Krank von Arbeit

Begonnen von Narcisita, 16:34:51 Mo. 26.Juni 2006

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Narcisita

Hallo Leute,

ich bin im Rechenzentrum einer großen Firma tätig.
Als ich vor 5 Jahren eingestellt wurde, hatte ich nicht besonders viel Ahnung von Server und schon gar keine von Novell.
Ich bekam 2 Grundlehrgänge in Novell womit ich einen Cluster betreiben musste. Mehr Ahnung bekam ich durch andere Kollegen.
Dann kam eine andere Firma, welche zu 50 % beteiligt ist und wir mussten uns entscheiden ob wir zu dieser Firma übergehen oder bei der alten Fa. bleiben.
Ich und einige andere Kollegen haben uns entschieden, bei der alten Firma zu bleiben und an die neue Firma ausgeliehen zu werden.

Seit wir für diese Firma arbeiten, müssen wir (zu dritt) den Novellcluster und die ganze Novell-Büko-umgebung mitbetreuen (wieder ein Cluster). Dazu müssen wir noch die komplette Windows Activ-Directory (ca. 200 Server), eine spezielle Domäne für Parkhäuser, und 2 Mailserver übernehmen.
Da dies immer noch nicht genug ist (in den Augen unserer Vorgesetzten) bekommen wir auch noch eine Rufbereitschaft für INTEL-basierende Systeme verpasst. Da für die Rufbereitschaft mindestens 5 Mann erforderlich sind, hat man kurzerhand auch 2 Leute hineingesteckt, die keine Ahnung von Novell haben und dies auch kommuniziert haben.
Unser Vorgesetzter sagte das es sich hierbei um eine Teilqualifizierte Rufbereitschaft handeln würde. Wenn jemand keine Ahnung habe, solle er versuchen, einen Kollegen mit Ahnung aus dem Bett zu holen.
Da die neue Firma ein neues Rechenzentrum bauen lässt, sollen wir den Umzug der Server und 5 wichtiger Systeme planen.

So langsam bekomme ich einen Koller und frage mich wozu der Betriebsrat da ist, welcher alles genehmigt.
Immer wenn wir gedacht haben: Es kann nicht schlimmer werden kommt wieder ein neuer hammer.
Sind wir denn wirklich Sklaven? Haben wir keine Chance uns zu wehren?
Wie ein Kollege schon sagte "Um die Rufbereitschaft loszuwerden musst du Kündigen, oder Sterben.

Magnus

Schon mal mit dem Betriebsrat gesprochen?

andy19

Frage ?Wird die Rufber.extra Vergütet? Wenn neinbist du nicht zu erreichen,wenn ja dummstellen den die ersatzstellen werden dann durch dich "Weitergebildet" Zu dem umfang der anfallenden Arbeit
den AV genaustens Studieren notfalls mit Anwalt +mehr Geld verlangen.
Das klingt nicht gut bei dir,noch ein paar Monate und dein beste Freund ist die Liege vom Nervendoc.

Kopf hoch+wehr dich intelligent !

Gruß aus Leipzig

Wilddieb Stuelpner

Da ein Betriebsrat vorhanden ist, gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Betriebsräte dürfen ab einer Betriebsgröße von 5 Belegschaftsmitgliedern gegründet werden (§ 1 BetrVG).

Nach § 39 Sprechstunden BetrVG muß der Betriebsrat Sprechstunden abhalten und die sollte Ihr nutzen (§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des AN, § 84 Beschwerderecht, § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer BetrVG), um Eurer Anliegen der Bewertung Eurer Arbeitsaufgaben durch unabhängige Arbeitswissenschaftler vorzutragen. Schlicht, diese Fachleute sollen den Kompliziertheitsgrad Eurer Arbeitstätigkeiten, die körperlichen und geistigen Arbeitsbelastungen ermitteln und zwar so, daß die Arbeitsbelastungen ohne Gesundheitsgefährdungen, ohne Über- oder Unterbelastungen, ohne monotones Arbeiten auftreten.

