Brauche ergänzendes ALG2, Angst dass Antrag abgelehnt wird, weil kaum Umsatz

Begonnen von Hilke28, 07:53:06 Di. 16.November 2010

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Hilke28

Ich bin seit mehreren Monaten selbständig. Leider habe ich momentan kaum Aufträge, höchstens 100 EUR im Monat Umsatz. Ich werde aber meine Selbvständigkeit (in der Hoffnung auf Besserung) weiterführen und dafür ergänzendes ALG2 beantragen. Denn von dem Umsatz kann ich meine Lebenshaltungskosten nicht mehr decken. (Miete, Strom, Essen etc.)
In der Anlage EKS muss ich einen kalk. Umsatz (Betriebseinahmen) für die nächsten 7 Monate angeben.
Die Frau vom Arbeitsamt meint anhand dieser Zahlen wird dann mein ALG2 Satz berechnet. Nun habe ich aber die Angst, dass wenn ich ehrlich bin und meinen momentanen Umsatz von 100 EUR monatlich angebe, das Arbeitsamt sich weigert für meine Selbständigkeit zu zahlen und der Antrag abgelehnt wird, weil sie keinen Erfolg darin sehen.
Und wiederum habe ich Angst, dass wenn ich zuviel angebe, weniger gezahlt wird als ich eigentlich bräuchte.

Weiß einer genau, wo die magische Grenze liegt ?
Wenn ich die SB vom Amt darau ansprechen sagen sie mir immer ich soll dort eintragen was ich persönlich schätze.
Dabei will ich nur wissen, was dort stehen soll um genug ergänzendes ALG2 zu erhalten und nicht das der Antrag abgelehnt wird.

Weiß einer weiter ? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

AxelK

@Hilke:

ZitatWenn ich die SB vom Amt darau ansprechen sagen sie mir immer ich soll dort eintragen was ich persönlich schätze.

Das ist auch die einzig vernünftige Anwort, die auf Deine Frage gegeben werden kann. Es ist doch nunmal so: Ja niedriger Dein Einkommen (Umsatz - Betriebsausgaben), umso höher der ALG II Anspruch. Eine Antragsablehnung wegen zu geringen Umsatzes wäre rechtswidrig.

Was Dir natürlich passieren kann ist, dass die ARGE den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung von Dir verlangt und Dich "ganz normal in die Vermittlung aufnimmt". Du müsstest Dich dann, neben Deiner Selbständigkeit, nachweislich darum bemühen, einen Job zu finden, der Deine Bedürftigkeit mindestens reduziert, oder sogar ganz beendet. Bei einem Umsatz von nur 100,- € wäre eine solche Forderung m.E. auch nicht zu beanstanden.

ZitatUnd wiederum habe ich Angst, dass wenn ich zuviel angebe, weniger gezahlt wird als ich eigentlich bräuchte.

Die Sorge ist berechtigt. Anhand Deiner Angaben wird das vorläufig anzurechnende Einkommen berechnet. Und je höher Du Deinen Umsatz angibst, umso höher wird das anrechenbare Einkommen, respektive umso niedriger das zu zahlende ALG II.

Gruß,

Axel
Umfangreiche Informationen rund um ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info

Pfiffi

Okay, das ALG 2 steht Dir zu, einen Antrag stellen und die wirklichen Einnahmen/Gewinn angeben.

Das wird als bereinigtes Einkommen in die ALG 2 Berechnung einbezogen.

So blöd es klingen mag, Erhlich währt am längsten, ich persönlich bin da sehr korrekt. (geworden)

Weiß ja nicht wie Deine Selbständigkeit aussieht, aber Einnahmen von 100 €, ist da noch in Deinem Konzept eine Steigerung nach oben drin?

Wenn es nämlich so weiter vor sich hin dümpelt ist es ja auch nicht die Erfüllung.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

