komische Einladung zum Gespräch von einem Arbeitgeber

Begonnen von Paula_P, 09:21:25 Mi. 27.Oktober 2021

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götzb

Hier mal was "lustiges". Ist zwar ein Bezahlartikel, aber der Eingangstext sagt einiges aus.
https://www.zeit.de/arbeit/2021-10/arbeitsvermittlerin-jobcenter-beruf-einkommen-familie-kontoauszug#comments

Die Tante mit 4900€ Brutto wundert sich wohl das es Menschen gibt, die bei Zwangsbewerbungen jene hintertreiben.  ;D
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

Paula_P

Zitat von: götzb am 14:41:09 Mo. 01.November 2021
Hier mal was "lustiges". Ist zwar ein Bezahlartikel, aber der Eingangstext sagt einiges aus.

Und was hat das mit meinem Beitrag zu tun?


@MarcoW75

Zum Thema Eigenbemühungen steht nichts, mein SB wollte mir erst 6 Bewerbungen im Monat andrehen, darauf sagte ich "Keine Chance", dann ging es etwas hin und her und dann aktzeptierte er es.

Das mit dem hinterherschnüffeln wird in anderem Hartz IV Foren aber auch gemacht. Heute hatte ein User in dem anderen Hartz IV Forum bei dem ich zuerst mein Problem gepostet hatte, meinen ganze Beiträge hier mit "Achtung Doppelposting" veröffentlicht.
Was das soll weiss ich auch nicht. Wenn man in einem Forum keine brauchbaren Infos bekommt, ist es doch normal das man versucht woanders, weitere Infos zu bekommen.

Jedenfalls waren die Infos die ich hier bekommen hatte, viel nützlicher als im anderen Forum. Ich hatte auch nicht mehr meinen Beitrag dort kommentiert und plötzlich wird nach fast einer Woche mein alter Beitrag dort ausgegraben  ;D Jedenfalls habe ich erstmal genug von Hartz IV Foren, Solidarität scheint oftmals mittlerweile ein Fremdwort zu sein und man versucht nur anderen eins reinzuwürgen.

Zum Thema Überschrift im Elo Forum gebe ich dir recht, das dient meiner Meinung nach, auch nur der Gängelung der User. Selbst wenn User vollkommen verzweifelt ihr Thema posten, wird einfach der Thread erstmal gesperrt, bis denen die Überschrift passt.

@ tleary

So sehe ich das auch und so bewerbe ich mich auch. Kommunikation sowieso nur schriftlich bei VVs.
Nur bei normalen AG bei denen ich mich von selbst bewerbe, mache ich das natürlich anders.

Was aus dem Termin wurde? Ich hatte wie geschrieben, das Schreiben versendet und bisher keine Antwort darauf bekommen.

Mit der Datenschutzerklärung mache ich schon seit Jahren so, gab noch nie Probleme deswegen, wieso auch? Sind ja meine Daten ;)

Zitat von: tleary am 23:33:58 So. 31.Oktober 2021
Zitat von: Paula_P am 09:21:25 Mi. 27.Oktober 2021
Hallo,
[....]
nachdem ich im Elo Forum regelrecht rausgemobbt wurde, wollte ich hier mal mein Glück versuchen,
Da bist du nicht die einzige! Das sind mittlerweile schon hunderte (vielleicht sogar tausende?), die auf deren Sperrliste landeten. Sie begründen diese Zensur mit einem wie auch immer gearteten "Hausrecht". - Hausrecht bei für jedermann einsehbaren öffentlichen Internetforum. - Allein das ist schon lächerlich.

Das ELO-Forum ist ein ganz mieses Zensur-Forum! Ich wurde auch schon gesperrt. Und das wegen irgendeiner banalen Äußerung. Da muß man mittlerweile wirklich sehr aufpassen, was man da von sich gibt.


Ich wurde nicht gesperrt, ich hatte selber um Löschung gebeten. Ich hielt diese Meinungsdikatur der Mods. einfach nicht mehr aus. Das Elo Forum war früher ein wunderbares Forum mit guten Mods und auch Usern die viele kreative und vorallem auch hilfreiche Ratschläge und Kommentare abgaben, das ist schon lange vorbei.
Die Mods die aktuell noch dabei sind mischen sich ständig in Diskussionen ein, machen einen dumm von der Seite an, teilweise bekommt man subtile Beleidigungen ab und dann gibt es noch User die ganz tief im Axxxxx von den Mods stecken, die kräftig mitmachen. Ich wurde sogar per PN von denen belästigt. Außerdem finde ich diese Mods alles andere als emphatisch und waren wahrscheinlich noch nie selber Kunde im JC/AfA. Jedenfalls macht es überhaupt keinen Spass mehr dort aktiv zu sein. Es ist auch deutlich weniger los als früher, oft wird nur noch in den Off Topic Themen viel geschrieben. Als ich um die Löschung bat, hatte ich denen auch geschrieben, dass sie sich doch im jc-forum oder sb-forum umbenennen sollen. Die Interessen der Erwerbslosen vertreten sie jedenfalls nicht mehr.

Die Beratungsqualität hat auch deutlich abgenommen, viele gute User wurde halt rausgemobbt, es gibt nur noch wenige gute Ratgeber da.

Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich auch entsprechende Bewertungen über das Elo Forum im Internet abgeben, denn ich finde Ratsuchende sollten vor diesem Forum mittlerweile gewarnt werden.

Die älteren Beiträge sind aber noch immer sehr nützlich und ich lese ab und zu noch gerne darin, gerade der Anti Anschreiben ZAF Thread ist auch sehr gut.


@Draisine

Woher kennst du denn mein aktuelles JC  :)

@Onkel Tom

Wegen einer Anfrage zu den Fahrtkosten hatte ich mal einen kleinen Disput mit einem Arbeitvermittler von mir.
Ich bewarb mich damals ganz normal auf den VV. Es ging um eine Stelle in einer Nachbarstadt.
Als Antwort kam ich sollte einen Termin zum Probearbeiten ausmachen! Also noch nicht mal ein Vorstellungsgespräch sondern gleich (kostenlos) Probearbeiten.
Zum Thema Fahrtkosten stand auch nichts dabei, sodass ich denen erstmal einen Brief schrieb wie die Übernahme bzgl. Fahrtkosten aussieht.

Darauf bekam ich nie eine Antwort auch nicht meine Unterlagen zurück.
Beim nächsten Meldetermin zeigte mir der SB dann meinen Brief, den ich an dem AG schrieb. Er meinte, dass geht so nicht. AGs würde nie die Fahrtkosten übernehmen ich sollte danach nicht mehr fragen.

Leider war ich damals, noch sehr naiv im Gegensatz zu heute, sonst hätte ich Akteneinsicht gefordert und den Datenschutz verständigt. Der AG hatte meinen Brief also einfach an den SB gesendet- echt der Hammer!

Ich fragte natürlich immer wieder AGs nach Übernahme der Fahrtkosten wenn nichts dabei stand. Eine Anhörung bekam ich deswegen nie und dieser SB war sehr schnell mit Anhörungen, daher gehe ich davon aus, dass so ein Verhalten mir nicht negativ ausgelegt werden kann.

Ich sehe jedenfalls nicht ein, warum ich für einen AG in Vorleistung gehen sollte- mit Ungewissen Ausgang. Der Regelsatz ist eh schon so niedrig und die Lebensmittelpreise sind in den letzten Monaten ja deutlich gestiegen, wie auch andere Kosten, warum sollte ich das Geld dann vorstrecken?

Mir reichts schon, wenn ich wegen den Meldeterminen das Fahrgeld vorstrecken muss, aber da weiss ich immerhin, dass das Geld überwiesen wird.

MarcoW75

Zitat von: Paula_P am 20:33:47 Mo. 01.November 2021
Beim nächsten Meldetermin zeigte mir der SB dann meinen Brief, den ich an dem AG schrieb. Er meinte, dass geht so nicht. AGs würde nie die Fahrtkosten übernehmen ich sollte danach nicht mehr fragen.

Danach zu fragen ist dein gutes Recht.  Ich habe spontan einen fast 10 Jahre alten Beitrag gefunden, wo schon erwähnt wurde, dass AG die Kosten zahlen müssen,sofern es nicht ausdrücklich vorab ausgeschlossen wurde:  https://www.personalpraxis24.de/arbeitsrecht/fahrtkosten-zum-vorstellungsgespraech-muessen-nicht-immer-erstattet-werden-491/
Streng genommen wärst du sogar verpflichtet, danach zu fragen, auch wenn das Jobcenter dir diese Kosten erstatten würde. Denn offiziell haben Sozialleistungen immer Nachrang nach allen anderen Leistungen. Wenn ich mich recht entsinne, wird man auch in dem Formular, mit dem man die Fahrtkosten beim JC beantragt, danach gefragt, ob irgendein anderer dafür bezahlt. Würdest du nicht erst beim Arbeitgeber fragen, würdest du dich also der Leistungserschleichung schuldig machen.


