Erstattung der Bewerbungskosten

Begonnen von Rudolf Rocker, 15:37:12 Do. 05.April 2012

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Rudolf Rocker

Nachdem ich im Januar einen Antrag auf Erstattung der Kosten für Bewerbungen gestellt habe (Amtsdeutsch = Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III) kam jetzt (im April, nach nur drei Monaten!!!) die Aufforderung folgende Unterlagen nachzureichen:

- Bestätigung des Arbeitgebers
- Kopie Absage der Arbeitgeber
- oder zumindest das dazugehörige Stellenangebot


Eingereicht hatte ich die Kopien der Bewerbungsanschreiben.
Das dazugehörige Stellenagebot ist zumindest bei den Bewerbungen blödsinn, die als VV kamen. Und das ist der überwiegende Teil.


Nick N.

Ne interessante Berechnung wäre mal Folgendes:

Budget der BA für Bewerbungskostenzuschüsse (gesamt)
geteilt durch
geschätzte Anzahl der EGVs, die diese ZTusage vermutlich enthalten (Arbeitslose laut Statistik plus Erwerbslose in Massnahmen plus Aufstocker)
;D ;D ;D >:D
Satyagraha

Rudolf Rocker

Zitat von: Nick N. am 01:58:20 Fr. 06.April 2012
Ne interessante Berechnung wäre mal Folgendes:

Budget der BA für Bewerbungskostenzuschüsse (gesamt)
geteilt durch
geschätzte Anzahl der EGVs, die diese ZTusage vermutlich enthalten (Arbeitslose laut Statistik plus Erwerbslose in Massnahmen plus Aufstocker)
;D ;D ;D >:D


Den Antrag kann jede_r stellen. Da braucht mensch nicht mal eine EGV für!

Alien2k

Ich muss da demnächst ebenfalls Klage einreichen. Auch meine Kosten wurden nicht übernommen weil denen die Nachweise fehlen. Lediglich wo ich Absagen erhalten hatte wurde der Teil überwiesen.
Begründen werd ich dies, das man solche Dinge nicht von dritten abhängig machen darf auf die ich keinen Einfluss habe. Auch sei es mir finanziell nicht möglich bei allen, teilweise mehrfach nachzufragen (telefonzelle, Inet-Cafe) wie der Stand der Dinge ist. Möglich ist ja auch das die eine oder andere Bewerbung auf dem Postwege verschollen ist. Auch darauf habe ich keinen Einfluss. Außer man bezahlt mir die Einschreibe-Rückschein-gebühren^^
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Rudolf Rocker

Die wenigsten AGs schicken überhaupt noch eine Absage!
Grade bei kleineren Unternehmen!
Und der Nachweis über Stellenagebote ist völliger blödsinn, da der Großteil der Bewerbungen eh VVs sind und die das damit schon in den Akten haben.

Alien2k

Vom jahressoll aus erhalte ich höchstens 2% VV´s. Der rest sind Blindbewerbungen wo natürlich kein Stellenangebot vorliegen kann. Den eine richtige Stelle für mich gibts schon seit JAhren nicht mehr^^
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Rudolf Rocker

JC weigert sich tatsächlich die Bewerbungskosten zu übernehmen!

Da die Bewerbungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind, kommt dies einer Kürzung des Regelsatzes gleich und ist mmn. unzumutbar!
Zukünftig werde ich bei VVs die Kosten vorher beantragen und erst nach Eingang der Zahlung die Bewerbungen schreiben!

Kennt zufällig jemand von Euch Urteile in diesem Bereich?

Alien2k

Mir sind bisher keine bekannt. Wahrscheinlich weil es noch keine gibt.

Beantrage doch einfach den Vorschuss für Bewerbungsbemühungen weil diese eben NICHT im Regelsatz enthalten sind. Anders sei es dir nicht möglich dich zu bewerben.
So habe ich das zumindest demnächst vor. Im Augenblick läuft bei mir noch ein anderer, ähnlicher Antrag der aber seit knapp X Monaten nicht bearbeitet wurde. Läuft wohl auf Untätigkeitsklage hinaus....



