CGZP Tarifverträge ungültig- ZA haben Anspruch auf rückwirkende Zahlungen

Begonnen von John_Doe, 20:10:18 Mo. 22.Juni 2009

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John_Doe

Hallo Zeitarbeitnehmer
Es ist wirklich gaaaanz wichtig das Ihr eure mit dem Entleiher geschlossenen Arbeitsverträge kontrolliert. Den am 01.04.2009 erklärte das Arbeitsgericht Berlin, die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaft für ungültig. Leiharbeitnehmer/innen haben rückwirkend Anspruch auf die gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft. Der Verleiher muss den zu wenig bezahlten Lohn an die Leiharbeiter/innen nachzahlen. Leiharbeitnehmer(/innen, die unter die Tarifverträge der CGZP fallen, sollten vorsorglich bereits jetzt ihre Ansprüche auf "Equal Pay" geltend machen, um zu verhindern, dass diese verloren gehen. Entsprechende Formulare gibt es hier zum Download
http://www.1oglinks.de/index.php?section=media1&act=download&path=/media/archive1/Verdi/&file=geltendmachung_equal_pay.pdf

8200 Zeitarbeitsfirmen sind bundesweit registriert. Davon gehören 1150 Firmen dem Verband AMP an, der den umstrittenen Tarifvertrag mit den christlichen Gewerkschaften abgeschlossen hat. In Brandenburg sind 51 Firmen in diesem Verband organisiert.
Auch wenn ihr ehemalige ZA seid, schaut in eure Arbeitsverträge ob ihr den Tariflichen Lohn der CGZP bezahlt bekommen habt. Ihr könnt eure Ansprüche sowohl während eines Beschäftigungsverhältnisses geltend machen, als auch im nachhinein.

Hier die entzsprechende Meldung:
JUSTIZ: Zeitarbeit vor Umbrüchen
Arbeitsgericht bringt Tariflandschaft in Bewegung / Rechtsweg aber noch lang

POTSDAM - Auf Zeitarbeitsfirmen könnten nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Gehaltsnachforderungen zukommen, die insgesamt Milliardenhöhe erreichen würden. Das Arbeitsgericht hatte die mit den Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge für ungültig befunden. Die Gewerkschaft Verdi rät nun betroffenen Zeitarbeitern, von ihrem Betrieb vorsorglich die Lohndifferenz einzufordern, um mögliche Ansprüche zu sichern.

Der Instanzenweg ist allerdings noch nicht abgeschlossen. ,,Wir werden Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist absurd und ab-strus", kündigt Gunter Smits an, der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CGB). Das Gericht hatte befunden, der Gewerkschaft fehle angesichts ihrer geringen Mitgliederzahl die Tariffähigkeit. Das sei unverständlich und werde in höheren Instanzen keinen Bestand haben, weil die hinter der CGZP stehenden christlichen Gewerkschaften als tariffähig anerkannt seien, so Smits.

Aus Sicht der im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertretenen Gewerkschaften hat die christliche Konkurrenz für einen Dammbruch in der Zeitarbeitsbranche gesorgt. Wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorsieht, müssen Leiharbeitskräfte entweder genauso entlohnt werden wie die Stammbelegschaft oder nach einem Branchentarifvertrag. Durch ihren Abschluss mit dem kleinen Branchenverband AMP im Jahr 2004 beziehungsweise einen Vorläufer in Bayern 2003 ermöglichten die christlichen Gewerkschaften den Zeitarbeitsfirmen erst, ihrem Personal weniger zu zahlen als den Festangestellten. Die DGB-Gewerkschaften zogen nach und handelten mit den beiden Branchenverbänden BZA und IGZ eigene Verträge aus, die eine etwas bessere Bezahlung vorsehen.

Der Unterschied im Stundenlohn ist nicht groß. Für Ostdeutschland hat der DGB 6,50 Euro pro Stunde ausgehandelt gegenüber sechs Euro bei den christlichen Gewerkschaften. Aber deren Tarifvertrag lasse Abweichungen nach unten zu, von denen auch Gebrauch gemacht werde, sagt Jürgen Stahl, der bei Verdi Berlin-Brandenburg für Zeitarbeit zuständig ist. Die Dumpingkonkurrenz habe seit Jahren Lohnerhöhungen in der Branche blockiert. ,,Durch das Urteil kommt jetzt die ganze Tariflandschaft in Bewegung", hofft er.

