Von ALG II zur ersten Lohnzahlung - wie die finanzielle Lücke vermeiden?

Begonnen von horrorexitmytoday, 08:28:12 Mo. 25.Juli 2022

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

horrorexitmytoday

Moin zusammen,

bin sicher. dass das Thema schon mal irgendwo besprochen wurde, aber ich finde den Thread gerade nicht.
Habe ab September einen Ausbildungslatz und die Frage, wie es dann finanziell mit dem Jobcenter läuft.

Es geht um die berühmte Lücke zwischen der letzten ALGII - Zahlung und der ersten Lohnzahlung, da gab es doch den Trick, mit dem man einen Engpass vermeiden kann, muss man da nicht die erste Lohnzahlung zum nächsten Monatsende angeben, damit die Zahlung vom JC nicht eingestellt wird? Wie geht man da vor? Hab es irgendwo gelesen, aber leider nicht notiert. :(
Ich weiß nicht mehr, was man da genau machen soll und bin gerade nicht besonders einfallsreich, sorry.
Muss mir angewöhnen, mindestens eine Stunde früher aufzustehen, das haut mir aufs Hirn.

Vielen Dank schon mal für Eure Antwort & viele Grüße! :)


Onkel Tom

Zitat von: horrorexitmytoday am 08:28:12 Mo. 25.Juli 2022

Habe ab September einen Ausbildungslatz und die Frage, wie es dann finanziell mit dem Jobcenter läuft.

Es geht um die berühmte Lücke zwischen der letzten ALGII - Zahlung und der ersten Lohnzahlung, da gab es doch den Trick, mit dem man einen Engpass vermeiden kann...


Liegt ein gültiger Ausbildungsvertrag vor bedarf es keinerlei Tricks  ;)

Das ALG II wird ja im voraus geleistet und die Lücke kann mit einem weiteren ALG-II-Satz geschlossen werden.
Du bekämst dann auch im August ALG-II. Musst Du beantragen.

Die erste AZUBI-Lohntüte (Kontoauszug) wird dann angerechnet, wenn im gleichen Monat ALG-II bezogen wurde.

Ein kleines Geschenk deines Meisters wäre, wenn Meister die erste Lohntüte erst am 2.September überweisen
würde. Ab Oktober weiter "normal" Lohnbuchung fort führen. Ansonsten wird es etwas hart, was Finanzen angeht.

Hier geht es um das sogenannte Zuflussprinzip, was jeden Monat erneut anzurechen wäre.

Der letzte AZUBI-Monat unterliegt dann auch dem Zuflussprinzip, wenn dessen Lohntüte erst im Folgemonat auf
dem Kontoauszug erscheint und ALG-II beantragt werden muss.  :-\

Dein Meister würde dafür sorgen, das nur 1x auf Pump der Monat überstanden werden muss statt möglicherweise 2.
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Okay, vielen Dank, Tom  :)

Habe den normalen ALGII-Satz als Darlehen zur Überbrückung für September bekommen und werde wahrscheinlich dagegen Widerspruch einlegen, denn wieso soll ich diese Zahlung für September monatlich zurückzahlen?
Die erste Zahlung der Ausbildungsvergütung (Öffentl. Dienst) geht am 30.09. ein, d.h. ich bekomme das Geld zwar rückwirkend für den gleichen Monat, kann darüber aber erst für den Oktober verfügen.
Von "doppelt kassieren", wie das JC das gerne darstellt, kann also keine Rede sein. ;)


Onkel Tom

Wirst Du mit Widerspruch wohl kaum durch kommen, wenn Vorauszahlung
ALG II auf Darlehen und rückwirkender Zahlung des Azubi-Lohn im gleichem
Monat anfallen..

Sei froh, das Du nicht in der Leihe gelandet bist. Da kann anhand der
Arbeitsleistung zum Lohn-Verzögerung von 6 Wochen von Doppelkassiererei
der Sozialkassen die Rede sein.

Lohn von 2x 2 Arbeitswochen ( 2.ter Monat Arbeitsverhältnis und im ersten
Monat des wiederkehrenden ALG-II Bezug ) gehen da tatsächlich hops.
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Kacke! Ich verstehe nämlich die Logik des JC nicht, denn ich verfüge über das Azubi-Entgelt ja erst im  Oktober, wenn es rückwirkend für September gezahlt wird. Vorher habe ich ja gar nichts davon. ???

Aber eine andere Frage: Wenn ich die Ausbildung abbrechen sollte, weil ich den Unfug in der Verwaltung nicht aushalte oder wenn ich die Probezeit nicht bestehe, muss ich das Darlehen dann trotzdem zurückzahlen? Wirklich froh bin ich über die Ausbildung nicht. Die Verwaltung feiert sich selbst und singt das Loblied der sicheren Arbeitsplätze. Bei der Arbeit ist nur die Rede von Pausen, Feierabend und anderen Themen. Das nervt wahnsinnig. Ich hätte meinem AV die Zusage für die Ausbildung verschwiegen und weitergesucht, wenn ich das gewusst hätte.

Onkel Tom

Zitat von: horrorexitmytoday am 21:42:50 Mo. 12.September 2022Kacke! Ich verstehe nämlich die Logik des JC nicht, denn ich verfüge über das Azubi-Entgelt ja erst im  Oktober, wenn es rückwirkend für September gezahlt wird. Vorher habe ich ja gar nichts davon. ???
..

Ist doch ganz einfach.. Verwaltung bezieht sich immer auf dem ganzen Monat,
was an Einkommen rein gekommen ist. Ob Anfang oder Ende des Monats, geht denen
am Popo vorbei. Anders wäre es, wenn dein Azubi-Lohn erst auf dem 1. des Folgemonat
auf dem Konto ist.

Zitat..
Aber eine andere Frage: Wenn ich die Ausbildung abbrechen sollte, weil ich den Unfug in der Verwaltung nicht aushalte oder wenn ich die Probezeit nicht bestehe, muss ich das Darlehen dann trotzdem zurückzahlen ?
..

Angenommen, Du machst das nur 14 Tage mit, wird das was Du an Einkommen
erreicht hast, angerechnet. Anbei sind Freibeträge zu berücksichtigen.
Stellst Du jetzt kein Widerspruch, könntest Du in solch einem Fall einen
"Überprüfungsantrag" stellen, falls Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Das macht dann Sinn, wenn z.B. falsch berechnet wurde.

Zitat..
Ich hätte meinem AV die Zusage für die Ausbildung verschwiegen und weitergesucht, wenn ich das gewusst hätte.

Was hat dein AV noch damit zu tun, wenn Du in die Berufsausbildung gehst ?
Liegen "Betreuungs-Vertäge" (Choaching) vor ?
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday


  • Chefduzen Spendenbutton