Bewerbung auf einen Arbeitsplatz im 1.Arbeitsmarkt

Begonnen von misterk, 13:45:27 So. 28.Oktober 2012

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misterk

Hi,

geht um einen freund der sich ab nächsten monat bewerben muss,

er hat nen abgangszeugnis keinerlei ausbildung,hat VORSTRAFEN (edit)  und  zurzeit noch auf bewährung.

er möchte sich derzeit lieber zuhause die eier schaukeln anstatt sich zu bewerben,zumindest bis die bewährung vorbei ist.

die chancen stehen doch ganz gut, dass ihn keiner nimmt wenn er die sachen in den bewerbungen mit einträgt,

kann der FM ihm einen strick daraus drehen wenn er diese sachen mit in die bewerbung schreibt?

gruss
misterk

Rudolf Rocker


Zitatkann der FM ihm einen strick daraus drehen wenn er diese sachen mit in die bewerbung schreibt

Ja, kann er!

misterk

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:54:42 So. 28.Oktober 2012

Zitatkann der FM ihm einen strick daraus drehen wenn er diese sachen mit in die bewerbung schreibt

Ja, kann er!

Hi RR

sehr dürftige antwort, inwiefern ? kannst du das erklären

man ist doch auch verpflichtet wahrheitsgemässe angaben zur person zu schreiben (zb führungszeugnis...)

misterk

beispiel:
wenn er jetzt zum beispiel massenhaft omas über den tisch gezogen hat durch trickbetrug etc, kann/muss er sich sogar im altersheim bewerben falls es nur ein altersheim bei ihm geben würde ?

kann ich nich glauben

wie sieht es denn aus ,wenn sich ein kinderschänder im kindergarten bewirbt?

o.k das klafft zuweit auseinander aber im grunde geht es um das verschweigen der taten bzw der absichtlichen darstellung

hanni reloaded

Zitat von: misterk am 14:07:45 So. 28.Oktober 2012


kann ich nich glauben

Ja, dann frag halt nicht, wenn du es eh nicht glaubst und sowieso besser weißt ::)

Dann soll dein "Freund" halt so machen, passt scho

misterk

Zitat von: hanni reloaded am 14:13:33 So. 28.Oktober 2012
Zitat von: misterk am 14:07:45 So. 28.Oktober 2012


kann ich nich glauben

Ja, dann frag halt nicht, wenn du es eh nicht glaubst und sowieso besser weißt ::)

Dann soll dein "Freund" halt so machen, passt scho


was ist das denn für eine patzige art hier?

gibt es auch eine erklärung dazu ausser , "ja kann er" ?

Eivisskat

Man geht ja "normalerweise" davon aus, dass eine Straftat nach Verurteilung & entsprechender Bestrafung abgegolten ist und einem eben nicht das ganze Leben nachhängt.

Und vielleicht kann er ja während des "Eierschaukelns" seiner Bewährungsstrafe, diese mal ganz wörtlich nehmen und nicht gleich wieder anfangen zu tricksen?

Sonst könnte es sein, dass "die betrogenen Alten im Altersheim" ihm vielleicht auch mal die Hölle heiß machen... >:D


misterk

@elvisskat,

die frage war:

WIE kann der FM die hölle heiß machen oder einen strick daraus drehen, wenn er wahgrheitsgemäss und absichtlich seine vorstrafen in die bewerbungen mit reinschreibt?

hast du eine fachliche grundlagefähige nachvollziehbare begründung dafür ? , dass er eine sanktion erhält wegen der sachen die er in die bewerbungen schreibt?

das bleibt ihm doch gänzlich überlassen, wenn er jetzt reinbschreiben würde "ich will nicht arbeiten die nächsten monate" sieht das schon anders aus

leute ihr habt ganz schön abgenommen -echt arm


Rudolf Rocker

Eigentlich kann sich dies Frage doch jeder selber beantworten:

Was hat die Frage nach Vorstrafen in einem Bewerbungsschreiben zu suchen?
Nichts, aber auch gar nicht!

Der Bewerber ist nicht verpflichtet darüber angaben zu machen!
Wenn der AG möchte kann er ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen! Das war es!

Wenn Dein Freund solche Angaben (die er nicht machen muss) in eine Bewerbung schreibt, wird er eine Sanktion bekommen.
Eben weil er nicht verpflichtet ist, solche Angaben zu machen!

