PKH beim BVerfG nicht für Rechtskundige

Begonnen von dagobert, 23:03:38 Do. 27.Oktober 2016

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dagobert

ZitatBeschluss vom 11. August 2016

- 2 BvR 1754/14 -

- 2 BvR 1900/14 -

[...]
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (seit BVerfGE 1, 109 <110 ff.>) davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind. Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 <19>). Sie wird nur gewährt, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwalts unbedingt erforderlich ist, weil der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 <57>; 92, 122 <123>).

Die Beschwerdeführerin ist ausweislich der Verfassungsbeschwerdeschriften in der Lage, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Sie vermag den Sachverhalt sowie die Rechte, die sie geltend machen will, klar darzustellen und dabei auch juristisch zu argumentieren. [...]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/08/rk20160811_2bvr175414.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Das ist aber logisch, dass Rechtskundige keinen Anwalt benötigen, wenn kein Anwaltszwang besteht.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

shitux

Ich bin mir nicht sicher ob ich das korrekt verstehe und ich bleibe mal bei dem Thema ALG II:

Wenn ich schriftlich was aufsetze und jmd anderes kommt zu dem Schluss und entscheidet " rechtskundig" dann gibt es keine für mich PKH.

Das JC jedoch muss sich ja auch schriftlich äussern. Und das macht in der Regel doch wohl die Rechtsabteilung oder gar eine Anwaltskanzlei obwohl noch keine Anwaltspflicht besteht? Und die werden auch vom Steuerzahler/ aus Steuermitteln bezahlt. Die Ablehnung von PKH kann jedenfalls nicht damit begründet werden, dass Steuergelder eingesetzt werden.

Und, wo bleibt da die " Waffengleichheit" vor Gericht?

Was ist " Rechtskundig"?
So viele Entscheidungen von Gerichten werden von höheren Instanzen aufgehoben. Demnach wären diese Richter deren Urteile in die Tonne gekloppt werden, auch nicht " Rechtskundig"? Wie kann dann ich der Laie als " Rechtskundig" beurteilt werden?

Ich habe da so viele Knoten die ich nicht in der Lage bin zu entwirren... jmd anderes vllt?



Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

Eigentlich geht es ja schon aus der Threadüberschrift hervor, aber ich oben im Eingangspost mal noch was farbig markiert.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Zitatim Verfahren der Verfassungsbeschwerde
Genau! Es geht um eine Verfassungsbeschwerde und nicht um eine Klage vor dem SG, LSG oder BSG!

shitux

Ah, ok. Danke

Mir war echt nicht bewusst dass bei einer so wichtigen Sache wie einer Verfassungsbeschwerde es Instanzen gibt die ohne Anwalts(zwang) möglich sind ...


Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

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