Für die Profis unter uns, was haltet ihr von diesem Urteil?
Finanzgericht Köln vom 07.07.2004 (AZ: 7 K 932/03)

Auch wenn es keinen direkten Bezug zum SGB hat, so steht dort denoch das Bewerbungsmappen pauschal mit 8,70 Euro verrechnet werden, sofern keine Quittungen vorhanden sind. (digitale 2,55Euro)
Ist es nicht möglich mithilfe dieses Urteils Widersprüche oder Kosten zu begründen?
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

hanni reloaded

Zitat von: Alien2k am 14:55:36 Do. 12.April 2012



Für die Profis unter uns, was haltet ihr von diesem Urteil?
Finanzgericht Köln vom 07.07.2004 (AZ: 7 K 932/03)

Auch wenn es keinen direkten Bezug zum SGB hat, so steht dort denoch das Bewerbungsmappen pauschal mit 8,70 Euro verrechnet werden, sofern keine Quittungen vorhanden sind. (digitale 2,55Euro)
Ist es nicht möglich mithilfe dieses Urteils Widersprüche oder Kosten zu begründen?

Bin zwar kein Profi, denke aber, das man damit nicht argumentieren kann, denn es gilt die
"lex specialis" Regel.
Spezielles Recht schlägt allgemeines Recht.
Und das SGB ist in unseren Fällen eben das speziellere Recht.

Alien2k

Hatte gehofft, bzw. war der Meinung das es im SGb ja keine genauen angaben zu den Beträgen bei bewerbungen gibt und ich deshalb andere Quellen als vergleich heranziehen könnte.
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

hanni reloaded

Gegen einen Versuch spricht auch nichts, ich warne nur vor allzu hohen Erwartungen ;)

Rudolf Rocker

Ich glaube auch, das sind alles nur "Kann- Leistungen" des JC!
Also wieder Ermessenssache des JC!
Aber wenn die wollen, das wir uns bewerben, müssen sie die Kosten dafür auch erstatten!

Ich werde in Zukunft wenn ich mich bewerbe, bzw. ein VV eintrudelt erst mal um Erstattung der Kosten bitten und mich danach erst bewerben!
Da wird dann aus der Bewerbung innerhalb von drei Tagen wohl leider nichts mehr werden!

dagmar

Hey Ihr,
soweit ich weiß werden diese Bewerbungkosten (nach Nachweis) nur bis 265 Teuros pro Jahr übernommen.

Geil - eine Teenagerspätlese wie ich, die braucht ein paar hundert (denke ich) bis sie vielleicht? mal unter einem Schreibtisch die Füsse aufstellen kann.

Lieben Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

Zitatsoweit ich weiß werden diese Bewerbungkosten (nach Nachweis) nur bis 265 Teuros pro Jahr übernommen.

Nee, diese Grenze gibt es nicht mehr!
Das entscheiden jetzt die JC/BA intern, wenn ich die Anweisung richtig gelesen habe!

andy45

Bei meinem JC stellt sich mein Sachbearbeiter auch so doof an .Es reichen Kopie Bewerbungsanschreiben oder halt die Absage ,aber neuerdings soll ich die Postquittung für die Briefmarke auch einreichen .
Absagen kommen meist eh nicht ,ist auch auch kein Wunder wenn 4 Mio. Arbeitslose gezwungen werden Monatlich  5 Bewerbungen zu Schreiben.

Hermelin

Moin!

Die systematische Gängelei führte mich zur Entwicklung einer eigenen Bewerbungspräsenz, womit der Betrieb zum Bewerber wird und der eigene zeitliche und monetäre Aufwand minimiert. Das Erbringen von Nachweisen für die Arbeitsagentur wird stark vereinfacht und das System fördert Kompetenzen am Rechner und mit Netztechnologien, die ihrerseits wieder als Bewerbungsargumente dienen.

Auch ich durfte früher so manche Gängelei miterleben. Da wurde dann z.B. sofort versucht, eine Sperre 'reinzudrücken, sobald man in einem Monat nur 9 statt der verlangten 10 Bewerbungen verschickt hat. Dabei spielte es keine Rolle, wenn es denn durchschnittlich 15 oder gar 20 Bewerbungen pro Monat waren. Das Mehr an Initiative hat man kommentarlos hingenommen, gar als Selbstverständlichkeit gewertet.

Wie wär's denn, wenn man den Beschäftigten der Arbeitsagenturen und Optionsgemeinden ihre asoziale und sogar antisoziale Haltung unter die Nase reiben würde? Sollen die sich doch mal rechtfertigen – nicht immerzu wir!