Leider war ich damals, noch sehr naiv im Gegensatz zu heute, sonst hätte ich Akteneinsicht gefordert und den Datenschutz verständigt. Der AG hatte meinen Brief also einfach an den SB gesendet- echt der Hammer!

Ich fragte natürlich immer wieder AGs nach Übernahme der Fahrtkosten wenn nichts dabei stand. Eine Anhörung bekam ich deswegen nie und dieser SB war sehr schnell mit Anhörungen, daher gehe ich davon aus, dass so ein Verhalten mir nicht negativ ausgelegt werden kann.

Ich sehe jedenfalls nicht ein, warum ich für einen AG in Vorleistung gehen sollte- mit Ungewissen Ausgang. Der Regelsatz ist eh schon so niedrig und die Lebensmittelpreise sind in den letzten Monaten ja deutlich gestiegen, wie auch andere Kosten, warum sollte ich das Geld dann vorstrecken?

Mir reichts schon, wenn ich wegen den Meldeterminen das Fahrgeld vorstrecken muss, aber da weiss ich immerhin, dass das Geld überwiesen wird.

mousekiller

Zitat von: Gast50942 ( Edit von Rocco : Link gelöscht weil führte zum Link-Error.)
Zitat von: mousekiller am 01. November 2021, 17:28:08Ich hatte ihr auch bei Chefduzen schon geantwortet und dann kam wieder das Argument, man könnte ja aus telefonischen Äusserungen irgendetwas rein interpretieren. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?

Ja und? Hast du soviele Langeweile in deinem Leben, dass du das hier auch noch breitreten musst?


Leider nein. Ich stehe in Lohn und Brot. Da ich aber selbst einmal vom ALG 2 betroffen war, versuche ich auch heute noch mit meinem juristischen Hintergrundkenntnissen zu helfen.
Abgesehen davon wurdest du nicht von mir enttarnt.
Ich finde es bedauerlich, dass du jetzt auch noch pampig werden musst. Das war übrigens NICHT das von Martin Bersing administrierte ELO-Forum sondern Hartz.info. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Paula_P

@mousekiller

Leider hast du noch immer garnichts verstanden.

Ich war lange Zeit beim Elo Forum Mitglied, da hatte ich vor kurzem auf eigenen Wunsch mein Profil löschen lassen

Im September hatte ich mich bei hartziv.info mal registriert, war da aber nicht aktiv, bei chefduzen wollte ich mich schon immer mal anmelden, kam da aber irgendwie nie dazu.

Als ich den Brief vom dem AG bekommen hatte, sah es als gute Gelegenheit mich hier endlich mal zu registrieren und den Fall zu schildern.

Leider dauerte die Bestätigung etwas länger, und so versuchte ich es mal bei hartziv.info zu posten.
Aber die Kommentare waren für mich halt nicht hilfreich. Daher postete ich mein Problem, nach Freischaltung noch mal hier.

Was meinst du denn mit "enttarnt"? Es ist doch wohl nicht verboten, ein Problem in zwei Foren zu posten.
Zumal ich in meinem Beitrag bei hartziv.info seit Dienstag Abend letzter Woche nichts mehr geschrieben hatte.

Das Niveau bei hartz.info ist nunmal leider nicht sehr groß und den meisten Kommentartoren fehlt es einfach an tiefgreifenden Kenntnissen im Bezug zum SGBII und SGBIII.
Deswegen war ich auch kaum aktiv da.

Ich weiss nicht, ob ich das gut oder schlecht finden soll, dass du mit deinem gefährlichen Halbwissen, andere Erwerbslose versuchst zu beraten. Musst du halt selber wissen. "juristischen Hintergrundkenntnissen"  ;D

Glaubst du ich wäre auf die glorreiche Idee nicht selber gekommen, da "einfach anzurufen". Dafür brauche ich bestimmt kein Forum. Es hat schon seinen Grund, das ich mich auf VVs nur schriftlich bewerbe, ohne Angabe von Telefonnummer und E-mail.

Pampig bin ich garnicht, ich mag es nur nicht, wenn man auch noch nachtreten muss.

Paula_P

Also so einen komischen AG hatte ich auch noch nie, selbst ZAF schrieben mir seriösere Briefe.

Draisine

Zitat von: Paula_P am 13:59:35 Di. 02.November 2021
@ Draisine

Also so einen komischen AG hatte ich auch noch nie, selbst ZAF schrieben mir seriösere Briefe.


Du hast doch vorab den ersten Termin des AG mit Deiner Anfrage "platzen" lassen, vermute ich mal, um Sachlagen vorab zu klären. Dabei hast Du Doch Deine pauschale Bereitschaft zu der erneuten  Wahrnehmung dessen, nach Klärung, schon mal in Aussicht gestellt. Wenn er die Stelle aktuell als noch vakant bezeichnet -dann steht dem nichts als eine Terminvereinbarung Deinerseits im Wege. Deinerseits deswegen, weil die Aktivierungsvorgabe mittels
VV grundsätzlich weiter vorrangig an Dich gerichtet ist.

Der Ball liegt jetzt bei Dir  -wegen dem dadurch versäumten Termin beim AG. Der muss von sich aus dazu keinen zweiten Termin vergeben. Der hat genug andere Bewerber.   

Generell ist die Bezahlung für einen solchen Job in Deinem Bundesland regulär enorm unterschiedlich. Und in deiner Stadt am niedrigsten  -brutto!!  Wenn dann AG trotzdem noch Förderung beanspruchen -dann ist das schon dreist. Und da wundert es mich eher weniger, wenn sich dann ggf. solch "windige" AG gerne dort tummeln.

Paula_P

@ Draisine

Danke für deine Rückmeldung. Eben kam in den Nachrichten, dass in meinem Bundesland ab Freitag u.a. für den Gastrobereich die 2 G Regel durchgesetzt wird- ich bin weder genesen noch geimpft.

Ich glaube, damit hat sich das eh erledigt. Ich muss mir erstmal etwas überlegen  :)

Draisine

Zitat von: Paula_P am 15:58:57 Di. 02.November 2021
@ Draisine

Danke für deine Rückmeldung. Eben kam in den Nachrichten, dass in meinem Bundesland ab Freitag u.a. für den Gastrobereich die 2 G Regel durchgesetzt wird- ich bin weder genesen noch geimpft.


Ich dagegen las gerade, dass das erst am Freitag entgültig entschieden wird -ob das so oder anders ab Montag den 8. November 2021 frühestens gelten KÖNNTE.


Zitat von: Paula_P am 15:58:57 Di. 02.November 2021
Ich glaube, damit hat sich das eh erledigt. Ich muss mir erstmal etwas überlegen  :)

Wozu überlegen? Das hindert Dich doch jetzt noch nicht an einem Vorstellungsgespräch bis Freitag teilzunehmen oder eines dafür zu verabreden, könnte auch Dein SB argumentieren. Die unklare Sachöage kannst Du aber ggf. als wichtiges Gegenargument dann beim AG ansprechen. Insofern ist das Risiko doch entsprechend gering, dass Du darüber hinaus noch für den AG zu gebrauchen wärest, was aber aktuell so noch nicht sicher ist. Und das Abwarten bis Freitag zur Überlegung -naja -das rangiert für mich nicht unter umgehender Kontaktaufnahme, die meist in jedem VV gefordert wird. Ob sich das mit der Stelle für Dich erübrigt hätte, das werten dann letztendlich andere. Wäre ein Glücksspiel, meiner Meinung nach. Ich würde dem SB da keinen Spielraum eröffnen wollen. Gerade in Sachen VV nicht.

Paula_P

@Draisine

Ja die 2 G Regelung soll Freitag beschlossen werden, aber bisher war das immer so, was schon vorab angekündigt wurde, wurde auch umgesetzt.

Onkel Tom

@Paula

Zitat
@Onkel Tom

Wegen einer Anfrage zu den Fahrtkosten hatte ich mal einen kleinen Disput mit einem Arbeitvermittler von mir.
...

