Zahlungslücke beim Arbeitslosengeld II bleibt

Begonnen von Mambo, 20:46:09 Mi. 28.Juli 2004

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Mambo

Mittwoch 28. Juli 2004, 13:53 Uhr

Zahlungslücke beim Arbeitslosengeld II bleibt
Berlin (AP) Beim Übergang zum Arbeitslosengeld II sollen die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe erst zum 1. Februar 2005 die erste Zahlung bekommen. Dies stellte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement am Mittwoch in Berlin klar. Alle Bezieher des neuen ALG II sollen aber auch im Januar sozialversichert sein.
Die Arbeitslosenhilfe wird bisher jeweils im Nachhinein zum Monatsende gezahlt. Das neue ALG II soll hingegen wie die bisherige Sozialhilfe im Voraus zum Monatsanfang fließen. Letztlich bekommen Arbeitslosenhilfeempfänger deshalb im Januar keine Überweisung. Die Sozialversicherungsbeiträge würden aber unabhängig davon vom Staat weiter gezahlt, sagte Clement.
Der Minister warnte erneut vor Schreckensszenarien im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform. So werde die Frage, ob Langzeitarbeitslose von zu teurem Wohnraum in billigere Quartiere wie Plattenbauten umziehen müssen, nur im Einzelfall auftreten. Denn die allermeisten von ihnen lebten schon heute in angemessenen Wohnungen im Sinne der Reform.
Wie viele heutige Arbeitslosenhilfeempfänger die neue Leistung ab 2005 nicht mehr bekommen, weil ihr Partner auskömmlich verdient, sei heute noch nicht vorherzusagen, betonte der SPD-Politiker. Die Zahl 500.000 könne er nicht bestätigen. Entsprechend gebe es auch keine verlässliche Schätzung, wie viele Menschen zusätzlich eine eigene Krankenversicherung abschließen müssten.
Trotz aller Kritik sei bisher kein Nachbesserungsbedarf an der Hartz-IV-Reform zu erkennen, sagte Clement weiter. Die Regierung werde die Auswirkungen genauestens überwachen. Dazu werde es nicht nur eine Monitoringgruppe, sondern auch einen «Rat» geben, der Bürgerbeschwerden nachgehen soll. Dafür solle eine «herausragende Persönlichkeit» gewonnen werden. Deshalb wollte Clement noch keine Einzelheiten nennen.
Der Minister lobte erneut die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Umsetzung der Reform. Das Verhältnis zum BA-Vorstand sei hervorragend.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040728/12/44xta.html

Mambo

BVerwG 5 C 68.03  22.04.2004
 
Rechtsquellen:

BSHG §§ 2, 11, 76
VO zu § 76 BSHG §§ 3, 8, 11
SGB III § 337


Stichworte:

Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen;
Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss im -;
Bedarfszeitraum, Kalendermonat als regelmäßiger ;
Einkommen, Zuordnung zu Bedarfszeitraum;
Einkommensanrechnung;
Einkommenszufluss;
Kalendermonat als Regelbedarfszeitraum;
Monatsende, Einkommenszufluss zum ;
Sozialhilfe, Zufluss von Einkommen;
Zufluss, normativer;
Zuflusszeitpunkt.


Leitsätze:

1. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist "Bedarfszeitraum", in Bezug auf den die Hilfe zu berechnen und innerhalb dessen zufließendes Einkommen als Einkommen zu berücksichtigen ist, grundsätzlich der jeweilige Kalendermonat.

2. Auch Einkommen, das regelmäßig erst zum Ende eines Kalendermonats zufließt, ist grundsätzlich nur als Einkommen des Kalendermonats anzurechnen, in dem es tatsächlich zugeflossen ist.