Bewegung könnte das Urteil auch in die Diskussion um einen Branchenmindestlohn für die Zeitarbeit bringen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) macht sich seit langem für einen zwischen den DGB-Gewerkschaften sowie den Verbänden BZA und IGZ ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche stark. Würde dieser für allgemeinverbindlich erklärt, wie es schon im verschiedenen Bauberufen, für Gebäudereiniger und Briefdienste der Fall ist, müssten sich alle Unternehmen an diese Untergrenze halten. Aber die Unionsfraktion im Bundestag stellt sich bisher quer. Ihr Argument: Der bestehende Tarifvertrag von christlichen Gewerkschaften und AMP dürfe nicht durch den Gesetzgeber ausgehöhlt werden. Dieses Argument fiele weg, wenn der CGZP auch in der letzten Instanz die Tariffähigkeit abgesprochen würde.

Der Rechtsweg könnte aber noch lang werden. Das Landesarbeitsgericht Berlin wird voraussichtlich im Herbst über eine Beschwerde der christlichen Gewerkschaften verhandeln, schätzt Gerichtssprecher Gerhard Binkert. Gehe das Verfahren dann noch vor der Bundesarbeitsgericht, könnten weitere 18 Monate bis zur endgültigen Entscheidung vergehen. (Von Ulrich Nettelstroth)



Viele Leiharbeiter haben ihre Stelle verloren:
Die Zahl der Zeitarbeiter ist bundesweit von einem Höchstwert von 750 000 im Sommer 2008 auf jetzt etwa 500 000 gesunken. In Brandenburg gab es im September 2008 etwa 14 000 Zeitarbeitskräfte.

8200 Zeitarbeitsfirmen sind bundesweit registriert. Davon gehören 1150 Firmen dem Verband AMP an, der den umstrittenen Tarifvertrag mit den christlichen Gewerkschaften abgeschlossen hat. In Brandenburg sind 51 Firmen in diesem Verband organisiert.

Den Verbänden IGZ und BZA, die ihre Verträge mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, gehören bundesweit 2000 Firmen an. Die meisten Zeitarbeitsunternehmen sind verbandsfrei und können wählen, welchen Tarifvertrag sie anwenden. In Ostdeutschland ist das nach AMP-Angaben in 80 Prozent der Fälle der AMP-Tarif. net

chefduzenfan

hallo,
ein bekannter arbeitet bei mumme personaldienstleistungen.
dort wird amp angewand.
zählt er dazu?
der bekannte kennt sich nicht damit aus.
freue mich über eine antwort.

sleepy5580

Die Fa. Mumme gehört zum AMP bzw Peter Mumme ist sogar Präsident des AMP. Der AMP hat einen Tarifvertrag mit dem CGZP und ist somit vom Berliner Urteil betroffen.

chefduzenfan


John_Doe

Genau. Am besten soll er sich gleich die Unterlagen runterladen, drucken und ausgefüllt an den Arbeitgeber schicken. Vor allem sollte er seinen Kollegen hiervon erzählen.




sandraschulze81

nochmal ganz direkt gefragt.....was soll ich machen???

dieses Urteil ist jetzt gefallen,wird jedoch noch angefochten und wahrscheinlich erst sehr viel später rechtskräftig.Also was machen??
Anwalt einschalten.....der sich für mich einsetzt.....oder so ein Formular auf Nachzahlung der ZAF schicken ???die werden nen teufel tun,selbst wenn der Anwalt kommt.Da muss es erst zur Verhandlung kommen.Es ist doch nix weiter zur Zeit möglich,ausser seine Ansprüche geltend zu machen.Oder??Da hat man noch lang nicht das Geld.Wenn ,wie ich denke in der Krise viele ZAF dichtmachen,gibts nie Geld......!!!So siehts aus!!!!
Und da hilft dir die IG Metall auch nix.Entweder hilfst dir allein oder bist verloren.....

Habs

sandraschulze81....Du machst Geltendmachung mit einer Frist von 2 Wochen ( 10 Arbeitstage ) , danach gehst zum Anwalt und Klagst auf Lohndifferenz ....was gibt es da nicht zu verstehen ?

