Möglichkeit Hartz4 zu beziehen

Begonnen von Derpy, 14:41:23 Di. 15.November 2011

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Derpy

Hallo allerseits,

Ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir bei meiner Frage helfen könnt und ich diese auch im richtigen Forumsbereich gestellt hab  :)

Mein Fall ist folgender, ich bin 27 Jahre alt,  schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und werde damit hoffentlich noch im Dezember fertig, womit mein Studium dann beendet wäre. Meine Frage ist nun ob ich mit meinem momentanen Besitz die Möglichkeit habe Hartz4 zu beziehen bis ich einen Arbeitsplatz gefunden habe.

In meinem Besitz befindet sich momentan folgendes: mein Girokonto mit etwa 200€ drauf, mein Auto, welches (laut DAT.de)  etwa 10.000 € wert ist, sowie eine Lebensversicherung und einen Sparplan welche ich mal von meinen Großeltern geschenkt bekommen hab (Lebensversicherung: eingezahlt 5.000€, Rückkaufswert 3.000€; Sparplan: knapp über 4.000€). Achja, und auch noch 10.000€ Schulden beim Bafögamt.

Soweit ich das sehe hätte ich damit erstmal kein Anrecht auf Hartz4, hab mir aber gedacht dass ich erstmal den Sparplan kündigen könnte und damit einen Teil meiner Schulden bezahle. Da der Plan allerdings recht alt ist und noch ziemlich gute Konditionen hat, hat mein Vater vorgeschlagen dass ich den Sparplan auf ihn umschreibe und er mir die Summe für die Schuldendilgung von seinem Konto gibt (hab da aber ein bisschen Angst dass das Amt dann denkt ich würde nur versuchen was zu verstecken).

Meine Frage ist nun ob ich Anspruch auf Hartz4 hätte oder mich davor erst von meiner Lebensversicherung (mieser Rückkaufswert) und/oder Auto ( ;( ) verabschieden müsste.
Und die zweite Frage die mir beim Schreiben noch einfiel, ist es OK wenn ich meinen Sparplan auf meinen Vater überschreib und er mir den momentanen Wert auszahlt, oder ist da Ärger mit dem Amt zu erwarten?


So, ich hoff ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und würde mich über jede Antwort und Hilfe sehr freuen :)

Tallax69

Hallo,

ja, du kannst es ja versuchen Hartz4 zu beantragen.
Die Chancen sind aber wegen Angabe deines Vermögens gering.
Die 200 Euro auf Giro, wären kein Problem...Das Auto von 10.000 Euro schon, weil allein schon die Freigrenze vom Vermögen überschritten wird...Alter mal 200 Euro pro Lebensjahr..Als Hartz4 Empfänger darfst du keine LV haben und kein Sparplan, nur eine Riesterversicherung ist anrechnungsfrei.
Was mit deinen Schulden wird, da würde dir eine Verbraucherzentrale bzw,. Schuldnerberatung empfehlen..also Schulden abbauhen. So weit, dass du kaum Vermögen hast, dann sind die Chancen auf Hartz4 relativ groß...

Hoffe dir geholfen zu haben.

Derpy

Vielen Dank für die Antwort.

Also 200€ pro Lebensjahr, gut zu Wissen, da hab ich bislang irgendwie auch einige verschiedene Zahlen gehört. Das wären in meinem Fall also 5400€. Und wenn ich es richtig gelesen hab wäre ein Auto im Wert von 7.500€ auch noch OK (oder?), da wäre also mein Auto etwa 3.000€ drüber (für den Fall dass DAT.de zu niedrig geschätzt hat, woher genau nimmt eigentlich das Arbeitsamt den Autowert?).

Wenn ich das also richtig sehe könnte ich entweder das Auto (~3.000€), oder die Lebensversicherung (Rückkaufswert ebenfalls ~3.000€) behalten und hätte Anrecht auf Hartz4, oder? (bzw die Lebensversicherung auch gar nicht falls anstatt des Rückkaufswert nur die Einzahlmenge beachtet wird)

Damm wird es vermutlich am besten sein wenn ich meinen Sparplan und meine Lebensversicherung auflöse (2000€ verlust  :( ), damit wäre ich meine Schulden fast komplett los, könnte mein Auto behalten und hätte Anspruch auf Hartz4. Zumindest falls ich das alles richtig verstanden hab ^^

schwarzrot

Zitat von: Tallax69 am 16:15:00 Di. 15.November 2011
Die 200 Euro auf Giro, wären kein Problem...Das Auto von 10.000 Euro schon, weil allein schon die Freigrenze vom Vermögen überschritten wird...Alter mal 200 Euro pro Lebensjahr..Als Hartz4 Empfänger darfst du keine LV haben und kein Sparplan, nur eine Riesterversicherung ist anrechnungsfrei.

