EEJ in EGV - Formvorschriften?

Begonnen von SirTurbo, 18:22:41 Di. 22.September 2009

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SirTurbo

Hallo,

ich such´ mir gerade ´nen Wolf, aber irgendwie habe ich Pech oder die falschen Suchbegriffe...

Wenn in einer EGV ein EEJ drin stehen soll - gibt es da eine Checkliste, was in der Formulierung drin sein muss?
Konkret geht es mir darum daß in der vorliegenden EGV (Entwurf) ein EEJ nur wischi-waschi fomruliert ist... während es doch da mal was gab daß der EEj zB ausreichend genau definiert sein muss? Damit man die Kriterien wie sozial, zusätzlich etc. (auch dafür ne Checkliste?) auch prüfen kann?
In der vorliegenden EGV geht es darum einfach ne Überstellung an eine städtische Gesellschaft vorzunehmen die dann konkret bastelt worauf sie gerade Lust hat...

Danke.

SirTurbo

Hab doch noch was gefunden:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=1093

1. Die Aufforderung zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II muss bestimmt genug sein. Das Angebot muss daher die Arbeitsgelegenheit genau bezeichnen, die Art der Arbeit, ihren zeitlichen Umfang und ihre zeitliche Verteilung sowie die Höhe der Entschädigung für Mehraufwendungen zu bestimmen.

Das ist zwar nicht ganz was ich gesucht habe, sollte aber reichen, zumal es auch noch das "hiesige" LSG war... bin mal gespannt wie meine SB sich da rauswindet^^

Onkel Tom

Aber genau das ist es, wo die Konstruktion einer EGV durch die SB bei der ARGE
versagt. Ich habe schon viele EGV's gecheckt und noch keine in die Finger
bekommen, wo das Bestimmtheitsgebot im Bezug von AGH annähernd
ausreichend ist.

Ein SB weiß nur, wer Ansprechpartner in einer Erwerbslosenverwahranstalt
ist und der grobe Umfang einer Maßnahme.
Lass Dich nicht verhartzen !

SirTurbo

Onkel Tom,

3* darfste raten warum das Thema bei mir aktuell ist >:D

Genau SO ein Ding haben sie mir gerade vorgelegt... und für mein Antwortschreiben wollte ich eben möglichst viel/genaues als Bezug haben...
Ich bin nicht so der Fan von halb- oder gar nicht informiert was aufs Papier werfen und mich dann beim Amt zum Deppen machen...
Das überlasse ich lieber den ... vom Amt... Das Schönste ist ja, daß es sich um ein Urteil "meines" LSGs handelt... bin mal gespannt wie sie das übergehen will... ich hab so meine Ahnungen was alles noch kommt... aber immer schön nach der Reihe... ich hab vorsichtshalber schon mal Kontaktdaten vom RA hervorgekramt... Im Moment hab ich irgendwie noch keinen Drang dahin und in der Kürze der Zeit würde das wohl eh knapp...
Aber in einer der nächsten Eskalationsstufen übergebe ich den Fall einfach - ich muss es ja nicht selber machen... wahrscheinlich Rechtsschutz, falls nicht hole ich mir nen Schein vom Gericht...
Ich hab doch keine Lust mich dauerhaft mit dem Mist selber rumzuärgern - das schlägt mir schon auf den Schlaf, und das will was heissen...^^
Auf der anderen Seite ist mir beim Wachliegen immer noch was eingefallen was dem Amt nicht gefallen dürfte^^

Onkel Tom

Hmmm..

Also den gleichen Film, Dich um jeden Preis Mittels unsinniger Maßnahmen
aus der Arbeitslosenstatistik zu streichen und zudem dem SGB - Grundsatz
"Vermeidung und Bekämpfung von Schwarzarbeit" Genüge zu leisten.

Wär nicht schlecht, wenn Du den Verpflichtungsteil der Dir vorgelegten EGV
mal hier Formulierungsgetreu postest, um kommunikative Missverständnisse
zu vermeiden.

Nun die Zeit ist knapp, reicht jedoch noch aus, um sich selber Gedanken um
Alternativen zu machen, die wirklich Sinn machen und mit Deinen Zielen Dich
"künftig besser auf dem Arbeitsmarkt behaupten zu können".

Tüfftel mal und informier Dich über Fortbildungsmöglichkeiten in Deinem
Wohnort.

