Schönheitsreparaturen - der Mieter zahlt immer? Mitnichten!

Begonnen von Carsten König, 22:08:54 Sa. 20.Mai 2006

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Carsten König

ZitatBöses Erwachen für Vermieter

Die Klausel, dass der Mieter "spätestens" nach drei, fünf oder sieben Jahren renovieren muss, ist unwirksam. Dazu kommt: Diese Fristen dürfen immer nur als Richtlinie genannt sein.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,amm1/immobilien/mietenvermieten/artikel/290/76214/

Mal etwas gutes von der Judikative.

ZitatAllerdings hatte das hohe Gericht bereits im Juni 2004 entschieden, dass starre Fristen unwirksam sind.

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