masnahme praktikum in einem betrieb abrechen

Begonnen von kossos, 23:53:26 Mi. 09.März 2011

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kossos

ich arbeite seit 2 tagen in einem hotel bin gerlernter koch, ich habe sehr viele schwirigkeiten in disem betrieb ich wurde nicht eingearbeitet mus schon alleine die ganze küche führen ,überall ist es dreckig (sehr) die küche ähnelt einer baustelle,viel zu klein und wirklich sehr dreckig auf dem boden liegen holzbretter auf denen mus ich stehen (wirklich Holzbretter) alles ist kaputt ich habe keinen herd nur eine elektroplatte ich soll alles in der mikrowelle warm machen, das hat nichts mit einem koch zu tun was ich da leisten mus es sind wirklich keine normalen küchenabläufe mögliche die küche ist 2 meter auf 1 meter ungefähr gros alles in einem misserable arbeitsbedingungen ,so da sich mich in disem betrieb nicht wohlfühle und ich auch nicht bleiben
ich habe mir diesen platz selber gesucht beim arbeitsamt ein praktikum beantragt von 2 wochen wie kann ich dises praktikum abbrechen

ohne das mir eine speerzeit droht ich habe keine lust und möchte auch nicht mehr hin gehen

danke

Eivisskat

Ein flotter Tipp beim Gesundheitsamt oder bei der Gewerbeaufsicht macht sicherlich jeder Art von Praktikum sowie den anderen Aktivitäten dieses Schweinestalls über einen längeren Zeitraum sofort ein Ende.




Tiefrot

Wenn du kannst, mach Fotos von diesen Zuständen.
Dann gehts gern auch schneller.  ;D
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

Pfiffi

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Irgendwie häufen sich hier grade die Fälle zu meinem Lieblingsthema!! ;D ;D ;D

Ich füge es der Einfachheit halber noch mal hier ein:

Hierzu auch:

LSG NRW:

Beschluss vom 02.05.2008 Az. L 7 B 321/07 AS ER

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/alg-ii-allgemein/48486-l-7-b-321-07-as-keine-sanktion-abbruch-unentgeltlichen-praktikums.html



Mit kurzen  Worten:

Ein unentgeltliches Praktikum abzubrechen, stellt kein Sanktionsgrund dar. Das Praktikum ist weder eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c SGB III.



Rotkaeppchen

Zitat von: kossos am 23:53:26 Mi. 09.März 2011
ich habe mir diesen platz selber gesucht beim arbeitsamt ein praktikum beantragt von 2 wochen wie kann ich dises praktikum abbrechen

ohne das mir eine speerzeit droht ich habe keine lust und möchte auch nicht mehr hin gehen


Bedeutet das, dass du keine Eingliederungsvereinbarung hast, in der vereinbart wurde, dass du jedem Arbeitgeber auch ein Praktikum anbieten musst? In so einem Fall zieht das leider mit dem Urteil nicht, denn § 31 Abs. 1 Satz 1c SGB II bezieht sich nur auf Praktiken, die in der EGV vereinbart wurden. Die kannst du abbrechen. Selbst nach neuem Gesetz, denn auch dort wurde das vergessen.

Wenn du dir das Praktikum jedoch selbst gesucht hast und das nicht in einer EGV bzw. einem VA als "deine Pflicht" enthalten ist, sieht es schlechter aus, denn man könnte dir "fehlende Mitwirkung" unterstellen. Muss nicht sein. Vielleicht ist dein Amt einsichtig. Du bist aber gezwungen, alles zu tun um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden und du hast eine Möglichkeit, um in Arbeit zu kommen, abgelehnt (so sehen die das). In so einem Fall würde das wie folgt aussehen:

1) Man stellt wegen fehlender Mitwirkung deine Leistung ein
2) Dann melde dich hier nochmal. Das müsste im Eilverfahren eingeklagt werden. Dauert 2 - 3 Wochen. Alternativ kannst du auch direkt zum Sozialgericht gehen und die Klage dort aufnehmen lassen. Musst nur die Wahrheit erzählen.

Die Klage dürfte kein großes Problem sein, wenn du schilderst, wie das dort ausgesehen hat. Mach ein paar Fotos und melde das bitte dem Gesundheitsamt. Das macht es für dich glaubwürdiger.  Außerdem ist es nicht geklärt, ob der Abbruch eines Praktikums unter "fehlende Mitwirkung" fällt.

Lefat

Der Tip von Eiviskat ist schon ok !
Gesundheitsamt , Gewerbeaufsicht und Fotos machen !

Zitatviel zu klein und wirklich sehr dreckig auf dem boden liegen holzbretter auf denen mus ich stehen (wirklich Holzbretter) alles ist kaputt ich habe keinen herd nur eine elektroplatte ich soll alles in der mikrowelle warm machen, das hat nichts mit einem koch zu tun was ich da leisten mus es sind wirklich keine normalen küchenabläufe mögliche die küche ist 2 meter auf 1 meter ungefähr gros alles in einem misserable arbeitsbedingungen

Das hört sich nach der gefährdung von Gästen an , Es wäre aus meiner Sicht sogar deine Pflicht das zu melden , sollte sich das Amt quer stellen , sofort klagen ! (deswegen mach Bilder )

aber im großen und ganzen , denke ich nicht , das das Amt Stress macht , wenn der Laden erstmal dicht gemacht wird !

ACHTUNG !!!!!!

ES IST NICHT DER JOB EINES PRAKTIKANTEN DEN LADEN HYGIENEGERECHT HERZURICHTEN !!!

davon abgesehen , das du da überhaupt kein Praktikum machst , da du ja wohl Koch gelernt hast ,und deswegen nicht in diesen Beruf reinschnuppern musst !

Habe selbst 2 Jahre Koch gelernt , und da war klar , das ich des nie , aber wirklich nie nochmal in einem Betrieb mache !
muss man echt für geboren sein !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

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