ZitatHilke28:
Nun habe ich aber die Angst, dass wenn ich ehrlich bin und meinen momentanen Umsatz von 100 EUR monatlich angebe, das Arbeitsamt sich weigert für meine Selbständigkeit zu zahlen und der Antrag abgelehnt wird, weil sie keinen Erfolg darin sehen.
Und wiederum habe ich Angst, dass wenn ich zuviel angebe, weniger gezahlt wird als ich eigentlich bräuchte.
Die 'voraussichtliche' EKS ist eigentlich purer schwachsinn, besonders bei berufen, bei denen die auftragslage/verdienst nicht planbar sind.
Da sollte es auch kein problem sein mal nur nullen/striche rein zu machen.
Nicht umsonst gibt es noch die 'abschliessende' EKS am ende der sechs monate. Auf die kommt es eigentlich an (achtung manchmal schickt das amt keine aufforderung, verpasst du diese, kann es aber sein, dass sie dich 'schätzen'(!) und das ist genauso scheisse, wie wenn das FA das tut). Und ev. bekommst du, wenn du in der 'vorausschauenden ' zu wenig angegeben hast, dann (nach nachweisen etc.) den rest deiner benötigten alimentierung.
Probleme kann dir da nur dein SB machen, wenn er deine selbstständigkeit für sinnlos ansieht, dh. wenn du es nicht schaffst, ihm den eindruck zu vermitteln, dass deine selbstständigkeit immer noch mehr potential hat, als alle seiner arge-schwachsinnsmassnahmen.
Aber du weisst als 'unternehmer' doch, es geht immer 'bergauf'!  ;D

Antrag ablehnen musst du keine angst haben, geht nicht, solange du 'arbeitsfähig' und 'bedürftig' bist. Lass dir da vom amt nix anderes einreden.
HartzIV ist in dem falle mindestens für (klein)selbstständige ein vorteil gegenüber der früheren sozialhilfe. Ev. sogar der einzige vorteil.
Ansonsten würd' ich dir genauso wie Pfiffi vorschlagen, sei ehrlich, auch wenn's dir peinlich ist. Sonst bist du schneller in schwierigkeiten als die arge pups sagt. Und bedenke, du musst ca doppelt so viel schwachsinnsbögen und erklärungen anschleppen, wie normale elo's.
Insofern macht es schon sinn, wenn du dir gelegentlich die frage stellst, warum das alles...  ;)

(Achtung irgendwann nächstes jahr ändert sich für selbstständige mit arge-bezug einiges zum schlechteren (aus HartzIV wird 'von der Leyen I-V'  >:( ), falls die neuen vorschläge der tigerenten-koalition durchkommen, informier dich rechtzeitig darüber!)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

bodenlos

Zitat von: Pfiffi am 11:43:17 Di. 16.November 2010
Okay, das ALG 2 steht Dir zu, einen Antrag stellen und die wirklichen Einnahmen/Gewinn angeben.
...

Das würde ja  nur rückwirkend gehen....

Pfiffi

Ab Tag/Datum Antragsabgabe.

Was davor war zählt nicht, da die Behörde praktisch von Deiner "Bedürftigkeit" nichts wußte.

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

ZitatPfiffi:
Ab Tag/Datum Antragsabgabe.
Nee, eigentlich laut gesetz ab tag der antragsstellung (der eigentlich auch formlos erfolgen kann: 'Ich stelle hiermit einen antrag auf ALGII, was brauch ich dafür'). Also aufpassen, dass auf dem antragsformular ein stempel drauf kommt, tag der antragstellung.
Dann hast du noch ca zwei wochen um den antrag vollständig auszufüllen, abzugeben.

Wird gerne gemacht von den argen, 'ihre unterlagen sind noch nicht vollständig', 'sie müssen vorher noch zu dem oder dem', '..etc.', um die herausgabe des antragformulars und/oder stempel der antragstellung zu verzögern.
Das ist aber ungesetzlich (wie so vieles in der arge) und dient dazu, noch ein paar wochen/tage ohne geld rauszuschlagen, bzw. den antragsteller zu zermürben/von der antragstellung abzubringen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zitat von: PfiffiWeiß ja nicht wie Deine Selbständigkeit aussieht, aber Einnahmen von 100 €, ist da noch in Deinem Konzept eine Steigerung nach oben drin?

das fatale bei der geschätzten Steigerung ist dann, dass von der Summe des Bewilligunszeitraumes bzw. von 6 Monaten Gewinn, der Querschnitt im Monat errechnet wird.

Sprich, man darf dann die ersten Monate erst mal hungern und kann nicht investieren, da man ja in 4 oder 5 Monaten einen  besseren Gewinn erwartet.
Das widerspricht der Logik und verfehlt auch wohl dem Zweck, denn eigentlich muss erst mal die Grundlage (Zuschuss) für die Steigerung geschaffen werden.

@Hilke28, Schon mal nach dem Einstiegsgeld /Zuschuss für Selbstständige gefragt?


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