Keine KV wegen Beitragsschulden -> noch bis 31. Dez. schuldenfrei rein!

Begonnen von Nick N., 19:44:33 So. 13.Oktober 2013

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Nick N.

Wer KV-Beitragsschulden und deswegen keine Krankenversicherung hat, kann noch bis 31. Dezember sich alle Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen lassen.

(Vermutlich ein Geschenk zur Bundestagswahl, denn das Gesetz trat schon im August in Kraft, ist nur bis 31.Dezember gültig, und völlig inkonsistent mit der sonstigen repressiven Politik.)

Hier eine Art Praxisleitfaden der Caritas, wie man das konkret umsetzen kann, mit Musterschreiben und umfangreichen Rechtsgrundlagen:

http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Erlass-von-Beitragsschulden-8.10.13.pdf

Was die in diesem Leitfaden nicht erwähnen: Leistungen z.B. des Jobcenters muß man ja immer VORHER beantragen. Der KV-Beitrag gehört ja auch zu Leistungen des JC.
Man denkt immer, alle, die Leistungen vom JC beziehen, seien automatisch versichert, und das ginge ja gar nicht anders.
Geht aber, und vor allem oft wegen Beitragsschulden.
Ich kenne persönlich mindestens zwei Leute, die ALG II bekommen, aber keine KV haben.

Ich habe dazu keine belastbaren rechtlichen Informationen oder sowas, aber das logische Denken sagt mir: Wenn man schon im Bezug ist, und jetzt auch KV möchte: Vor Antragstellung bei der KV Antragstellung beim JC.
Wie das konkret aussehen soll, dazu kann ich nichts sagen, natürlich, weil es ist ja nur meine Gedanke. Kann daher auch sein, daß alles ganz anders ist. Ich würde sowas vorher bedenken, mehr wollte ich nicht damit sagen.

Hat jemand diese Regelung schon in Anspruch genommen?
Mich würde interessieren, wie man das konkret durchführt, und was die bei der KV sagen, wenn man da aufläuft...

Satyagraha

dagobert

Zitat von: Nick N. am 19:44:33 So. 13.Oktober 2013
Wer KV-Beitragsschulden und deswegen keine Krankenversicherung hat, kann noch bis 31. Dezember sich alle Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen lassen.
Stimmt so nicht ganz, etwas ausführlicher hier.
Zitat(Vermutlich ein Geschenk zur Bundestagswahl, denn das Gesetz trat schon im August in Kraft, ist nur bis 31.Dezember gültig, und völlig inkonsistent mit der sonstigen repressiven Politik.)
Hab ich mir auch schon gedacht, zumal das Grundproblem der Versicherungspflicht nicht angegangen wurde.
ZitatWas die in diesem Leitfaden nicht erwähnen: Leistungen z.B. des Jobcenters muß man ja immer VORHER beantragen. Der KV-Beitrag gehört ja auch zu Leistungen des JC.
Man denkt immer, alle, die Leistungen vom JC beziehen, seien automatisch versichert, und das ginge ja gar nicht anders.
Geht aber, und vor allem oft wegen Beitragsschulden.
Ich kenne persönlich mindestens zwei Leute, die ALG II bekommen, aber keine KV haben.
Dann hat enrweder das JC Mist gebaut (---> SGB2 §26) oder die KK. ---> SGB5 §16 Abs.3a:
Zitat(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.[...]
ZitatIch habe dazu keine belastbaren rechtlichen Informationen oder sowas, aber das logische Denken sagt mir: Wenn man schon im Bezug ist, und jetzt auch KV möchte: Vor Antragstellung bei der KV Antragstellung beim JC.
Wie das konkret aussehen soll, dazu kann ich nichts sagen, natürlich, weil es ist ja nur meine Gedanke. Kann daher auch sein, daß alles ganz anders ist. Ich würde sowas vorher bedenken, mehr wollte ich nicht damit sagen.
Drauf achten sollte man schon, da stimme ich zu.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nick N.

ZitatDann hat enrweder das JC Mist gebaut (---> SGB2 §26) oder die KK.
Die Krankenkasse versuchen scheinbar gerne mal, Leute bei der Antragstellung abzuschrecken, die lange nicht versichert waren - z.B. über die Beitragsschulden, die sie dann aktiv einfordern würden.
Die Jobcenter, die kennzahlen erfüllen müssen, sind ja auch nicht so wirklich traurig, wenn sie die Beiträge sparen.
Und der von Dir zitierte Paragraph sagt ja auch: Sobald man mit Beitragscchulden nicht mehr vom Jobcenter abhängig ist, muß man weiter die Beitragsschulden nachzahlen, plus laufende Beiträge, bekommt aber keinen vollen Versicherungsschutz.
Das ist auch nicht wirklich attraktiv für Erwerbslose, die irgendwann mal wieder arbeiten wollen (was ohne KV natürlich auch schwierig ist...)