Wilhelm17

Je nach Arbeitsvertrag  müssen die Ansprüche in bestimmten Fristen geltend gemacht werden. Zunächst muß der bzw. die
Kundenbetriebe bei denen man gearbeitet hat angeschrieben werden und der Lohn erfragt werden, den ein festangestellter
Mitarbeiter bei gleichen Arbeitsbedingungen erhalten hätte. Es empfielt sich schon hier einen Anwalt einzuschalten, da sich
gezeigt hat, dass die meisten Kundenbetriebe hierauf nicht reagieren in der Hoffnung, dass die Frist überschritten wird, in der
der LAN seine Ansprüche gegenüber dem Verleiher geltend machen muß. Am besten ist es also die Ansprüche aus dem Equal-Pay
sofort (per Einschreiben zwecks Datumsnachweis) allgemein gegenüber dem Verleiher geltend zu machen mit dem Hinweis, dass
der konkrete Zahlbetrag noch ermittelt wird. Denn es muß ein Geldbetrag gefordert werden. Es muß die Auskunft eines jeden
Kunden vorliegen, und aus den Stundenzetteln bzw. den Lohnabrechnungen die jeweilige Anzahl der Stunden mit dem
Lohnunterschied multipliziert werden. Soweit ich weiß kann man die Klage vor dem Arbeitsgericht auch ohne Anwalt vorbringen.
Es soll da sogar Leute geben, die verpflichtet sind, beim Aufsetzen der Klageschrift zu helfen.Der schwierigste Punkt ist,wie gesagt,
verlässliche Informationen vom Kunden über die Lohnhöhe eines Stammbeschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit zu erhalten.
Soweit ich richtig informiert bin können rückwirkend bis zu drei Jahre Forderungen geltend gemacht werden. Bei Vertragsende
natürlich nur in der wie  bereits oben erwähnt in der im Arbeitsvertrag ggf. angegebenen Frist.

sleepy5580

@ wilhelm ein bissl mehr als drei jahre sind es schon um genau zu sein 3 Jahre + die Monate des aktuellen Jahres, d.h. also im Moment bis 1.1.2006 ist es möglich ausser der Arbeitsvertrag sagt was anderes. Wobei es hier wiederum sein kann das eine Doppelfrist (Zeit der Geltentmachung und dann zeit bis zur Klageerhebung) vorhanden ist, ob diese gültig ist wird sich nach meiner Klage zeigen.  ;D

John_Doe

Nach einem freundlichen Hinweis auch hier wieder ein Paradebeispiel für perfektionierten Lobbyismus.
http://www.abgeordnetenwatch.de/matthaeus_strebl-650-19443--f177120.html#q177120
Schreibt dem Kerl doch mal alle auf die Seite, was ein solcher Tarifvertrag für euch zum überleben bedeutet. ....

John_Doe

Ich habe gerade eine Anfrage auf der Seite gepostet. Davon ausgehend das diese nicht veröffentlicht wird, poste ich sie hier auch nochmal:

Sehr geehrter Herr Strebl, ich bin entesetzt darüber das Politiker heute schon so offen Lobbyismus betreiben können. Als Vorsitzender des CGB fordern Sie, den Mindestlohn in der Zeitarbeit am niedrigsten Flächentarifniveau (= Entgelttarifvertrag/Ost der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit u. PSA, kurz CGZP) festzulegen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob Sie sich dafür nicht schämen. Haben Sie einmal mit jemandem gesprochen, der einen solchen, von Ihnen vorwärtsgebrachten Tarifvertrag hat? Wie derjenige jeden Cent doppelt und dreifach umdrehen muss damit er/sie und die Familie was zu essen haben? Aber vielleicht starten Sie ja mal einen Selbstversuch, und leben 1 Jahr mit einem solchen Stundenlohn. Das würde Sie als Politiker jedenfalls glaubhaft machen. Würden Sie einen solchen Selbstversuch starten? Ich würde gerne Ihre persönliche Einstellung zu derartigen Tarifverträgen hören.
Andre Fahnemann
Köln

Jürgen

Ich habe dazu auch einen Beitrag geschickt:

"Sehr geehrter Herr Strebl,

leider gibt es zig Tarifverträge mit Armutslöhnen, die nicht dem Art.4, Nr. 1 europäische Sozialcharta und der Definition eines gerechten Lohnes in der katholischen Soziallehre entsprechen, wozu auch die tariflichen Armutslöhne des AMP/CGZP-Tarifvertrages gehören.

