Kündigung als Maßregelung nach Rechtewahrnehmung - Beweislast beim Arbeitnehmer

Begonnen von dagobert, 19:59:03 Mo. 14.Dezember 2015

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dagobert

ZitatÜberstundenbezahlung: Arbeitnehmer macht gegenüber Arbeitgeber seine Rechte geltend - Arbeitgeber darf deshalb nicht kündigen

Erst fordern Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden, dann wirft der Chef sie raus? Wer so etwas erlebt, kann sich zur Wehr setzen. Ohne Beweise wird es jedoch schwer.

Verlangt ein Mitarbeiter die Bezahlung von Überstunden, ist das kein Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern nicht kündigen, bloß weil diese ihre Rechte einfordern. Verlangt jemand die Bezahlung von Überstunden, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. So eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa577/14). Allerdings müssen Beschäftigte beweisen können, dass die Kündigung tatsächlich eine Maßregelung sein soll und darauf beruht, dass sie die Bezahlung von Überstunden verlangt haben.
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http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Ueberstundenbezahlung_Arbeitnehmer_macht_gegenueber_Arbeitgeber_seine_Rechte_geltend_-_Arbeitgeber_darf_deshalb_nicht_kuendigen.d1594.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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