Kindergeld darf nicht angerechnet werden

Begonnen von KasparHauser, 23:54:21 So. 31.Oktober 2010

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich habe heute im Abgeordnetenwatch.de diese Frage gestellt.
Ich hoffe auf Unterstützung - z. B. durch weitere Fragen an
andere Abgeordnete.
KH

Sehr geehrte Frau Künast,

Kindergeld wird von der Gesellschaft an denjenigen bezahlt, der Kinder erzieht und ausbildet. Da der Markt diese Leistung nicht honoriert, wurde Kindergeld und Steuerfreibeträge eingeführt. Mit diesen Leistungen sollte sichergestellt werden, daß Erziehende um eben diese Leistungen besser gestellt werden, als andere mit gleichem Einkommen, die diese Leistungen nicht erbringen. Dies nennt sich Familienlastenausgleich bzw. Familienleistungsausgleich. Auch Millionäre können diese Leistungen behalten.

Sehen Sie die Verletzung dieses Gedanken, wenn man bei HartzIV-Empfängern diese Leistung anrechnet? Diese bekommen damit schließlich eben nicht mehr, als jemand mit gleichem Einkommen, der diese Leistungen nicht erbringt.

Sehen Sie hierin auch einen Verstoß gegen Artikel 6 GG?

Mit freundlichem Gruß aus Neukölln.

Pfiffi

Warum wurde in Karlsruhe geklagt, was war einer der Punkte die auf der Liste standen und von den Richtern ganz clever umgangen wurde.

Nämlich die Frage ob Kindergeld anzurechnen sei.

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kindergeld-wird-voll-angerechnet/
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Pfiffi

Hat den Frau Madame Künast mal geantwortet?
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Nein, hat sie nicht.
Soviel hält sie wohl nicht von Bürgerbeteiligung.

Aber du und andere könnten sich als an der Antwort interessiert eintragen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-575-37744.html#questions

Vielleicht hilft es ja.
KH

Dearhunter

ZitatKindergeld wird von der Gesellschaft an denjenigen bezahlt, der Kinder erzieht und ausbildet. 

Es mag für viele eine Feinheit sein, weil bei Hartz IV als Bedarfsgemeinschaft eh das Gesamteinkommen berücksichtigt wird und es dort rechnerisch nichts ändert, ABER das sehe ich völlig anders:

Kindergeld ist Einkommes des Kindes und für das Kind, nicht für denjenigen, der es erzieht. Sicher mag es Synergie-Effekte geben, auch die genaue Aufteilung von Mietkosten und Essen unbd so weiter kann nicht eindeutig sein, sodass das Kindergeld durchaus auch dafür verwendet werden kann.

DENNOCH ist es im Kern Einkommen des Kindes und solte auch so gesehen werden.

Dass es auch bei Unterhaltszahlungen so gesehen wird, hat mir übrigens einiges Geld an Elternunterhalt eingespart ... wäre mir zugerechnet worden, hätte ich die Hälfte davon zusätzlich zahlen müssen.

DH

Auferstanden

Das das Kindergeld gerade für bedürftigte Personen, genau für jene, die es am dringensten benötigen würden,
angerechnet wird, zeigt jenseits aller 6 GG-Verstösse
wie pervertiert, ethisch minderbemittelt ein Großteil der Deutschen ist.

Wo ist den die vielbeschworene Christengesinnung...?

Nick N.

Kindergeldanrechnung stinkt mir schon lange, und ich finde es auch pervers, das Kindergeld ausgerechnet den Kindern wegzunehmen, die es am nötigsten brauchen - und ihnen dafür so ein verschissenes Bildungspaket anzudrehen!
Ich selber bin in dem Bewusstsein aufgewachsen, in einem Rechtsstaat zu leben, und dass ich damit grosses Glück gehabt habe. Dieses Privileg haben die Kinder von HIV-Empfängern nicht.

Deswegen: Coole Aktion, KasparHauser!
Satyagraha

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