Mit nur schriftlicher Klärung Deiner noch offenen Fragen, warum ausgerechnet
Du gerade soeine EGV eingehen soll und haltbare Alternativen aufzeigst, bleibt
die "Unstimmigkeit zur EGV vom xx.yy.2009" gegeben und die Verhandlungsphase
bis auf weiteres offen.

Oft ist es auch so, das überzeugende Alternativen den SB die Erkenntniss bringen,
das Du Dich selber damit beschäftigst, was für Schritte zu Deinen Beruflichen
Fortkommen gut für Dich wäre. Folge kan sein, das SB Kompromisse nach
"Erwessensspielraum" macht und Du dafür dann doch kein Anwalt brauchst.

Es kostet Dein/er SB zwar Zeit, darauf einzugehen, aber entspricht genau die
Anforderungen einer Kundenberatung, die auch Zielführend zur "Intregration auf
dem ersten Arbeitsmarkt" dienlich sind..
Musst halt dafür mehr Wartezeiten im Kauf nehmen und solltest Dich weniger
darüber emmotionell verärgern lassen.
Ist leichter gesagt, als geübt/getan aber wenn mann "etwas abgebrühter und
rein sachlich" den K(r)ampf mit der ARGE durch zu ziehen..
Es bringt Selbstvertrauen und frisst weniger Gemüt.

(Leider auch eine Strategie von manchen SB's, auf das Gemüt von Erwerbslosen
einwirken, um den Bezug von ALG-I/II unschmackhaft zu machen.)

Hoppla, fällt mir gerade mal so ein, wie viele SB's schon längst vergessen haben,
das Beratung auch zu ihrem Job gehört.. Ach ja, ist schon einzigartig, eine
Kundenberatung Mittels Druck, Kontrahierungszwang und Androhungen von
Existenzgrundlagenbeschneidung zu führen und darüber zum Vetragsabschluss
zu kommen.

Wat für ein Land  ::) ::)

Edit: Huch, ähnlichen Zusammenhang hatten wir ja schon belabert.
Lass Dich nicht verhartzen !

SirTurbo

jo, Danke für Deine Hinweise...
Im Moment sieht es so aus, daß ich der ArGe erstmal schreiben werde daß mir an der EGV so ein paar Sachen aufgefallen sind die schon mal gar nicht gehen...
Werde den EEJ wegen diverser Formfehler (Versuch, über städtischen Träger zu gehen statt selber zu definieren) und auch wegen der ganzen Rechtsfolgenbelehrungen die nur Sachen aus dem SGB wiederholen oder sogar verschärfen ablehnen und sie aufforden mir das doch in eine Form zu bringen die näher an der Realität sei - dann könne man ja darüber reden...
Dann kommt entweder der gleiche Kram per VA: Widerspruch/Klage
oder ne alternative Fassung, EEJ im direkten Zugriff gibt es aber im Moment bei uns eher weniger... Falls sie den EEJ und die RFB weglässt würde ich sogar unterschreiben:)
ne korrekt formulierte EGV per VA halte ich für eher unwahrscheinlich^^
Im Zweifel habe ich immer noch, daß kein Profiling stattgefunden hat - wie will sie Vermittlungshemmnisse beheben die sie nicht kennt?^^

Ich warte dann also den zweiten Schritt ab und schau mal nach ner Fortbildung... Allerdings muss ich sagen daß alles was ich bisher an lokalen Instituten direkt und indirekt kennengelernt habe war unter dem Strich nutzlos... Du bekommst nen Schein der nix ausssagt - und die Arbeitgeber wissen das... vergeudete Zeit... läuft ja normalerweise über Bildungsgutschein... und wenn man sich mal ausrechnet wieviel das ist wundert es keinen mehr warum man dafür nix Besseres bekommt^^ aber vielleicht finde ich ja noch ne Ausnahme...

Im Moment gehe ich erstmal auf Verzögerung... ich hab die feste Hoffnung daß die ArGe da nix "haltbares" hinbekommt... Mal schauen wer den längeren Atem hat... Der Arbeitsmarkt ist hier eh schon länger im Eimer... die wollen echt für nen Kassierer noch nen Diplom sehen... naja, falls die ArGe mir ein Studium finanzieren will gerne^^ und hoffe auf meine Bewerbungen die ich eh laufen habe... noch könnte ja ein Wunder passieren;)
Oder ein EEJ als Berater in einer Elo-Ini - das wäre auch was Nettes*G

Deine Anmerkungen zu eigenen Vorschlägen weiss ich zu schätzen... aber wenn ich ehrlich bin hätte ich am Liebsten gar keine EGV... ich unterschreib doch sone Knebelkiste nur wenn ich darin einen Vorteil sehe... und die Nachteile zB erweiterte Sanktionsmöglichkeiten sind ja auch zu beachten...
Und ne Maßnahme können die mir auch ohne EGV geben:)