§ 91 Mitbestimmungsrecht BetrVG

Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Daraus läßt sich ganz objektiv die personelle Ausstattung, abhängig vom vorhandenen und benötigten Fachpersonal mit entsprechender Berufserfahrung ableiten. Rechtsgrundlage dafür ist der § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen BetrVG. Diese Bedingungen hat das Unternehmen auch zu finanzieren und nicht die Kosten und Löhne zu drücken.

§ 92 Personalplanung BetrVG

(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung an Hand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
(2) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Maßnahmen im Sinne des § 80 Abs.1 Nr. 2a und 2b, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Außerdem ist es auch eine Frage der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (§ 87 Mitbestimmungsrechte, § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz BetrVG).

§ 99 BetrVG

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.

Ist die Arbeitsbelastung pro Beschäftigten und Arbeitsaugabe ermittelt und bewertet worden, hat danach der Betriebsrat auf die Arbeitsorganisation und das Arbeitszeitregime so Einfluß zu nehmen, daß die Grundsätze belastungs- und gefährdungsfreier bzw. -armer Arbeit auch eingehalten werden.

Zur Gestaltung derArbeitszeit und der Pausen haben wir die Bestimmungen des § 87 Mitbestimmungsrechte BetrVG, des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV).

Reichen die Fachkenntnisse Eurer KollegInnen nicht aus, verlangt deren betriebliche Aus- und Weiterbildung (§ 96 Förderung der Berufsbildung, § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung, § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen BetrVG)

Der Betriebsrat soll einen terminlich verbindlichen Arbeitsplan zur Verbesserung Eurer Arbeitsbedingungen ohne eintretende Entlassungen ausarbeiten und gemeinsam mit der Betriebs- und Abteilungsleitung festlegen.

92a Beschäftigungssicherung

(1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Arbeitnehmer, Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie zum Produktions- und Investitionsprogramm zum Gegenstand haben.
(2) Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich. Zu den Beratungen kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hinzuziehen.

Zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen an Bildschirmarbeitsplätzen geben das Sozialnetz Hessen und ergo-online detaillierte Auskunft.

Holt Euch auch Rat und Unterstützung von Eurer Branchengewerkschaft. Ihr könnt auch den Betriebsrat zwingen, einen Gewerkschafter mit beratender Stimme ständig zu den Betriebsratssitzungen einzuladen, der sich mit diesen Fragen auskennt (§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften BetrVG).

andy19

Sehr gut genau das meinte ich! Hatte nur nicht die richtigen § bei der Hand.
Danke Joachim

Gruß aus Leipzig

Narcisita

Der Betriebsrat ist neu wie die Firma und verfügt über keinerlei Erfahrung.
Andere Kollegen haben es ebenfalls festgestellt. Der BR wurde gefragt, worauf dieser antwortete: Das ist Gestzlich OK!!!. Ich erwarte von einem BR, das er versucht eine Lösung für beide seiten zu finden.
Mit Paragraphen kann ich also nicht kommen. Die haben sich schon gut abgesichert. Die Rufbereitschaft wird mit 1,50 € ohne Einsatz vergütet (soviel zum öffentlichen Dienst). Ich werde also gezwungen die Rufbereitschaft zu machen oder zu kündigen. Während an Externe Firmen 50 € pro Stunde an Rufberetschaft gezahlt wird, werden wir vom eigenen Betrieb gezwungen, uns für 1,50 € die Woche versauen zu lassen.

Ich denke oft daran zum Arzt zu gehenund ein Attest zu verlangen, aber dem ist es egal ob man wochenlang Sodbrennen hat, oder ob man nachts nicht schläft, weil einem immer nur an den Betrieb denken muss.

Ausserdem weiss ich nicht, was noch alles eintreten muss, bis ich ein solches Attest bekäme.
In  den vielen Jahren bei dieser Firma, habe ich meine Bandscheiben kaputt gemacht. Dann habe ich 10 Jahre wechselchicht gemacht, bei dem es auch mit der Verdauung nicht mehr klappte, weil sich ein Gallenstein gebildet hatte.
Muss man sich denn wirklich zu tode arbeiten? Denn ich glaube das damit ereicht werden soll, das so wenig leute wie möglich zu Ihrer Rent kommen.

Regenwurm

Narcisita

...geh endlich zum Psychiater und laß dich Arbeitsunfähig schreiben.

