Ausbildung, befr. Vertrag, Arbeitslos ...

Begonnen von Vincent Vega, 12:58:00 Mo. 12.Juli 2004

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Vincent Vega

Hallo,

erstmal muss ich sagen, dass ich es super finde, dass es ein Forum wie dieses gibt. Es ist beeindruckend wieviele hilfsbereite Menschen es gibt.


Nun will ich euch gleich mal mit meinen Problemen belästigen :) ...


Zu meiner Situation:

Ich (21 Jahre) habe am 23.06.2004 meine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker erfolgreich abgeschlossen. Von meinem Ausbildungsbetrieb habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 05.07.2004 begonnen hat, über vier Monate bekommen. Diesen Vertrag habe ich allerdings nur bekommen, weil mein Chef so freundlich war mich nicht gleich auf die Strasse zu setzen. Daher besteht auch keine Hoffnung, dass der Vertrag nach Ablauf der Frist verlängert wird.

Da es der IT-Branche alles andere als gut geht, ist es durchaus denkbar, dass ich bis zum 31.10.2004, wenn mein Arbeitsvertrag endet, keinen neuen Arbeitsplatz gefunden habe.

Zudem hatte ich geplant, innerhalb der nächsten 30 Tage mit zwei Freunden in eine WG zu ziehen, aus dem einfachen Grund, dass ich es bei meinen Eltern nicht mehr aushalte. Ich möchte aber unbedingt verhindern, dass ich im Falle der Arbeitslosigkeit wieder zurück zu meinen Eltern muss. Nicht zuletzt deswegen, weil ich meine Freunde nicht auf den Kosten sitzen lassen will.

Darum frage ich mich:

Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld?
Kann man sich ausrechnen, wieviel das sein wird?
Wann kann/muss ich mich arbeitslos melden?
Wenn das Arbeitslosengeld nicht zum Leben in einer WG reicht, bekomme ich dann Zuschüsse oder muss ich zurück zu meinen Eltern?



Vielen Dank im vorraus!

milo

Hi !
ZitatBekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld?
Kann man sich ausrechnen, wieviel das sein wird?
Wann kann/muss ich mich arbeitslos melden?
Wenn das Arbeitslosengeld nicht zum Leben in einer WG reicht, bekomme ich dann Zuschüsse oder muss ich zurück zu meinen Eltern?
Ich mache es mal kurz: in deinem Fall ist es wohl am besten, wenn du zu deiner AA stiefelst, da du nur einen befristeten Arbeitsvertrag hast, musst du dich sowieso spätestens 3 Monate vor Ablauf da melden. Die Höhe des ALG ausrechnen können die dann in einem Abwasch.

ALG wirst du erhalten. Wenn es sehr wenig ist, kannst du ergänzende Leistungen beim Sozialamt beantragen (z.B. Wohngeld). Wie es allerdings ab 01.01.05 mit den ergänzenden Leistungen sein wird, wenn du doch länger erwerbslos bist, kann ich dir beim besten Willen nicht sagen. Blicke selbst da zur Zeit nicht durch :(

Gruß, Milo

mousekiller

Zurück zu deinen Ellies wirst du wohl nicht müssen, da du ja bereits eigenes Einkommen hast und somit wirtschaftlich selbständig bist, denke ich mal.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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