Bundessozialgericht: 30 Stunden Arbeitszeit für Ein-Euro-Jobber zumutbar

Begonnen von Kater, 14:35:13 Di. 16.Dezember 2008

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Kater

Zitat30 Stunden Arbeitszeit für Ein-Euro-Jobber zumutbar

Kassel (AP) Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel. Diesen Artikel weiter lesen
Die Arbeitsgelegenheiten seien Eingliederungsleistungen, um den Arbeitslosen zu fördern und um ihn später wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die Ein-Euro-Jobs müssten dabei allerdings erforderlich und angemessen sein. Dann sei eine 30-stündige Arbeitszeit pro Woche möglich, urteilte der Vierte Senat.

Der Kläger, ein Ingenieur für Kunststoffe aus dem Raum Augsburg, bekam damit nicht Recht. Der arbeitslose Mann hatte sich geweigert, einen Ein-Euro-Job als Gemeindearbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden anzutreten. Seiner Meinung nach verdrängt eine Arbeitsgelegenheit mit einer so langen Arbeitszeit andere reguläre Arbeitsplätze.

Das Bundessozialgericht urteilte aber, dass es nicht auf den Umfang sondern auf die Art der Arbeit ankomme. Den konkreten Fall verwies der Senat an das Bayerische Landessozialgericht zurück. Dort müsse noch genau geklärt werden, um welche Tätigkeit es bei dem Ein-Euro-Job genau ging und ob dem Kläger eine Rechtsfolgenbelehrung bei Ablehnung der Maßnahme mitgeteilt worden ist.

(Aktenzeichen: B 4 AS 60/07 R)

http://www.bundessozialgericht.de/

http://de.news.yahoo.com/1/20081216/tde-30-stunden-arbeitszeit-fr-ein-euro-j-3fc80be.html

anti-hartz4

Widerstand dem Kapitalgesindel

vampyrella

Das Urteil ist ja wohl die Höhe!

Damit werden reguläre Jobs jetzt auch offiziell ersetzt!
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L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

anti-hartz4

Damit hat man auch gleich erreicht,dass man noch weniger die Möglichkeit hat sich um echte Arbeit mit richtigen Lohn zu bemühen. Das ist natürlich so gewollt. Warum kann sich ja jeder denken!
Widerstand dem Kapitalgesindel

Codeman

Ich weiss nicht wieso ihr euch hier aufregt  ???

Stellt euch mal vor,das Gericht wäre einen anderen Weg gegangen,nämlich zu sagen,die Arbeit ist eine Gegenleistung für das ALG II.Euer Geschrei wäre riesig gewesen.Aber grade das wurde ja nicht bestätigt

Zitat Bundessozialgericht

ZitatSofern der Gesetzgeber im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter dem "Gesichtspunkt des Forderns" sog "Workfare-Elemente" für angemessen hält, muss er dies im Gesetz klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Dies ist nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht der Fall.

Ferner bietet das Urteil jetzt endlich auch direkte Möglichkeiten einen Ein-Euro-Job abzulehnen,denn ein Ein-Euro Job soll

Zitat Bundessozialgericht

Zitat..... bezogenen auf den konkreten Hilfebedürftigen - daher erforderlich, geeignet und auch im engeren Sinne angemessen sein, diesem Ziel - Eingliederung in Arbeit - näher zu kommen. Dabei steuert das für alle Eingliederungsleistungen geltende ungeschriebene Merkmal der Erforderlichkeit auch die Dauer und den zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme.

Also jammert hier nicht so rum,von wegen 30std oder 25std.Wenn es richtig angepackt wird,dann müsste keiner von euch nen Ein-Euro-Job machen.Allerdings muss man dazu auch genug Arsch inner Hose haben das Urteil bei einer evtl. Eingliederungsverhandlung ausser Tasche zu ziehen.

MfG
Codeman

Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

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