Beim nächsten Meldetermin zeigte mir der SB dann meinen Brief, den ich an dem AG schrieb. Er meinte, dass geht so nicht.
AGs würde nie die Fahrtkosten übernehmen ich sollte danach nicht mehr fragen.
...


Und daher ich damals damit auch viel Kasperkram erlebte und SB gern verschwieg, das Elo
alternativ besser einen Antrag auf Fahrkostenübernahme beim JC stellen sollte, beißt sich sich
die Katze für z.B. 4,80 Euronen in den Schwanz, Bewerber_in "begründet" in Bewerbungsterrorkurs
stecken zu wollen..Schwarzer Pädagogik nach, liegt sone Returkutsche nahe..

Aus diesem Grunde verzichtete ich auf Erstattungen im Regionalbereich und hatte anbei den
Vorteil ein Bewerbungsverfaren "angenehmer" ab zu schießen.. Diese blöden SB-Fragen a la
"Und was wurde daraus ?.." kenne ma ja schon..

Ich würde zunächst abwarten und Firma noch mal nach 14 Tagen kontaktieren, falls vom
AG jetz nichts mehr kommt. Könnte ja dann die Absage folgen  ;)

Eventuell kommen auf deine Anfrage nach Fahrkostenerstattung pissige Zeilen zurück,
die Anlass dazu geben, das Bewerbungsverfahren mit dem Vermerk
"Notwendiges Vertrauensverhältnis zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnis durch
FA via Brief vom... zerüttet" ein zu stellen.. (.. so kann man nicht miteinander reden !..)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Ich schrieb  auch schon, ob man mir vorab mitteilen kann, ob Fahrtkosten uebernommen werden, da ich H 4 Bezieherin bin, und einen Antrag auf Fahrtkosten beim  Jobcenter vor Antritt  einer Fahrt stellen muss.

Koennten Firmen ja auch mal von sich aus anbieten  die Kosten zu uebernehmen, waere aber kontraproduktiv in unserem Fall.

Und im Antrag wollen die ja wissen, ob andere Stellen, wo es Geld dafuer geben könnte abgeklappert wurden.

Das Hartz IV bezogen wird, wissen viele AGs gar nicht. Und auch nicht, dass man keine eigene Entscheidungsfreiheit hat. Auf die Frage eines AGs im VG ob ich den Job wolle, sagte ich mal genervt, dass ich gar nicht "nein" sagen darf. Man tat mir den Gefallen und schickt mir keine Antwort, nicht mal eine Absage.
Ich haette unmoegliche Busverbindungen gehabt, fuer einen Minijob- auf Abruf! Ich habe ja auch noch Fahrtkosten!  Prompt wurden mir noch drastischere Busstrecken vorgehalten, die ein anderer auf sich naehme, der glaube ich Rentner war,  und sich freute, Beschaeftigung zu haben, die noch  ein paar Euro einbrachten.

Sich einfach verwaltungskonform verbloedet und verwaltungsgemaess verhalten kann  meiner Meinung nach keinen Schaden sanktionenbezogen bringen. Was anderes wird uns nicht beigebracht. Und wird auch nicht erwartet. Bzw. kann im H4 Bezug nicht von mir erwartet mehr werden mMn. Offiziell.

Paula_P

Mal ein kleines Update von mir.

Heute bekam ich meine Bewerbungsunterlagen zurück, aber die Form wieder ;)

Anstatt den Ort, steht nur rechts oben " den, 12.11.2021"

"Betreff: Bewerbung

Sehr geehrte Frau P

Hiermit senden wir Ihnen ihre Bewerbungsunterlagen zurück, danke für Ihr Interesse an der Stelle

Mit freundlichen Grüßen"


Naja, immerhin war der so korrekt und hat mir meine Unterlagen wieder zurückgesendet.


Neues gibt es auch von mir, wie zu erwarten hatte ich am Donnerstag eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen.
Den Grund, den der AG angab, kann ich aber nicht nachvollziehen bzw. beruht auf unwahren Tatsachen.

Ich habe beim Jobcenter erstmal Akteneinsicht verlangt sowie Fristverlängerung für die Stellungnahme.
Den denuzierenden AG werde ich nächste Woche erstmal anschreiben und ihm meine Meinung sagen und ihn mit einer Strafanzeige drohen, sofern er diese unwahren Behauptungen nicht zurücknimmt.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Aber bisher von 12 VVs eine Anhörung ist doch eine gute Bilanz.

Seit dem EGV Verhandlungen bekomme ich nur noch einen VV alle zwei Wochen.
Mein SB wurde wohl von seiner Leitung darauf hingewiesen, dass das Vermittlungsbudget sehr begrenzt ist.

Die erstatten nur max. 100 Euro in einem Jahr für schriftliche Bewerbungen und VVs mit RFB zählen ja zusätzlich dazu.


Frauenpower

Hi Paula!

Was behauptet denn der AG? Muss der es noetig haben, wenn er ein Arbeitsverhaeltnis erzwingen muss und dann noch auf dem Ruecken der Schwaechsten!!!
Oder es ist verletzte Eitelkeit von dem.

Auf VV ohne RFB muss man sich glaube ich nicht bewerbing, jedenfalls nicht sanktionsrelevant, meine ich

Paula_P

Zitat in der Anhörung, der Arbeitgeber hat uns folgendes mitgeteilt:

"Sie sind nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen, außerdem haben Sie mit Ihrem Schreiben vom 02.11.21, in dem Sie unter anderem von dem Arbeitgeber die Übernahme der Fahrtkosten verlangten, dem Arbeitgeber zur Absage bewegt."

Erstmal war die Einladung sehr kurzfristig und dann waren das nur Terminvorschläge, stand auch so in der Einladung. Fahrtkostenübernahme stand in der Einladung auch nichts dabei.
Also schrieb ich dem einen Brief, in dem ich fragte ob er die Fahrtkosten übernimmt und fragte nach der Umsetzung der 3 G Regelung.

Die Nachfrage wegen der 3 G Regelung hatte dem Hintergrund, weil das eine Pizzeria ist und da halt 3 G Regel damals galt ( in meinem Bundesland mittlerweile 2 G sogar), der Termin um 17 Uhr gewesen wäre, das Lokal aber um 17 Uhr auch aufmacht.
Somit hätte ich beim betreten des Lokals einen 3 G Nachweis vorlegen müssen, damals waren die Tests auch noch kostenpflichtig.

Auf mein Schreiben bekam ich keine Antwort, noch nicht mal meine Unterlagen wieder.
Stattdessen bekam ich am Donnerstag eine Anhörung, erst dadurch erfuhr ich überhaupt von der Absage.
Jedenfalls ein ganz schlechter Stil von dem AG.

Mein SB merkte dann in der Anhörung noch an, dass mir seitens des JC mehrmals kommuniziert worden ist, dass die die Fahrtkosten übernehmen.
Also super parteiisch von dem.

Vorallem nach §670 BGB ist der AG sowieso verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn der das in der Einladung nicht ausschliest, Sozialleistungen haben erstmal nachrangig zu erfolgen.
Müsste auch mein SB wissen.

Jetzt ist es natürlich für mich interessant, was genau der AG dem Jobcenter übermittelt hatte, vorallem ob der mein Schreiben vom 02.11. denen auch übersandt hatte.
Falls ja, hat der AG eine Datenschutzverletzung begangen und mein SB hat schon alleine an meinem Schreiben sehen können, das ich die Übernahme der Fahrtkosten nicht verlangte sondern nur nachfragte, dazu diese parteiische Bemerkung in der Anhörung- ich finde das ist gutes Material für eine Beschwerde beim Vorgesetzen und einen Befangenheitsantrag.

Jedenfalls muss ich erstmal schauen, was bei der Akteneinsicht rauskommt, vielleicht hat der SB sich auch nur etwas zusammengeschwurbelt. Ich weiss ja, das der mich auf dem Kiecker hat.
Die Anhörung kam übrigens per förmlicher Zustellung, total lächerlich.

Beim Arbeitgeber werde ich auch noch eine Datenauskunft beantragen. In meiner Bewerbung lege ich nämlich immer eine Datenschutzerklärung dabei, die besagt das bei Nichtberücksichtigung der Stelle, meine Daten zu löschen seien und mir die Löschung auch zu bestätigen ist.

Ich werde dem daher eine schöne Datenauskunft nach BDSG und DSGVO zusenden, dazu dann noch meine Meinung sowie der Aufforderung, die falsche Behauptung zurückzunehmen, ansonsten werde ich Strafanzeige stellen.
Ich gehe nämlich davon aus, dass der auch andere Bewerber so schlecht behandelt hatte wie mich.

