Wieso denn nun auf einmal Post vom Jobcenter?ALG1

Begonnen von MKnecht, 15:25:39 Sa. 13.Oktober 2012

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MKnecht

Hallo zusammen, habe Post vom JOBCENTER bekommen.Sind die überhaupt für mich zuständig?Habe bislang immer nur Post von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.Da ich ALG 1 beziehe.

hat sich da seit 2012 was geändert?

Ne EGV wo ich gerne eure Meinung zu hätte lade ich später noch hoch, aber erstmal das obige Anliegen.Achja natürlich erstmal nicht unterschrieben ;).


LG

MKnecht

Codeman

Bei 42 Postings von Dir würde ich schon erwarten, dass du weisst welche Fragen sich bei dem gegenüber bei diesen mangelnden Informationen auftun und diese vielleicht von Anfang an gleich selbst beantwortest.

Welchen Inhalt hatte dieses Schreiben ?
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

MKnecht

Du hast ja so recht bin aber immernoch ganz verwirrt.

In dem Schreiben gings  um ein Jobangebot bei irgendeiner Leihbude.

Also wieso steht nun Jobcenter oben im Brief anstatt wie sonst Bundesagentur für Arbeit?

LG

MKnecht


karpfen

weil das jobcenter über verbis genauso zugriff auf deine daten hat wie die bundesagentur. und da wird dich wohl ein jobcenter -sb gefunden haben und der meinung sein, daß das genau das richtige für dich ist.  ;)
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Onkel Tom

Lass Dich nicht davon irre machen, ob was von der Bundesagentur für Arbeit, vom
Jobcenter oder vom Arbeitgeber Service oder sost tolle Bezeichnungen der ARGE kommt..

Ist alles aus dem selben Sumpf.. Lediglich lassen die sich neue Bezeichnungen einfallen und wenn
sich Erwerbslose darüber auch noch Gedanken machen ob das ok ist, haben die genau die
Verunsicherung verimpft, die sie haben wollen.

Kurz und bündig.. Toller Bluff, die EGV..

ALG-1 ist eine Versicherungsleistung und eine EGV kann in diesem Fall abgeschlossen werden.
ALG-2 ist das ganze Hartz 4 Tamtam und soll eine EGV abgeschlossen werden.

Alles im SGB zu finden und bei "kann" ist es reine Freiwilligkeit und zu dumm, wenn daraus ein
Sanktionsgrund konstruiert werden würde, also passt die EGV zur Analhygiene besser  ;)

Und in beiden Fällen ist von kann und soll die Rede und ist kein "muss".

Also ganz locker bleiben, hier weiter stöbern und deren Erkenntnisse verschonen Dich künftig
vor solchen Verunsicherungen, die die ARGE etc. gern ausdünsten.
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: MKnecht am 20:50:58 Sa. 13.Oktober 2012
In dem Schreiben gings  um ein Jobangebot bei irgendeiner Leihbude.

Also wieso steht nun Jobcenter oben im Brief anstatt wie sonst Bundesagentur für Arbeit?
Rechtlich ist das ein VV auf den du dich bewerben musst.
Was im Briefkopf steht, verrät dir nur wo der SB sitzt der den VV erstellt hat. Offensichtlich hat sich die Leihbude mit der Bitte um Sklaven statt an die Agentur für (Leih-)arbeit in diesem Fall an ein JC gewandt.

Wenn du mal deine bisherigen VV durchsiehst, ist da vielleicht auch der eine oder andere dabei auf dem die Adresse eines anderen A-Amtes steht als dem wo du gemeldet bist. Rechtlich macht das für dich keinen Unterschied.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

antonov

und immer nur auf die im vermittlungsvorschlag ausgeschriebene stelle bewerben

meiner meinung nach kann niemand dazu genötigt werden seine persönlichen daten bei irgendwelchen pissbuden abzugeben wenn es kein konkretes stellenangebot gibt, dazu sollte man die buden auch im voraus auf die ausgeschriebene stelle löchern bevor man irgendwelche fragebögen ausfüllt

anderenfalls dürfen sie sich wieder melden wenn sie ein konkretes stellenangebot was meine qualifikationen und fähigkeiten entspricht haben, das dürfen sie dann ihrem jobcenter ihres vertrauen mitteilen und die werden mir dann ein neuen vermittlungsvorschlag zusenden

Onkel Tom

Oh sorry, hab es nicht richtig vernommen und Stellenanbebot mit EGV vertauscht..

Aber damit ja auch ein Tipp zu ALG-1-Bezug und Thema EGV (Bluff).
Lass Dich nicht verhartzen !

antonov

die frage wäre jetzt wie lange du noch arbeitslosengeld erhälst

wenn es nur noch ein paar monate sind dann darfst du es als reine repressionsmassnahme abheften, damit der oder die hilfebedürftige erst gar nicht auf die idee kommt ALG2 zu beantragen

MKnecht

so da ich die EGV nicht unterschrieben habe bekomme ich nun Post von meinem/er durchaus freundlichen SB .

In der steht ich solle doch nun bitte die EGV unterschrieben zurück schicken.

Brief ignorieren oder EGV unterschreiben?(Lade ich morgen hoch habe zurzeit keinen Scanner und muss das wo anders machen.)

LG Mknecht

ganz ehrlich wenn ich dieses Board hier nicht im Rücken hätte, wäre ich schon echt unter dem ständigen Druck seitens der Arge eingeknickt.(ständig Anrufe von irgendwelchen Leihbuden,Vermittlungsvorschläge ohne Sinn und Verstand etc...Man schläft mitlerweile so unruhig, hat fast nurnoch nightmare-Nächte.

Rudolf Rocker

Moin MKnecht!!

Ich würde es ignorieren und auf den Verwaltungsakt warten!
Es gibt keinen Zwang eine EGV zu unterschreiben, weder in ALG I noch ALG II!


Zitat(ständig Anrufe von irgendwelchen Leihbuden,Vermittlungsvorschläge ohne Sinn und Verstand etc...Man schläft mitlerweile so unruhig, hat fast nurnoch nightmare-Nächte.

Vielleicht geht ja mal das Telefon kaputt! ;)
Wenn die was wollen, sollen sie es schriftlich machen!

MKnecht

Zitat von: Rudolf Rocker am 20:11:29 Di. 23.Oktober 2012

Ich würde es ignorieren und auf den Verwaltungsakt warten!


das Problem ist doch dieser VA oder nicht? Sagen wir mal ich bekomme dann die Sache per VA reingedrückt in dieser Zeit bin ich an den VA gebunden und muss das machen was dort drin steht auch wenn ich Einspruch erhebe?!

Das der Mist schon bei ALG 2 so *piep*iist wusste ich, aber dass die nun auch schon so bei ALG 1 rum kotz    ist mir echt suspekt.

LG Knecht

dagobert

Wenn du unterschreibst, bist du auch dran gebunden und kannst keinen Widerspruch mehr einlegen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Richtig!
Wenn Du freiwillig unterschreibst hast Du keine Chance mehr gegen die EGV vorzugehen!
Beim VA kannst Du dann erst mal Wiederspruch einlegen und Dir überlegen, ob Du dann dagegen Klagen möchtest oder nicht!
Du hast also immer noch ein Türchen offen! ;)

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