Arbeitslose, Eigenheim und Steuern - Erste Beschlüsse der neuen Koalition

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 22:29:38 Di. 24.Januar 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Wilddieb Stuelpner

MDR-Ratgeber zu den Reformen: Arbeitslose, Eigenheim und Steuern - Erste Beschlüsse der neuen Koalition

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem das Sozialgesetzbuch III und andere Arbeitsmarkt-Gesetze mit Wirkung zum 1. Januar 2006 geändert werden sollen. Das gleiche gilt für die beschlossene Abschaffung der Eigenheimzulage wie für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen.

Änderungen am Arbeitsmarkt
  • das Arbeitslosengeld II im Osten wird angehoben. Der Regelsatz beträgt künftig in ganz Deutschland 345 Euro pro Monat. Umgesetzt werden soll dies zwischen dem 1. Mai und 1. Juli 2006
Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente, die bis Ende 2005 befristet waren, werden bis Ende 2007 verlängert:
  • Arbeitslose ab 50 erhalten bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem niedrigeren Netto-Gehalt als zuvor die Differenz zur Hälfte als Zuschuss. Die Agentur für Arbeit stockt die Rentenbeiträge auf. Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem restlichen Anspruch auf ALG I (meine Anmerkung: nach Ablauf der Restzeit von Alg II bleibt der zuschußlose Hungerlohn bis zur Entlassung als eine staatliches organisierte Lohnkürzung und Rentenkürzung. Am Ende sind diese arbeitenden älteren Arbeitslose belämmerter dran als wenn sie arbeitslos blieben und ihr Alg weiterbekämen.)
  • Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über 55 Jahre einstellen, müssen für diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen (meine Anmerkung: das entspricht einer vorweggenommenen staatlich organisierten Rentenkürzung für die Betroffenen)
  • die Agentur für Arbeit kann weiter auch andere Träger mit Eingliederungsmaßnahmen für ältere Arbeitslose beauftragen. Als Ziel ist künftig jedoch nur noch die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt vorgegeben (meine Anmerkung: z.B. PSAs, Leih- und Zeitarbeitsfirmen und andere privatwirtschaftliche Abzock- und Unterdrückungsfirmen, die von der Agentur für Arbeit nie kontrolliert werden. Eine schleichende Vorbereitung der Selbstauflösung der Arbeitslosenversicherung und Schicksalsüberlassung der Arbeitslosen in die Hände privater Profitgeier.)
  • die Möglichkeit für ältere Menschen, ALG und ALG II unter erleichterten Bedingungen zu beziehen, die so genannte 58-er-Regelung, wird verlängert. Diese Leistungsbezieher müssen nicht selbst Arbeit suchen, bzw. vermittelt werden. (meine Anmerkung: § 428 SGB III wie gehabt - Erpressung älterer Arbeitsloser frühzeitig in die abschlagsbehaftete Altersrente zu gehen, auch wenn das Alg bis zum Eintritt in die Regelaltersrente höher wäre.)
weitere Regelungen
  • die Förderung der Ich-AG wird bis zum 30. Juni 2006 verlängert
  • die Weiterbildung älterer Beschäftigter wird bis Ende 2006 verlängert
  • die Pflicht, sich Arbeit suchend zu melden, besteht drei Monate vor Ende eines Arbeitsverhältnisses, es sei denn man erfährt erst später davon. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht wird künftig das ALG I nicht mehr gekürzt, sondern eine Woche gesperrt
  • die Arbeitsagentur muss künftig nicht mehr in jedem Agentur-Bezirk eine Personal-Service-Agentur einrichten, die Förderung wird auf erfolgreiche PSA konzentriert
  • die Frist zur Umsetzung des EuGH-Urteils, wonach Bereitschaftsdienste und Arbeitsbereitschaften etwa für Ärzte als Arbeitszeiten zu gelten haben, wird bis Ende 2006 verlängert
Alle diese vom Kabinett beschlossenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Diese allerdings gilt als sicher. Eigenheimzulage und Steuervergünstigungen

Im "steuerlichen Sofortprogramm zur Sicherung der öffentlichen Haushalte" will die Bundesregierung die Eigenheimzulage abschaffen. Zudem sollen zahlreiche Steuerprivilegien gestrichen werden, die nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ebenfalls mit Beginn des Jahres 2006 wegfallen sollen.

Die Eigenheimzulage soll es für alle ab dem 1. Januar 2006 neuen privaten Wohnungs- und Hausbauvorhaben nicht mehr geben. Alle bis dahin gewährten Zulagen werden nach der bisherigen Regelung bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit ausgezahlt.

Zudem sollen Anfang 2006 entfallen:
  • die Absetzbarkeit der Kosten für private Steuerberater für die Steuererklärungen ab 2006 (siehe dazu Ausweichslösung von ZDF-Sendung WISO: Steuerberater-Kosten bleiben absetzbar - Steuerpläne der großen Koalition rechtlich bedenklich; Arbeitslose gehen generell in dieser Beziehung leer aus, da es nur eine Ausweichlösung für AN ist.)
  • der Steuerfreibetrag für Abfindungen von bisher 7.200 bis 11.000. Abfindungen werden ab 1. Januar 2006 voll besteuert, was wegen des Vertrauensschutzes aber nicht für Zahlungen gilt, die vor dem 1. Januar 2007 an Arbeitnehmer fließen
  • die Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtshilfen: Bislang für bisher 315 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren
  • der Steuerfreibetrag für Übergangsgelder, die aus dem Dienst ausscheidende Beamte oder Soldaten erhalten
  • die Möglichkeit der degressiven Abschreibung der Kosten beim Kauf von Mietwohnungen für alle Neufälle (Abschreibung dann nur noch linear, d.h. jedes Jahr zwei Prozent)
Zuvor war bereits das Ende der steuerlichen Begünstigung von so genannten Steuersparfonds beschlossen worden. Verluste etwa aus Windkraft- oder anderen bisher begünstigten Fonds können dann nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Anlagen oder Einkommen verrechnet werden, vielmehr nur noch innerhalb derselben Anlage. zuletzt aktualisiert: 01. Dezember 2005 | 13:11

  • Chefduzen Spendenbutton