Krankenkasse will Befunde und droht.

Begonnen von Freeeman, 15:30:06 Mi. 11.Dezember 2013

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Freeeman

Hallo zusammen,

als ehemaliger Zeitarbeiter bin ich wegen meiner angeschlagenen Psyche seit Monaten krankgeschrieben. Jetzt fängt die Krankenkasse an, das per "Medizinischen Dienst - MDK" zu hinterfragen.

Ein Brief der Krankenkasse vom 06.12. kam heute (!), am 11.12.13 an. Darin werde ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht aufgefordert, bis zum 17.12.13 "aktuelle Befunde" meiner Ärzte beizubringen. Sollte ich das nicht machen, wird am 17.12.13 die Krankengeldzahlung eingestellt.
Meine Ärzte hätten diese Befunde der KK "nicht zugesendet".

Aufgrund der Kurzfristigkeit weiß ich gar nicht, wie ich die Befunde von den Ärzten so schnell bekomme und rechtzeitig an die KK schaffe.

Meine Fragen ???:
a) Ist diese Frist nicht unverschämt kurz?
b) Muss ich deren Frist einhalten?
c) Es scheint sinnvoll, diese Frist zu verlängern: mache ich das besser per "Bitte" oder sende ich einen "bösen" Brief?
d) Gibt es andere Dinge, die ich nun beachten sollte?

Die Befunde sollen dazu dienen, dass der MDK ein Gutachten erstellen kann. Egal, was der im Ergebnis feststellt (tja, was wohl ...?), ich will das auf jeden Fall in den Januar verzögern.
e) Wie mache ich das am besten?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!!!  :)
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Eivisskat

Naja...Die Frist hat ja 11 Tage betragen und wenn die Post nicht die Zustellung so sehr verzögert/verschlampt hätte, wäre es nicht so schwierig.

Vielleicht hat die Arztpraxis nun tatsächlich versäumt, die KK entsprechend zu informieren?

ZitatAufgrund der Kurzfristigkeit weiß ich gar nicht, wie ich die Befunde von den Ärzten so schnell bekomme und rechtzeitig an die KK schaffe.

Morgen früh zur Praxis gehen und mit der Rezeptionistin sprechen und sie ggf. bitten, die Unterlagen an die KK zu faxen?



Wieso ist es sinnvoll, die Frist zu verlängern?

Kann man wohl schlecht begründen, wenn man die Nachreichung mit nur einem Telefonat in die Wege leiten könnte, oder?

Es sei denn, der Arzt/Psychiater soll einen Befund/eine schriftl. Zusammenfassung deines Leidens senden, für dessen Erstellung er eben etwas länger braucht. DAS wiederum sollte aber die Praxis der KK mitteilen und nicht der Patient.



ZitatDie Befunde sollen dazu dienen, dass der MDK ein Gutachten erstellen kann. Egal, was der im Ergebnis feststellt (tja, was wohl ...?), ich will das auf jeden Fall in den Januar verzögern.

Wir sind ja schon Mitte Dezember, egal was nun passiert vom MD (z.b. eine Einschätzung "nach Aktenlage"), vor Januar wird es garantiert eh nicht sein, so kurz vor den Feiertagen läuft da ganz sicher Nix mehr.

Alles Gute!  :)

BEA51

So wollte mich meine SB vom Jobceneter auch mal reinreiten. Thema, warum ich keine EGVen mehr unterschreibe. Meine trockene Antwort: Weil die eh nicht gültig wären, denn meine Erwerbsfähigkeit wurde von Ihnen noch nie abgeprüft. Auch meinen Schwerbehinderten-Ausweis habe ich selbst beigebracht

Schwuppdiwupp hatte ich einen Termin innerhalb von 7 Tagen, zu dem ich Befunde aus 4 verschiedenen Fachrichtungen mitbringen sollte. Not possible.

Nun ist es allerdings so, dass ich seit langem einen medizinschen Lebenslauf führe und alle Befunde, die man früher selbst vom einen zum anderen Doc gebracht hat, auch für mich kopiert habe.

Im Kopf meines LL habeich alle aktuel lbehandelnden Ärzte aufgeführt mit Anschrift und Telefon. Der LL baut sich so auf:

Monat / Jahr              Fachrichtung               Diagnose               Behandlung               KKH               welche KV               also z. B.
Mai       1993             Orthopädie                 Epicondilytis           amb. OP                   XYZ Stgt         AOK
Nov      1995             Innere                        Ruptur XX              stat. OP                    XYZ Lbg          BKK                       usw. usw.

