Kann man einen EEJ einfach ablehnen wenn keine EGV vorhanden ist?

Begonnen von Etoscha, 22:31:35 So. 05.April 2009

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Etoscha

Hallo,

habe eine Zuweisung zu einem EEJ bekommen kann ich den einfach ablehnen, weil EGV habe ich nicht, die Arge will keine mehr mit mir abschließen.

Sanktioniert werden müsste ja in diesem Fall nach § 31 SGB II und da steht ja als Grundlage immer die EGV.
Auch wurde in der Zuweisung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 angegeben den es ja seit 01.01.2009 nicht mehr gibt.


Ziggy

ZitatEGV habe ich nicht, die Arge will keine mehr mit mir abschließen.

Cool. Erzähl mal.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Etoscha

Zitat von: Ziggy am 06:32:11 Mo. 06.April 2009
ZitatEGV habe ich nicht, die Arge will keine mehr mit mir abschließen.

Cool. Erzähl mal.

Naja ich habe Anfang dieses Jahres eine neue EGV erhalten, habe da einen Gegenvorschlag gemacht wurde nicht angenommen.
Daraufhin kam die EGV per VA dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragt.
Das Sozialgericht wollte von der Arge die Akte anfordern, da kam dann ganz schnell der positive Widerspruchsbescheid von der Arge.

Allerdings kam als Revanche darauf ein unangemeldeter Hausbesuch den ich allerdings nicht reingelassen habe.

Danach kam eine Einladung zur Arge in dem mir nahegelgt wurde doch meine Einstellung zu ändern. Ich solle mich doch nicht so gegen eine Integration wehren usw.
In dem Gespräch wurde mir halt dann ein Ein-Euro-Job schmackhaft gemacht.
EGV erhalte ich keine mehr weil ich ja doch wieder was finden würde was nicht stimmt, der TL nannte das juristische Spitzfindigkeiten.

Jetzt kam halt die Zuweisung zu dem Ein-Euro-Job, darum meine Frage.

Pinnswin

Bravo! Bei deiner Frage kann ich dir aber auch leider nicht weiterhelfen  ::) k.A.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Hartzwech

Leider kannst du sanktioniert werden, wenn du den EEJ ohne wichtigen Grund ablehnst. Auch ohne EV!

§31 SGB 2, Absatz1 c

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html





Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Etoscha

Zitat von: Hartzwech am 16:01:53 Di. 07.April 2009
Leider kannst du sanktioniert werden, wenn du den EEJ ohne wichtigen Grund ablehnst. Auch ohne EV!

§31 SGB 2, Absatz1 c

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html







Also so wie ich das verstehe bezieht sich das doch alles auf eine EGV, das ist doch ein Satz.
Hier steht das auch habe das mittlerweile wieder gefunden darum auch meine Frage.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1110958


Hartzwech

Ich versuch mal das Juristendeutsch zu übersetzen.

Es ist egal ob Eingliederungsvereinbarung oder nicht!

Wenn man sich weigert einen "zumutbaren" EEJ (Arbeitsgelegenheit) anzunehmen, ohne wichtigen Grund, wird sanktioniert!

Es wird genau so gehandhabt wie bei einem "richtigen" Stellenangebot.


Zu deinem Link: Dort wird ganz schön spitzfindig interpretiert. Wenn du dieser Sichtweise folgst, mußt dich auf den Klageweg einstellen und dir einen guten Anwalt für Sozialrecht besorgen.


Dabei fällt mir gerade auf, daß der von mir zitierte Link nicht auf dem neusten Stand ist!

(Ist ja nur eine Seite des Bundesministeriums der Justiz) ;D

Der §31 wurde am 1.1.2009 geändert!

Es gibt keine Saktion mehr bei Weigerung eine EV zu unterschreiben, stattdessen erfolgt dann die EV per Verwaltungsakt!
Weiterer wichtiger Unterschied zu früher: Ein Widerspruch dagegen hat keine aufschiebende Wirkung mehr!!!

Mehr dazu: http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/33646-neue-regelungen-eingliederungsvereinbarung-erste-tipps-umgang-damit.html
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Pinnswin

Soso,  ;D und dabei war der EEJ doch mal angetreten, als Freiwillig und Gemeinnützig, wenn ich mich recht erinnere. Aber ich glaube, über die Gemeinnützigkeit könntest du auch noch wieder rauskommen, aus dem EEJ-Film. Bei mir hats leider nur über den Gelben geklappt, den EEJ abzubürsten.