Ich versuch erstmal abzutesten wie weit ich mit und ohne RA komme... und schau mich in der Zwischenzeit auch nach Weiterbildung um... wobei das im Moment auch danach aussieht (also aus dem Gespräch) daß ich da nur Vera* zur Auswahl habe... denn die ArGe will festlegen, bei welchem Träger...
Nur möchte ich mich auch vorher schon informieren wohin die Reise auf dem Amt gehen kann... ich war diese Woche echt böse überrascht als die ArGe mit EEJ kam... das sollte mir nicht nochmal passieren...

Die Formulierungen mag ich ehrlich nicht hier ins Forum packen - goggle ist auch für die ArGe ein Freund^^
Da steht zum EEJ eigentlich nur blabla drin... interessant ist aber daß das Maßnahmeziel: Arbeitsgelegenheit sei... also die Maßnahme  dient nicht der Integration in den ersten Arbeitsmarkt sondern genügt sich selbst^^ Einmal unter Leistungen der Arge als "bietet an" und einmal unter meinen Leistungen als "nehme teil"... tolles Angebot an dem ich teilnehmen muss^^ Dazu der obligatorische Kram daß beim internet-profil das Wort "anonym" fehlt etc. ...
Unklare Punkte/Rechtsfolgen angeblich besprochen - das unterschreibe ich schon mal gar nicht... soooo dreist lügen kann ich einfach nicht... etc.p.p.

Ich hab zwar seit dieser Woche Schlafprobleme... also irgendwie nimmt mich das schon mit... aber das gibt sich wieder^^
Irgendwie hoffe ich daß die SB die Schlafprobleme hat wenn mein Schreiben da ist^^ Und klar - alles schriftlich... das habe ich schon im berufsleben immer so gehalten... wer nur telefonieren will will bei sowas meist betrügen^^

Grüsse und Danke:)

Onkel Tom

Das Du um den Schlaf gebracht bist, ist kein Wunder und ich denke, darüber
können die meisten User hier ein Liedchien von singen.

Mir ist das schon klar, Das Du Dich nicht an Vereinbarungsverpflichtungen
binden willst, die Du anhand von "Nichtinformationen nicht vorhersehen"
kannst.

Und zudem bedeutet eine EGV per VA nicht gleich den Teufel an der Wand,
wenn man verhandeln wollte und SB zikkig wurde.
Noch gibt es das BGB (rund um § 123 BGB..) und gilt immer noch für alle.

Wer will schon die Katz im Sack annehmen, wie z.B. ein Händyvertrag mit
vielen verdunkelnden Sternchien (*** .. siehe AGB (100 Seiten Arial 1,5)),
der Dir letzendlich mit einem Minutenpreis von 5 ct netto die Haare vom
Kopf frisst..

Aus Deinen Postings klingt zwichen den Zeilen, das Du zwar weißt, was Du
willst, aber anhand der Gefahren und dem unübersichtlichen Aufwand, die
mit dem K(r)ampf zur ARGE entstehen könnten selbst gehemmt bist.

Ein Teilgrund für Schlafprobleme, weil Du noch zwichen zwei Stühlen stehst ?

Mir ging es ähnlich.. Ich stand vor der Entscheidung "Was will ich eigendlich
und wie kann ich mit möglichst wenig Reibereien gegenüber der ARGE
weiterkommen".
Langer Film in Eigenregie erlebt und rechtlichen Zoff gehabt, um meiner SB
Aktenkundlich zu machen, das mann mir nicht mit unsinnigen Kram kommen
sollte.

Ich hoffe, Du hast auch persönlichen Beistand, mit dem Du susammen agieren
kannst und gegebenfalls eine unabhängige Elo-Ini besuchst..
Das hilft ungemein, allein weil Mensch mit H4-Probleme verstanden wird.

Schritte, die erst nach dem kommenden Schritt anliegen, sollte man sich zwar
vorher grob überdenken aber nicht so präzies, das sie schon nach dem Motto
"Angst frisst Seele auf" wirken.
Mach erstmal den ersten Schritt, indem Du SB fragst, statt nur auf Erwiederung
zu gehen. Spiel den Ball zurück und tüfftel erst dann am nächsten Schritt,
wenn der Ball Dir wieder zugespielt wird.
Solange Du dafür Sorge trägst der Agierende zu sein, sieht das schon mit der
Verhandlung zum SB schon ganz anders aus.

