Schwester soll zahlen?

Begonnen von next, 09:35:54 Mi. 16.Oktober 2013

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Hallo Leute,

Habe mal eine Frage,  weil mir die Auskunft vom Jobcenter sehr merkwürdig vorkam.

Also kurz zusammengefasst:

Freundin von mir arbeitet beim discounter und verdient ca 900 bis 1000 euro.
Ihre Schwester ist arbeitslos mit Kind (11 Monate)

Beide wohnen zusammen und ihre Schwester braucht Unterstützung vom Jc.

Nun waren sie heute beim Jc.
Das Jc meinte, dass meine Freundin für ihre Schwester aufkommen muss, da sie verwandt sind
Und der somit deutlich weniger bzw keine Leistungen zustehen.

Kann das sein.
Dies ist doch eine Wohngemeinschaft.
Bei eheähnlichen lebensgemeinschaften war mir das klar,  aber bei Geschwistern?

Können die sich dagegen wehren?

Vielen dank
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

mousekiller

Mündliche Aussagen sind Schall und Rauch. Und ob Geschwister gegenseitig unterhaltsverpflichtet sind, wage ich zu bezweifeln. Maximal die Eltern dürften da dran sein. Da die Mutter aber offenbar schon seit längerem finanziell selbständig ist, können auch die Eltern nicht herangezogen werden, zumal ja zusätzlich eine räumliche Trennung besteht. Die einzige Unterhaltsverpflichtung betrifft den Kindesvater.

Deine Freundin soll mit ihrer Schwester noch mal zum Amt stiefeln und verlangen dass der Antrag angenommen wird. Und für die Auskunft, die Schwester sei ihr zu Unterhalt verpflichtet, möge der Auskunftgebende doch bitte die Rechtsgrundlage vorweisen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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Danke für deine Antwort.

Werde gegen Ende des Monats, wenn ich Urlaub habe, mal mit denen zusammen dahin gehen.

Da ihre Schwester unter 25 ist, musste sie in so eine neue Abteilung, welche nur für unter 25 jährige zuständig ist.
Meine Freundin hat wohl öfters versucht gegen die Auskunft zu argumentieren, aber die waren felsenfest sicher,
dass sie für ihre Schwester aufkommen muss (wobei meine Freundin selber meist nur 900€ verdient).

Habe auch noch nie gehört, dass Geschwister für den Unterhalt zuständig sind.

Finde diese falschen Auskünfte eine Frechheit. Ihre Schwester wollte schon die Flinte ins Korn werfen und ausziehen,
was zur Folge hätte, dass meine Freundin auch ausziehen muss, weil die Wohnung zu groß ist.

Bin mal gespannt, was die sagen, wenn man nach der rechtlichen Grundlage von deren Auskunft fragt.
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Disintegration

sie soll mal fragen, wo dort eine BEDARFSGEMEINSCHAFT besteht. Das wäre ja das Ende von Wgs  :rolleyes:
Zwei Dinge muss ich im Leben: Irgendwann mal sterben und morgens sch***

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Das dachte ich mir auch.
Schade, dass ich nicht dabei gewesen bin.

Finde es echt ätzend, dass man immer wieder hören muss, dass die beim JC mit Falschinformationen
versuchen, Leuten am Existenzminimum ihre rechtmäßigen Leistungen vorzuenthalten, ohne mit der Wimper zu zucken.

Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Rudolf Rocker

Wenn irgendwelche SBs voller Überzeugung erzählen, das irgendwas so ist wie sie behaupten und nicht anders, sollte man sich das unbedingt schriftlich geben lassen.

Alleine mit dem Satz: "Na, diese Aussage hätte ich jetzt aber gerne mal schriftlich von Ihnen!" habe ich fast allen SBs den Wind aus den Segeln nehmen können.
Es war einfach schön zu beobachten, wie sie schon zum nächsten Satz angesetzt hatten und dann im Kopf diesen Satz verarbeiteten. Der Mund ging auf und wieder zu, der rhetorisch einstudierte Redefluss versiegte und es kam nur noch ein gestottertes: "Nein, ähhm, das..ähh.. kann ich ihnen nicht schriftlich geben!" Zack, Thema durch!
Mindestens genauso gut ist: "Zeigen Sie mir doch mal die Rechtsgrundlage für Ihre Aussage!" Hat fast die gleiche Wirkung.

Einen Fallmanager habe ich damit mal so durcheinandergebracht, das er am Ende des Gesprächs genau das Gegenteil von dem erzählt hat, was er am Anfang behauptet hat. ;D

Tante Maria

Zitat von: next am 10:15:25 Do. 17.Oktober 2013
Das dachte ich mir auch.
Schade, dass ich nicht dabei gewesen bin.

Finde es echt ätzend, dass man immer wieder hören muss, dass die beim JC mit Falschinformationen
versuchen, Leuten am Existenzminimum ihre rechtmäßigen Leistungen vorzuenthalten, ohne mit der Wimper zu zucken.

Das machen leider andere Stellen wie Krankenkassen  , Rentenversicherung , Grundsicherungsamt ,Wohngeldstelle  Lebensversicherung ,  Banken  ,  Juristen , Rechtsanwälte  ,Gewerkschaften , u.s.w auch . 
In diesem korrupten System soll keiner aufgeklärt sein .Deswegen funktioniert auch die Versklavung und Einschüchterung so. X(
Drum ist es immer besser sich selber schlau zu machen .Alles sehr kritisch zu  hinterfragen . ;) Und schon wie Rudolf Rocker sagt immer nach der Rechtsgrundlage am besten gleich nach dem § fragen  .



coffeeka

Vielleicht hilft auch ein Untermietsvertrag? Die Schwester der die Wg gehört vermietet einfach unter.
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

ooooooo

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
Sieh mal Absatz 5 dort:

Bei Geschwistern, die zusammenleben, wird angenommen, dass die finanzkräftigere der anderen Zuwendungen zukommen lässt. Allerdings muss sie das auch können, was bei den paar Kröten, die sie verdient, wohl kaum der Fall sein kann.

Unterhaltspflicht besteht nicht.


Und dann noch:
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

(2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

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