Reicht das als Antwort?

stressline

Da muss ich mich Rudolf Rocker anschließen. Sollte der AG ein Führungszeugniss verlangenhat es sich sowieso erledigt. Was gibt es eigentlich für einen Grund soetwas in die Bewerbung zu schreiben????
Ich bin nicht Eure Putze

misterk

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:36:08 So. 28.Oktober 2012
Wenn Dein Freund solche Angaben (die er nicht machen muss) in eine Bewerbung schreibt, wird er eine Sanktion bekommen.
Eben weil er nicht verpflichtet ist, solche Angaben zu machen!

Reicht das als Antwort?

auch dürftige antwort rocker,aber danke schonmal

du meinst wohl eher, durch eigenverschulden -absichtlichen nicht zustandekommen etc

selbst dass müsste doch auch nachgewiesen werden?

man wird dafür bestraft wenn man seine vorstrafen nicht verschweigen will?

hat einer ne rechtsgrundlage dafür? -

misterk

Zitat von: stressline am 14:41:04 So. 28.Oktober 2012
Was gibt es eigentlich für einen Grund soetwas in die Bewerbung zu schreiben????

Zitater möchte sich derzeit lieber zuhause die eier schaukeln anstatt sich zu bewerben,zumindest bis die bewährung vorbei ist.

Eivisskat

Zitat von: misterk am 14:27:35 So. 28.Oktober 2012
@elvisskat,

die frage war:

WIE kann der FM die hölle heiß machen oder einen strick daraus drehen, wenn er wahgrheitsgemäss und absichtlich seine vorstrafen in die bewerbungen mit reinschreibt?

hast du eine fachliche grundlagefähige nachvollziehbare begründung dafür ? , dass er eine sanktion erhält wegen der sachen die er in die bewerbungen schreibt?

das bleibt ihm doch gänzlich überlassen, wenn er jetzt reinbschreiben würde "ich will nicht arbeiten die nächsten monate" sieht das schon anders aus

leute ihr habt ganz schön abgenommen -echt arm




Und meine Antwort war, WARUM muss ein (Trick)-Betrüger gleich weiter tricksen?

WOZU dann überhaupt die Bewährungsstrafe?

Geht es nicht mehr OHNE tricksen?

DAS finde ich arm...

stressline

Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig hat geschrieben:
Vorstrafen – grundsätzlich keine Offenbarungspflicht auch nicht bezüglich laufender Ermittlungsverfahren. ABER eine Offenbarungspflicht besteht dann, wenn sich aus der Vorstrafe ergibt, dass derjenige für die Stelle ungeeignet ist . M.E. muss man hier dennoch sehr enge Grenzen ziehen. Die Tatsache, dass jemand vorbestraft ist, bedeutet doch nur, dass er in der Vergangenheit (mehr oder weniger schwere) Fehler gemacht hat. Jemand, der beispielsweise ,,in die Kasse gegriffen" hat und deswegen verurteilt wurde, kann dies als schlimmen Fehler einsehen und es nie wieder tun. Warum sollte diese Person die Vorstrafe bei einer Bewerbung um einen Kassenjob offenbaren sollen? Die Vorstrafe sagt nichts über die Zukunft aus. Außerdem ist der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen. M.E. ist eine Vorstrafe aber auf jeden Fall zu offenbaren, wenn es sich um eine Tat aufgrund eines krankhaften Zustands handelt (Päderasten, Kleptomanen etc.). Dann besteht nämlich auch in der Zukunft die Gefahr der Wiederholung.


Einfach mal googlen
Ich bin nicht Eure Putze

misterk

er weiss dass er nichts angeben muss. man sagt als alg2 bezieher ja auch nicht beim arzt dass man arbeitslos ist ;) zieht erfahrungsgemäss nur nachteile mit sich

er möchte dies absichtlich mit angeben in der hoffnung ,die 1% chance die er auf dem arbietsmarkt hat, damit auchnoch zu vernichten- da erja zzt nicht arbeiten will

einen hilfreichen satz lese ich hier von stressline raus
ZitatABER eine Offenbarungspflicht besteht dann, wenn sich aus der Vorstrafe ergibt, dass derjenige für die Stelle ungeeignet ist

danke dafür, ist aufjedenfall hilfreich

aber im endeffekt stehen die anderen fragen noch aus

ihr seid ja ganz schön angefressen mit dem beitrag hier- meine güte. man könnte schon fast meinen manche eignen sich hier das verhalten der vermittler SBs an

kotz kotz

Eivisskat

Ich finde Betrug und Waffenbesitz ekelhaft, für mich ist das kein Kavaliersdelikt.