Problem ist jedoch noch, das Du Dich innerlich eindeutig ohne wenn und aber
entscheiden musst..
Lass Dich nicht verhartzen !

SirTurbo

Also das mit der Elo-Ini kannste knicken - die lokale (Großstadt*lol) war nicht besondern wissend bestückt und hat sich mW inzwischen sogar aufgelöst.

Hmm, also eigentlich bin ich ziemlich auf Krawall gebürstet - nur habe ich keinen sonderlichen Spass daran mich zum Deppen zu machen indem ich die Klappe gross aufreisse und mich dann blamiere... Also versuche ich vorbereitet zu sein... und nicht (nur) in Form von Hörensagen sondern zB mit Gesetzen und Urteilen präpariert... Als ich diese Woche meinen Termin hatte ist mir ziemlich die Kinnlade runtergefallen als zB der EEJ kam... da hatte ich echt nicht mit gerechnet, zumal ich aus gesundheitlichen Gründen die meisten dieser AGHs gar nicht kann... tja, dumm gelaufen... shit happenz und man tritt immer dann in dem Eimer mit der brauchen Masse wenn man gerade Sandalen anhat^^
Ok, die grundlegenden Dingen hatte ich drauf und der Rest kommt eben jetzt...
Aber ich bevorzuge das entschieden wenn ich sozusagen die Züge des Gegners schon durchgerechnet und meinen Gegenzug parat habe... immer einen Schritt voraus sein... Das erspart einem ne Menge unangenehmer Situationen... Auch im mündlichen Gespräch - ich habe oft die besseren Argumente, aber erst wenn das Thema schon durch ist.. blöd gelaufen^^ wenn man aber mit rechnet kommt die Antwort ganz automatisch:)

"persönlichen Beistand" habe ich nicht - normalerweise muss ich den Leuten immer unter die Arme greifen^^ SV, SSR, StuPa, Betriebsrat... ich bin es gewohnt mein eigenes Ding zu machen... habe aber meine Infos schon im Netz gesammelt als es noch reines Usenet war...
"da draussen" sind so viele Leute die Wissen beitragen können und das auch gerne tun.. wenn man das zusammenträgt, noch ein paar Nachfragen stellt, Gesetze und Urteile lesen kann... Dann sieht das alles gar nicht so schlecht aus... Nur bin ich im Moment etwas im Druck weil ich a) zeitnah eine Meinung haben muss und es b) um Kohle geht... ok - zu b) hätte ich noch Möglichkeiten Hilfe zu bekommen, also nicht ganz so schlimm wie bei Leuten die richtig im Regen stehen und wo vielleicht noch eine Familie dran hängt... auf der anderen Seite möchte ich auch nicht alle finanziellen Möglichkeiten jetzt schon ausreizen und blöd darstellen wenn es später noch richtig abgeht...

Im Moment würde ich sagen sind meine Ziele TTV... Tarnen, täuschen und verpissen wie wir beim Bund gesagt haben...
konkrete eigenen Fortbildungswünsche habe ich (noch) nicht und das was die Arge will - da dürfen die gerne Stacheldraht drumwickeln und es sich rektal einführen... nur - siehe oben - ich hab halt das Bestreben mich dabei nicht unbedingt auf dünnes Eis zu begeben... Gut daß es Foren wie dieses gibt...


SirTurbo

So, ich hab jetzt ein Schreiben fertig - werde da höchstens noch mal die Feile ansetzen, aber im Wesentlichen bin ich durch.

Hab der SB so ziemlich die ganze EGV um die Ohren gehauen. Entweder geht sie darauf ein, dann ist das Ding ungefährlich.
Oder die versucht es über die VA-Schiene durchzuziehen, dann bin ich mal gespannt und wir werden uns wohl vor Gericht treffen...
Und mit Sanktionen sieht es dann ja auch nicht soooo gut aus (für die Arge*G)... Mal schauen was abgeht...
Auf alle Fälle brauche ich noch eine Formulierung für den Fall daß ich die Leitung der ArGe bitten muss mir wen Kompetentes als SB zu geben^^ Aber jetzt hat meine SB ja erstmal die Chance zu zeigen wie gut sie ist:)

Onkel Tom

Den Stiefel ganz alleine beim SB durchziehen, halte ich aber für sehr gewagt
und riskannt im Bezug einer möglichen Retourkutsche vom SB.