Urteil des 5. Senats vom 22. April 2004 BVerwG 5 C 68.03


I. VG Köln vom 30.10.2001 Az.: VG 5 K 11067/00
II. OVG Münster vom 26.09.2003 Az.: OVG 12 A 75/02


Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Mambo

Tacheles PM: ,,Es reicht" - Sozialverbände drohen mit Massenprotesten

Aus TACHELES Wuppertal:

Bundesminister bestimmen über Einkommensanrechnung
Reicht ein Einkommen für zwei Monate?
Tacheles: ,,Es reicht" - Sozialverbände drohen mit Massenprotesten

Wuppertal. Die Arbeitslosengeld II - Auszahlung für Januar 2005 ist gefährdet. Arbeitslose, die Ende Dezember die Arbeitslosenhilfe erhalten, würden im Januar wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld II erhalten. Durch einen Verfahrenstrick wolle die Bundesregierung Geld einsparen.
Der Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein Tacheles e.V. fordert indes, dass die Verordnung zum Arbeitslosengeld II korrigiert werden müsse. Es sei unmöglich, zwei Monate nur von einer Arbeitslosenhilfe - Auszahlung zu leben.

,,Diese Bundesregierung scheint die Realität aus dem Blick verloren zu haben. Wir hatten schon vor Wochen gefordert, dass alle Arbeitslosen ihr Geld im Januar erhalten, auch wenn im Dezember die letzte Arbeitslosenhilfe - Rate ausgezahlt werde.
Harald Thomé, Vorsitzender des Vereins Tacheles e.V. zeigt sich über die Bundesregierung enttäuscht. ,,Wir hatten gehofft, dass die zuständigen Minister Wolfgang Clement und Ulla Schmidt eine konstruktive Lösung finden. Nun sollen Arbeitslose im Januar kein Geld erhalten. Dabei kann keiner zwei Monate lang nur von einer Arbeitslosenhilfe - Rate leben. Außerdem müssten sie dann sogar den Krankenkassenbeitrag selber zahlen.
Thomé weist auf den juristischen Hintergrund hin. Die Verordnung zum Arbeitslosengeld II sehe vor, dass Einkommen für den Folgemonat zu berücksichtigen sei, wenn es nur fünf Tage vor diesem Monat ausgezahlt wurde.
Er forderte, die Arbeitslosenhilfe für Dezember spätestens bis Mitte Dezember 2004 auszuzahlen. ,,Dann wird die Arbeitslosenhilfe Dezember 2004 nicht auf das Arbeitslosengeld II für Januar 2005 angerechnet. Die Minister Wolfgang Clement und Ulla Schmidt sollten auch die Verordnung korrigieren und an die bisherige Rechtspraxis anpassen".
Denn Juristen weisen daraufhin, dass bisher ein Einkommen nur für den Monat anzurechnen sei, in dem es zugeflossen ist. Zugleich müsse es für den jeweiligen Monat bestimmt sein.
Demnach kann die Arbeitslosenhilfe für Dezember 2004 auch nur für Dezember 2004 angerechnet werden.
Harald Thomé. ,,Die beteiligten Minister erinnern wir an das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 C 68.03 vom 22.04.2004). Der geplante Verfahrenstrick ist rechtswidrig. Tacheles e.V. fordert eine schnelle Korrektur der Verordnung zum Arbeitslosengeld II."
Sollten die Minister dem nicht nachkommen, wolle der Verein zum Protest aufrufen. ,,Es reicht! Vor allem Frau Schmidt sollte auf die Verordnung einwirken und Herrn Clement stoppen. Wenn die Minister am Verfahrenstrick festhalten, werden die Sozialverbände zu Massenprotesten aufrufen", so Thomé.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Harald Thomé
Vorsitzender Tacheles e.V.


Eion paar Gedanken zum Wegfall der Januar ALG II für aus der Alhi Kommende
Hallo miteinander,

da ich nicht in Wuppertal weilte, konnte ich keine Freigaben machen, dafür entschuldigung. Schockiert bin ich aber über die Meldungen, das im BMWA noch doch diskutiert wird, die Dez. Alhi auf das Januar ALG II anzurechnen. Ich dachte eigentlich das der Regierung diese rund 1,5 Millarden EURO es wert ist, hier keine Unruhe zumindest an diesem Punkt zu bekommen.

