Vermittlungsvorschläge sind keine Eigenbemühungen?

Begonnen von Munin72, 10:04:02 Di. 14.Mai 2013

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Munin72

Hallo :)

Wie ich schon woanders schrieb, stellt sich mir folgende Frage, wie schon in der Überschrift zu lesen ist.
VV gelten nicht als Eigenbemühungen? Was ja in meinen Augen Bewerbungen sind. Also was denn nun ? Wie Ihr in einen anderen Threat ja lesen konntet, geht dem eine EGV und folgende EGV VA voraus. Beim letzten Termin gestern wurde mir gesagt, das VV´s keine Eigenbemühungen sind und ich habe innerhalb von einen Monat 15-18 VV´s bekommen. In meinen Augen ist das nicht normal und deutet schon fast auf Schikane hin (denn das wären denn pro Monat jetzt 23-26 Bewerbungen wer soll dafür aufkommen? Die 260€ decken das sicher nicht ab).
Was meint ihr dazu?


edit: Ich muss dazu sagen, wo ich das erstemal bei der SB war (habe ne neue bekommen) ging ich mit 5 VV´s hinaus, die Masse an VV´s kam erst nachdem ich die EGV (die ich nicht Unterschrieben hatte) und erst als ich die EGV VA bekommen hatte. Ein Schelm wer da böses denkt  ::)


Gruß Munin


mousekiller

Vermittlungsvorschläge zählen nicht als Eigenbemühungen. Und die Obergrenze 260 Euro gilt nicht mehr. Bei der hohen Anzahl an VV hast du hoffentlich im Voraus einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt? Die meisten EGV schließen nämlich eine Beantragung im Nachhinein aus. Inwiefern das rechtskonform ist, darüber streiten die Gerichte noch.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Munin72

Hallo

Zitat von: mousekiller am 11:12:42 Di. 14.Mai 2013
Vermittlungsvorschläge zählen nicht als Eigenbemühungen. Und die Obergrenze 260 Euro gilt nicht mehr. Bei der hohen Anzahl an VV hast du hoffentlich im Voraus einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt? Die meisten EGV schließen nämlich eine Beantragung im Nachhinein aus. Inwiefern das rechtskonform ist, darüber streiten die Gerichte noch.


Danke mousekiller für die Antwort :)
Einen Antrag auf Kostenerstattung habe ich beim ersten Besuch schon erhalten yo.
Wegen der Obergrenze tja das steht aber im EGV VA so drin (der Widerspruch steht noch aus da ich das Teil zum Anwalt für Sozialrecht vorlegen möchte).
Da steht alles nochmal hier http://www.chefduzen.de/index.php?topic=26668.25 drin (der EGV VA steht fast ganz unten drin)


Gruß Munin

Hildchen

Also ich rechne die VV immer mit.

In meinen EGV steht:
"Zur Verringerung bzw. Beendigung Ihres Hilfebedarfs verpflichten Sie sich zu monatlich
mindestens 5 Bewerbungen (schriftlich oder per E-Mail) um eine versicherungspflichtige oder
geringfügige Beschäftigung"

Meine PaP-Nase schlägt mir das Inserat lediglich vor, bewerben muss ich mich ja selber.
Wenn er das nicht als Eigenbemühung sehen will, dann kann er mir ja die Bewerbung schreiben.

Hab ich ihm auch genauso mal gesagt, er hat ziemlich entsetzt geguckt...

schwarzrot

Zitat von: Hildchen am 15:44:55 Di. 14.Mai 2013
Also ich rechne die VV immer mit.

Meine PaP-Nase schlägt mir das Inserat lediglich vor, bewerben muss ich mich ja selber.
Wenn er das nicht als Eigenbemühung sehen will, dann kann er mir ja die Bewerbung schreiben.

Hab ich ihm auch genauso mal gesagt, er hat ziemlich entsetzt geguckt...
Ja, ich würde die auch mitzählen, aber man sollte das sicherheitshalber mit dem SB vorher mal abklären, nicht dass der plötzlich morgenluft wittert und man dann die lauferei hat.
Du machst das schon ganz richtig!  ;D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Kommt drauf an, wie der Passus in der EGV gehalten ist. Bei deiner kann ich derzeit nicht erkennen, dass du deine "Eigenbemühungen" vorweisen sollst, sondern nur "Bewerbungen". Anderenfalls müsstest du dich neben den VV noch auf deine eigenen Stellensuchen bewerben.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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