Umschulung / Wiedereingliederrung ohne Arbeitsplatz

Begonnen von nadine28, 11:25:18 Mo. 26.November 2012

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nadine28

Hallo liebe Mitglieder,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an euch. Im April diesen Jahres habe ich eine ambulante Reha gemacht und mir wurde gesagt das ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, so steht es auch in meinem Rehabericht. Eine Empfehlung zur Teilhabe am Arbeitsplatz wurde zudem niedergeschrieben. Ich habe dann im September beim BFW Oberhausen eine berufliche Orientierungsmassnahme besucht die mir von der Rentenversicherung ans Herz gelegt worden ist, nun was die dort anbieten deckt sich nicht mit meinen Vorstellungen ( Büro, kaufmännische Bereiche, Technik, alles nicht mein Ding). Die ersten Diskussionen begannen schon dort als ich sagte das ich , obwohl ich aus dem sozialen Bereich ja schon komme, gerne etwas aufbauendes machen möchte, wo ich später zurück gezogener arbeiten kann. Abgelehnt, war mir klar. Nun innerhalb dieser wundervollen Maßnahme des BFWs  kotz, mussten wir uns nochmal psychologisch einschätzen lassen und körperlich untersuchen lassen. So nun gut, was für mich in diesem Fall wichtig war, war die psychologische Untersuchung, lief auch so wie ich es mir vorgestellt habe, die Empfehlung der Psychologin, sozialer Bereich ja, aber nicht mehr gleiches Klientel. Zurückgezogener in diesem Fall wäre für mich die Ergotherapie oder Logopädie, aufgrund meiner Ausbildung, würde sich die Ausbildungszeit um 1 Jahr verkürzen. So nun habe ich erstmal wochenlang versucht an mein Gutachten ran zu kommen, keiner fühlte sich verantwortlich bzw. wurde immer wieder gesagt sie dürfen es nicht raus geben, aber hey es betrifft doch mich spielte keine Rolle. Das Ende des Liedes, ich habe mein Gutachten erhalten und zack auf einmal Post von der RV, mit dem Hinweis, no no keine Umschulung mehr sondern Wiedereingliederung ???.  kotz Der Scherz des Ganzen, ich habe gar keinen Arbeitsplatz. ;D Wiederspruch ist schon im Gange.
Ich würde nur gerne wissen von euch, was soll ich machen, kann ich machen als nächsten Schritt um weiter um die Umschulung zu kämpfen. Langsam habe ich keine Lust mehr, klar das wollen die ja auch nur, damit die nichts bezahlen müssen, aber was kann ich jetzt noch machen? Erhalte im Moment Arbeitslosengeld, soll ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen auf Umschulung?
Aufgeben? Sozialgericht?

Wäre super wenn ihr mir einen Rat geben könntet und ich danke euch schon mal im Vorraus :D

Rudolf Rocker

Hallo nadine28!

Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf eine Umschulung.
Und leider werden auch immer weniger Umschulungen genehmigt.

Was helfen könnte, wäre bei den zuständigen Stellen immer wieder Druck zu machen.

Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Vielleicht meldet sich hier noch jemand bei der/ dem es geklappt hat.

nadine28


schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:40:52 Mo. 26.November 2012
Hallo nadine28!

Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf eine Umschulung.
Nee, wär ich nicht so sicher.
Wenn du deinen bisherigen beruf wegen gesundheitlicher probleme nicht mehr machen kannst, hast du durchaus ein recht drauf.
Die rentenkasse bezahlt das, wenn man 15 jahre einbezahlt hat, ansonsten das AA.
Nur beim 'JC' hat man zu gar nix einen rechtsanspruch.  ;)

Zitatdie "Teilhabe am Arbeitsleben", früher Umschulung, wird bei Notwendigkeit aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich vom Rentenversicherungsträger getragen. Die persönlichen medizinischen Voraussetzungen sind im § 10 SGB VI geregelt, die anspruchsbegründende Vorschrift ist der § 16 SGB VI und die Ausführungsbestimmung der § 37 SGB IX.
http://www.archiv.jurathek.de/showthread.php?t=125591

Weitere infos auch hier:
http://www.arbeitsratgeber.com/umschulung-0273.html

Zitat(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder 2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ja, das ist das Problem:
Wenn die RV sagt:
Es gibt keine Umschulung sondern nur eine Wiedereingliederung, woher dann den Rechtsanspruch auf eine Umschulung nehmen?

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:49:33 Mo. 26.November 2012
Ja, das ist das Problem:
Wenn die RV sagt:
Es gibt keine Umschulung sondern nur eine Wiedereingliederung, woher dann den Rechtsanspruch auf eine Umschulung nehmen?

Indem man nachweisst, dass eine 'Wiedereingliederung' nicht geht?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatIndem man nachweisst, dass eine 'Wiedereingliederung' nicht geht?

Mit anderen Worten:

Mensch müsste die Begründung der RV kennen...

Codeman

Es kommt drauf an.

Die DRV staffelt nach gesundheitlichen Problemen.

Nehmen wir an ein ungelernter Mensch war als Tischler tätig.

Jetzt hat er Probleme mit dem Rücken vom ganzen Bäume tragen(ich spinne mal rum!)

Dann würde die DRV noch nicht zahlen, da noch 2 weitere gesundheitliche Probleme erkannt werden müssen.

Bei einen Tischlergesellen bräucht man dann "nur" 2 Probleme insgesamt.



Woher ich diese Informationen habe ? Darüber schweige ich mich jetzt mal aus, aber ihr dürft annehmen, das ich dies aus 1. Hand habe.

Ein Berufsförderungswerk würde ich auch als kritisch sehen (ich kenne das BFW Berlin-Brandenburg Standort Mühlenbeck).

Was ist zu tun?

Einsicht in den Reha-Entlassungsbericht. Für mich selbst und ganz ehrlich schauen, welche Einschränkungen wurden anerkannt und bedingen eine wirkliche Umschulung.

Und dann Widerspruch und Feuer frei.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Tante Maria

Einsicht in den Reha-Entlassungsbericht. Für mich selbst und ganz ehrlich schauen, welche Einschränkungen wurden anerkannt und bedingen eine wirkliche Umschulung.



Und dann Widerspruch und Feuer frei. Das würde ich auch raten .Und melde dich mal beim Erwerbslosen Forum von Martin Bersing an.Dort sind viele Leute (erfahrene mit den gleichen Problemen ,und können fundierte Hilfen ,beim Widersprüchen helfen .

Es kommt drauf an.

Die DRV staffelt nach gesundheitlichen Problemen.

Nehmen wir an ein ungelernter Mensch war als Tischler tätig.

Jetzt hat er Probleme mit dem Rücken vom ganzen Bäume tragen(ich spinne mal rum!)

Dann würde die DRV noch nicht zahlen, da noch 2 weitere gesundheitliche Probleme erkannt werden müssen.

Bei einen Tischlergesellen bräucht man dann "nur" 2 Probleme insgesamt.



Woher ich diese Informationen habe ? Darüber schweige ich mich jetzt mal aus, aber ihr dürft annehmen, das ich dies aus 1. Hand habe.

Ein Berufsförderungswerk würde ich auch als kritisch sehen (ich kenne das BFW Berlin-Brandenburg Standort Mühlenbeck).


Ja ,da siehst man ,wie unser tolles Sozialsystem agiert. Und zwar so ,damnit alles schön abgelehnt wird ,und zu Lasten geht des Betroffenen .

Alles Lug und Betrug.Das ist schon langer kein Sozialstaat mehr . :(

[/b] Viel Glück.
Tante Maria

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