Was zahlt mir das Amt an Wohngeld in Gotha??? aktuell??

Begonnen von lolinchen, 15:01:51 Fr. 09.September 2016

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lolinchen

 :( geplant ist ein Umzug nach Gotha und mein  Vermittler behauptet Ich könne ohne genehmigung umziehen wo hin ich will solange Ich die kosten aus eigner Tasche zahle. Heute sagte mir eine Vermietung Ich würde nur 305 euro bekommen und deshalb die Wohnung nicht bekommen da die Kaltmiete zu hoch wäre. Weiß einer wie die Ämter die kosten ermitteln? Ggf. vllt einer aus Gotha und weiß was genaueres wäre echt dringend.
Mein Vermittler sagt auch würde den selben ALG 2 bedarf bekommen wie jetzt, deswegen könnte Ich eig den rest der Miete selbst zahlen.

Vielen Dank!!!

schwarzrot

Wohngeld? Du meinst KDU, oder?

Dein Sb hat recht, es gilt (noch) die freizügigkeit und freie wohnortwahl sogar auch für HartzIV betroffene (allerdings nur wenn du in eine andere stadt ziehst, innerhalb einer stadt, braucht man laut jokecenter wieder eine 'erlaubnis').
Sicherheitshalber aber immer bei so leichtfertig gesagtem vom Sb immer zurückfragen 'Was sie da gesagt haben... Kann ich das schriftlich haben?' (das der was gesat hat, kannst du hinterher sonst nicht mehr beweisen!).

Dass du die kosten aus eigener tasche zahlen willst, ehrt dich, aber hast du zu viel ALGII? Das ist doch normalerweise recht knapp bemessen?
-> wenn du z.b. von deiner stadt nach Gotha <oder wohin auch immer> umziehst und das gut begründen kannst, dass der arbeitsmarkt in der neuen stadt für dich besser ist und auch nicht davor zurückschreckst einen antrag (schriftlich) zu stellen, kann es sogar sein, dass das jokecenter dir anteile von den umzugskosten übernimmt (immer antrag vorher!).
Noch besser ist, wenn du einen konkreten job am zielort in aussicht hast.

Ganz blöd ist aber bestimmt die idee, wenn du 'den rest' einer (angeblich) zu hohen miete selbst zahlst, weil die meissten mieten, die das jokecenter freiwillig zahlen möchte, hirngespinnste sind und nicht mehr der realität für neuvermietungen entsprechen.
Auch hier hilft sich gerade machen und antrag stellen, oder kosten notfalls einklagen.

Wie hoch die vergleichsmiete, die das JC in deinem wunschort zahlen möchte ist, erfragst du am besten im örtlichen jokecenter, oder in örtlichen mietvereinen.
Denke nicht, dass jemand hier im forum aus Gotha <insert your target here> kommt, sonst hätte der/die bestimmt schon längst geantwortet.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

lolinchen

 ;)okay danke weiß Ich bescheid  ;) naja hatte schon öfters versucht Infos vom JC Gotha zu bekommen aber schieben alles hin und her wieder ^^. und Umzug wird auch nicht bezahlt, da die immer erst ein Arbeitsvertrag sehen möchten. Dies war aber leider auch nicht möglich da die Arbeitgeber immer wollen das du vor ort Wohnst und nicht erst warten bis man Umgezogen ist. Und eigentlich habe Ich auch ne zu kleine Wohnung von 24 qm da sagte mein Vermittler wieder ja das wäre kein Grund fürn  Umzug. Und nun ja möchte Umziehen aus bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und weil mein Partner zu weit weg stationiert wurde.  >:( ägerlich aber leider wahr.


schwarzrot

Zitat von: lolinchen am 16:58:00 Sa. 10.September 2016
chon öfters versucht Infos vom JC Gotha zu bekommen aber schieben alles hin und her wieder ^^. und Umzug wird auch nicht bezahlt, da die immer erst ein Arbeitsvertrag sehen möchten. Dies war aber leider auch nicht möglich da die Arbeitgeber immer wollen das du vor ort Wohnst und nicht erst warten bis man Umgezogen ist. Und eigentlich habe Ich auch ne zu kleine Wohnung von 24 qm da sagte mein Vermittler wieder ja das wäre kein Grund fürn  Umzug. Und nun ja möchte Umziehen aus bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und weil mein Partner zu weit weg stationiert wurde.  >:( ägerlich aber leider wahr.
Nee.
Ich würd an deiner stelle nichts auf das gequatsche vom SB geben, sondern den antrag schriftlich(!) stellen und dann den amtschimmel seine arbeit machen lassen.
Falls er bei irgendwas behauptet, es 'geht nicht', verlange einen  'rechtsmittelfähigen bescheid', um notfalls gegen eine ablehnung zu klagen.
(die chancen sind dann echt hoch, dass er sich das mit dem 'geht nicht' nochmal überlegt).
Verlieren kannst du dabei ja nichts.

Bei umzug vor ort hat dein SB leider nach SGBII-gängiger praxis recht.
Aber bei wohnung in einer neuen stadt wird wieder neu gemischt.  ;D

Umzugskosten sind zwar 'kann'. aber der SB müsste nachweisen, dass er 'pflichtgemässes ermessen' ausgeübt hat (inkl. schr. begründung).
Das können/trauen sich nur wenige der SBs, sich soweit aus dem fenster zu lehnen.

Aber klar, solange du mit den nur quatscht, wird das nix mit deiner traumstadt.  ;)


http://www.beratung-kann-helfen.de/widerspruch-lohnt-sich/Info_Rechte.pdf
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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