Berichte doch bitte weiter, vg Pinnswin  :)
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Hartzwech

Das mit der Freiwilligkeit war vielleicht mal angedacht, wurde aber schnell wieder fallen gelassen.

Man muß halt zu seinem Glück gezwungen werden. ;D

Gemeinnützigkeit steht auch nicht mehr im Vordergrund sondern "zusätzlich".

Ein Gummibegriff, der Bericht des Bundesrechnungshofs beweist ganz klar, das EEJ einen massiven staatlich Organisierten Mißbrauch darstellen.

--->http://www.dgb.de/2008/05/ein_euro_job/

Die Krönung ist aber das vom Bundessozialgericht EEJ als "Förderung" dargestellt werden.

ZitatArbeitsgelegenheiten sind ein Instrument der Grundsicherungsträger zur Umsetzung des Grundsatzes des Förderns.
--->http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=62171

Also erst Fordern (Bewerbungsnachweise, Sinnlosbewerbungen ect) dann "Fördern" (Zwangsarbeit)

Perverser geht es nicht
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Etoscha

Hab noch etwas gefunden die Arbeitshilfe der BA dazu


http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/Arbeitshilfe_Arbeitsgelegenheiten27_07_2007.pdf

Seite 12 B1.4

         Die Teilnahme an einem Zusatzjob erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer individuell mit dem Teilnehmer vor Maßnahmeeintritt
         abgestimmten Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II.
         Hiervon kann bei Sofortangeboten gemäß § 15a SGB II abgewichen werden.

Hartzwech

Viele SB scheißen auf diese "Arbeitshilfen" oder kennen sie gar nicht.

Ich hab meinem mal so ein Ding vor die Nase gehalten.

Der war völlig entsetzt und fuhr mich an. "Was ist das, wo haben sie das her"?  :o :o :o

Dachte wohl es wären Geheimdokumente die ich mir widerrechtlich angeeignet habe. ;D

Ich konnte den Ärmsten aber schnell wieder auf den Teppich bringen, nach dem ich ihm erklärt habe das man es von der Arbeitsagentur-Page runterladen kann. ;D

(Das machen die nicht freiwillig, Tacheles hat die BA verklagt, seitdem müssen die das veröffentlichen)
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Geneigter Leser

Zitat von: Hartzwech am 09:09:58 Do. 09.April 2009
Viele SB. scheißen auf diese "Arbeitshilfen" oder kennen sie gar nicht.

...

Stimmt. Und viele kennen nicht mal die Sozialgesetze, LOL.

Deine Sichtweise ist richtig.
Einen freiwilligen €1.-Job kann man nicht ablehnen, da man ALLES tun muß um seine "Bedürftigkeit" zu beenden oder ZU VERRINGERN.
Lehnt man es ab, dann wird die Freiwilligkeit glatt vergessen und nur noch auf die Mitwirkungspflicht abgestellt.

So etwas nenne ich "kreative Gesetzesbetrachtung" - oder kurz Verarschung.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

arm+alt

Kleine Zwischenfrage:
Ist das Dokument, das weiter oben erwähnt wird

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/Arbeitshilfe_Arbeitsgelegenheiten27_07_2007.pdf
noch vollumfänglich gültig?
Immerhin stammt es vom 27.07.2007...

Etoscha

Zitat von: arm+alt am 08:26:46 Sa. 11.April 2009
Kleine Zwischenfrage:
Ist das Dokument, das weiter oben erwähnt wird

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/Arbeitshilfe_Arbeitsgelegenheiten27_07_2007.pdf
noch vollumfänglich gültig?
Immerhin stammt es vom 27.07.2007...

Ich denke schon bin mir aber nicht sicher, aber wie Hartzwech schon schrieb wurde die BA dazu verklagt die Arbeitshilfen herauszugeben.
Also müssten die eigentlich schon noch aktuell sein.

Hartzwech

Ich meine das dies noch aktuell ist.

Die BA kommt den Pflichten zu dem sie verurteilt wurde nur widerspenstig nach.

Tacheles ist die beste Quelle dafür die mir bekannt ist.
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Hartzwech

Zitat von: Geneigter Leser am 02:42:20 Sa. 11.April 2009Stimmt. Und viele kennen nicht mal die Sozialgesetze, LOL.

Ja, das ist nicht selten.

Früher Wohngeldanträge abgestempelt, heute Gott, 2 Wochen Crash-Kurs in SGB2 das reicht schon.

Ich will jetzt nicht alle SB über einen Kamm scheren, es soll wirklich noch einzelne Perlen geben die sich um die Menschen kümmern.