Es reicht ja schon aus, wenn eine Person Deines Vertrauen Dich begleitet, um
später etwas bezeugen zu können und im Momment das Verhandeln mit SB
"appruptes Beenden der Verhandlungsphase" zu vermeiden.

Damit die Präperation noch besser funzt, reicht es, das Du weißt, wo was steht
und geregelt ist.
Bei der ELSE empfehlen wir auch, Formulierungen aus dem SGB zu nutzen, jedoch
keine Paragraphenverweise zu benutzen.

Das hat den Vorteil, das SB erstmal long recherchieren muss und dem Betroffenen
nicht gleich die §§ gegenverdreht..
Lass Dich nicht verhartzen !

SirTurbo

Naja, ich hab im Moment schlicht keinen an der Hand den ich mitnehmen könnte... Also muss ich da wohl alleine durch...
Elo-Ini ist hier nicht und privat bräuchte ich wen:
Der Zeit hat, selber keine Angst vor Stress mit dem Amt hat und auch noch ein wenig Grundwissen oder zumindest ein gutes Gedächtnis hat...

Kann mir jemand einen engagierten FA für Sozialrecht in BS empfehlen? Betonung auf engagiert?
Wenn die bei meiner Reschtsschutz nicht ganz seltsame Regelungen haben muss er sich auch nicht mit dem Sozialsatz vom Amt zufriedengeben sondern kann mit meiner Advocard abrechnen:)

Hab heute ein Einschreiben verpasst - denke mal das ist die EGV als VA. Dann kann ich mein Schreiben von heute nacht gleich noch mal umbauen und als Widerspruch nutzen... Spätestens für den EA wg. aufschiebende Wirkung hätte ich dann aber ganz gerne einen RA der das für mich erledigt... Das wird mir sonst zu heftig in der Kürze der Zeit und ausserdem habe ich nicht das Gefühl daß die Gerichte Eingaben von Privatleuten besonders aufgeschlossen gegenüberstehen, auch wenn kein RA-Zwang herrscht...

Zum EEJ habe ich mich auf ein Urteil des LSG Nds bezogen - aber nicht gesagt welches^^ Allerdings gehe ich davon aus daß bei IQ von Ü30 auch ein Amtlicher imstande ist eine Übereinstimmung eines längeren Satzes mit den Urteilen des LSG zu googeln... Obwohl - man soll diese Fachkräfte beim Amt ja nicht überschätzen^^

Workless

ZitatNaja, ich hab im Moment schlicht keinen an der Hand den ich mitnehmen könnte...
Eine entsprechende Anfrage hier im Board zu stellen sollte jetzt nicht so schwierig sein, dass du das nicht hin kriegst. ;)

SirTurbo

Hehe, ok, ist auch eine Idee:)

Ich hab aber das dumme Gefühl daß es hier in der Gegend eher mau aussieht mit sowas... hab in anderen Foren auch schon mal geschaut und auch schon früher... aber irgendwie sind die Leute hier wohl alle Fans der Ämter oder nicht online^^

In anderen Brettern gibt es da spezielle Pinnwände für - habe ich hier nicht gefunden... aber ich kann ja mal blind was reinstellen;)

Ausserdem woher willst Du das wissen daß ich das hinbekomme? Immerhin bin ich H4-Bezieher und damit doch ein Minderleister :evil:

Achja, frohes Wochenende - kinners wie die Zeit vergeht:)

Workless

Zitathier in der Gegend
Wo das ist, weiß ich z.B. nicht. Nee - ist eh zu weit, falsches Bundesland. :P

ZitatAusserdem woher willst Du das wissen daß ich das hinbekomme? Immerhin bin ich H4-Bezieher und damit doch ein Minderleister

Alternativen zur Auswahl ;) :

[] Du bist H4-Bezieher aber doch nicht dumm.
[] Du bist H4-Bezieher, also hast du doch genug Zeit zum Üben.

Pinnswin

Falls du keine Begleitung findest, tut es evtl. ein Diktiergerät o.ä. das dein "Gespräch" aufzeichnet. Gesprächprotokoll anfertigen und dann von allen Beteiligten Unterschreiben lassen  ;D
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Workless

Wird aber an der fehlenden Mitwirkung der Beteiligten scheitern. Wir brauchen also zukünftig unbedingt Hartz V, in dem die Mitwirkungspflichten der Sachbearbeiter eindeutig geregelt sind. ;)
Diktiergerät mitlaufen lassen ist ansich zwar keine schlechte Idee - ohne Zustimmung und Wissen des Sachbearbeiters aber nicht beweiskräftig.

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