zumutbarkeitsregelung

Begonnen von Denise, 19:05:19 Mo. 28.September 2009

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Denise

Hallo Leute,
ich kann kaum noch atmen vor Wut. Seit einigen Tagen bin ich arbeitslos (Alg 1). Ich bin Akademikerin und seit fünf Jahren in befristeten Jobs beschäftigt. Mein Gehalt ist von einem Job zum nächsten schlechter geworden. Mein letztes Gehalt war auch nicht der Hit aber mit Abstrichen bin ich einigermaßen klargekommen. Jetzt hat man mir bei einen Job angeboten der noch 500,-- Euro unter meinem letzten Gehalt wäre. Als ich diesen dann abgelehnt habe hat man mir irgend etwas von der Zumutbarkeitsregelung erzählt. Auf welches Gehalt muss ich dieses anwenden? Das letzte Gehalt war ja schon bereits ein abgespecktes. Hieße das wenn ich diesen Job annehme, dass ich beim nächsten Job nochmal runtergehen müsste ? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Denise

Kater

@Denise

ich glaube, in diesem thread steht was dazu:

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,19721.0.html

Gruß, Kater

Denise

Das ganze habe ich bereits gelesen. Meine Frage ist aber folgende: meine letztes Gehalt war bereits ein abgespecktes Gehalt muss ich jetzt noch weiter runter?

Odeesi

Lt. SGB III §121 Abs. 3 ist das Arbeitsentgelt, welches als Bemessungsgrundlage dient, das, was bezüglich Zumutbarkeit interessant ist

Zitat
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.


Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Denise am 20:57:53 Mo. 28.September 2009
Das ganze habe ich bereits gelesen. Meine Frage ist aber folgende: meine letztes Gehalt war bereits ein abgespecktes Gehalt muss ich jetzt noch weiter runter?

Für die Bemessung des Alg I werden die letzten 12 Bruttomonatsarbeitsverdienste aus einer Rahmenfrist der letzten 2 Jahre als Bemessungsgrundlage herangezogen. D.h. auch wenn Arbeitsverhältnisse nur befristet liefen und beschäftigungslose Zeiten auftraten. Maßgebend sind 12 Monatsverdienste in der "Rahmenfrist" (so der exakte Fachbegriff, den die Arbeitsagentur verwendet) von 2 Jahren. Summe der 12 Brutomonatsverdienste/ 12 Monate = durchschnittliches monatliches Leistungsentgelt. Bei der Berechnung des Bemessungs- und Leistungsentgelts werden bestimmte Bestandteile des Arbeitsverdienstes in die Berechnung einbezogen, andere ausgeschlossen. Aus dem Leistungsentgelt, das aus verschiedenen Tabellen ablesbar ist, ergibt sich das Alg I.

Es gibt für die Bemessung des Alg I auch Sonderregelungen von nur 6 Monaten.

Näheres zu dieser und vieler anderer Fachfragen in 2 Broschüren des Fachhochschulverlags Frankfurt am Main:

http://www.fhverlag.de/index_haupt2.php?c=b&p=&UID=a9GlqVcQK8

Unter dem Textbutton Arbeitslosigkeit unterhalb Bücher / Broschüren findet man die aktuellen Ausgaben der Broschüren.

Für Alg-I-Empfänger

Leitfaden für Arbeitslose
Der Rechtsratgeber zum SGB III
26. Auflage · Erscheinungsjahr: 2009 · 656 Seiten · Buch/kartoniert
2-farbig · ISBN: 978-3-940087-35-5 · Preis: 15.00 € inkl. 7.00% MwSt

Für Alg-II-Empfänger

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Der Rechtsratgeber zum SGB II
6. Auflage · Erscheinungsjahr: 2009 · 736 Seiten · Buch/kartoniert
2-farbig · ISBN: 978-3-940087-38-6 · Preis: 15.00 € inkl. 7.00% MwSt.

Beide Broschüren kann man bei jeder Arbeitsloseninitiative einsehen oder über jede Bibliothek ausleihen, wenn nicht vorrätig auch über die Fernleihe anfordern oder über den öffentlichen Buchhandel bzw. direkt beim Verlag käuflich erwerben. Über den örtlichen Buchhandel spart man sich die Versandspesen.

Beide Broschüren erscheinen jedes Jahr erneut  in aktueller Auflage einmal. Sie sind im allgemeinverständlichem Deutsch geschrieben und für jedermann verständlich bzw. nachvollziehbar. Es gibt eine ganze Reihe von Fallbeispielen. Auch die Berechnung von Alg I ist im Leitfaden für Arbeitslose beschrieben und im Anhang gibt es die Tabellen mit dem Leistungsentgelt.

Die Verlagsadresse:

Fachhochschulverlag
DER VERLAG FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN
Kleiststraße 10, Geb. 1
60318 Frankfurt am Main

Tel.: (0 69) 15 33-28 20
Fax: (0 69) 15 33-28 40
E-Mail: bestellung@fhverlag.de oder kontakt@fhverlag.de

Das Redaktionskollegium, daß diese beiden Broschüren betreut ist die AG TuWas, bestehend aus Studenten der Sozialwissenschaften, die bisher vom emeritiertem Prof. Rainer Roth betreut wurden. Rainer Roth wirkt noch im pensioniertem Unruhestand im Verein Klartext e.V. mit und ihn hört man auf so mancher Tribüne, wo Demonstationen gegen Sozialabbau stattfinden.

Der Mitbegründer der Arbeitsloseninitiative Tacheles e.V. Wuppertal - Harald Thomé - setzt sein Werk fort.

Harald Thomé aktualisiert in unregelmäßigen Abständen auf Tacheles seine Online-PowerPoint-Foliensammlung zum Alg II (ist für jedermann kostenlos verwendbar und downloadbar.  

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