Wenn ich mich richtig erinnere, sind das leider seit den letzten 'Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz' (= HartzIV+/v.d. Leyen1 verschärfung) nur noch 150 pro lebensjahr (maximal 9.750 Euro).
Und natürlich darfst du deine lebensversicherung behalten, du musst nur sicherstellen, dass die nur zur alterssicherung verwendet und nicht vorher gekündigt werden kann (dann gilt da 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro).

Bei deinem auto kommt es darauf an, ob der verkauf wirtschaftlich zumutbar und sinnvoll wäre (d.h. wenn du beim verkauf überduchschnittlich wert verlierst musst du das nicht umsetzen) und bei 10.000 liegst du auch noch im erlaubten bereich.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d1099db10.php
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Kannst ja mal etwas rumrechnen:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

hanni reloaded


Derpy

Zitat von: schwarzrot am 17:13:26 Di. 15.November 2011
Wenn ich mich richtig erinnere, sind das leider seit den letzten 'Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz' (= HartzIV+/v.d. Leyen1 verschärfung) nur noch 150 pro lebensjahr (maximal 9.750 Euro).
Und natürlich darfst du deine lebensversicherung behalten, du musst nur sicherstellen, dass die nur zur alterssicherung verwendet und nicht vorher gekündigt werden kann (dann gilt da 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro).

Bei deinem auto kommt es darauf an, ob der verkauf wirtschaftlich zumutbar und sinnvoll wäre (d.h. wenn du beim verkauf überduchschnittlich wert verlierst musst du das nicht umsetzen) und bei 10.000 liegst du auch noch im erlaubten bereich.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d1099db10.php
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Kannst ja mal etwas rumrechnen:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Vielen Dank für die Antworten. Laut deinem ersten Link wäre ein Auto bis 10.000€ Wert wirklich noch in Ordnung. Das wäre super, aber einige andere Seiten und auch der Rechner in deinem dritten Link behaupten es wären nur 7500€. Aber selbst mit nur 150€/Jahr wärens bei mir 4050€, worin sich der Überbetrag vom Auto (falls doch nur 7500€ frei) eigentlich noch reinquetschen lassen sollte, hoffe ich.

Wegen der Lebensversicherung werde ich wohl demnächst mal mit meinem Versicherungstypen darüber reden ob ich die entweder bis zur Rente unkündbar mache oder sofort kündige. Find ich zwar beides nicht so Optimal (entweder zustimmen die Beiträge monatlich für eine halbe Ewigkeit weiterzuzahlen oder mit hohem Verlust kündigen), aber eine andere Lösung gibts da wohl nicht.


Zitat von: hanni reloaded am 17:15:07 Di. 15.November 2011
Bist du denn noch Student?

Ja, bin ich noch. Soweit ich weiß kann ich mich aber exmatrikullieren lassen sobald die Diplomarbeit abgegeben ist. Alternativ könnt ich auch noch bis Semesterende offiziell Student bleiben hätte dann aber keinerlei Ansprüche auf jedwede Unterstüzung und nur eher kleine Vorteile (kostenlose Busfahrten zb).

hanni reloaded

Zitat von: Derpy am 17:47:38 Di. 15.November 2011


Zitat von: hanni reloaded am 17:15:07 Di. 15.November 2011
Bist du denn noch Student?

Ja, bin ich noch. Soweit ich weiß kann ich mich aber exmatrikullieren lassen sobald die Diplomarbeit abgegeben ist. Alternativ könnt ich auch noch bis Semesterende offiziell Student bleiben hätte dann aber keinerlei Ansprüche auf jedwede Unterstüzung und nur eher kleine Vorteile (kostenlose Busfahrten zb).


