Vorschlag: Justizbeobachtung!

Begonnen von admin, 12:49:59 Do. 29.März 2007

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Kuddel

ZitatEin Beamter war mit dem Ergebnis einer Polizeikontrolle nicht zufrieden und schob einem Beschuldigten Gras unter. Dass das keine Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger war, hat das AG Mannheim in einem interessanten Urteil entschieden.

Das Amtsgericht (AG) Mannheim hat einen Polizisten vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger (§ 344 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen. Der Beamte hatte einem Beschuldigten Marihuana untergeschoben und damit Beweise manipulieren wollen (Urt. v. 10.12.2025, Az. 5 Ls 2090 Js 19522/24).

Der angeklagte Polizist leitete im März 2024 einen Einsatz zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Mannheim. Dabei beobachteten Beamte, wie zwei Männer auf einem polizeibekannten Drogenumschlagsplatz einen vermeintlichen Drogendeal abwickelten. Dabei übergab einer der Männer dem anderen einen 10-Euro-Schein und der andere händigte diesem im Gegenzug etwas aus, das die Polizisten für Betäubungsmittel hielten.

Als die Einsatzkräfte den vermeintlichen Dealer kurz darauf anhielten und gründlich – laut Urteil "komplett bis auf die Unterhose"– durchsuchten, fanden sie jedoch keine Betäubungsmittel (...).

Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war der Einsatzleiter laut Aussagen seiner Einsatzkollegen gar nicht zufrieden. Weil die Beamten keine Betäubungsmittel bei der Kontrolle gefunden hatten, erschwerte das sowohl die Einziehung des aufgefundenen Bargelds als auch den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit (vgl. § 29 Abs. 3 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) des Drogenhandels, den die Polizisten bei dem in Gewahrsam genommenen Mann vermuteten.

Der Einsatzleiter versuchte daher zunächst, zwei seiner Kollegen von der Idee zu überzeugen, dem Durchsuchten Marihuana "zuzustecken" und dies im Durchsuchungsvermerk aufzunehmen. Dann legte er eigenmächtig fünf Tüten mit Cannabis im Gesamtgewicht von 4,55 Gramm zu den bei der Durchsuchung asservierten Gegenständen. Erst als die Kollegen das Marihuana auffanden und dem Vorgehen des Einsatzleiters widersprachen, gab dieser seinen Versuch auf, den Durchsuchten auf diese Weise nachträglich zu belasten.
(...)
Das Gericht verneinte nun eine Strafbarkeit des Polizeibeamten. Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des "In dubio pro reo"-Grundsatzes nicht um einen "Unschuldigen" im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.

Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen "Unschuldigen", entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.
(...)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch

Bananenrepublik.

dagobert

Soviel zum angeblich so tollen Rechts-Staat.
Der beste Kaufmann ist der Krieg. Er macht aus Eisen Gold.
Friedrich von Schiller

counselor

ZitatParadebeispiel für Klassenjustiz: Von Nazi verletzte Antifas zu Haftstrafen verurteilt

Am 12. Januar 2026 verurteilte das AG Berlin-Tiergarten zwei Antifaschisten, die zuvor von einem Neonazi lebensgefährlich verletzt worden waren. Der Fall zeigt, wie Justiz und Ermittlungsbehörden rechte Täter schützen und Linke verfolgen.

Quelle: https://rote-hilfe.de/meldungen/paradebeispiel-fuer-klassenjustiz-von-nazi-verletzte-antifas-zu-haftstrafen-verurteilt
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

ManOfConstantSorrow

ZitatDer Bundesgerichtshof hat am 22. Januar entschieden (Az. 3 StR 33/25), dass die Nazigruppe ,,Knockout 51" aus Eisenach keine terroristische (§ 129a StGB), sondern lediglich eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) sei. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 1. Juli 2024.
https://autonome-antifa.org/breve9726

Die Justiz steht weit rechts.

By the way, Beate Tschäpe wird gerade resozialisiert...
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

ManOfConstantSorrow

ZitatMilliardenausgaben
Verfahren gegen Jens Spahn wegen Maskenkäufen eingestellt
Mehr als 170 Strafanzeigen waren gegen den ehemaligen Gesundheitsminister eingegangen. Die Staatsanwaltschaft geht diesen nach einer Prüfung nicht mehr nach.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/jens-spahn-cdu-maskenkaeufe-generalstaatsanwaltschaft-berlin-gxe

ZitatEin unter Verschluss gehaltener Bericht belastet Ex-Gesundheitsminister Spahn. Er soll 2020 eine Firma aus seiner Heimatregion bei der Vergabe von Masken-Aufträgen bevorzugt haben.

