Post: Frage Änderungskündigungen

Begonnen von apo-st, 22:00:57 Fr. 04.Januar 2008

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apo-st

Hallo Leute,
eine Frage an die Wissenden:
In einem Briefzentrum wurden in einem Modul sog. flexible Dienstpläne eingeführt, die von allen Betroffenen abgelehnt wurden. Trotzdem segnete der Betriebsrat den Plan ab. Sowohl der Betriebsrat als auch die Dienststellenleitung behaupteten, dass es keine Alternative dazu gebe, da ansonstenn die Wochenzeit der Kolleginnen und Kollegen gekürzt (sog. Änderungskündigungen) werden müsse. Bei den Betroffenen handelt es sich allesamt um seit Jahren Festangestellte.
Parallel dazu - und das lässt mich die Behauptungen der DL und BR anzweifeln - arbeiten in der gleichen Schicht zahlreiche sogenannte Abrufkräfte - Leute, die ohne irgendeine Absicherung, ohne Urlaubsanspruch und ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beschäftigt sind.
Meiner Meinung nach müßte die DPAG, wenn sie überhaupt Stunden kürzen wollte und könnte, doch erst einmal bei den Abrufkräften ansetzen und nicht bei jahrelangen Festangestellten.
Oder sehe ich das falsch???

Darüber hinaus: Kann die Post wirklich so einfach einen Kündigungsschutz umgehen, indem Stunden von 19,5 auf bspw. 5 gekürzt und die Angestellten so zum Gehen gezwungen werden?

solidarische Grüße!

Gloria Victoria

Gegen eine vernünftig begründete Änderungskündigung ist kaum ein Kraut gewachsen und was vernünftig ist entscheidet am Ende das Gericht, nachdem es die Argumente der Anwälte gehört hat.

Und es werden wirklich unglaubliche Sachen vor Gericht behauptet - man muß schon beweisen können, das es anders ist!

Holt Rat bei einem wirklich guten Anwalt, wer die Kosten schon nicht gewillt ist zu tragen, der braucht nicht kämpfen!

Einen wirklich guten Anwalt wird Schütze Arsch nicht im Telefonbuch finden, sondern über Empfehlungen von Leuten, Bekannten, evtl. sogar von einem Gewerkschaftler, der noch nicht dem Arbeitgeberlager zugewand ist.
Gloria Victoria

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