Irgendwie mit Solidarität, weil der Kumpel derzeit erwerbslos ist, hat das auch nichts zu tun.


Und die scheinst du hier einzufordern, in dem du die Dinge vermischt.

::)


ZitatDie Vorstrafe sagt nichts über die Zukunft aus. Außerdem ist der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen

Genau das meinte ich mit "Warum denn weitertricksen?"

ZitatDann besteht nämlich (möglicherweise...) auch in der Zukunft die Gefahr der Wiederholung.

misterk

Zitat von: Eivisskat am 15:05:45 So. 28.Oktober 2012
Ich finde Betrug und Waffenbesitz ekelhaft, für mich ist das kein Kavaliersdelikt.

Irgendwie mit Solidarität, weil der Kumpel derzeit erwerbslos ist, hat das auch nichts zu tun.


Und die scheinst du hier einzufordern, in dem du die Dinge vermischt.

::)


ZitatDie Vorstrafe sagt nichts über die Zukunft aus. Außerdem ist der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen

Genau das meinte ich mit "Warum denn weitertricksen?"

ZitatDann besteht nämlich (möglicherweise...) auch in der Zukunft die Gefahr der Wiederholung.


ich denke wir reden komplett aneinander vorbei, es geht hier nicht um weitertricksen ,geschweige denn gefahr von wiederholung der taten
zudem hat sich der freund weitgehendst resozialisiert und die bewährungszeit endet in kürze.

es geht schlicht um die angelegenheit mit bewerbungen, welche einem nicht vorgeschrieben werden sonder jeder individuell seine bewerbung schreiben kann, wenn derjenige jetzt meint- dummerweise evt seine vorstrafen in die bewerbungen mit einzubauen ist es seine sache

ziel wären ja auch nur absagen, damit er wenn die strafe abgegoilten ist seine bewerbungen verbessern kann um neuen fuß zu fassen-ohne direkte strafe im rücken.

wenn du etwas erfahrung im leben hättest, würdest du einsehen dass man mit purer ehrlichkeit im leben nicht weit kommt, schon garnicht im arbeitsamt- da wird ebenfalls getrickst ohne ende

hanni reloaded

Wieso sind alle Threads des TE im Stil: "langweiliges Wochenende, ich poste mal Stories bei CD"


misterk

hanni lass stecken , mit deinem beitrag weiter oben bist du hiermit offiziell durch

der ist für dich:  kotz

Rudolf Rocker

Zitat von: hanni reloaded am 15:28:56 So. 28.Oktober 2012
Wieso sind alle Threads des TE im Stil: "langweiliges Wochenende, ich poste mal Stories bei CD"



Kommt ins Forum stellt eine Frage und wird pampig wenn sie nicht zu seiner Zufriedenheit ausfällt!
Es ist mir scheißegal was Du oder Dein Kumpel machen, aber wer sich mit der Materie auch nur ein bißchen auskennt, weiß das SBs das als Steilvorlage für eine Sanktion nutzen werden.
Die Forem sind voll von solchen Beispielen.
Aber ich gehe davon aus das Du in der Lage bist die Suchfunktion oder Google selber zu benutzen!

schwarzrot

Mal kirche im dorf lassen:

Zitat von: misterk am 14:42:50 So. 28.Oktober 2012
hat einer ne rechtsgrundlage dafür? -
ZitatSGBII § 31
Pflichtverletzungen


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
   1.    sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
   2.    sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html

Zu schreiben, dass er vorbestraft ist, könnte vom SB als 'negativbewerbung' ausgelegt werden. In dieser hinsicht gibt es leider einige miese gerichtsurteile, die das ähnlich sehen. Wäre also wahrscheinlich, dass das eine sanktion nach sich zieht, wenn der SB das mitbekommt (wovon du ausgehen kannst).