Rot/Grün und ihr Grosskotz Superminster Clement ist sich offensichtlich zu keiner Schweinerei zu schade und traut sich einfach alles.
Zunächst ein kurzer Schwenker, just habe ich eine Bewertung spanischer Gewerkschaftler mitbekommen, die meinten, das was bei euch in Deutschland derzeit an Sozialkürzungen läuft ist einmalig in Europa. Deutschland wird damit ein Modell sein fürdie anderen europäischen Länder es ihnen nachzutun. Es wurde auch die Frage gestellt, was wir die Betroffenen, Sozialverbände und die Gewerkschaften dagegen tuen.

Die Frage möchte ich hier auch an euch weitergeben und uns stellen.

Solange die Regierung nicht mitbekommt, das es wirklich Druck auf der Straße, vor und in den Rathäusern, Arbeitsämtern geben wird solange werden sie jetzt mit immer mehr kommen.

Da ist grade mal das Optionsgesetz durch den Bundesrat gegangen und somit die Voraussetzungen für ALG II überhaupt erfüllt, zwei Tage später droht BA Chef Alt schon mit seinen Hausbesuchen. Dann wird klar, das die Anrechungsfrage ungeklärt ist, jetzt überschlägt sich unsere Regierung sogar damit das sie die aus der Alhi Kommenden noch sogar um den Krankenkassenbeitrag "abzocken" will.

Im Klartext: Es muss sich jetzt massiv etwas bewegen. Es sollte Protest und Widerstand sichtbar werden. Ansonsten werden wir einen erschreckenden Kapitalismus der überwiegend den Sozialstaat demontiert haben, der demokratische Rechte versucht abzuschaffen und das Rechtsstaatgebot immer mehr aushöhlt.

Das ganze geht noch viel weiter, ALG II ist im Kern neben der Massenverelendung die sich daraus entwickelt ein Angriff auf die Löhne und ein Projekt zur Demonatage und Zerschlagung der Gewerkschaften.

Es wird einfach höchste Zeit, das sich massiv etwas rührt.

Dazu habe ich auf ein paar Forderungen die ich euch vorstellen will. Jede Soziale- und Protestbewegung braucht Ziele und Utopien. Ich habe versucht die da mit reinzunehmen.

Forderungsvorschläge zur Proteste:

1. Keine Anrechnung der Dezember Alhi auf das Januar ALG II !
2. Einmalige Zahlung von 750 EUR für jeden aus der Sozialhilfe Kommenden (als Sockelspartbetrag für einmalige Leistungen)
3. Keine Anrechnung der ersten 300 EUR Erwerbseinkommen !
4. Nicht jeder Job ist zumutbar ! Arbeitspflicht erst ab 8 EUR brutto !
5. Nur gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten und die nicht unter 2 EUR zusätzlich !
6. Bei freiwilliger gemeinnütziger Arbeit in Vereinen, Entbindung vom Arbeitszwang und Zahlung von 2 EUR Mehraufwandsentschädigung !
7. Für das Recht auf eine unabhängige Beratung (Tacheles/Bag-SHI - Initiative) !
8. Für selbstverwaltete Arbeitslosen- und Sozialzentren !

Der erste Punkt wird jetzt akut. Es sollte bundesweit quer durch alle Proteste und Aktionen die Forderung sichtbar werden: Keine Anrechnung der Dezember Alhi auf das Januar ALG II !

Soweit, viele Grüße

Harald



oder was .... ?
Hallo,

es ist sehr wohl ein Ernst, ich bin sogar für die Forderung: weg mit dem Kapitalismus. Nur, wenn Poteste nicht mit konkreten, erfüllbaren Forderungen und einigen die eine Aussicht wiederspiegeln wo's hingehen soll, gefüllt werden, werden sie verpuffen.
Aber wenn du realpoltische Forderungen nicht magst, bitte sehr, dann gehe du für die Forderung: weg mit der Agenda 2010 auf die Straße und derweil die anderen (vielleicht) die Nichtanrechnung der Dez. Alg auf die Januar Alhi durchsetzen.