5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro beschaffte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter der Führung von Jens Spahn (CDU) während der Corona-Pandemie. Viele Masken wurden nicht verwendet und verursachten hohe Lagerkosten. Ein Großteil wurde inzwischen vernichtet. Die Maskenbeschaffung wurde zum Milliarden-Euro-Grab für den Steuerzahler.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/jens-spahn-masken-corona-steuern-verschwendung-100.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

dagobert

Sind die auch so großzügig, wenn einer ohne Fahrkarte Bus fährt?
Der beste Kaufmann ist der Krieg. Er macht aus Eisen Gold.
Friedrich von Schiller

Nikita

"Milliardenausgaben
Verfahren gegen Jens Spahn wegen Maskenkäufen eingestellt
Mehr als 170 Strafanzeigen waren gegen den ehemaligen Gesundheitsminister eingegangen. Die Staatsanwaltschaft geht diesen nach einer Prüfung nicht mehr nach"

Die Gewaltenteilung funktioniert auch in diesem Bereich nicht. Der Generalstaatsanwalt von Berlin ist weisungsgebunden gegenüber der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin, in diesem Fall von der CDU. Wenn die ihm unter vier Augen erklärt: "Meinen Parteifreund lässt du in Ruhe! Schriftlich gibt es dazu nichts." Dann ist der Fall beendet. Deutschland wurde bereits international gerügt dafür, dass es hier keine Gewaltenteilung gibt.

Kuddel

Ich bin kein Fan der bürgerlichen parlamentarischen Demokratie, die dafür da ist, den Kapitalismus auf ewig zu erhalten.

Angesichts des Fehlens einer starken linken, antikapitalistischen Bewegung, halte ich es für sinnvoll zumindest eine Rechtsstaatlichkeit einzufordern.

Selbst das geht den Bach runter. Deutschland wird international nicht nur wegen fehlender Gewaltenteilung gerügt, sondern auch wegen einer rapiden Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Politik versinkt in einem Sumpf der Korruption. Typen wie Jens Spahn oder Wolfram Weimer engagieren sich nicht nur für ihre eigenen ökonomischen Vorteile, sondern sie sind auch aktiv in rechtsextremen Netzwerken. Die demokratiezerstörenden Kräfte finden sich auch in den bürgerlichen Parteieien. Jens Spahn hat sich mit Steve Bannon getroffen, einem führenden faschistischen Vordenker und Netzwerker.

Wenn die Medien, auch die öffentlich Rechtlichen und die Justiz einen starken Rechtsdrall haben, sollten wir uns über den Aufstieg der AfD nicht wundern. Es ist gut, die Justiz weiter zu beobachten und zu kritisieren.

counselor

ZitatNürnberg: Mildes Urteil gegen Neonazi / Richterin blieb unter der Strafforderung des Szeneanwalts! (März 2026)

Sven M., mehrfach vorbestrafter 37-jähriger Neonazi, wurde laut nn.de (31.3.26) vor dem Landgericht Nürnberg zu einer überraschend milden Strafe verurteilt. Nachdem ihn die Vorinstanz noch zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verknackt hatte, weil er am 7. April letzten Jahres einen Antifaschisten mit den Worten "Ich klopp dich um" und einer aggressiv wirkenden Geste bedroht haben soll, bekam er nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und muss 1500 Euro zahlen. Damit unterbot die Richterin sogar die Strafforderung des Szeneanwalts Frank M.! Angeblich habe sich M. aus der rechten Szene gelöst und so weiter und so fort. Das stieß sogar der nn.de-Reporterin sauer auf: "Im Zuschauerraum saßen als Unterstützer für Sven M. drei Neonazis. Über einen von ihnen hat unser Medienhaus erst kürzlich berichtet, da er sich an einem umstrittenen Kampfsportwettkampf der rechten Szene im Ausland beteiligen wollte. Ein weiterer ist in Nürnberg ebenfalls bekannt, da er im vergangenen Jahr einige kleine Demonstrationen für die Gruppe 'Aryan People Resistance', zu Deutsch 'Widerstand des arischen Volkes', organisiert hatte. Sven M. kam zum Prozesstermin in Begleitung dieses jungen Neonazis."

Wie uns mitgeteilt wurde, soll M. einen Antifaschisten im Gerichtsgebäude als "widerliche linke Zecke" beleidigt haben!

Wir berichteten zuletzt im September 2025. Sven M. nahm eine Zeitlang regelmäßig an Demonstrationen des extrem rechten "Team Menschenrechte" (TM) teil, auch als Ordner. Zu seinem Amtsgerichts-Prozess im Vorjahr erschien er mit einem Nazi-Shirt (Aufdruck "APR" = "Aryan People Resistance").

(31.3.26, Quellen nn.de und Bericht von ProzessbeobachterInnen)

Quelle: https://www.nazistopp-nuernberg.de/
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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