Ohne Extmatrikulation kein ALG II, also deine Entscheidung.

Genaueres zu den Vermögensfreibeträgen hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Eivisskat

Ich bin mir völlig sicher, dass es in ca. 35 Jahren, wenn du dich also dem jetzigen "Rentenalter" so langsam annäherst, es ein komplett anderes System zur finanz. Versorgung alter Menschen geben wird.

Wie dies dann aussieht, weiss ich natürlich auch nicht, aber diese private Alterssicherung wird dann vermutlich nicht mehr greifen, unnötig sein oder was immer.

Auf jeden Fall imho völlig unnötig für einen 27jährigen und die Lebensversicherung wohl ganz ähnlich, beides nur eine Geldscneiderei der Versicherungskonzerne.

Und das Auto könntest du doch auch an Pappi...

jacha

Zitat von: Derpy am 14:41:23 Di. 15.November 2011...In meinem Besitz befindet sich momentan folgendes:..., mein Auto, welches (laut DAT.de)  etwa 10.000 € wert ist,...
Was in Deinem Besitz ist, geht das Mob-Center nichts an. Es darf wissen wollen, was zu Deinem Eigentum gehört. Soweit ich mit meinem beschränkten Horizont weiß, hat sich bislang noch niemand getraut, die Frage letztinstanzlich zu klären. Der Kfz-Schein-Eintrag weist den Halter aus.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Derpy

Würde es aber nicht auffallen wenn einige Monate vor einem Hatz4-Antrag größere Überschreibungen oder Schenkungen oder wie auch immer man das nennen mag innerhalb der Famile geschehen würden?

hanni reloaded

Zitat von: Derpy am 18:59:38 Di. 15.November 2011
Würde es aber nicht auffallen wenn einige Monate vor einem Hatz4-Antrag größere Überschreibungen oder Schenkungen oder wie auch immer man das nennen mag innerhalb der Famile geschehen würden?

sowas kann zurückgefordert werden, 10 Jahre lang

Derpy

Also doch nichts mit Auto an Pappi ...  :(
Naja, nicht so schlimm wenn die bisherigen Rechnungen passen dass das Auto eh noch locker im Freibetrag unterkommt.

Aber das wirft mir nochmal eine andere Frage auf. Wie ich schon erwähnt hab, hätte mein Vater es gern wenn ich den alten Sparplan (mit den tollen Konditionen von anno dazumal) auf ihn überschreib, und er mir den Geldbetrag den es zu dem Zeitpunkt wert ist bar aushändigt damit ich damit meine Schulden zahlen kann. Kann es dabei zu Problemen mit dem Amt kommen? Ich mein, werden die mir glauben wenn ich denen sage dass das Geld mit dem ich die Schulden bezahlt habe aus dieser Überschreibung kommt, oder werden die Vermuten dass ich den Sparplan nur verstecken will, auf eine Rückforderung bestehen und die Abzahlung der Schulden einfach ignorieren.

Pfiffi

Mal etwas ganz anderes, das ganz Geld nehmen und eine "Karriere" oder "Selbständigkeit" aufbauen, wäre das nichts?
Da bräuchtest Du gar nicht erst abrutschen in die Verhartzung, was ich sagen möchte, bevor Du das Geld verfressen musst wäre es doch eine Überlegung wert es für den eigenen Verdienst einzusetzen, anstatt sich zu überlegen, wie ich die guten Anlagen sinnlos verpulvern muss, um ALG II zu erhalten.
Das hat jetzt nichts mit Deiner Person zu tun, aber man sieht deutlich wie das System "konditioniert", man beginnt nur in eine Richtung zu denken, bevor man eigenverantworlich handelt, fragt man wie man an Sozialleistung kommt, wie gesagt es hat nichts mit Deiner Person zu tun, ich stelle das immer öfters fest das junge Menschen, nicht wirklich wissen wie das Leben aussieht, sondern, was auch gut ist, sich sachkundig machen, was abgeht.
Mir gibt das zu Bedenken.
Z.B. wäre doch eine ordentliche hochwertige Garderobe etwas was eine Investion in die Zukunft darstellt, dafür kann man das Geld verwenden, oder benötige ich Geräte für einen vorhandenen Hausstand, wie sehen meine technischen Geräte aus, sind diese auf dem "neuesten" Stand usw. usw.