Frauenpower

Also die Begruendung vom JC wegen der Fahrtkosten ist an den Haaren herbeigezogen, aber um Geld zu sparen in Form einer Sanktion garniert mit einer Repression mangels Totalunterwerfung nachvollziehbar. Als Rechtslaiin (so denn) kannst du nicht wissen, das Erstattung der Fahrtkosten seitens des AG im BGB geregelt ist, was ich bis eben auch nicht wusste  und mir auch niemand jemals mitgeteilt hat.
Und der Regelsatz behaelt  nur wenig Fahrgeld vor und Fahrgeldantraege muessen vorab gestellt werden

Bei 3G Hinweis / Frage  kann niemand was sagen. Da dachte ich selbst nicht dran und fand das eine gute Idee , dass du das mit reingebracht hast. Gibt schliesslich das Infektionsschutzgesetz, das Recht auf koerperliche Unversehrtheit und ein AG hat auch Fuersorgepflicht, sowie Lebensmittelhygiene bzw Warenkontrollgesetz.
Hast du ueberhaupt ein Gesundheitszeugnis und wuerde dir der AG ein solches finanzieren? Bei sowas wurde ich auch mal verarscht und dann gekuendigt.

Du konntest  nicht wissen, dass der AG zu bloed ist, einen Briefwechsel mit dir zu fuehren. Du fragst nach der bisher ausbleibenden Antwort des AG auf die du bis heute noch wartest.
Im Fall von Arbeitsaufnahme gibt es ja immer noch die Probezeit, bei der entgegen  des Arbeitsgesetzes  nur der AG kuendigen kann ohne Angabe  von Gruenden. Darf ein H4 Empfaenger ja nicht, wenn er bzw sie keine Sperre riskieren will.

Du koenntest  auch auf den seltsamen Brief und die Fehler von dem AG hinweisen und dass dir das alles komisch und beaengstigend vorkam und  ob das ein serioeser  AG ist. Den Fresszettel von Einladung kannst du in Kopie dem Sb  ja mal vorlegen.

Und Fahrtkostenerstattung seitens des JC verlangst du schriftlich zu erhalten, das gesprochene Wort ist keinen  Pfifferling wert.

Mir sagte ein Sb mal, eine Anhoerung ueberhaupt geschrieben zu haben, sei schon ausreichend, um der Mitwirkungspflicht zu genuegen.

Ich erhalte  schon lange keine VV mehr, *Fingernaegel guck*.


Jaaa, und nun bin ich die Elo, und was sonst wuerde ich meinen Nachfolger_innen geben, als meine Frauenpower-Spezial-Tipps...!?

Ich stehe allerdings mit einem Bein JC-verwalterisch in der Gesundheitsschublade. "Im Rahmen meiner gesundheitlichen Moeglichkeiten suchen".

Auf die vom JC geschaltete Stellengesuchanzeige scheint sich aber auch niemand zu melden.

Und vielleicht legst  du mit der Anhoerung auch auch noch gleich den Bewerbungskostenerstattugsantrag vor und verlangst gleich einen neuen fuer die weiteren zu erwartenden Kosten.   

Paula_P

Der AG der mir so eine komische Einladung schrieb, hat mir ja heute meine Unterlagen wieder zurückgesendet.

Das ist es jetzt eine andere Pizzeria ;) Ich weiss etwas verwirrend. Eine Bekannte von mir hat in den letzten drei Monaten um die 8 Anhörungen bekommen. Alle von Gastronomen, immer hatte sie nach der 3 G Regel gefragt und ob die zwingend wäre als Einstellungvorraussetzung.
Die meisten haben sich auf ihre Frage nie wieder gemeldet.... dann bekam sie Anhörungen, weil sie sich nicht mehr gemeldet hatte oder sie nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen ist.

Wir glauben beide, dass gerade bei den Gastronomen durch die 3G Regelung momentan massiv das Personal abhaut und durch ihre Denuzinationen versuchen sie Leute vom Amt zu bekommen, damit unter Zwang, wenigstens die sich zu der Arbeit unter den 3G bereit erklären.

Jedoch gibt es keine Test-noch Impfpflicht sodass man ohne Sanktionen so ein Arbeitsverhältnis nicht eingehen muss- jedenfalls nach dem aktuellen Stand.

Die Argumentation von meinem SB finde ich auch sehr dünn, ich bin wirklich gespannt auf die Akteneinsicht.

Das Problem mit dem BGB und der Fahrtkostenübernahme ist, das man dem AG dafür erstmal abmahnen und notfalls das Geld einklagen muss- dafür entstehen einem zusätzliche Kosten und die bin ich garantiert nicht bereit diese einzugehen.

Der AG hätte mir einfach schreiben können, das Fahrtkosten nicht übernommen werden, dann hätte ich einen Antrag beim JC gestellt und dem AG Terminvorschläge unterbreitet. Jedenfalls diese Denuzierei von dem AG geht garnicht und werde ich mir nicht gefallen lassen.
Der hat das bestimmt schon bei anderen gemacht und braucht mal einen Denkzettel.
Die Bewertungen bei google und Lieferando zu der Pizzeria sind auch sehr schlecht, obwohl die Pizzeria realtiv teuer ist ;)

Wie du selber geschrieben hattest, müssen Fahrtkostenanträge vorab gestellt werden, bei den Fahrtkostenanträgen steht auch immer dabei, ob der AG oder Dritte die Kosten übernehmen- da kann ich ja schlecht lügen ;) Vorallem wird auf den Anträgen auch immer darauf hingewiesen, das bei falschen Angaben ein Strafverfahren droht.

Ich sehe das ganze eher gelassen entgehen. Immerhin habe ich so eine gute Möglichkeit dem SB und dem AG eins reinzuwürgen.

Ein Gesundheitszeugnis habe ich nicht und beim VV stand dabei das ein Hygieneausweis verpflichtend ist, sowas besitze ich auch nicht.

Der Arbeitgeber hat mich übrigens in der Jobbörse blockiert- wußte vorher garnicht, dass das möglich ist ;)
Wenn ich auf das Stellenangebot drauf klicke, steht da nur, dass das Stellenangebot gelöscht wurde oder nicht mehr veröffentlicht ist- wenn ich aber ohne Anmeldung bei der Jobbörse mittels der Referenznummer nach dem Angebot suche, finde ich es- der sucht noch immer .......



Frauenpower

lol, ja, dann wuerge ihnen (buerokratisch) eins rein, aber immer so, dass es dir nicht zum Schaden wird.

Die Gastronom-innen werden seit dem letzten Lockdown Personalmangel haben. Dann sollen sie umschulen , was anderes arbeiten, denn der Zirkus geht von vorne los angesichts  der steigenden Virusinfektions-Zahlen.
Im Hartz 4 Bezug gibt es auch keinen beruflichen Qualifizierungsschutz mehr, was auch verboten gehoert ( Zumutbarkeitsparagraph §10 SGB II) Was auch berufliche / persoenliche  Werdegaenge zerstoeren kann.
Sollen alle Prouktionshelfer_in im  Vierschicht-System ueber Zaf machen.

Und der Sklav_innenhandel fuer die die im Hartz IV - Bezug sind muss aufhoeren! Das ihnen Rechte und Entscheidungsfreiheit genommen sind hat verboten zu werden!

Und ja, immer schoen entspannen :) Im  Wut-Modus uebersieht man Nuetzliches fuer sich selbst gern mal.

Am Ende warst du beim VG aber die Tuer war zu und du konntest niemand erreichen, oder sowas.

Draisine

Zitat von: Paula_P am 18:29:28 Sa. 13.November 2021

Die Argumentation von meinem SB finde ich auch sehr dünn, ich bin wirklich gespannt auf die Akteneinsicht.

Zitat von: Paula_P am 18:29:28 Sa. 13.November 2021

Ein Gesundheitszeugnis habe ich nicht und beim VV stand dabei das ein Hygieneausweis verpflichtend ist, sowas besitze ich auch nicht.

Dünn wird die Argumentation des Sb wahrscheinlich erst dann, wenn Du diesen fehlenden kostenträchtigen Umstand zuallererst zu Deiner Entlastung anführst! Denn:

Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie entsprechend § 43 IfSG belehrt wurden und nach der Belehrung schriftlich erklärten, dass keine Tätigkeitsverbote bekannt sind. Geregelt sind gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.

Kosten (typisch): 30,00 Euro

Die Belehrung und Bescheinigung sind gebührenpflichtig und werden bei Anmeldung bar entrichtet.