Grüße

Harald


Einige Gedanken zur Forderung 6
Hallo Claudi,

um kurz zur Forderung 6 etwas zu sagen. Wir leben in einem Entwicklungsstadium von Kapitalismus in dem es auf längere Sicht 10 bis 20 % Massenarbeitslosigkeit geben wird. Dies wird sich voraussichtlich auch nicht so schnell ändern. Das hat zur Folge, das Diskussionen über den Wert der Arbeit neu angestellt und geführt werden müssen. In den Zeiten der Nicht Massenarbeitslosigkeit , war der allgemein reproduzierte und formulierte Wert: Leben um zu Arbneiten und die Menschen haben sich vielerort darüber definiert.
Diese Definition fällt nun über die Rahmenbedingungen teilweise weg.
Daher müssen und sollen neue Definitionen gefunden werden. Mit der Forderung 6 habe ich das versucht. Das die Gesellschaft anfängt umzudenken, solidarischer zu werden und das gemeinnützige Arbeit akzeptiert und honoriert wird. Das der Mensch als Wert an sich in den Mittelpunkt rückt und nicht die reine Verwertung und Ausbeutung des Menschen.
Insofern geht diese Forderung frontal gegen den Hartz IV Inhalt. Daran knüpft dann an, die letzte Forderung nach Sozial- und arbeitslosenzentren, denn soziale Bewegungen benötigenTreffpunkte und Infrastruktur.

Das mal als Anreißer dazu.

Grüße

Harald



Nochmal zum Kontext
Liebe Beate undf die anderen,

Ich möchte nochmal etwas zur Qualität dieser Forderungen sagen. Der eigentliche Ansatz war meine Initiative etwas zu Protesten zur Anrechnung Alhi/Alg II zu sagen und deutlich zu machen, das ich es wichtig finde das eine solche Forderung in der nächsten Zeit hunderttausendfach durch die Straßen hallt.
Dann habe ich mir überlegt, das ich mit den Forderungen Gedanken skizieren möchte wie weitere Forderungen einer Anti-Hartz Protestbewegung aussehen können.
Dies hat widerum zwei Gründe: 1. Wenn die Regierung nicht mal langsam auf stärken Protest stößt erlau
bt sie sich noch mehr Schweinereien. D.d. starker Protest ist notwendig um den völligen Durchmarsch der derzeit läuft zu stoppen.

2. Eine soziale Bewegung braucht Ziele, Ziele wofür sie kämpf, woran sie sich orientiert und sie braucht Erfolge. Die Nichtanrechnung halte ich für Durchsetzbar. Daher halte ich eine Beachtung und zum Teil Orientierung auf solche realpolitische Ziele für wesentlich.

Stell dir vor, nach 1, 2 Monaten intensiver Montagsproteste quer durch die Republik, geht der Kanzler oder Clement vor die Medien und gibt dieser Forderung nach. Das wäre ein ziemlicher Erfolg und Mobilisierung für weitere Ziele. Genau darauf setze ich.


So nun zu deiner Frage, die Forderungen sind Thesen von mir als Privatperson. So möchte ich sie gerne gesehen haben. Ich möchte aber, das über diese Thesen diskutiert wird.

Wenn du oder jemand anderes die Forderungen aufgreift, gerne.

Grüße

Harald


Anmerkungen dazu ..
Hallo Colin,

zu 1. und 2. Versuch das ganze mal anders zu betrachten, die Regierung entwwirft ein Massenverelendungskonzept = ALG II, welches zudem zentral auf die Löhne zielt. Es werden mit ALG II voraussichtlich 565.000 Leistungsbezieher (und dranhängende Personen) keine Alhi mehr erhalten. 975.000 Leistungsbezieher kriegen zum Teil erheblich gesenkte Leistungen.
Das bedeutet: von rund 2054.009 Alhi -Beziehern bekommen mit ALG II ab 1. Januar 1.540.000 bisher Leistungsberechtigte keine Leistungen mehr oder erheblich gesenkte Leistungen.
(Hintergrund zu den Zahlen: meine HP ( http://www.harald-thome.de/) dort die neuen Folien und dann Folie Nr. 7.

Nachdem die Regierung jetzt klargemacht hat, das sie auf der völlig hartenTour das ALG II durchziehen wollen und tatsächlich die vorherigen Alhi Empfänger noch um ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag betrügen wollen (Rente auch) bion ich mittlerweile auch für eine "harte Tour" unsererseits.
Der Durchmarsch muss gestoppt werden und wir benötigen Erfolge. Hier hat sich Schröder und Co selbst ein Ei ins Nest gelegt und das sollten wir nutzen.