Es ist immer ein Angriffspunkt in meinen Augen, wenn man sich "offensichtlich" Gedanken macht ALG II zu erhalten, Fakt ist dies steht jedem zu der bedürftig ist, da beisst die Maus keinen Faden ab, aber irgendwie ich weiß nicht wie ich es ausdrücken soll, ist doch eigene Initiative besser als sich verhartzen zu lassen, und darauf zu hoffen wird schon werden.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Derpy

Nun, ich würde Schulden abbezahlen jetzt nicht als verfressen oder sinnlos verpulvern bezeichnen. Das müsste ich eh machen (nur in kleineren Raten wenn ich nicht sofort etwas runter mit dem Kapital gehen wollte/müsste). Die guten Anlagen müsste ich eh auflösen, denn Miete, Krankenversicherung und Lebensmittel wollen auch irgendwie bezahlt werden, und da mein Vertrag an der Uni demnächst ausläuft hab ich nichts mehr außer diesen Anlagen. Außerdem will ich nicht "verharzen" sondern hoffe möglichst bald einen Arbeitsplatz zu finden, wozu hätt ich denn auch sonst studiert. Nur geh ich nicht davon aus gleich in der ersten Woche der Jobsuche fündig zu werden und überlege mir deshalb wie ich am besten über diese Zeit kommen kann, und da seh ich momentan nur 2 möglichkeiten, entweder ich löse meine Anlagen auf, lebe von denen und bleibe auf meinen Schulden noch eine Weile hocken, oder ich löse meine Anlagen auf, tilge meine Schulden und kriege Unterstützung vom Staat. Das mag jetzt egoistisch von mir sein, aber wenn ich nur diese beiden Möglichkeiten hab gefällt mir die Zweite doch ein bisschen mehr.

Eivisskat

Soweit ich informiert bin, kann man Bafög-Schulden jahrzehntelang mit sich rumschleppen, die müssen nicht sofort zurückgezahlt werden, denn das war ja auch "Unterstützung vom Staat".

Wieso die eine Unterstützung dann erst zurückgeben, um gleich eine andere zu beantragen?

So wie die Zeiten sind, hier in D. und global, würde ich eher das Geld aus den überholten, sinnlosen Anlagen nehmen, ganz weit weg gehen und mein Studium & überhaupt Alles was ich in D. gelernt habe, in einem "Entwicklungs-Land" anwenden und fruchtbar umsetzen.


zak

Nochmal kurz zu Schenkungen:

Schenkungen werden, wenn es das Amt erfährt, gnadenlos zurückgefordert. (Eigene Erfahrung). Der zuständige Paragraph ist der 528 BGB:

(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.

Hierbei wird das "kann" im ersten Satz durch ein "muß" von den Winkeladvokaten der Jobcenter ersetzt.
hanni reloaded hat das ja schon erwähnt, hier nur nochmal zur Warnung.

Rudolf Rocker

Nunja, das Dein Auto einen theoretischen Wert von 10.000 Euro hat heißt ja nicht, das Du bei einem Verkauf auch 10.000 Ösen dafür bekommst!

Strombolli

OT: Folgende Konstruktion läuft bei uns: Ein Verwandter kaufte sich ein Gebraucht-Auto und wir nutzen es und zahlen ihm dafür einen monatlichen Betrag. Einer aus unserer BG ist Halter und zahlt die Versicherung.

Ist schon toll, zu welchen Hilfskonstruktionen man angesichts Konkurs, Schufe und ALGII so genötigt wird.
Das ist nun unsere Seite, also das untere Ende der Hackordnung.
Rechnet mal hoch, was am anderen Ende in Sachen Subventions- und Steuerbetrug, Bestechung und Abgreifen von Staatsgeldern oder Bankgeldern "konstruiert" wird. Aber einiges lesen wir ja täglich in den Medien.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Nikita

Du kannst auch versuchen, Dich für den Rest des Semesters beurlauben zu lassen. Dann hast Du Anspruch auf ALG-II und kannst Deine Vergünstigungen (Semesterticket) behalten.
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/finanzierung/sozialleistungen/arbeitslosengeld-ii/kein-studentenstatus.html?start=1

Derpy

Zitat von: zak am 21:15:03 Di. 15.November 2011
Nochmal kurz zu Schenkungen:

Schenkungen werden, wenn es das Amt erfährt, gnadenlos zurückgefordert. (Eigene Erfahrung). Der zuständige Paragraph ist der 528 BGB:

(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.