Wenn Du Ihm das alles schilderst - wird er Dir auch helfen.

Bei deinem Alter und deiner Gesundheit - liegst Du sonst bald im
Krankenhaus oder auf dem Friedhof.

Stressignale wie Rückenschmerzen und ähnlichem sind Warnsignale-die Du auch ernstnehmen solltest.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Wenn der Betriebsrat nichts taugt, wählt ihn ab, ersetzt ihn durch einen besseren und holt Euch Hilfe von der Branchengewerkschaft. Verlangt regelmäßig von ihm Rechenschaft, was er macht und laßt Euch seine Begründungen schwarz auf weiß geben, damit ihr das Vorgehen des Betriebsrats prüfen und gegebenenfalls sanktionieren könnt.

Wozu sind eigentlich Gesetze da? Das man sie ersetzt durch Willkür der Geschäftsleitung, durch Unternehmensführung nach Gutsherrenart?

Wohl eher, daß man diesem schon vorhandene Stümpergesetzeswerk noch einigermaßen Leben einhaucht und es durchsetzt. Das liegt aber an den AN selbst, einig sich gegen schlechte Unternehmensführung zu wehren.

Narcisita

Zu welchem Psychater? Wenn einer so etwas tun würde, währe er die längste Zeit in der Firma gewesen.
Man sollte es sich genau überlegen, denn die Firma sagt: Einen anderen Arbeitsplatz habe ich nicht und da dieser zu Stressig ist: Entlassung.
Ich habe ein Haus abzuzahlen (noch 20 Jahre) und habe für 3 Kinder zu sorgen. Man kann also ruhig sagen: Die Firma hat mich an den Eiern.
Gott sei dank habe ich einen guten Ruf in der alten Firma und wenn alles klappt, kann ich im Neuen Jahr dorthin wechseln. Man hat mir einen Job in Aussicht gestellt, indem ich normale Büroarbeit und ein bischen EDV machen muss. Leider ist es nur zu 80% sicher, aber es ist eine Hoffnung.
Inzwischen hoffe ich das möglichst viele Kollegen Ihr Recht ausnutzen und wieder zur alten Firma wechseln.

Störfall

grundsätzlich informiere dich mal konkret ob der 80% job kein geplapper ist, vielleichts ist nur hinhaltetaktik ?
und jetzt muss ich dich fragen ob dir das wort verantwortung wegen schulden+familie+kinder wirklich bewusst ist ?
sag mal gehts noch ? was nützt deiner familie ein pflegebedürftiges wrack ? deine krankheitssymtome sind kein pappenstiel.
regenwurm hat nicht unrecht, ganz im gegenteil.
viele im forum kennen die wartezimmer der neurologie/psychatrie.
dort hocken viele der weggemobbten arbeitnehmer.
der größte teil kommt auf den letzten drücker oder einfach zu spät.
ich habe bzw.viele haben diesen ausgebrannten gesichtsausdruck gesehen von menschen die zu sehr unter der knechtschaft der arbeitgeber gelitten haben.
wenn du so weiter machst wie bisher und alles so hinnimmst, wirst du mit garantie sowieso für wochen krank sein.
danach ist deine situation wesentlich schlimmer als vorher.
lass es nicht soweit kommen, zieh die notbremse.
ich weiß, viele gedanken sausen dir jetzt durch denn kopf.
ist dein angeblich versprochener job eine finte,gibt es keine alternative mehr.
hast du denn ersten schritt erstmal gewagt,fallen alle anderen leichter.
deine frau u.kinder wollen sicherlich keinen arschkriechenden papi als vorbild der auch noch gesundheitlich am ende ist.
wehr dich+alles gute !!

ManOfConstantSorrow

ZitatOriginal von joachimkuehnel
Wenn der Betriebsrat nichts taugt, wählt ihn ab

Im Prinzip richtig, sagt Radio Eriwan.

Aber genauso hilfreich wie "Wenn die Regierung nix taugt, wähl dir ne andere!".
Na Joachim, warum haben wir bloß noch DIESE?
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Narcisita

Also ich kenne die Leute mit denen ich es zu tuen habe.

