Urteil: Man muss in seiner Freizeit dienstlich per SMS nicht erreichbar sein

Begonnen von Frauenpower, 16:23:29 Mi. 18.Januar 2023

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Frauenpower

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/urteil-dienstliche-sms-101.html

ZitatWer in seiner freien Zeit dienstliche SMS erhält, muss diese nicht lesen. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Notfallsanitäters. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene auch dem Gesundheitsschutz.

dagobert

"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

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