Jetzt zu der Frage ob das legitim ist, zwei Antworten:

zunächst kannst du das als tatsächliche Wirtschaftsförderung ansehen. Der Handel boomt wenn Geld im Umlauf ist, wenn kein Geld im Umlauf ist bedeutet dies letztendlich weitere Arbeitsplatzvernichtung. Diese Geld den Alhi Leuten und den Sozi Leuten zu schenken wäre eine kleine Konjunkturspritze.

Die andere Seite: im Gegenzug werden Millionen von Menschen mit Arbeitszwang, Hartz IV - Arbeitsdiensten, Sanktionen usw, also massendrangsalierung und -verarmung überzogen, dort ist es legitim das diese davon Betroffenen Forderungen die ihre eigene Existenz betreffen erstellen.

Grüße

Harald

pagix

Du bist Deutschland,
Du bist Bananenrepublik ...

geishapunk

ZitatOriginal von pagix

Habe dazu auch noch was bei N24 gefunden.

Schön das die Grünen Nachbesserungen fordern. Nur das fällt denen leider alle ein wenig spät ein.....  :?

Alfred E. Neumann

ZitatOriginal von geishapunk

Schön das die Grünen Nachbesserungen fordern. Nur das fällt denen leider alle ein wenig spät ein.....  :?

Na so ein "Zufall" das den Grünen das "etwas spät" einfällt lol
"Use the source, Luke !"

Mambo

Text: Prof. Dr. Uwe Berlit
Kurzer Beitrag
(zur Veröffentlichung vorgesehen in: info also Heft 5/2004 [erscheint Oktober 2004])

Arbeitslosengeld II – auch im Januar 2005!
1. Eindeutige Gesetzeslage ...
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) tritt in den wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2005 in Kraft.1 Ab diesem Zeitpunkt ersetzt das Arbeitslosengeld II (Alg II) für erwerbsfähige Arbeitssuchende und deren Angehörige neben der Arbeitslosenhilfe auch die Hilfe zum Lebensunterhalt als existenzsichernde Transferleistung. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden (§ 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II). Bei Vorliegen der formellen (Antragsstellung [§ 37 Abs. 1 SGB II]), sachlichen (Erwerbsfähigkeit [§ 8 SGB II]) und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Hilfebedürftigkeit [§§ 9, 11 und 12 SGB II]) entsteht der gesetzliche Anspruch für den Januar 2005 am 1. Januar 2005. Diese Leistungen müssen im Regelfall2 im Voraus, also zum 1. Januar 2005 oder doch Anfang Januar 2005, bewilligt und ausgezahlt werden. Um dies sicherzustellen, soll der erste Bewilligungsbescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts den (künftigen) Empfängern bis zum 10. Dezember 2004 zugehen (§ 65a Abs. 1 SGB II).
Demgegenüber verbreitet die veröffentlichte Meinung den Rechtsirrtum, dass die erste Alg II-Zahlung erst Anfang Februar 2005 erfolgen werde;3 schließlich erhielten die Empfänger von Arbeitslosenhilfe ihre letzte Zahlung noch Ende Dezember 2004. Dies mag in der Ablauf- und Finanzplanung der Bundesagentur so vorgesehen sein. Der geltenden Gesetzeslage entspricht es nicht. Personen, die bislang Arbeitslosenhilfe erhalten haben, bekommen trotz Überweisungen Ende Dezember 2004 und Anfang Januar 2005 nicht etwa ,,doppelt Geld". Nach § 337 Abs. 2 SGB III ist die Arbeitslosenhilfe für den Dezember 2004 rückwirkend, also zum Monatsende zu zahlen.

Ganzer Text:


http://www.infothek.paritaet.org/pid/hartz-iv.nsf/0/bc6b0a1c914be3afc1256ee1002d7552/$FILE/Berlit-InfoAlso-Alg2imJanuar2005.pdf

Prof. Dr. Uwe Berlit ist Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig

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