Sozialversicherung für Leiharbeiter im Land des Jobs

Begonnen von Kuddel, 14:18:32 Mo. 28.Juni 2021

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Kuddel

ZitatUnternehmen können sich bei grenzüberschreitender Leiharbeit in der EU nicht den Standort des für sie günstigeren Sozialversicherungsrechts aussuchen. Das sagt der Europäische Gerichtshof.

Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmer? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst und die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt.

Leiharbeitsfirmen, die ihre Mitarbeiter überwiegend im EU-Ausland beschäftigen, dürfen diese nicht im Heimatland günstiger versichern. Das sagt der EuGH in einem aktuellen Urteil. Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, müssen auch hier versichert werden, wenn ihr Verleiher nur formell im Ausland sitzt.
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/sozialversicherung-fuer-leiharbeiter-nur-im-land-des-jobs

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