Viele Mitleidende können sicherlich bestätigen, daß eine kompetente Suche der passenden Stellen in verschiedenen Medien, die Recherchen über die Firma und ein ansprechendes Anschreiben mit den dazugehörigen Unterlagen pro Bewerbung auch schon mal 6 Stunden Zeit in Anspruch nimmt! Man wendet Zeit und Geld auf, um Bewerbungsmappen anzufertigen, verschickt sie in ausreichend frankierten Umschlägen und wartet sich danach den Wolf.

Vielleicht ist eine Firma so fix und schreibt bereits innerhalb einer Woche zurück. Das ist jedoch selten. Meist muß man sich selbst darum kümmern und in ausreichend schleimabsondernder Weise nachfragen. Das lassen sich die Personaler natürlich gern gefallen und wird von ihnen in ihrer Hochnäsigkeit schon als selbstverständlich erwartet.

Hat man dann nach 4 Wochen noch immer keine Rückmeldung, muß man nochmals tätig werden. Wieder lassen sich die Personaler Zeit oder ignorieren gar die Nachfrage. Man darf wohl vermuten, der Personaler wisse schon nicht mehr, wer man ist, weil er ja die Bewerbung in der Rundablage verstaut hat. Schließlich – mit einigem Glück – erhält man nach 3 Monaten eine nichtssagende Absage in 2-3 dürren Zeilen. Niemals wird einem der tatsächliche Grund für die Absage mitgeteilt (damit man lernen und sich verbessern kann) und auch vorgeschobene Gründe sind selten. Meist heißt es lapidar: ,,Fülle von Bewerbungen ... Entscheidung nicht leichtgefallen ... keine Wertung Ihrer Person ... andere Bewerber hatten bessere Qualifikation ... und tschüß!".

Das ist eine Zumutung sondergleichen! 6 Stunden Aufwand stehen nur etwa 10 Minuten für die Konserve des Betriebs entgegen. Echtes Interesse an den Bewerbern hat sowieso kaum ein Personaler. In kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es ohnehin Usus, daß sich der Geschäftsführer der Aufgabe des Personalers annimmt. Sogar diese Ausgabe – es ist eine Investition in gute Kooperation mit den Bewerbern – wird gemieden! Da nun aber das Arbeitspensum des Geschäftsführers nicht abnimmt, glaubt er es zu schaffen, die Aufgaben des Personalers dazwischenzuschieben. Das führt zwangsläufig zu zu wenig Zeit für den Bewerber, seiner Geringschätzung und damit Respektlosigkeit ihm gegenüber.

Obendrein wird der Bewerber in Bewerbungskursen (die ja so gern von den Arbeitsagenturen verschrieben werden) und teilweise sogar in den Stellenanzeigen darauf dressiert, viel Zeit für ausgeklügelte Bewerbungen aufzubringen. Diese sollen in sich stimmig sein und den Betrieb lobpreisen. Selbst aber leisten sich die Betriebe nur noch Konserven – und nicht einmal originelle! Dies ist nur ein weiteres Beispiel an Doppelzüngigkeit dieser Sklavenhalter.

Von Arbeitnehmern wird in den gewohnt großspurigen Stellenausschreibungen auch ordentliches Schriftdeutsch seitens der Bewerber erwartet. Diese Anforderung sollte man nicht erst in eine Anzeige aufnehmen müssen, sondern seit etlichen Jahrzehnten selbstverständlich sein. Die Realität sieht anders aus, wie man auch an diesem Forum leider feststellen muß. Zur Farce gerät die Forderung des Betriebs aber dadurch, selbst kein auch nur halbwegs akzeptables Schriftdeutsch vorweisen zu können. Selbst Erinnerungen an diesen Umstand bessern die Situation nicht.

Ich habe schon Arbeitsverträge mit Rotstift im Beisein der gesamten Betriebsspitze korrigiert und über den Konferenztisch zurückschlittern lassen mit der Anweisung, erstmal Deutsch zu lernen und die notwendigen Korrekturen anzubringen! Ich wurde zwar schief angeschaut (wie ich mich denn nur erdreisten könne ...), ich entgegnete aber nur einen mitleidigen Blick ob ihres grenzenlosen Unverstandes. Es hat gewirkt und ich arbeitete dort jahrelang, während die an mich gerichteten Schreiben geringfügig mehr Mühe bei der Wortwahl zeigten. Es geht also, wenn man denn nur will. Meistens jedoch scheitert es genau daran.