Quelle: Gesundheitsamt -Deine Stadt in Sachsen.

Insofern ist oder wäre das die ausschlaggebende fehlende Schlüsselqualifikationen gewesen, die bei Fehlen dessen eine Einstellung absolut verhindern. Und das ist, nach meiner Meinung, so eklatant und zudem ein überpersönlicher Hinderungsgrund, sodass alle anderen Argumente Deines SB an der eigentlichen Sache vorbeigehen.

Ebenso hast aber auch Du augenscheinlich diesen Aspekt für Dich nicht richtig gewertet oder taktisch eingesetzt. Denn dies wäre auch gegenüber dem AG die vorrangige  Argumentation gewesen, den Termin verbindlich neu zu definieren oder dessen Reaktion auf das Fehlen dessen abzuwarten, nach meiner Meinung.

Zitat von: Paula_P am 18:29:28 Sa. 13.November 2021

Das Problem mit dem BGB und der Fahrtkostenübernahme ist, das man dem AG dafür erstmal abmahnen und notfalls das Geld einklagen muss- dafür entstehen einem zusätzliche Kosten und die bin ich garantiert nicht bereit diese einzugehen.

Es bedarf schon einer verbindlichen Zusage in einer EGV. Ansonsten hat der SB Ermessen -bei der Erstattung von Fahrtkosten. Mir ist nicht klar, warum du jetzt noch den SB provozieren willst, anstatt in der Anhörung ganz klar den Fokus auf die generell bei Dir fehlende und zudem kostenträchtige Belehrung zu legen. Das erachte ich für wesentlich. Denn letztendlich sitzt der SB ansonsten am längeren Hebel, befürchte ich.

Zitat von: Paula_P am 18:29:28 Sa. 13.November 2021
Jedenfalls diese Denuzierei von dem AG geht gar nicht und werde ich mir nicht gefallen lassen.Ich sehe das ganze eher gelassen entgehen. Immerhin habe ich so eine gute Möglichkeit dem SB und dem AG eins reinzuwürgen.
Der AG bekommt generell ein Formblatt, wo der Dein Bewerbungsverhalten
separat schildern und an den SB senden soll. Das ist bei VV vollkommen üblich. Und dabei muss der AG auch nichts Negatives im Detail ausplaudern. Es gibt genügend negative Standard Textbausteine darin, die der auch nur ankreuzen müsste.

Was das "Reinwürgen" beträfe: Aus gegebenen Anlass sähe ich da eher die Gefahr einer Retourkutsche -spätestens ab Ostern nächsten Jahres. Denn ab da hat Dein Jobcenter voraussichtlich  erneut eine ganz miese Coaching Maßnahme am Start. Zielgruppe:

erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die
vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Motivation/ Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung/ Beschäftigungsaufnahme zu motivieren


Die Vermittlungshemmnisse sind im Wesentlichen nicht nur auf berufsfachliche Gründe zurückzuführen,  sondern  beruhen  zum  großen  Teil  auf  in  der  Person  liegenden Problemlagen (vermutete psychosoziale Problemlagen, 
Schulden,  Verhaltensauffälligkeiten, Motivationsprobleme, Fehlen von überfachlicher und  sozialer  Kompetenz, Langzeitarbeitslosigkeit.

Vorrangiges Ziel ist es, schwer vermittelbare Menschen aufzusuchen, zu kontaktie-
ren und intensiv zu motivieren und zu aktivieren um somit das berufliche Interesse zu wecken sich dem Beschäftigungsmarkt positiv zuzuwenden.
Schwerpunkt liegt deshalb in der Herstellung von Mitwirkungsbereitschaft und der
Überwindung psychosozialer Vermittlungshemmnisse sowie der Stabilisierung....
Auszugsende

Geplante Dauer : Mindestens 4 Monate.
Enormer ganzheitlicher Anteil  -mit aufsuchender Betreuung.

Quelle: Auszug Maßnahme der BA für JC. Geschäftszeichen 701-21-45ind-20250




Frauenpower

Am sichersten wird es wohl schon sein, dass es so wenig Kontakt- und Austauschmomente wie moeglich hat, da die. komplett mauerm und das auch ihr Job ist (sich im  Rahmen  von entweder-oder zu verhalten und sonst nichts) . Eher besteht die Gefahr, dass eine Einladung  zum aeztlichen Dienst winkt, weil gesundheitliiche ggf psychische Probleme bestehen koennten (unterstellt / vermutet werden),  da das H4 System zu akzeptieren ist und jede Diskussion  drumrum  nicht hinnehmbar, andernfalls kann man ja gehen (sein Quartier unter der Bruecke beziehen oder Arbeit finden, Wohnung und Essen ist sowieso egal, schliesslich gibt es auch das, sanktioniert zu sein oder keine Wohnung zu haben und trotzdem eine Massnahme mitmachen zu muessen, insofern H4 bezogen wird.)

Besser koennte  es sein, Erwerbslose zu unterstuetzen, sich in Elo-Hilfen zu engagieren,  sich politisch gegen H4 und fuer Verbesserungen im sozialen Netz und gegen soziale Kaelte  sich zu  engagieren, wie es die Linke versucht oder bei einer Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV bspw von Die Linke mitzumachen.
Vielleicht bei der Jugend von Spd und Gruene wegen H4 mitmachen, wenn es alterstechnisch noch passt, oder was anderes im Rahmen demokratischer Moeglichkeiten, die noch zu wenig genutzt werden von vielen.

Draisine

Zitat von: Frauenpower am 06:42:00 So. 14.November 2021
Am sichersten wird es wohl schon sein, dass es so wenig Kontakt- und Austauschmomente wie moeglich hat, da die. komplett mauerm und das auch ihr Job ist (sich im  Rahmen  von entweder-oder zu verhalten und sonst nichts) .

Bullshit. Die SB agieren nach den Weisungen der GF. Und diese geben tatsächlich höchst unterschiedliche Verhaltensweisen vor. Denn jedes JC hat seine eigene Geschäftspolitik im Kennzahlen Wettbewerb - ergänzend im Rahmen der Interpretation und Auslegung von SGB II. Insofern "mauern" die SB mithin im Rahmen von deren Kennzahlendruck mehr oder weniger. Und meist mehr -wenn es gilt, die Maßnahmen zu befüllen, wo meist schon vorher die Kandidaten mittels Fallbesprechung im vorhinein vorgemerkt werden, wenn sich Sanktionen abzeichnen und /oder der SB mangelnde Motivation beim Erwerbslosen ersichtlich wahrnimmt oder interpretiert. Dazu kommt deren Neigung, das Ihrem eigenen Vermutungs-  und Einschätzungsermessen gerne mal kreativ neue Hemmnisse zu erfinden. Und das dann als Vorwand für einen angeblichen Bedarf des  privaten Ausforschens via Maßnahmen zu benutzen.

Jedoch sind private Sachlagen fast nie Integrationsrelevant und der Erwerbslose muss ganzheitlichen Module in Maßnahmen auch nicht zustimmen.

Es gilt weiterhin das Recht auf Privatheit und informelle Selbstbestimmung. Und nicht eine vermeintliche Allmacht des SB oder gar des SGB II.

Zudem ist Ermessen des SB gerichtlich überprüfbar. Wenn SB mauern, dann meist aus Kalkül, gepaart mit Selbstherrlichkeit.

Solange der Erwerbslose dem auf den Leim geht -nur solange besteht die Drohkulisse der gedrillten Papiertiger dort. Und die Aufrechterhaltung dieser Kulissen durch die Politik.

Anstatt in Fatalismus zu versinken -lieber dagegen anstinken und dem SB dessen Grenzen aufzeigen. Das ist nicht schwer. Es bedarf nur des Wissens darum, wie das eigene Jobcenter "tickt. Die Arbeitsprogramme und die Weisungen dessen , die sind meist online zu finden. Die Ausschreibungen neuer Maßnahmen auch. Das kann sich jeder speichern und sich entsprechend wappnen. Denn wissende Erwerbslose sind dem SB ein Greuel. 

Zitat von: Frauenpower am 06:42:00 So. 14.November 2021
Eher besteht die Gefahr, dass eine Einladung  zum aeztlichen Dienst winkt, weil gesundheitliiche ggf psychische Probleme bestehen koennten                           (unterstellt / vermutet werden)                                                                               ...und trotzdem eine Massnahme mitmachen zu muessen, insofern H4 bezogen wird.)