Hierbei wird das "kann" im ersten Satz durch ein "muß" von den Winkeladvokaten der Jobcenter ersetzt.
hanni reloaded hat das ja schon erwähnt, hier nur nochmal zur Warnung.

Ja, bloss wäre die Überschreibung des Sparplans ja eigentlich eher ein Verkauf statt eine Schenkung, da ich den Wert ausgezahlt bekomme. Die Frage ist nur ob man mir das auch glauben wird bzw wie sich sowas beweisen lässt. Wäre halt nicht so gut wenn die das verschwinden des Sparplans sehen aber sich weigern würden das auftauchen der entsprechenden Menge Bargelds damit in zusammenhang zu bringen.


Zitat von: Rudolf Rocker am 23:03:06 Di. 15.November 2011
Nunja, das Dein Auto einen theoretischen Wert von 10.000 Euro hat heißt ja nicht, das Du bei einem Verkauf auch 10.000 Ösen dafür bekommst!

Stimmt, allein durch die Vorbesitzer die meines Wissens bei DAT.de nicht beachtet werden sollte es weniger wert sein. Die Frage ist nur wie genau wird denn der Wert des Autos bestimmt? Haben die da Listen nach denen sie sich richten, oder soll ich Kaufgebote von Autohäusern einholen und vorlegen, oder wie läuft das?

Rudolf Rocker

ZitatStimmt, allein durch die Vorbesitzer die meines Wissens bei DAT.de nicht beachtet werden sollte es weniger wert sein. Die Frage ist nur wie genau wird denn der Wert des Autos bestimmt? Haben die da Listen nach denen sie sich richten, oder soll ich Kaufgebote von Autohäusern einholen und vorlegen, oder wie läuft das?

Also meines Wissens geht es bei dem Besitz eines Pkws nur um die Frage, ob das eine Nobelkarosse ist oder nicht!
Wenn Du ein Fahrzeug besitzt, das so im Allgemeinen, der Oberklasse zugerechnet wird (also fette S- Klasse, Porsche, "dicker Schlitten", eben) werden sie von Dir verlangen, das Du die Karre verscherbelst und Dir dann einen Kleinwagen kaufst.

Aber nicht bei einer Kiste die laut DAT.de oder Schwacke einen Wert von 10.000 Euro hat.

Außerdem erhöht ja ein Auto Deine Vermittlungschancen um einiges, da Du ja flexibler bist!

Ich bezweifele auch, ob ein Pkw (wenn er denn eben nicht eine Luxuskutsche ist) überhaupt als Vermögen angerechnet wird!
Aber genau weiß ich das nicht, weil meine Rostrikscha, ein 20 Jahre alter Polo, war denen auf jeden Fall keine Anrechnung mehr wert! ;D

Derpy

Ja, wegen meiner Kutsche mach ich mir mittlerweile keine Sorgen mehr. Da bin ich jetzt froh dass egal wie gut oder schlecht es die nächste Zeit bei mir laufen wird, ich es wohl behalten kann  :))

Mehr Sorgen macht mir da noch der Sparplan, vllt rede ich da doch noch mit meinem Vater darüber dass ich den doch lieber normal kündige anstatt ihm zu "verkaufen", nicht dass mich sowas hinterher noch in den Allerwertesten beisst (auch wenns etwas schade um die Konditionen ist).

schwarzrot

Derpy, im grunde geht es doch für dich um mindestens einige hundert euro. Warum also nicht 50euro riskieren und sich bei einem anwalt genau beraten lassen, wie du das mit dem versicherungsvertrag/verkauf am sinnvollsten machst?
Das problem ist m.m.n. in erster linie, dass du den vertrag deinem vater verkaufen willst. Das riecht schnell nach gemauschel und daher ist wichtig, das durch schriftliche dokumente unangreifbar zu machen. Daher mein tip dafür einen anwalt (für sozialrecht) aufzusuchen und dich in dieser richtung abzusichern:
Alle mal besser als einige hunder euro in den wind zu schreiben, oder?

