Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

Begonnen von Frank71, 13:53:35 Sa. 17.Juli 2010

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Frank71

Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Im entschiedenen Fall verlangt die Stadt Pirmasens von dem Eigentümer noch ausstehende Gebühren in Höhe von 278 € für die Jahre 2006 und 2007. Die Wohnung war bis Ende Juli 2007 vermietet, die Mieter zahlten die Abfallentsorgungsgebühren aber nur zu einem geringen Teil. Nach erfolglosem Widerspruch gegen seine Inanspruchnahme hat der Wohnungseigentümer Klage gegen die   Gebührenbescheide erhoben. Die Richter entschieden, dass die Heranziehung des Eigentümers rechtmäßig sei. Nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung sei Schuldner der Gebühren neben dem Mieter auch der Eigentümer. Eine solche   Satzungsbestimmung sei nicht zu beanstanden. Der Eigentümer sei nämlich – ggf. neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern – sog. Abfallbesitzer und deshalb für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich. Ihm bleibe die Möglichkeit, im Rahmen des Miet- oder Pachtverhältnisses zivilrechtlich Rückgriff bei seinem Mieter oder Pächter zu nehmen.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.


Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 7./14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW -

ThePoor

ja, eigentum verpflichtet.....

Du siehst auch bei mietnomaden geküßt aus, weil der Staat den auszug/raußschmiss gesetzlich verhindert, und du dann auf allen kosten sitzen bleibst,
macht ca 20-30000€ pro nomade, juckt den staat null

folglich , wer nicht vermieten muss läßt es.

abgesehn davon, abfallgebühr mußt auch dann zahlen wenn gar keinen hast:) darfst deine Mülltonne nicht abmelden.

in spanien zb mußt aufpassen wenn was kaufst, da sind zb abgabeschulden/steuern an die immobilie gebunden, zuwachssteuer etc, wenn der vorbesitzer jahrzehntelang nicht bezahlt hat, kann sein das das erst beim grundbucheintrag aufällt,  bist de dran, dann kannst ja versuchen dein geld bei dem wiederzuholen:)
evtl war das haus auch schon 10mal verkauft worden, ohne grundbuchänderung:)
dann kommt ne schöne zuwachssteuer zusammen


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