LSG: Kein Behindertenparkplatz für Beinamputierten

Begonnen von Troll, 12:51:32 Do. 25.April 2013

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Troll

ZitatKurze Durchsage des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt: Beinamputation stellt keine "außergewöhnliche Gehbehinderung" dar. Beinamputierte haben daher auch keinen Anspruch auf Behindertenparkplätze.

Wenn ein Oberschenkelamputierter auf Stützen problemlos kurze Strecken zurücklegen könne, dürfe er die besonderen Parkflächen nicht nutzen, hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.

Tolles Land, in dem wir da wohnen!

Quelle: Fefes Blog

Die Behindertenparkplätze sind höchstwahrscheinlich für solche Richter gedacht.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936


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