In dem Fall hier ? Sollte mich wundern. Andere JC haben sicherlich solche Ärzte extra engagiert -und die wollen beschäftigt werden. Insbesondere, wenn Erwerbslose zu viel über private Wehwehchen plaudern, die nicht unbedingt jede Arbeit verunmöglichen würden. Also nicht insgesamt integrationsrelevant wären.

Wenn hier noch irgendein Erwerbsloser damit punkten wollen würde -dann meist nicht in dessen Sinne - dann mit Maßnahmen in Ruhe gelassen zu werden. Was aber nicht meint, jede Maßnahme mitmachen zu müssen.

In dem Fall hier -da gäbe es vor dieser vorgenannten Maßnahme keine Einladung zum ÄD -wegen Vermutungen. Jedenfalls steht das so nicht in der Beschreibung, was ansonsten mehrheitlich der Fall ist, nach meiner bisherigen Erfahrungund Kenntnis des Inhalts von inzwischen unzähligen Maßnahmen der JC oder auch der AfA.

Die Vermutungen oder Einschätzungen des SB zu bestätigen oder zu widerlegen, das wäre dann alleinige Aufgabe des Trägers. Letzendlich dienen solche Vermutungen der SB nur dazu, die Schuld an der Arbeitslosigkeit allein dem Erwerbslosen zuzuschieben und das JC ist weiterhin fein raus, solange das Erwerbslose mitmachen... 

 
Zitat von: Frauenpower am 06:42:00 So. 14.November 2021
Besser koennte  es sein, Erwerbslose zu unterstuetzen, sich in Elo-Hilfen zu engagieren,  sich politisch gegen H4 und fuer Verbesserungen im sozialen Netz und gegen soziale Kaelte  sich zu  engagieren, wie es die Linke versucht.
Ich präferiere eher Hilfe zur Selbsthilfe - im kleinen Kreis die Wahrheit hinter ALG II entdecken und deren Kulissen ersichtlich werden lassen. Für immer mehr Betroffene. Damit sich jeder dann besser selbst helfen kann.

Stichwort Selbstwirksamkeit.


Die Linke ist aktuell versandet, weil die Partei zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist und war und dadurch den Überblick verloren hat. Auch nie hinter die Kulissen von Hartz IV tiefer blicken und agieren wollte. Aktuell hat übrigens Frau Wagenknecht, in einer TV-Sendung,  empört Maßnahmen  für Übergewichtige als SF Horrorvision beschworen. Die Frau ist entweder sehr clever im Abwiegeln oder hat insgesamt gar keine Ahnung. Beides ist oder wäre enorm peinlich, finde ich. Denn ich kenne einige JC, die längst Maßnahmen für eine solche Klientel auf der Palette haben. Deren Maßnahme Beschreibungen liegen mir vor. Die Sb der besagten JC müssen sich da ins Fäustchen gelacht haben.

Nee -so hilft das keinem Erwerbslosen irgendwie weiter. Oder bringt gar Hartz iV zu Fall.   

Deine Verlinkung führt beim Anklicken übrigens nur ins Nirwana der "Mathematiker". Zu Deiner Info, falls Du das noch nicht selbst gemerkt haben solltest.

Frauenpower

Hi Drainine, das mit den GF-Weisungen mag sein, dann muss man eben austesten  was moeglich ist.
Private Sachlagen in punkto Integrationsrelevanz sind doch die sog  persoenlichen "Problemlagen" wie Kinder haben, Schulden haben, ein betreunoetiges  Haustier haben, Uebergewicht, Substanzmissbrauch, Kaffee ausgenommen...
Gericht mit ins Spiel bringen ist Zeit- und Geldaufwaendig.
Wissen, Selbsthilfe  ist alles gut und richtig,   aber das Menschen sich finden, die  gemeinsam was auf die Beine stellen auch.

Privatssphaere  ja, ausser man macht Massnahmen mit, die auch Daheim die Leute abholen und information. Selbstbestimmung ist gefaehrdet und eher nicht gewaehrleistet, was Telefonnummern betrifft, Massnahmetraeger haben Einblick in die  JC-Akte,  Lebenslaeufe mit allen Daten schreiben und viele wissen nicht, dass es ein Urteil gibt, das man das nicht muss in der Massnahme, was die Daten betrifft.

Die Linke versucht, aus der Versandung herauszukommen, resignieren bringt nichts.

Mein Link war von focus ueber die Bundesvorsitzende der gruenen Jugend , Frau Hinrichs, die aus einem H4 Haushalt stammt.

Und es muss auch eine Zeit am Tag geben, in der das Jobcenter Sendepause hat!

Paula_P

@Draisine

Danke für deinen Hinweis mit dem Gesundheitszeugnis und den Link, ich werde das in meine Rohversion bzgl. meiner Stellungnahme zu der Anhörung mit einbauen. Ich hatte das in meiner Rohversion nur kurz erwähnt.
Ich hatte daran garnicht gedacht, als ich dem AG schrieb, in der Zeit wurde ich auch noch mit VVs gerade zu zugemüllt.

Bzgl. Fahrtkostenübernahme steht in der EGV, dass die Kosten übernommen werden, sofern diese notwendig und angemessen sind und das der Antrag vorab gestellt werden muss.
Um die Notwendigkeit zu erkennen, muss ich ja auch erstmal beim AG nachfragen, wenn der nicht in der Einladung darauf hinweisst ;)

Das kann ich auch noch gut in meiner Rohversion einbringen. Die Finale Version meiner Stellungnahme zur Anhörung kann ich ja erst bringen, wenn mir Akteneinsicht gewährt worden ist.
Ich habe in der Rohversion noch weitere Argumente gebracht, wie das aktuell eine ärztliche Begutachtung läuft und der SB meine Leistungsfähigkeit garnicht wissen kann, oder das der VV zu unbestimmt ist, dass kein Lohn angegeben wurde oder die Arbeitszeiten nicht konkret genannt wurden.
Außerdem kann ich aufgrund meiner chronischen Erkrankung nur Tagesdienst machen, die Geschäftszeiten in den Lokal sind aber von 17-22 Uhr, laut deren Homepage, von daher wäre der VV für mich nicht zumutbar.
Die Rohversion hat schon alleine 5 Seiten ;)

Das die AGs bei einem VV einen Rückmeldebogen bekommen, ist mir bekannt. Aber erstmal sind diese Rückmeldungen freiwillig und dann sollen sie schon bei der Wahrheit bleiben. Es gab nie einen vereinbarten und verbindlichen Termin für ein Vorstellungsgespräch, das waren nur Terminvorschläge!
Und wenn eine Frage nach Fahrtkosten schon dem AG zur Absage bewegt, sagt das viel über ihn aus-mir daraus jetzt zu versuchen eine Sanktion zu konstruieren ist einfach nur dreist.

Natürlich werde ich mich dagegen wehren, schon alleine weil ich denke, dass der AG das auch bei anderen Bewerbern schon gemacht hatte.

Zum Thema Maßnahmen, ich bin mit der Maßnahmeabwehr ja gut vertraut von daher habe ich keine Angst vor einer Retourkutsche, vielleicht macht der SB ja weitere Fehler und ich bin den dann endlich los.
Der hat mir bisher nichts als Stress und viel Schreibarbeit gebracht.

Woher findest du eigentlich immer die neuen Maßnahmen? Du hattest hier in einen Thread mal etwas wegen Kennzahlen gepostet, dass hatte ich bei meinem JC auch mal versucht und sah nur deren Integrationsquote für den Sommer.

@Frauenpower

Das die Gastronomen momentan Personalnot haben, tut mir ja schon leid, aber dann sollen die nicht nach unten treten, sondern sich wehren.
In meiner Stadt haben manche Lokale z.B. zu, weil sie sich an der 2G Regel nicht beteiligen wollen.

Das mit dem Zusammenhalt unter Elos gebe ich dir recht. In den Anfangsjahren von Hartz IV gab es das auch noch, viele Erwerbsloseninitiativen hatten sich gebildet und es gab damals auch viele Demos.
Das hat in den letzten Jahren aber immer mehr abgenommen.
Und seit dem Urteil 2019 als die 100 und 60 Prozent Sanktionen abgeschafft wurden, ich komplett tote Hose.