Inzwischen ist es bei bei Konzernen und nun auch schon bei mittelständischen Betrieben zur Normalität geworden, eine Bewerbungspräsenz anzubieten. Im Falle von BMW z.B. darf man sich erst einmal einer ganzen Orgie an Datensammelwut hingeben. Das ist mir zuwider! Da dachte ich mir: ,,Was die können, kann ich doch schon lange!" Aufgrund meiner eigenen Fähigkeiten in der Netzprogrammierung ging ich also daran, eine eigene Bewerbungspräsenz zu schreiben. Mit der schlage ich mehrere Fliegen mit einer Klappe:

1.Man wird von aufwendig bearbeiteten schriftlichen Bewerbungen unabhängig. Das spart Zeit, Papier, Toner, den Gang zum Postkasten, Briefmarken usw.
2.Man lädt die Arbeitnehmer nur noch per eBrief ein, auf seine Bewerbungspräsenz zu kommen. Einen Zugang mit Benutzernamen und Paßwort hat man bereits angelegt (was nur ca. 10 Minuten braucht und schon die Adresse usw. des Betriebs enthält). Die Einladung zählt als Bewerbung und kann obendrein kurzgehalten werden. Dafür verwende ich nur noch eine Konserve. Ebenso ist der Inhalt der Bewerbungspräsenz eine Konserve, die nur noch je nach Branche des Betriebs automatisiert angepaßt wird.
3.Aufgrund des geringeren Aufwandes für eine Bewerbung (viele Aufgaben sind inzwischen automatisiert) bleibt einem mehr Freizeit oder auch mehr Muße für noch gründlichere Stellenrecherchen.
4.Bewerbungen und Rückschreiben von Firmen landen in einer Datenbank, die jederzeit abrufbar sind. Ausdrucken kann man sie jederzeit, z.B. als Nachweise für die Arbeitsagentur.
5.Dieses System fördert die Ordnung im eigenen Prozeß der Stellensuche.
6.Zeitarbeitsfirmen, Zeitverträge, Stellenvermittlungen und derlei prekarisierende Umstände mehr können sofort aussortiert werden. Stellenbeschreibungen und Verantwortungsumfang werden aufgenommen, ebenso das Gehaltsangebot des Betriebs. Will der nicht kooperieren, wird er gleich abgehakt. Beworben hat man sich ja.
7.Eine eigene Netzpräsenz zu haben, ist heutzutage keine große Sache mehr und bei Technikbegeisterten ohnehin Normalität. Der viele Platz dort wird etwas besser genutzt und produziert letztlich auch keine Mehrkosten.
8.Der Betrieb wird mehr oder weniger deutlich zum Bewerber deklariert. Soll der sich doch um meine hervorragende, einzigartige, unvergleichliche usw. Arbeitskraft bemühen! Wer Bewerber wie Bittsteller behandelt, verdient den Boykott!

Hat ein Betrieb Interesse bekundet und möchte gerne den Bewerber besser kennenlernen, wird für gewöhnlich ein persönliches Treffen vereinbart. Ich habe noch niemals davon gehört, daß ein solches Treffen außerhalb des einstellenden Betriebes (oder vielleicht im Mutterkonzern) stattgefunden hätte. Es wird also wieder standesgemäß der kleine Bittsteller beim erhabenen Personaler vorstellig. Die hierbei entstehenden (und gerade bei Arbeitssuchenden teilweise erheblichen) Kosten für z.B. Bahnfahrten werden dann auch nicht vom Betrieb getragen, denn es war ja auch nie etwas ausgemacht. Man wird – sollte das Thema zur Sprache gebracht werden – grundsätzlich ans Arbeitsamt zurückverwiesen, das dann mitteilt, das ALG I enthalte bereits alle Werbungskosten. Selbst die immer weiter schrumpfende Zahl an Betrieben, die noch die Bewerbungskosten auszahlen, schieben größtenteils (wie z.B. Bertrand) einen bürokratischen Kraftakt dazwischen, der jederzeit solange blockiert und sabotiert werden kann, bis der Bewerber es aufgibt, seine Kosten zurückerstatten zu lassen.

