BverFG: Staat-darf-Sozialleistungen-bei-Bedarfsgemeinschaften teilweise kürzen

Begonnen von shitux, 12:03:52 Mi. 07.September 2016

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shitux

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Hartz-IV-darf-sich-nach-Einkommen-von-Angehoerigen-richten

Zitat
Der Staat darf Hartz-IV-Leistungen niedriger ansetzen, wenn der Empfänger in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft von Familienangehörigen unterstützt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Von Eltern und Kindern, die im selben Haushalt zusammenleben, kann zum Beispiel ein gegenseitiges Einstehen erwartet werden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 371/11)



Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

dagobert:
Zitat
Verfassungsbeschwerde 2011 - Entscheidung 2016: das sagt einiges aus.
Und bevor jmd überhaupt bis zum BverFG vordringt ,müssen erst mal alle!! anderen Instanzen ausgekokst- upps- ausgekostet werden ...
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatEinen Schritt vor, zwei zurück – oder wie das Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Familien zerstört und das Willkürverbot ad absurdum führt
http://www.herbertmasslau.de/bedarfsgemeinschaft.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Wenn man sich die Beurteilungen, Kommentare so durch liest# wobei zugegeben einiges für mich recht kompliziert ist#, so darf man ruhig zu dem Schluss kommen, dass

- der im GG festgelegte  besondere Schutz der Familie nicht für Hartz IV-Familien gilt

- es eigentlich den Begriff Familie für Betroffene eh nicht mehr existiert, sondern auf irgendwelche " Gemeinschaften" reduziert wird.

Man beachte dazu auch den Terminus:
Diese von vielen Seiten- Medien und Politik-mittlerweile üblicherweise benutzten Sprachregelungen macht sich offensichtlich neben dem BSG auch das BverFG zunehmend zu eigen. Damit wird für einen sehr großen Teil der Bevölkerung ein Begriff abgesprochen dem zumindest bis zur Einführung von H 4 ein Mindestmaß an Respekt gegen über gebracht wurde. Dieser Wegfall- und sei es nur ein Wort und/ oder Begriff- schafft und zementiert eine weitere Ausgrenzung.
Womit sich dann in Konsequenz natürlich die Zerstörungen weiter fort betreiben lassen können. Denn man zerstört keine Familien sondern sonst irgend eine "Sache".

Allerdings, wer eh kein Bock mehr hat die Füße unter dem Tisch still zu halten, dem scheint das Urteil helfen zu können:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/09/192.html # untere Absätze#
Zitat
Dazu teilt uns das hohe Gericht im weiteren Gang der Argumentation mit:
»Weigern sich Eltern aber ernsthaft, für ihre nicht unterhaltsberechtigten Kinder einzustehen, fehlt es schon an einem gemeinsamen Haushalt und damit auch an der Voraussetzung einer Bedarfsgemeinschaft. Eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen scheidet dann aus; ein Auszug aus der elterlichen Wohnung muss dann ohne nachteilige Folgen für den Grundsicherungsanspruch möglich sein ... Kommt es zu einer ernstlichen Verweigerung der Unterstützung, scheiden Kinder nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahrs aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Folge aus, dass ihnen die volle Regelleistung zusteht und eine Einkommensanrechnung nicht stattfindet; sie dürfen dann ohne Anspruchsverluste ausziehen
#fett und unterstrichen v.m.#

Öhja- wie geschrieben: Manches finde ich kompliziert und/ oder unverständlich. Wiederum finde ich das unterstrichene recht "witzig". Mal abwarten wie schnell sich das rum spricht ..... und vermehrt in Anspruch genommen wird.







Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Leider liegt diese Entscheidung im Ermessen des JC.
Das heißt: JC trifft eine Entscheidung (rate mal zu wessen gunsten) und der/ die Betroffene darf erst mal einen jahrelangen Rechtsstreit vom Zaun brechen, um irgendwann vielleicht mal die Kohle zu bekommen!
Das sind wohl alles Einzelfallentscheidungen und bei jeden wird geprüft, ob die Gründe auch tatsächlich ausreichend sind!

shitux

Jepp. Vllt. kommt auch noch i.A. des JC sone Tuusse vom Jugendamt der du dann beweisen musst, dass deine Eltern oder " ich" voll vorn Arsch sind ......

Ich muss aber auch zugeben: Ich hab keine Ahnung mehr. Die U25 Regelung wäre quasi damit in Konsequenz inne Wurst.
Wenn jedoch die Eltern sich wünschen zuhause zu sterben, werden beide Seiten auch noch bestraft. Und das obwohl gerade die Pfelge zuhause gestärkt werden soll.
Dann dürfen Betroffene nicht nur Zuhause dem Tod der Eltern(teil) entgegen sehen, sondern auch noch penetrante JC-Mitarbeiter.

Ich kann und will mittlerweile auch nicht mehr unterscheiden, wer toter ist: Die JC oder Eltern und ihre Wünsche ...
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

ZitatJepp. Vllt. kommt auch noch i.A. des JC sone Tuusse vom Jugendamt der du dann beweisen musst, dass deine Eltern oder " ich" voll vorn Arsch sind ......
Das vermute ich auch. Jedenfalls wird dann der "Antragsteller" in der Beweispflicht sein, was ich für ziemlich skurril halte.
Mal als Beispiel:
Vater schmeißt seinen Sohn raus. Sohn stellt Antrag auf ALG II plus KdU und der SB verlangst erst mal eine schrifliche Bestätigung vom Vater mit der Begründung, warum er ihn rausgeschmissen hat?

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