Früher gabe es auch noch kreative Ideen und Aktionen gegen Hartz IV und MATs, das ist mittlerweile auch alles vorbei.
Man hilft betroffen nur noch überwiegend gegen Maßnahmen oder Sanktionen, das ist natürlich auch wichtig, aber dadurch wird das Hartz IV Regimes trotzdem nicht abgeschafft

Draisine

Zitat von: Paula_P am 17:09:48 So. 14.November 2021


Wo findest du eigentlich immer die neuen Maßnahmen?
Wenn ich Dir den schnellen Weg verrate, dann kann das jeder andere auch. Und damit wüsste dann jeder, welches JC bei Dir zuständig ist.

PN hast du offline gestellt. Insofern ginge das per PN bislang auch nicht.

Insofern bleibt dann nur die offizielle unverfängliche Beschreibung  -von hinten durch die kalte Küche, sozusagen:

1. Homepage:

https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.html

2. Dann oben auf Ausschreibungen klicken. dann öffnet sich die Ansicht:

https://www.service.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html?view=processForm&nn=4641514

3. links -im Feld zusätzliche Filter - Arbeitsmarktdienstleistungen einzig anklicken  und dann rechts oben auf den Button "Finden" klicken.

Dann sind alle geplanten  Maßnahme Ausschreibungen der gE JC Maßnahmen aufgelistet -aktuell 196:
(mit anderen Suchparametern können auch beschränkt Maßnahmen von Optionskommunen angezeigt bzw.Verlinkungen bekanntgegeben werden, aber nicht alle über das Portal allein!)

https://www.service.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html?nn=4641482&ambit_distance=10&type=0&submit=Finden&cl2Categories_LeistungenErzeugnisse=leistung-arbeitsmarktdienstleistungen

Das filterst Du nun mittig oben  - und gibst dann oben den Namen Deiner Stadt ein. nochmal auf Finden klicken. Und ggf. links nochmal auf Arbeitsmarktdienstleistungen filtern. Dann sollte die aktuelle Coaching Maßnahme angezeigt werden. Daraufklicken und weiter darin -bis zur Leistungsbeschreibung , die aktuell noch frei einsehbar ist. Auch Dokument E1 dazu speichern, weil es die Daten und Besonderheiten der Maßnahme anzeigt.

Wenn die Maßnahme an einen Träger vergeben ist -dann wird der offene Zugang gesperrt. Du musst also besser ständig am Ball bleiben. Damit Dir nichts entgeht. Du sämtliche Planungen Deines JC schon vorher im Detail kennst. Besser als jeder Flyer das verraten würde. SBs schon mal gar nicht. Die wissen, das da dann abschreckend und entlarvend wäre.

Die SB vertrauen weiter auf die Arglosigkeit der Erwerbslosen und deren weiter andauernden Unbedarftheit und Ahnungslosigkeit -die Maßnahme Portale nicht zu kennen oder diese gezielt nutzen zu können. Wer die Inhalte aber so kennt, der wird automatisch zum Alptraum der Sb. Und zum Maßnahmegift. Denn der wissende potenzielle Teilnehmer könnte ja andere Teilnehmer aufklären und Forderungen an die Umsetzung -gemäß der Ausschreibung  - an Träger stellen. Das will kein SB. Und nimmt einen, nach meiner persönlichen Erfahrung jedenfalls, ganz raus  -aus dem Maßnahmekarussell. Ist jedenfalls meine positive Erfahrung damit. Wissen ist Macht.     

Zitat von: Paula_P am 17:09:48 So. 14.November 2021
Du hattest hier in einen Thread mal etwas wegen Kennzahlen gepostet, dass hatte ich bei meinem JC auch mal versucht und sah nur deren Integrationsquote für den Sommer.
Das Kennzahlentool ist ein Instrument, wo jedes JC sehen kann, wo andere und das eigene JC gerade im Wettbewerb angelangt sind. Und welche Kennzahlen dazu dienen. Kannst Du damit auch. Gib einfach den Namen Deines JC ein  -und filtere weiter -nach Belieben:
https://www.sgb2.info/DE/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlen-tool.html

Die Integrationsquote ist eine separate Kennzahl, die dem Vergleich der bisherigen Zielerreichung zu den vorherigen Zielvereinbarungen der GF von jedem JC für jedes Jahr dient. Meist werden die im Februar oder März für die GF erstellt und von denen unterzeichnet. Grundlage aller JC ist vorher das:

https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Planungsgrundlagen-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Leider konnte ich nur die von 2020 finden. Kann sein, dass das wegen Corona temporär 2021 unterbrochen oder bis Ende 2021 gedehnt wurde.

Insofern steht jeder SB unter Druck -an der Kennzahl Vorgabe seines GF für das JC die Kennzahlen zu bedienen und dem GF weiterhin seine Position zu sichern. Und wenn SB "falsch" spielen, dann meist wegen direkter Anweisungen vom GF. Der Fisch stinkt meist immer vom Kopf her -kann ich Dir aus eigener Erfahrung mitteilen, was zumindest mein JC betrifft. 





Paula_P

@Draisine

Vielen Dank für deine hilfreichenden Links. Die PN Funktion habe ich garnicht ausgeschaltet, aber vielleicht habe ich noch nicht genug Beiträge dafür geschrieben.

Sunlight

Hallo!

Zitat von: Paula_P am 19:59:44 So. 14.November 2021
Die PN Funktion habe ich garnicht ausgeschaltet, aber vielleicht habe ich noch nicht genug Beiträge dafür geschrieben.

Kann nicht sein! Empfehlung, die Einstellungen zu korrigieren. ;) Benutzer einschränken gibt es bei Chefduzen nicht. Höchstens falsche Einstellungen im Profil.


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Onkel Tom

Zitat von: Paula_P am 16:43:48 Sa. 13.November 2021
Zitat in der Anhörung, der Arbeitgeber hat uns folgendes mitgeteilt:

"Sie sind nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen, außerdem haben Sie mit Ihrem Schreiben vom 02.11.21, in dem Sie unter anderem von dem Arbeitgeber die Übernahme der Fahrtkosten verlangten, dem Arbeitgeber zur Absage bewegt."

Erstmal war die Einladung sehr kurzfristig und dann waren das nur Terminvorschläge, stand auch so in der Einladung. Fahrtkostenübernahme stand in der Einladung auch nichts dabei.
Also schrieb ich dem einen Brief, in dem ich fragte ob er die Fahrtkosten übernimmt und fragte nach der Umsetzung der 3 G Regelung.

...

Oki, nun mal auf das fett gedruckte konzentrieren, statt im gesamten H4-Sumpf (Systematik) nach Ursachen
oder subtil Schuldigen zu fischen..  ;)

Du hast die Firma danach gefragt, ob sie die Fahrkosten zum Vorstellunbgsgespräch übernehmen oder hast Du
in diesem Schreiben tatsächlich danach "verlangt" ?

Es wird ja meist dann danach gefragt, wenn Fahrkosten tatsächlich ein Hindernis darstellen oder vom JC diese
anhand von Antwortschreiben der FA mitgeteilt zu bekommen "Wir übernehmen Ihre Fahrkosten nicht.." hoffentlich
erstattet zu bekommen...

Darauf hast Du ja vom AG noch keine Antwort bekommen. Merkwürdig..

Nur weil Du angefragt hast, ob Du Fahrkostenerstattung bekommen kannst, macht es sich die Firma einfach, bei
Fragen, gleich das JC zum Bewerbungsverfahren "an zu lügen", mit der Hoffnung, Bewerber zugewiesen zu
bekommen, die gar keine Fragen mehr stellen a la alles mitmachen um den Job zu bekommen ohne jeglicher
Rücksichtsnahme auf irgendwas.. (Hier auch die Frage nach 2G-3G)..

Sone Erfahrungen im Bezug "Eine Frage zu viel gestellt" war ich selbstverständlich dazu bereit, die entsprechende
Firma wegen Verleumdung an zu zeigen und für aus der Verleumdung entstandenen Schaden auf Schadensersatz
zu klagen, wenn nun aus der Unterstellung "ich wollte nicht" Nachteile für mich entstehen..
Das hatte ich den Beteiligten auch in etwas so mitgeteilt. Beide per Einschreiben mit Rückschein, damit gleich klar
wird, das da jemand ernst machen will..

Nachdem das Arbeitsamt (vor H4) und Leiharbeits-Blutsauger darüber im Bilde war, das ich die Staatanwaltschaft mit
ins Boot hole, wurde ZAF ganz stille und das Prüfverfahren auf Sperrzeit wurde fallen gelassen..

Firmen, die Bewerber_innen beim JC auf dem Koffer scheißen, haben es nicht anders verdient.. Herausgabe der Dokumente
(Firmen-Antwortbogen ans JC) verlangen und darauf, je nach dem wie ausgefüllt, petzende Firma für ihre Lügen etc. zur
Haftung heran ziehen.. Anders kann man denen das sowiso nicht abgewöhnen. nicht angenommene Bewerber hinterher
zu treten..