Mit dem versicherungsvertrag deine schulden zu bezahlen, dagegen dürfte ansich auch das amt nix haben. Du nimmst ja nur eine 'vermögensumwandlung' wahr.
Wenn ich das richtig verstanden habe, findet diese umwandlung aber innerhalb der drei monate vor beantragung des ALGII statt. Da das 'JC' kontoauszüge der letzten drei monate sehen will, solltest du wirklich zusehen, da keinen grund für verdächtigungen zu bieten.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

bodenlos

Zitat von: Derpy am 14:41:23 Di. 15.November 2011
Hallo allerseits,

Ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir bei meiner Frage helfen könnt und ich diese auch im richtigen Forumsbereich gestellt hab  :)

Mein Fall ist folgender, ich bin 27 Jahre alt,  schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und werde damit hoffentlich noch im Dezember fertig, womit mein Studium dann beendet wäre....


Zumindest für die Prüfungsphase könntest du ALG II beanragen, könnte aber sein, das es nur als Dahrlehen gewährt wird.
Dann würden ggf aber die ganzen Nachweisprobleme weitgehend entfallen.


Das mit dem Sparplan kann ich nachvollziehen, vielleicht bietet auch die Uni ein Studienabschlusfinazierungsmöglichkeit, machen die fast alle.
Das musst du auch zurückzahlen, aber die Konditionen sind relativ günstig, die Summen allerdings nicht  sehr hoch.
Ich weiß allerdings nicht, ob da noch Bafög-Schulde obendrauf kommen. Da musst du mal alles duchrechnen






bodenlos

Zitat von: schwarzrot am 19:35:07 Mi. 16.November 2011
.... Da das 'JC' kontoauszüge der letzten drei monate sehen will, solltest du wirklich zusehen, da keinen grund für verdächtigungen zu bieten.


Mal ganz vorsichtig mit dieser reduzierten Betrachtungsweise ( 3 Monate...) : wenn eine Datenabfrage z.B. in Richtung erhaltener
Zinszahlungen erfolgt oder dies auf den nächsten ! Auszügen irgendwie vermerkt ist, kann man damit schön auf den A... fallen.

Derpy

Zitat von: bodenlos am 11:59:00 Do. 17.November 2011
Das mit dem Sparplan kann ich nachvollziehen, vielleicht bietet auch die Uni ein Studienabschlusfinazierungsmöglichkeit, machen die fast alle.
Das musst du auch zurückzahlen, aber die Konditionen sind relativ günstig, die Summen allerdings nicht  sehr hoch.
Ich weiß allerdings nicht, ob da noch Bafög-Schulde obendrauf kommen. Da musst du mal alles duchrechnen

Danke für den Tipp, werde mich mal deswegen etwas informieren.



Zitat von: schwarzrot am 19:35:07 Mi. 16.November 2011
Derpy, im grunde geht es doch für dich um mindestens einige hundert euro. Warum also nicht 50euro riskieren und sich bei einem anwalt genau beraten lassen, wie du das mit dem versicherungsvertrag/verkauf am sinnvollsten machst?
Das problem ist m.m.n. in erster linie, dass du den vertrag deinem vater verkaufen willst. Das riecht schnell nach gemauschel und daher ist wichtig, das durch schriftliche dokumente unangreifbar zu machen. Daher mein tip dafür einen anwalt (für sozialrecht) aufzusuchen und dich in dieser richtung abzusichern:
Alle mal besser als einige hunder euro in den wind zu schreiben, oder?

Hmm, ja, ich könnte mal versuchen meine Scheu vor Anwälten abzulegen ^^
Vllt frag ich davor auch mal bei der Bank nach ob die nicht vllt einen Schrieb aufsetzen können der die Überschreibung des Sparvertrags mit der Überweisung vom Konto meines Vaters auf mein Konto in Zusammenhang bringt, das wär ja auch schon was.



Ich hab jetzt gehört dass eine Lebensversicherung auch dann nicht angerechnet wird wenn der Rückkaufswert über 10% unterm Eingezahlten liegt. Weiß  jemand ob das stimmt? Wenn ja könnte ich mir das Auflösen oder Unkündbar machen sparen.

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