Das was für mich zur Zeit sehr Wichtig ist, wie ich zu einem Attest komme, damit ich keine Rufbereitschaft machen muss.
Was sage ich dem Arzt? ohne das er gleich sagt das ich den Job ganz an den Nagel hängen sollte.
Ich habe einen Kollegen, der das schon gemacht hat. Er leidet bei Stress unterTinitus und hat auch Eisenmangel.

Ich habe Ständig Sodbrennen, Magenschmerzen und schlafe sehr wenig (Maximal 5 Stunden pro Tag).

Hat Jemand Erfahrung damit?
Kann mir Jemant ein paar Tips geben?

Vielen Dank im voraus

Narcisita

Hallo Leute,

ich war nun beim Internisten, welcher das folgende diagnostizierte:

Entzündung von Magen, Zwölffingerdarm und Speisseröhre. (und das nach 3 Wochen Ruhe).
Er höhrte sich meine Probleme an und Schrieb. Da ich nicht ganz bei mir war (nach Untersuchung), bekam ich nicht so recht mit, was er da schrieb.

Jetzt habe ich es in Ruhe durchgelesen und möchte das Er es ändert.
Er schreibt: Seit dem Outsourcing ist die Lage, so Problematisch, das auch andere Kollegen Krank sind und ich keine Rufbereitschaft machen sollte.
Es stimmt zwar, aber wenn ich meinem Arbeitgeber eine solche Kopie gebe, wird sich mein Chef gegen mich wenden und Probleme bereiten.

Der Arzt kann ja auch schreiben, das der Stress im Allgemeinen, so zugenommen hat, das ich keine Rufbereitschaft machen sollte.

Aber mal sehen was der Arzt morgen dazu sagt.

Regenwurm

Narcisita
ZitatDer Arzt kann ja auch schreiben, das der Stress im Allgemeinen, so zugenommen hat, das ich keine Rufbereitschaft machen sollte.

Dann müßte ja jeder im Betrieb Aufgrund der Allgemeinen Stresszunahme Krank werden und genau das machen was du gread' tust und beim Arzt sein,für dein Chef muß auf jeden Fall eine Rufbereitschaft da sein, da du ein Gutachten hast zeigst du ihm tatsächlich ich leide unter Stress der mich Krank gemacht hat.

Solltest du mal noch Ernsthafter Krank werden, evtl. Berunfsunfähig werden ist es wichtig das du Unterlagen hast, die vom Arzt, die besagen der war damals schon ernsthaft Krank, aufgrund seiner Beruflichen Überbelastung.

Für mich sieht's so aus entweder der Arbeitgeber sieht es ein, guter Mitarbeiter, den brauche ich, der weist mir nach, das er die Rufbereitschaft nicht mehr machen kann.

Den ersten Schritt hast du getan,indem du zum Arzt gegangen bist und deine Medikamente einnimmst.
Die Ursache ist Stress ! Ursache beseitigen ist der zweite Schritt !
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Das vom behandelnden Arzt bestätigte Krankheitsbild belegt eine schlechte Arbeitsorganisation und erhebliche Fehlbelastungen am Arbeitsplatz, die die Gesundheit angreifen.

Es gehört zur arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht eines AG, daß er diese Mißstände so beseitigt, daß der Mensch belastungsarm bzw. -frei arbeiten kann. Nicht der Mensch hat sich den Arbeitsbedingungen unterzuordnen und anzupassen, die der Unternehmer diktiert, sondern die Arbeitsbedingungen sind menschengerecht zu gestalten.

Wenn das dem Unternehmerdrecksack nicht paßt, sollte man diese Arbeitsbedingungen und den Arbeitsablauf haarklein mit Datum, Uhrzeit, Ort, Arbeitsauftrag, Bestätigungh von Zeugen dokumentieren, den Gewerkschaften bzw. Arbeitswissenschaftlern zur Prüfung zuführen.

Ein Unternehmer, dem nur einfällt, Menschen die Entlassung anzudrohen oder zu entlassen, wenn sie Arbeitsbedingungen kritisieren und sie auf die Einhaltung von arbeitsrechtlichen wie arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen pochen und er dies ignoriert, den sollte man in aller Öffentlichkeit anprangern.

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