ZitatDas muss aber nicht in jedem Fall so sein, insbesondere dürfen in der fraglichen Zeit keinerlei Leistungen in Anspruch genommen worden sein, sonst ist der Schuldenerlass ausgeschlossen.

Man hat aber doch die Möglichkeit, auf diesen Anspruch dann zu verzichten zugunsten des Schuldenerlasses, so wie ich das verstanden habe, oder?



Zwei Nachfragen zu dem Fall aus Deinem Bekanntenkreis:
Ist die Person da persönlich hingegangen oder hat sie einen schriftlichen Antrag gestellt?
Als sie einen zweiten Antrag stellte, verschob sich auch der Termin, zu dem sie den Eintritt beantragt?
Satyagraha

dagobert

Zitat von: Nick N. am 23:59:18 So. 13.Oktober 2013
Und der von Dir zitierte Paragraph sagt ja auch: Sobald man mit Beitragscchulden nicht mehr vom Jobcenter abhängig ist, muß man weiter die Beitragsschulden nachzahlen, plus laufende Beiträge, bekommt aber keinen vollen Versicherungsschutz.
Das ist auch nicht wirklich attraktiv für Erwerbslose, die irgendwann mal wieder arbeiten wollen (was ohne KV natürlich auch schwierig ist...)
Stimmt, aber Kopf in den Sand stecken hilft auf Dauer leider auch nicht. Wer die Chance hat, seine KV-Schulden jetzt ganz oder teilweise loszuwerden, der sollte diese Chance nutzen.
ZitatMan hat aber doch die Möglichkeit, auf diesen Anspruch dann zu verzichten zugunsten des Schuldenerlasses, so wie ich das verstanden habe, oder?
Ja. Dann sind in diesem Zeitraum evtl. erfolgte Arztbesuche selbst zu zahlen. Müsste man ggf. im Einzelfall schauen ob das eine Option wäre.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Feierabend

Nachdem die Krankenkasse ja nicht leistet für den Zeitraum würde ich meinen dass hier eine reform des Versicherungsgesetzes nötig wäre.
Ein seltsamer Vergleich:

meine private Unfallversicherung hatte wegen Arbeitslosigkeit nicht die Beiträge bekommen und dann ging es so, dass man mich als Versicherten ja gerne behalten will - also Beitragsfrei gestellt, da ja auch keine Leistungen erbracht wurden und ich musste das Quartal nicht zahlen und hatte aber dann auch keinen Versicherungsschutz nachträglich etc.

DIe Hypothese und auch Übertragbarkeit:

Die GKV will Beiträge aber nicht leisten - ähnlich einer Teleongesellschaft die rüchständige Beiträge einfordert aber deinen Anschluss nicht entsperrt.
Ich halte das schon mit dem Telefonanbieter nicht für koscher.
Mit der GKV ist es aber eine Schweinerei weil der Versicherte der sich ohnehin schon in einer mehr als bedrängten Position befindet hier noch weiter unter Druck gesetzt wird und wichtige ärztliche Behandlungen nur noch unter dem Aspekt der Schmerzstillenden Behandlung durchführen kann.
Wie soll ein kranker Mensch arbeiten ? Der Staat schiesst sich hier nur selbst ins Knie.

An dieser Stelle rate ich mit dem Leistungsteam der jeweiligen GKV in Kontakt zu treten und wenn möglich einen Schein sich per Email/Post/Fax zusenden zu lassen . Vorsicht auch hier kann mal ein Arschloch am Telefon sein.


Wie gesagt ist es ein Unding, dass mit dem Thema GKV so verfahren wird und dann Vorstände über 200 000,- € Jahresgehalt einfahren.
Verdrehte Welt und Selbstbedieungsmentalität. Gleichzeitig weiss ich durch meine Arbeit an bestimmten Stellen was für Idioten in der Verwaltung der Kassen sitzen und woanders Geld regelrecht zum Fenster nicht nur rausgeschmissen sondern rausgepresst wird.
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