Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

Begonnen von dagobert, 11:14:53 Mo. 07.November 2022

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dagobert

ZitatEnergiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe", mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.


a. Warum diese Kampagne?
Immer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln, auch Menschen mit gesicherten Einkünften werden die horrenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, sowie Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen mit ihrem Einkommen nicht in Gänze zahlen können und haben zumindest einen teilweisen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter/Sozialamt. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche auch, nur wissen sie dies nicht.

Zentrale Information für Menschen, die nicht im Leistungsbezug stehen ist, dass sie potenziell Leistungsansprüche haben und das sie ihren Antrag im Monat der Fälligkeit einer Forderung den Übernahmeantrag stellen, erfolgt dieser Antrag zu spät, entfällt der ganz oder teilweise Übernahmeanspruch durch die Behörden.

Hier setzt die "Energie-Hilfe" Kampagne an und beginnt mit einer sehr breiten angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Eigentlich sind die Sozialleistungsträger selbst zu dieser Information Aufklärung gesetzlich verpflichtet, passieren tut es eher selten. Daher sehen wir uns in dieser Pflicht, denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Dafür wollen wir eine Vorlage liefern und Euch/Sie mit ins Boot nehmen.
Quelle: Tacheles-Wuppertal-Newsletter vom 07.11.2022

https://www.energie-hilfe.org/
Auf der Seite gibt es auch Musteranträge.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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Hier können auch Flyer und Poster zu der Aktion bestellt werden, die man dann z.B. in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz verteilen kann:
https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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ZitatEnergiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Vorab die Info: die Homepage wurde auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2023, rund um das Bürgergeldgesetz, angepasst. Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org wurde im Nov. 2022 gestartet. In der Zeit wurden bundesweit fast 145.000 Flugblätter und Tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 5.000 Flyer und 1.500 Plakate können noch bei uns abgerufen werden.

Zu diesem Thema gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen  ,,wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der ,,angemessenen" Beschaffung von Heizmitteln gestellt, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück". Das gilt nur für Anträge, die ab 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII. Hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.


Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei der Kampagne mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt. Hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-06-2023-vom-12-02-2023.html
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