Dazu ein Zitat der CDA (Herr Zimmermann):
\"..Die katholische Soziallehre kennt den Begriff des "gerechten Lohns".
Dieser soll es dem Arbeiter ermöglichen, "sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten."
...
Zitat aus Gaudium et spes, 67; zum Argument Päpstlicher Rat für
Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche. Freiburg: Herder 2006, 302...\"

Das Mindest-Arbeitsentgelt wird vom Sachverständigenausschuss des Europarates mit 68 % des nationalen Durchschnittslohnes beziffert (ArbG Bremen vom 30.08.2000).

Wie kann es sein, das die 4 Mitgliedsgewerkschaften des CGZP für die eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung tarifzuständig sein sollen, obwohl in deren Satzungen (Organisationsbereiche) die eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung überhaupt nicht aufgeführt ist (siehe dazu das einschlägig bekannte BAG-Urteil vom 24.03.2004, Rz. 26)?

Bitte erklären Sie mir daher doch einmal, warum diese 4 Mitgliedsgewerkschaften des CGZP für die eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung zuständig sein sollen bzw. Tarifverträge für diese Branche unterzeichnen dürfen (was ich auf Grund der Satzungen und Grund des bekannten BAG-Urteils vom 24.03.2004 bezweifle).

Wie ist mit einer Gewerkschaft zu verfahren, die Tarifverträge für eine Branche abschließt, für die sich in ihrer eigenen Satzung (organisationsbereich) nicht zuständig erklärt hat?"

Mal sehen ob dieser Beitrag in abgeordnetenwatch veröffentlicht wird und was ich darauf für eine Antwort von Herrn Strebl erhalte.

Gruß

Jürgen



Habs

Dies war meine Frage :

Sehr geehrter Herr Strebl ,

dadurch , das Sie Bundesvorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) sind , haben Sie meiner Meinung nach daran mitgewirkt , das die CGZP "Hungerlöhne" für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche mit den Arbeitgebern ausgemacht hat . Was haben Sie sich oder ihre Partei überhaupt gedacht , als Sie diese Tarifverträge unterzeichnet haben ? Meiner Meinung nach verstößen die CGZP Tarifverträge ganz klar gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland :
Art 1. " (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Art 3. "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ."
Wie kann es also sein , das man für die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft bis zu 40% von seinem Brutto Lohn an die Zeitarbeitsfirma abgeben muss , nur weil Sie solche Tarifverträge für gut befinden. Seit dem 01.04.2009 wurde die CGZP für Tarifunfähig erklärt und die Beschäftigten, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind , haben endlich ein Anspruch auf die gleiche Bezahlung , wie ein Stammarbeiter im Entleihunternehmen ....was meiner Meinung nach selbstverständlich ist. Außerdem stellt sich mir die Frage :
"Wie kann es sein, das die Mitgliedsgewerkschaften des CGZP für die eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung tarifzuständig sind, obwohl in deren Satzungen (Organisationsbereiche) die eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung überhaupt nicht aufgeführt ist (BAG-Urteil vom 24.03.2004, Rz. 26: Arbeitnehmerüberlassung ist ein eigener Wirtschaftszweig )?
Darum meine Frage ...Warum die Leiharbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind und nach CGZP bezahlt werden....dementsprechend von der Politik (z.B CSU/CDU) diskriminiert und als Mensch 2.Klasse seit Jahren behandelt/angesehen werden ?!

Ich glaube nicht , das ich jemals darauf eine Antwort bekommen werde...



sleepy5580

Zitat von: John_Doe am 11:26:24 Do. 25.Juni 2009
Ich habe gerade eine Anfrage auf der Seite gepostet. Davon ausgehend das diese nicht veröffentlicht wird, poste ich sie hier auch nochmal:

Sehr geehrter Herr Strebl, ich bin entesetzt darüber das Politiker heute schon so offen Lobbyismus betreiben können. Als Vorsitzender des CGB fordern Sie, den Mindestlohn in der Zeitarbeit am niedrigsten Flächentarifniveau (= Entgelttarifvertrag/Ost der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit u. PSA, kurz CGZP) festzulegen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob Sie sich dafür nicht schämen. Haben Sie einmal mit jemandem gesprochen, der einen solchen, von Ihnen vorwärtsgebrachten Tarifvertrag hat? Wie derjenige jeden Cent doppelt und dreifach umdrehen muss damit er/sie und die Familie was zu essen haben? Aber vielleicht starten Sie ja mal einen Selbstversuch, und leben 1 Jahr mit einem solchen Stundenlohn. Das würde Sie als Politiker jedenfalls glaubhaft machen. Würden Sie einen solchen Selbstversuch starten? Ich würde gerne Ihre persönliche Einstellung zu derartigen Tarifverträgen hören.
Andre Fahnemann
Köln