Aber die werden auch unter Druck gesetzt.


Ich hatte mal so einen Schock-SB, kannte weder das Sozialgesetzbuch, Dienstvorschriften?, das Grundgesetz war vom Inhalt auch unbekannt, vom Arbeitsmarkt sowieso keine Ahnung. :o

Aber frech wie Dreck.

Hab schon genung Munition zusammengetragen um dieses Subjekt, leider kann ich es nicht anders bezeichnen, zu versenken.

Leider ist mir aber ein Anderer zuvor gekommen, ist strafversetzt worden. ;D

Wenn in der freien Wirtschaft so was passiert wird man gefeuert und landet bei Hartz4.
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Hartzwech

Zitat von: Geneigter Leser am 02:42:20 Sa. 11.April 2009
Einen freiwilligen €1.-Job kann man nicht ablehnen

Es gibt keinen freiwilligen EEJ!

Wenn ich so was lese werde ich porös! ;D
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Geneigter Leser

Zitat von: Hartzwech am 01:11:23 So. 12.April 2009
Zitat von: Geneigter Leser am 02:42:20 Sa. 11.April 2009
Einen freiwilligen €1.-Job kann man nicht ablehnen

Es gibt keinen freiwilligen EEJ!

Wenn ich so was lese werde ich porös! ;D

JEDER €1.-Job ist freiwillig. Und wenn Du ihn nicht "freiwillig" machen willst, bekommen die Dich wegen mangelnder Mitarbeit.

Das ist ja gerade das Perverse.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Etoscha

Naja ich werde es jetzt mal versuchen, abzulehnen.

Mit der Begründung des falschen § und der Zusätzlichkeit der Tätigkeiten, mal schauen wie die reagieren.
Wahrscheinlich werden sie den § ändern und das nochmal "anbieten" aber dann sehen wir weiter dann muss ich mir halt was anderes überlegen, denn für Zwangsarbeiten bin ich eigentlich nicht zu haben.
Sollten die mit Sanktion kommen dann habe ich endlich einen Grund einen Anwalt einzuschalten.

Aber die haben ja schon den Schwanz eingezogen als ich das letzte mal beim Sozialgericht die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherstellen lassen wollte.

Oder es kommt wieder eine Einladung bei der sie zu zweit wieder versuchen, stundenlang,  mir ins Gewissen zu reden doch meine Einstellung zu überdenken. Mittlerweile ist bei den Gesprächen immer der TL dabei.

Hartzwech

Zitat von: Geneigter Leser am 02:10:48 So. 12.April 2009JEDER €1.-Job ist freiwillig. Und wenn Du ihn nicht "freiwillig" machen willst, bekommen die Dich wegen mangelnder Mitarbeit.

Das ist ja gerade das Perverse.

Wenn du das so um 3 Ecken betrachtest, hast du wohl recht.

Für mich ist freiwillig aber was anderes.
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Hartzwech

Zitat von: Etoscha am 11:11:27 So. 12.April 2009
Naja ich werde es jetzt mal versuchen, abzulehnen.

Ich rate dir nicht dazu, weil es mit Sicherheit eine Sanktion gibt.

Wenn du aber den juristischen Weg gehen willst, ziehe ich meinen Hut und wünsche dir Erfolg.
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Geneigter Leser

@Etoscha:
Vielleicht mal so machen, als wenn Du zu einer Verleih-Bude geschickt würdest:
- nach Gewerkschaftsvertreter fragen, und wie man sich AKTIV dort beteiligen kann
- wenn es keine/keinen gibt, ihr dürft selbstverständlich etwas aufbauen - mal nachdragen, ob Arbeitgeber etwas helfen würde  ;D

Und, soweit mir bekannt gibt es keine Vorschrift, wie hoch die Arbeitsleistung bei €1.-/Std. sein muß - Arbeitsleistung "anpassen".

Ansonsten, einfach ablehnen ist der schlechteste Weg, sich 'unbeliebt' machen oder die sozialen Kontakte zum Hausarzt auffrischen schon der Bessere.

@Harzweich:
Nicht nur für Dich hat "freiwillig" eine natürlichere Definition, als sie von denen da oben pervertiert wird.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Etoscha

Zitat von: Hartzwech am 21:52:08 So. 12.April 2009

Ich rate dir nicht dazu, weil es mit Sicherheit eine Sanktion gibt.

Wenn du aber den juristischen Weg gehen willst, ziehe ich meinen Hut und wünsche dir Erfolg.