Auch diesem Mißstand entgehe ich dadurch, daß ich auf der Bewerbungspräsenz gleich Tacheles rede und die anfallenden Kosten für Fahrten im voraus vom Betrieb verlange. Wenn er das nicht will, bleibt ihm immer noch die Kontaktaufnahme mit einem Bildtelefon, z.B. Skype. Wer auch das nicht will oder kann oder beides, hat kein ehrliches Interesse an mir als einem Mitarbeiter, sondern höchstens als Fußabstreifer. So kann ich deshalb leichten Herzens auf ihn verzichten. Selbst schuld – diese Firma ist nicht der Nabel der Welt!

Selbstverständlich gibt es bei allen bisher angeschnittenen Vorteilen, ein solches Bewerbungssystem zu nutzen, auch einen einzigen Nachteil: Absende- und Empfangsdaten kann man nicht mauscheln oder verbiegen. Man ist selbst dafür verantwortlich, zeitnah Bewerbungen zu schreiben und auf evtl. Antworten zu reagieren. Auch ist es möglich, selbst die Erinnerungsschreiben nach einer Woche oder einer anderen einstellbaren Zeit zu verschicken. Dies läßt sich sogar so weit treiben, jede Woche anzufragen und den Ton dabei zu verändern. Dabei darf man dann auch gern mitteilen, daß der Bewerbungsprozeß nur z.B. 3 oder 4 oder 6 Wochen läuft und der Betrieb es als eine Absage werten soll, wenn er es nicht schafft, diese Zeitspanne einzuhalten. Dann aber müsse er mit einem Eintrag in Kununu o.ä. rechnen. Im Hinblick auf die Arbeitsagentur muß man halt abwägen, wie progressiv man vorgehen will.

Es fordert also Zuverlässigkeit gleichermaßen vom Bewerber wie von den Betrieben. Wenn man es aber schafft, den eigenen Schweinehund zu überwinden, also Disziplin zu halten, stehen die Firmen bei einer Prüfung durch die Arbeitsagentur ganz schnell ziemlich schlecht da. Der Arbeitsnichtvermittler erkennt die Zuverlässigkeit, Initiative und das dafür notwendige Fachwissen und wird deshalb zumeist davon Abstand nehmen, den Betreiber der Bewerbungspräsenz aus solchen Gründen 'runterzumachen, die mit den Bewerbungen zusammenhängen. So ist es bei mir.

Der Arbeitsnichtvermittler sieht natürlich seine Felle schwimmen für diese und viele weitere Gründe, die es ihm ermöglichten, den Arbeitssuchenden zu schikanieren. Er wird also evtl. versucht sein, andere Gründe zu finden – und wenn es nur ist, den Schlechtverwalteten beim Spucken auf der Straße gesehen haben zu wollen. Wer suchet, der findet.

Ich halte dieses Bewerbungssystem für eine praktikable Möglichkeit, beim gegenwärtigen Zustand der Staatssimulation BRD gegenzuhalten. Der Betrieb wird in die Pflicht genommen und man darf das Bewerbungssystem vielleicht auch als eine minimale Erziehungsmaßnahme betrachten. Der Arbeitssuchende wird entlastet. Leider besteht mein System noch immer aus lauter zusammengefrickelten Teilen, die trotzdem nicht modular aufgebaut sind. Es ist starr auf meine Bedürfnisse ausgerichtet. Folglich fehlt auch ein Admin-Bereich. Änderungen nehme ich direkt im PHP-Quelltext vor.

Ein weiterer Einwand könnte sein, daß das System nur von Fortgeschrittenen in Netztechnologien anwendbar sei und daß es für den ,,normalen" Arbeitslosen ein unerschwingliches Mindestmaß an finanziellem Aufwand erfordere. Beidem entgegne ich mit der Klarstellung, daß ein produktives (einsetzbares) System entsprechend anwenderfreundlich gestaltet wäre. Ein Rechner (sehr geringe Rechenleistung reicht bereits) mit einem Netzzugang ist da noch das teuerste Erfordernis; es kommen nur noch ein paar Euro jährlich für Platz auf einem öffentlich erreichbaren Server dazu. Somit sollte die ganze Geschichte mit einem Einsatz von 200,– € für den gebrauchten Rechner mit Bildschirm und etwa 120–150,– € jährlich für die Leitung und den Server getan sein. Wenn man bei den paar Euro im Jahr auch noch sparen will, können problemlos zig Bewerbungspräsenzen auf einem Server untergebracht werden. Sogar den eigenen Rechner (der dann aber 24 Std. am Tag laufen muß) kann man ins Netz bringen und sich so den großen Server ersparen; davon rate ich aber ab.

