Reisekostenerstattung

Begonnen von koko, 23:37:09 Mi. 21.März 2007

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koko

Hallo Ihr,

ich habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch.
Ich habe bereits den Antrag für Reisekosten-Erstattung auf der Hand.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe bereits eine Monatsfahrkarte, deren Preis in der ALG II.-Berechnung bei weitem übersteigt.
Kann ich die Fahrt zum Vorstellungsgespräch bei der ARGE ohne Einzelticket-Nachweis geltend machen, da ich meine Monatsfahrkarte auch "beruflich" nutze?

Ich weiß, normalerweise müssen die Reisekosten die ZAF bzw. Unternehmen bezahlen, doch gegenwärtig, möchte ich mich mit Ihnen nicht anlegen.

koko

Paul Brömmel

:D Der Unterhaltsamkeitswert dieser Frage ist wirklich sehr hoch.Was willst Du denn erstattet bekommen,wenn Du gar keine  Kosten hast ?  ?( ?( ?(

koko

Unterhaltenswert hin oder her -
hier geht `s um bereits bezahlte Aufwendungen (=Geld, Moneten, Kracher, Kohle) und das hat was mit Existenz zu tun ("ohne Moos nix los").
Oder bist du da anderer Meinung?

Ziggy

Ich weiß nicht genau, aber ich denke, die ARGE wird bei Bus- und Bahnfahrten das Ticket sehen wollen.
Ginge das nicht, daß du sagst, du wärst mit dem Pkw gefahren? Muß ja auch nicht deiner sein, kannst ja das Auto vom Nachbarn geliehen haben.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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