Und was soll ich deiner Meinung nach tun wenn ich mich dieser Zwangsarbeit nicht beugen will.
Denn was anderes ist sowas nicht meiner Meinung nach.

Zitat von: Geneigter Leser am 04:02:33 Mo. 13.April 2009
@Etoscha:
Vielleicht mal so machen, als wenn Du zu einer Verleih-Bude geschickt würdest:
- nach Gewerkschaftsvertreter fragen, und wie man sich AKTIV dort beteiligen kann
- wenn es keine/keinen gibt, ihr dürft selbstverständlich etwas aufbauen - mal nachdragen, ob Arbeitgeber etwas helfen würde  ;D

Und, soweit mir bekannt gibt es keine Vorschrift, wie hoch die Arbeitsleistung bei €1.-/Std. sein muß - Arbeitsleistung "anpassen".

Ansonsten, einfach ablehnen ist der schlechteste Weg, sich 'unbeliebt' machen oder die sozialen Kontakte zum Hausarzt auffrischen schon der Bessere.

Naja bei dem sogenannten "Vorstellungsgespräch" habe ich das versucht mich da unbeliebt zu machen hat leider nicht geklappt.
Die brauchen anscheinend die Euros ganz dringend.

Und den Eindruck den ich da bekam war nicht der beste.


Geneigter Leser

@Etoscha:

Wie man juristisch gegen €1.-Jobs vorgehen kann entzieht sich leider meiner Kenntnis. Bislang war dieser Fall weder bei mir noch bei Freunden/Bekannten akut, so das ich mich damit noch nicht befaßt habe.

Ich selbst würde wohl meinen Hausarzt besuchen (nette, kaum zu widerlegenden Krankheitsbilder sind hier ja beschrieben).

Aber vielleicht weiß ja noch ein anderer User genaueres, was man machen kann.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Hartzwech

Ich hab hier noch ein interessantes Urteil.

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=47342


EEJ müssen eindeutig bestimmt sein!

Das heißt: Ort, Art und zeitliche Ausgestaltung der Tätigkeit müssen eindeutig beschrieben werden.

(Natürlich auch die Höhe der "Mehraufwandsentschädigung"!, meine Arge schafft sogar das zu Missachten, denken das würde im Gesetz stehen :D )


Das alles muß von der ARGE beschrieben werden, nicht vom Träger der Maßnahme!
Schließlich will dich ja die ARGE wieder "integrieren" und muß auch sagen wie.


Die meisten EEJ erfüllen diese Bedingungen nicht, wie der Bericht des Bundesrechnungshofs aussagt. (und sind somit Illegal!)

Nach meiner Meinung die beste Möglichkeit das juristisch anzugehen. Aber nur mit einem guten Anwalt für Sozialrecht!


Ich persönlich hätte dazu nicht die Nerven, sondern würde plötzlich sehr kränklich werden. ;D
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

Etoscha

Ok habe wieder ein paar Neuigkeiten.

Habe den EEJ abgelehnt, unter anderem mit der begründung des falschen Paragraphen und der Zusätzlichkeit.

Daraufhin kam ein Schreiben vom Teamleiter er könne das überhaupt nicht nachvollziehen, bei dem Paragraphen das wären ja nur redaktionelle Änderungen und wäre versehentlich falsch eingestellt worden, die fehlende Zusätzlichkeit diese Begründung kann er nicht teilen. usw.
Er wollte darauf eine Antwort haben, ich habe ihm keine geschickt, das Schreiben war ohne Rfb.
Dann kam wieder eine Einladung sie wollten mit mir über die Gründe meiner Ablehnung reden, und ich solle meine Bewerbungsbemühungen mitbringen.

An dem Termin wollte ich dann die ganzen Sachen vortragen (Bundesrechnungshof Bericht, BA-Gutachten über EEJ usw.
Das Ende vom Lied es kommt keine Sanktion, und sie werden in mich jetzt keine weiteren Steuergelder mehr verschwenden, für Maßnahmen.

Aber ich habe jetzt ne Art Verfolgungsbetreuung, denn in einer Woche haben sie mir wieder einen Termin gegeben, bin mal gespannt wie lange die das noch machen wollen, dachte die haben momentan soviel Arbeit, aber bei den letzten Gesprächen waren immer TL und SB dabei, also scheinen die doch Zeit zu haben. Fahrtkosten wurden übrigens geltend gemacht.

Außerdem bekam ich noch 2 Vermittlungsvorschläge verpasst.

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