse hat er auch. Das Problem bei ihm ist, er ist fast das ganze Jahr arbeitsmäßig irgendwo im Ausland. Die Wohnung ist wohl Steuersparobjekt. Und irgendwie Interresiert ihm das nicht wirklich. Und Einschreibe mit Rückantwort sehe ich nicht ein, weil so etwas im H4-Budget nicht drin ist, einfaches Einwurfeinschreibe reicht auch. Ich empfinde es als absolute Frechheit das ich pauschal als Betrüger und Lügner hingestellt werde. Vor allem das ich nicht wirklich weis was ich dagegen tun kann. Die SB verstecken sich immer hinter den Gestzen.

ThePoor

wenn du keine nebenkostenabrechnung hast , bzw bekommst, und dein bemühen dem amt nachweist, werden sie wohl kaum dir was unterstellen können.
Ja einwerfen beim vermieter  mit zeugen  müßte auch reichen.
wenn du meinst du kannst dir die einschreiben per rückschein nicht leisten, das musst du wissen.
Ansonsten gibts ja noch anwalt. Ich würde es jedenfalls nicht zulassen das ein vermieter evtl sich noch an meinen betriebskosten bereichert, und wenn das amt die Abrechnung haben will, wirst wohl kaum was dagegen tun können, aber abziehen können sie dir nix solange keine vorliegt und deine mitwirkung außer frage steht.



MizuNoOto

Guck mal in § 556 Abs 3 BGB. Wenn du erst letztes Jahr eingezogen bist, hat der Vermieter ja noch bis Dez. 2010 Zeit.
Wenn du vorletztes Jahr meinst: Der Abrechnungsanspruch verjährt schnell. Guck mal die §§ nach 556 BGB an. Steht da irgendwo. Der Vorteil, den auch die ARGE freuen dürfte: Eine  Nebenkostennachzahlung darf der Vermieter nun nicht mehr verlangen.

besorgter bürger

Warum eigentlich den Vermieter anschreiben wenn bisher alles von einem Makler gemacht wurde? Der wird doch dafür bezahlt sich um sowas zu Kümmern. Oder nich?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

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