@ andre da hast dich wohl geirrt ^^ ist veröffentlicht nur ich vermute es wird wieder 2 Monate dauern bis da ne Antwort kommt  ;D, wenn überhaupt

sandraschulze81

also erstma ne geltendmachung an die ZAF schicken.abwarten bzw. gleichzeitig mit anwalt beraten....oder wie??aber woher soll ich denn wissen wieviel die Stammis damals dort bekommen haben??

John_Doe

Sehr schön. Immer weiter so. Wundert mich, dass sie es veröffentlicht haben.

@ Sandra, hast du eine Rechtsschutzversicherung, oder bist du bei Verdi? Dann gehe gleich zum Anwalt. Ansonsten erkundige ich mich gerne für dich, wie du verfahren musst. Geb mir bitte dann Bescheid.

kiska1973

Sandra,ich glaube,du hast nicht alles gelesen,was ich empfohlen hatte.Sonst hättest du gewusst,wie man erfahren kann,was die Stammis verdienen.




Das ist das,was du benötigst,um auf das Geld zu kommen.
http://www.hundertprozentich.de/aktu...nd-machen.html

Und so sieht ein Musterschreiben aus ,mit dem du das Geld von Zaf  fördern soll(wenn du willst) .

http://www.hundertprozentich.de/imag...hnauskunft.pdf

kiska1973

http://www.hundertprozentich.de/diskussionforum/164-arbeitsgericht-berlin-cgzp-tarifunfaehigweiter.html


und
Endgültige Entscheidung für Mitte 2010 erwartet

Experten erwarten eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bereits Mitte kommenden Jahres und weisen darauf hin, dass die entsprechend des Equal-Pay Grundsatzes möglicherweise zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ab diesem Zeitpunkt bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dieser Zeitraum würde dann auch die Jahre 2007 und 2008 einschließen, die zu den ertragreichsten für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland zählen.

Hakki

Ich habe von 19.4 - 17.7.2007 für so einen CZZP-AMP Halunken gearbeitet, heißt ich kann jetzt auch nachfordern :)

Ich hatte mich vor kurzem bei bei einer Leihbude vorgestellt , 6,50€ , nach 6 Monaten dann 7,13€, also wohl AMP
Wie ist das denn jetzt überhaupt, darf dieser Tarif denn noch angewendet werden?

Aeris

Klingt vielleicht blöd, aber ich arbeite grad auch über eine ZAF mit diesem Tarif. Bin grad aus der Probezeit raus und Alternativen sind momentan leider ja auch sehr rah :-(

Wenn ich jetzt versuche, meinen "vielleicht" berechtigten Anspruch auf equal payment durchzusetzen, dann bin ich wohl meine Stelle los und das kann ich mir finanziell nicht leisten- auch nicht mit den eventuellen Nachzahlungen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt schon durchgesetzt werden kann. Wo finde ich denn einen Anwalt, der da wirklich firm mit ist?

Hat denn da jemand schon positive Erfahrunge mit gemacht?
So nicht mehr- Equal Pay in der Zeitarbeit ist ein Muß!!!

kiska1973

Aeris,früh oder später die ZAF wird dich entlassen.Und dann kannst du alles zum Schluss  geltendmachen.Nur bevor du irgendwann und irgendwas unterschreibst-informiere dich zuerst in Forum,was korrekt wäre.

Am besten ist bei Gewerkschaft eintreten oder man kann einen Anwalt später nehmen.Da,wenn du,bestimmt,kein Supecverdiener bist,zahlt der Staat.