Nun, jetzt geht es darum, was Du zur Firma genau ausformuliert hast.. Verlangen oder Anfrage ?.. Das ist hier die Frage..

Um wie viel Fahrkosten (Einzelticket Hin- und Rückfahrt) ging es eigendlich ?

Zitat
...
Mein SB merkte dann in der Anhörung noch an, dass mir seitens des JC mehrmals kommuniziert worden ist, dass die die Fahrtkosten übernehmen.
Also super parteiisch von dem.
...

Und da liegt der Pferdefuß.. Hast Du denn anbei auch Antragsformulare zur Erstattung von Fahrkosten
bekommen oder waren es nur Sprüche ?

Zitat
...
Vorallem nach §670 BGB ist der AG sowieso verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn der das in der Einladung nicht ausschliest, Sozialleistungen haben erstmal nachrangig zu erfolgen.
Müsste auch mein SB wissen.
...

Und genau das wolltest Du vor dem Vorstellungstermin geklärt wissen (mehr nicht)..

Und bitte nicht gleich mit DSVO fett auf die Kacke hauen.. Die Kraft brauchst Du, um eine Verleumdung
im Raume glaubhaft zu machen..

Erst mal klären nach "Anfrage" oder "Verlangen" sowie was AG ans JC geschreibselt hat..  ;)

Viel Glück und Daumendrück  ;)

Edit: Zur Nutzung der PN-Funktionen vertraut das Forum auf einen von User_innen selbstverantwortlichen
Umgang damit.. So ein Hindernis wie "erst ab den 15.ten Forenbeitrag.." gab es hier noch nicht und jo,
wäre auch etwas destruktiv, wenn es z.B. am Popo richtig brennt..

Weiter würde es mich freuen, die Orginalformulierung vom Anfrageschreiben per PN lesen zu dürfen..
Würde gern mal ein heißen Blick drauf werfen, ob damit eine Interpretation des "Verlangen" möglich
ist.. Jo, JC-Schach a la lenzen, wie des Gegners Figuren stehen..  :D

Und noch einmal Edit: Das anbei die Auflagen zum Thema Gesundheitsschutz "außer Frage" war, würde
ich mir dies für den nächsten Schachzug, dem Widerspruch aufbewahren..
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: Paula_P am 11:31:51 Sa. 13.November 2021


Heute bekam ich meine Bewerbungsunterlagen zurück, aber die Form wieder ;)

Anstatt den Ort, steht nur rechts oben " den, 12.11.2021"

"Betreff: Bewerbung

Sehr geehrte Frau P

Hiermit senden wir Ihnen ihre Bewerbungsunterlagen zurück, danke für Ihr Interesse an der Stelle

Mit freundlichen Grüßen"

Originaltext wieder und dieses mal mit Unterschrift und Stempel. Die Unterschriftt sieht aus, als würde ein Grundschüler unterschreiben ;)

Naja, immerhin war der so korrekt und hat mir meine Unterlagen wieder zurückgesendet.

Das Schreiben passt auch nicht zur Darstellung /Aussage des Jobcenters bzw. steht im Gegensatz:

Zitat von: Paula_P am 11:31:51 Sa. 13.November 2021
Zitat in der Anhörung, der Arbeitgeber hat uns folgendes mitgeteilt:

"Sie sind nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen, außerdem haben Sie mit Ihrem Schreiben vom 02.11.21, in dem Sie unter anderem von dem Arbeitgeber die Übernahme der Fahrtkosten verlangten, dem Arbeitgeber zur Absage bewegt."

Der AG erscheint somit mir damit nicht verärgert gewesen zu sein, nach meiner Meinung. Es erscheint mir nicht schlüssig, was die Interpretation des SB der Fahrtkosten dazu betrifft, sofern es keine derartige schriftliche eindeutige Forderung der Bewerberin an den AG gäbe. Lediglich das Nichterscheinen zum VG steht damit als mögliches Fehlverhalten im Raume. Was aber mit dem ohnehin auch fehlendem kostenträchtigem Gesundheitspass begründet werden könnte.

Der Regelsatz jedenfalls, der sieht eine solche Ausgabe nicht vor. Insofern  bestünde sowieso keine Verpflichtung dazu. Es könnte  -rein theoretisch - ein Antrag zur Kostenübernahme an das JC gestellt werden, wenn der AG trotzdem zusagt. Doch welcher AG sagt zu -wenn der dann noch ewig warten muss -bis das Jobcenter zahlt, wenn überhaupt. Und bis der Pass dann noch fertig ist. Das ist  weltfremd. So lange wartet kein AG. Denn da gibt es immer genug andere Bewerber mit gültigem Pass.

Wenn hier einer bislang die Position "vor dem Koffer" eingenommen hat, dann der SB zu allererst. Interne Unterlagen, die muss der SB nicht rausrücken. Und der AG kann sich zudem dumm stellen -und auch sein unverfängliches Schreiben zu der Rücksendung der Unterlagen verweisen. Selbst, wenn intern zwischen denen andere Einschätzungen ausgetauscht wurden. Das ansonsten so zu beweisen, das halte ich für sehr schwierig, wenn beide anderes behaupten oder ansonsten mauern sollten. 


Frauenpower

Und fuer ein VG gab es auch nie einen verbindlichen Termin wie Paula schrieb.

Fuenf Seiten Anhoerung st gut, aber Reaktionen konkret darauf wirst du wahrscheinlich nicht erhalten, war bei mir jedenfalls so.  Ist alles nur der Formalitaeten wegen.

Der AG, das "Business Genie", vergisst wohl, in dir auch eine moegliche Kundin  zu sehen. 

Doch,  ich kenne solche Verhaltensweisen. Als Arbeitskraftbeduerftiger AG wird gedacht, JC und Elo vergehen vor Dankbarkeit und rennen die Bude ein vor lauter Jobbedarf. Das sie wen Rechtlosen ordern wenn es ein H4 Bezieher, in ist, ist nicht immer klar.
AN-Suche ueber JC wird gratis fuer den AG sein und bequem. Das JC ist aber keine echte Agentur. Allein schon nicht wegen §10 SGB II. (Genial, behalte ich mir fuer einen naechsten eventuellen VV vor. Das ich Gesetze zitiere wird mir ja wohl nicht zum Nachteil werden koennen hihi )

Fuers JC ist man schuld am Elo sein und fuer den AG ein Nichtsnutz  der nichts taugt, weil mal wieder wer Ungeeignetes "geschickt" wurde und die ja alle bloss nicht wollen.

Fuenf-Stunden-Job ist dann kein Vollzeitjob, wenn es diese Zeiten auf der homepage sind. Und Dehoga  bzw die Gastronomie-AG-Verbaende wollen zudem ja dann auch noch flexible Arbeitszeiten durchdruecken. Also, Arbeitszeiten, wenn Gaeste  da sind und solange sie da sind.

Das Tragische ist, dass das alles krank machen kann. Das permanente klein gekloppt werden und keine Unterstuetzung erhalten, wo es nutzt.

Und zur Not geht es eben vor Gericht, danke Onkel Tom fuers Mut machen.

Dennoch finde ich es nicht unwichtig, auf eine gesunde und Gesundheit erhaltende (oder diese wieder herstellende)  Elo-work - life-Balance zu achten.

Und Erwerbslose zahlen mit Allem  was sie tun auch Mehrwertsteuer.


Paula_P

Ich werde wegen meiner Anhörung einen eigenen Thread aufmachen, damit das hier nicht zu unübersichtlich wird. In dem neuen Thread werde ich dann auch den Orginal Text der Einladung posten, sowie meine Antwort und den genauen Text der Anhhörung- vielleicht wird das auch für andere interessant, die sich gegen denuzierende AGs ebenfalls wehren müssen.

Ich werde diesen Thread heute oder morgen eröffnen, wie schon geschrieben nimmt mich das JC momentan ziemlich im Beschlag, auch wegen anderen Sachen, von daher muss ich erstmal andere Schreiben fertigstellen.

Das mit dem AG aus meinem Eingangspost hat sich ja soweit erledigt, ich bekam ja am Samstag meine Unterlagen wieder.

Mit den PN Einstellungen werde ich auch mal schauen, wenn ich Zeit finde. Jedenfalls bekam ich bereits eine PN von einem User hier, also ist das wohl doch möglich ;)

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