Sollte wirklich Interesse hier im Forum (und nicht bloß 20 Leute!) bestehen, werde ich das System verbessern und ausbauen, damit es als echte Alternative zu Papierbewerbungen taugt. U.U. benötige ich dann auch etwas Beistand für die Programmierung. Das kann man aber zeitnah klären. Einen Platz fürs Herunterladen des Programmpaketes kann man sicherlich auch auf chefduzen.de einrichten, wo man immer die aktuellste Version findet.

Gruß – Hermelin

Nick N.

Wow.
Scheint mir ne praktische und gut durchdachte Lösung zu sein, den Spieß umzudrehen (was mir persönlich immer sehr am Herzen liegt, und worin ich viele ungenutzte Spielräume im Umgamg mit dem Amt sehe.). Wirklich beurteilen kann ich es allerdings nicht, da sowohl Netzaffinität als auch Bewerbungsdruck fehlen.

Du hast Dir auch sehr viel Mühe gemacht, die Gesamtsituation darzustellen, ich mir entsprechend, um alles durchzulesen. Die Gesamtsituation kannst Du aber eigentlich hier als bekannt voraussetzen.

Um auf zwei Sachen ganz kurz einzugehen, die mir aufgefallen sind:
Du sagtest:
ZitatMeist heißt es lapidar: ,,Fülle von Bewerbungen ... Entscheidung nicht leichtgefallen ... keine Wertung Ihrer Person ... andere Bewerber hatten bessere Qualifikation ... und tschüß!"
Der große Vorteil solcher Formulierungen ist aber, dass sie keinerlei Vorwand für eine Sanktionierung bieten. Falls Unternehmen also überhaupt ein Feedback für Bewerber bieten, (ist mir mal vor Jahren wirklich angeboten worden, naja, da herrschten noch andere Sitten...), ist es ganz wichtig, dass dies nicht in die eigentliche Absage kommt.

Zweitens muss man auch mal bedenken, dass durch den ausufernden Bewerbungszwang ja auch die Unternehmen mit Bewerbungen zugeschüttet werden und einen irrsinnigen Aufwand haben. Insofern liegt hier das Potential einer, wenn auch kleinen, Synergie zwischen Erwerbslosen und Arbeitgebern, wenn man nämlich fordert, dass die JC aufhören sollen, eine derartige Bewerberflut zu erzwingen und das Funktionieren des Arbeitsmarktes zu sabotieren. ;)
Satyagraha

Dearhunter

Klappt nicht ... "Dokumente" erfordern die Schriftform, und auf deinen eigenen Server kannst du hochladen (fälschen), was immer du magst.

Natürlich gibt es inzwischen Ausnahmen, diese erforden aber von beiden Seiten eine "qualifizierte Signaur". elbst wenn man das selbst macht, müssen die Firmen das eben auch auf dem Wege machen, und das ist sehr unwahrscheinlich.

Der SB wird es ablehnen, weil die "Missbrauchsgefahr zu hoch" ist und der "Missbrauch zu einfach" wäre, und wird damit durchkommen.


DH

Nick N.

Meinst Du?

"Wollen Sie mir etwa unterstellen, ich sei ein Sozialbetrüger!!! Und das, wo ich mir von mir aus so viel Mühe mache!!!" Etc.

Sobald man alles schriftlich macht, müsste der SB das mit der Missbrauchsgefahr obendrein auch schriftlich machen, und bewegt sich meiner laienhaften Ansicht nach ganz, ganz hart an der Grenze zur üblen Nachrede.

Gibt natürlich immer SB, die Nerven wie Drahtseile haben, wenn es darum geht, ihre potentiellen Straftaten bzw. volles Ausschöpfen von Grauzonen auch noch selber schriftlich zu dokumentieren.
Das dürfte aber im Schnitt nicht auf jeden SB zutreffen.

Das besondere Engagement, dass sich darin zeigt, dass man sich so ein Bewerberportal programmiert, dürfte in der Sache eine sehr sehr starke Position sein, um sowas abzuwehren.
Schriftlich geführt, sollte die Dokumentation eines solchen Konfliktes auch nötigenfalls jedem Gericht klar vor Augen führen, was Sache ist.
Satyagraha

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