"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

misterk

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:35:43 So. 28.Oktober 2012
Zitat von: hanni reloaded am 15:28:56 So. 28.Oktober 2012
Wieso sind alle Threads des TE im Stil: "langweiliges Wochenende, ich poste mal Stories bei CD"



Kommt ins Forum stellt eine Frage und wird pampig wenn sie nicht zu seiner Zufriedenheit ausfällt!
Es ist mir scheißegal was Du oder Dein Kumpel machen, aber wer sich mit der Materie auch nur ein bißchen auskennt, weiß das SBs das als Steilvorlage für eine Sanktion nutzen werden.
Die Forem sind voll von solchen Beispielen.
Aber ich gehe davon aus das Du in der Lage bist die Suchfunktion oder Google selber zu benutzen!


zitiere mir meinen "pampigen" beitrag bitte, ich finde hier nur pampige antworten

um diesen steilvorlagen der SBs entgegenzuwirken frage ich ja nach einer rechtsgrundlage ,

aber glaube solangsam auch dass hier hier keine vernüftige antwort auf meine fragen bekommen werde.

@hanni: typisches verhalten wühl in alten beiträgen rum um nochmal senf rauszulassen -lachhaft

misterk

@schwarzrot

danke das ist mal eine gewohnte hilfreiche  antwort hier im CD

die anderen vögel hier auf die abschussliste bitte

schwarzrot

Zitat von: misterk am 15:45:59 So. 28.Oktober 2012
die anderen vögel hier auf die abschussliste bitte

Nee, bitte nicht. Die anderen hatten ja im grunde recht: Eine sanktion ist wahrscheinlich, wenn dein freund so vorgeht, wie er vorhat:

Locker bleiben, die fanden vermutlich nur deine frage etwas schräg, wir haben hier ja immer mal trolle, wie du weisst.  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

hanni reloaded

Die Type hat doch einer der admins engagiert, damit wir hier nicht wieder alle Threads
mit Sauzeuchs vollspammen, gell?


;D

schwarzrot

Zitat von: hanni reloaded am 15:55:17 So. 28.Oktober 2012
Die Type hat doch einer der admins engagiert, damit wir hier nicht wieder alle Threads
mit Sauzeuchs vollspammen, gell?


;D
Nach deinem avatarbild (hab etwas gebraucht, das zu entziffern, was dort dargestellt ist!  :P) ist das eh ein hoffnungloses unterfangen. :-*
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

hanni reloaded

Zitat von: schwarzrot am 15:57:27 So. 28.Oktober 2012

Nach deinem avatarbild (hab etwas gebraucht, das zu entziffern, was dort dargestellt ist!  :P) ist das eh ein hoffnungloses unterfangen. :-*


isses auch, ich bin nämlich eine chronisch ungedingste Hausfrau




ist der Thread jetzt eeeendlich zum Abschuß freigegeben?



Rudolf Rocker


ist der Thread jetzt eeeendlich zum Abschuß freigegeben?


Schon versenkt! ;D

Codeman

Was mir hier generell auffällt ist. dass es hier in diesem Forum Mitglieder wie misterk gibt, die außer hier und da mal ne Frage zu stellen, die Antwortenden auch noch blöd anmachen und dann ganz schnell wieder in der Versenkung verschwinden.

Solche Leute kotzen an.

Für mich ist da echt Hopfen und Malz verloren und deswegen antworte ich auch auf solche Heinis nicht mehr. Es ist echt nicht zu viel verlangt, mal Google anzuwerfen und nach einschlägigen Stichworten zu suchen.

Statt dessen werden hier alt eingesessene Mitglieder noch blöde beschimpft.

Ich hätte auf diese Frage überhaupt nicht geantwortet - denn da wäre mir die Zeit echt zu schade gewesen.

Kopfschüttelnde Grüße
CM
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

bodenlos

Zitat von: misterk am 13:45:27 So. 28.Oktober 2012
Hi,

geht um einen freund der sich ab nächsten monat bewerben muss,

er hat nen abgangszeugnis keinerlei ausbildung, ist wegen betrug und diverser waffendelikte vorbestraft, und  zurzeit noch auf bewährung.

er möchte sich derzeit lieber zuhause die eier schaukeln anstatt sich zu bewerben,zumindest bis die bewährung vorbei ist.

...


Ein paar Bewerbungen schreiben könnte deinem Kumpel vielleicht eher weiterhelfen als kriminelle Geschäfte und
"Eier schaukeln". Letzteres hat er vermutlich auch schon reichlich ausgekostet.


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