Habs

So..am 18 Juni ging mein Schreiben raus an den Entleihbetrieb , mit der bitte mir den Stundenlohn von Stammis mitzuteilen , warte bis jetzt immer noch auf eine Antwort ! Hab die Differenz jetzt aufgrund der IGM Entgelttabelle für die Jahre 2005 bis 2009 ( April ) zusammen gerechnet und gleich an meine Leihbude verschickt , heute gab es schon den Dispo-Terror ( 5 Anrufe ) , ging aber nicht ran da ich mir den Tag nicht versauen wollte und offiziel heute meinen letzten Tag in diesem Drecksloch hatte ( selber gekündigt ,fange schon am 03.08.09 wieder an zu arbeiten ...Gott sei dank , keine Leihbude mehr ). Setzte denen eine Frist von 2 Wochen ( 13.August ) , am 06.08.09 hab ein Termin bei IGM wegen Rechtsberatung , die Klage erfolgt vorraussichtlich am 14 August !!! Es geht um 42.000 Euro ...  Meine Frage : Wozu die Beratung bei IGM ? Welche Papiere werden da verlangt ?
( Arbeitsvertrag ,Lohnabrechnungen , warum ich Klage ?? ) Kennt sich da jemand aus ???

sleepy5580

Sinnvoll Arbeitsvertrag und alle Lohnabrechnungen mitnehmen (wegen Differenzberechnung) warum du klagst werden sie fragen aber die frist werden sie wohl/bzw müssen sie noch abwarten bevor geklagt wird.

Habs

Danke sleepy5580  !!

Arbeitsvertrag , meine selbst erstellte Diffirenztabelle und Lohnabrechnungen haben sie bereits ...Warum ich Klage ? Ist doch klar , aufgrund des Urteils vom 01.04.09 ! Die Formulare habe ich bereits für die Klage ausgefühlt und abgegeben , und es wurde genehmigt wenn ich mich nicht täusche ....die Sache mit Beratung hat die Sekräterin von sich aus ergänzt , da ich mir keine gewünscht habe...ich wurde bereits hier bestens beraten
( vom Jürgen , dir , Ziggy und allen anderen die mir geholfen haben möchte ich vom ganzen Herzen ein DANKE sagen ) . Deswegen war die Frage : Warum und wieso ?

sleepy5580 : Wie schaut es bei dir aus , wenn ich fragen darf ? Ich wünsche dir Glück und das alle Leute endlich aus diesem Dreck , die sich Zeitarbeit nennt , schnellstens rauskommen bzw. sich da gar nicht bewerben müssen !

sleepy5580

Bei mir dauerts noch ne weile mein Arbeitsgericht scheint hoffnungslos überlastet bei der Zeit die das dauert, aber es wird auch wenn es dauert. Und ich denke die Rechtsberatung ist angesetzt damit dir klar ist das die Klage wohl erstmal ausgesetzt wird, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, da ja sowohl der AMP als auch Verdi Berufung eingelegt haben und es wird meiner Meinung nach auch nicht die letzte Instanz sein

Nero

Hallo zusammen,
schön das man es mal gemerkt hat, aber dieTatsachen um das Berliner Urteil sind schon seit April bekannt, und wie da einige schon bemerken, ist die
Angelegenheit immer noch nicht abgeschlossen.
Wer die Tarife der Christlichen kennt, der wird feststellen, das es da auch gewaltige Unterschiede gibt.
Nach den Tarifvertragsgesetzen darf nämlich jede "Klitsche" eigene Tarife mit den Christlichen aushandeln.
Dort wo die Arbeitgeber sich von einem Verband vertreten lassen werden nämlich höhere löhne gezahlt.
Man kann da also schon sagen das die Christlichen die direkt mit den Arbeitgebern Tarife aushandeln eher Gefälligkeitstarife
aushandeln. Das ist auch kein wunder, da es nämlich in Duisburg einen Unternehmer gibt der selber CGM-Funktionär in leitender Stellung ist.
CGM-Büro und Firmenbüro im gleichen Haus!
Aber es gibt da schon eine Petition die mit dem klüngel im tarifvertragrecht aufräumen will:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=5175

Ignatius

Moin Leute!

Ich habe ein, zwei Fragen zu diesem Thema.

Bis zu welchem Zeitpunkt -Rückwirkend- habe ich eine Möglichkeit mein Geld einzufordern?

*Ich habe von September 2003 bis Juli 2004 bei einem Zeitarbeitsunternehmen gearbeitet.


Welche Dinge muss ich Unternehmen bzw. welche rechtlichen Schritte muss ich vornehmen?

*Gibt es hierzu eine ToDo-Liste?



Mit freundlichem Gruß und Danke für die Antworten im Vorraus!
Ignatius Plautzius

ps.: Geht's auch ohne Anwalt? Wenn Nein, was kostet so eine Anwaltsaktion? Ich bin zur Zeit El'Blanko.


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