Das langjährig geführt + aktuellen Medikamentenplan, den ich auchauf dem PC führe (die beigebrachten Befundkopien wollte er gar nicht mehr sehen) erzeugte beim ÄD-Doc ein freundliches Lächeln, ne trotzdem gründliche Untersuchung,  und 2 neue Befunde seinerseits (kommende Probleme Knie u. Hüfte)

Das Gutachten erfolgte absolut korrekt und ausführlichin meinem Sinne .Es war auch gar kein Problem, A und BTeil zu bekommen und nach Kenntnisnahme bin ich damit breitgrinsend zur besagten SB marschiert. Ich kann damit so gut wie alles ablehnen, aus medizinischen Gründen, versteht sich. :evil:

Also Leute, Selbsthilfe ist angesagt.

Grüssle aus Südwest

BEA





GG Neufassung seit Hartz IV: Die Menschenwürde ist sehr belastbar.
Lach niemals über einen Menschen der zurückweicht, es könnte sein, dass er Anlauf nimmt!

Freeeman

Danke für die beiden Antworten!

Die Frist soll schon deshalb verlängert werden, weil ich immer noch krank bin. Außerdem befürchte ich, dass das der MDK mich einfach für gesund erklärt. Eine Psycho-Sache kann man nicht so gut beweisen, wie einen kaputten Knochen.
Hat hier jemand im Forum Erfahrung mit Psycho-Krankschreibung und MDK? Was muss ich beachten?

Offensichtlich baut die KK jetzt enormen Druck auf. Die aktuellen Befunde könnte sie auch direkt von den Ärzten anfordern, was sie schon mal machte. Jetzt soll ICH meine Ärzte unter Druck setzen, da ich den Befund fristgerecht brauche. Einer meiner Ärzte braucht definitiv länger dafür. Und wenn die Fortzahlung des Krankengeldes von der Leistung anderer abhängig gemacht wird (hier: Befund), ist das ein ziemlich mies! Und dann war ja der Brief der KK "zufällig" so lange unterwegs.

Meines Erachtens will die KK nur zwei Dinge erreichen:
- der MKD soll mich für gesund erklären.
- es soll im Vorfeld ordentlich Druck aufgebaut werden, um Fehler zu provozieren.
--> Leider werde ich in meinem Gesundungsprozess durch den Druck zurückgeworfen ...

Wie sind Eure Erfahrungen zu ähnlichen Fällen?

@ BEA51: was sind EGVen?
Die Idee mit einem "medizinischen Lebenslauf" finde ich genial!  8)
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Rudolf Rocker

Also zunächst mal halte ich es für sehr, sehr grenzwertig, sollte Dir ein Strick daraus gedreht werden, wenn Dritte, auf deren Verhalten Du keinen Einfluss hast, irgendwelchen Forderungen nicht nachkommen.

Wenn Du die entsprechenden Unterlagen angefordert hast und das wird nicht mehr bis zum Tag X, dann kannst Du da auch nichts für.
Lass Dir aber am besten schriftlich geben, das das nicht mehr klappt.

Versuch nach Möglichkeit einen Beistand mitzunehmen. Das mögen die beim MDK und beim ÄD ganz und gar nicht!
Zitat
@ BEA51: was sind EGVen?

EGV = Eingliederungsvereinbarung

Freeeman

Komme gerade von meinem Arzt:
Er ist voll auf Krawall gebürstet >:D. Er ist meiner Meinung, dass das Schreiben der KK eine Aneinanderreihung von Unverschämtheiten ist!

- Ich habe mit aktuellen Befunden vom Arzt nichts zu tun. Hier habe ich KEINE Mitwirkungspflicht!
- Mein Arzt gibt an die KK keine Befunde heraus, da Schweigepflicht.
- Sollte ich zum medizinischem Dienst MDK bestellt werden, muss ich denen Rede und Antwort stehen.
- Die Ankündigung der KK, bei Nichtvorlegung von Befunden die Krankengeldzahlung einzustellen, hält der Arzt für eine Nötigung.

Ich sehe das ebenfalls so. Als direkt Betroffener hätte ICH aber erst mal das Problem, von der KK kein Geld zu bekommen.

Deshalb interessiert mich EURE Meinung zu diesem Fall:

- Wie weit geht meine Mitwirkungspflicht?
- Darf die KK mit so einer Drohung ihre Krankengeldzahlung einstellen?
- Wie reagiere ich am besten? Selber der KK schreiben oder direkt zum Rechtsanwalt?


--> Montag treffe ich mich wieder mit meinem Doc; bis dahin hat er sich eine Antwort überlegt.
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Freeeman

Ist es besser, wenn ich mich am 18.12.13 - obwohl krank - beim Arbeitsamt vorstelle? Damit keine Lücken entstehen? ?(
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Freeeman

Mein Anruf beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz ergab folgende Aussage:

Für die Forderung der Krankenkasse nach aktuellen Befunden
gibt es keine gesetzliche Grundlage!


Außerdem bat man mich um eine Kopie von dem Brief der KK ...  O0

Brief an KK ist raus. Mal sehen, was als nächstes kommt ...
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

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