Urteil: Arge muss Darlehen für Schulbedarf gewähren

Begonnen von Kater, 12:09:25 Fr. 12.Oktober 2007

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Kater

ZitatArge muss Darlehen für Schulbedarf gewähren

Berlin (ddp.djn). Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf ein Darlehen zur Anschaffung unbedingt notwendiger Schulmaterialien, sofern eine Finanzierung auf andere Weise nicht möglich ist. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg per einstweiliger Anordnung (Beschluss vom 1. Oktober 2007, AZ: L 10 B 1545/07 AS ER). Die Richter wiesen darauf hin, dass weder der Regelsatz für Erwachsene noch der daraus abgeleitete Satz für Kinder Ausgaben für Schul- und Lernmittel vorsehe. Auch wenn es keinen allgemeinen Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung von Schreibheften, Stiften, Blöcken und anderem Lernmaterial gebe, seien im vorliegenden Fall doch die Voraussetzungen für ein Darlehen erfüllt.

Da die Antragsteller durch aktuelle Kontoauszüge belegen konnten, dass die Schulmaterialien bislang weder angeschafft wurden noch gekauft werden können, müsse die zuständige Behörde die aktuelle Notlage überbrücken. Allerdings beschränkten die Richter das Darlehen auf 30 Euro pro Kind, da im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur das «unabdingbar Notwendige» gewährt werden könne. Eine höhere Leistung sei möglich, wenn der Schulbedarf detailliert nachgewiesen werde und die Antragsteller nachweisen könnten, dass keine Schulmaterialien aus früheren Jahren, beispielsweise von älteren Geschwistern, vorhanden seien.

http://de.news.yahoo.com/ddp/20071012/tde-arge-muss-darlehen-fuer-schulbedarf-97d4b69_1.html

unkraut

Wenn ich schon das Wort Darlehen lese ...
Welcher H4 Bezieher kann denn schon das Darlehen zurückzahlen wenn es kaum für was zwischen die Zähne reicht .
Wird ihm etwa in den Folgemonaten jeweils ein Zehner abgezoen solange bis getilgt ist ?

Was ist das nur für ein Schwachsinn ?

Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Kakerlake

Und warum vergeben sie nicht auch noch den Regelsatz als Darlehen?
Das ganze fing doch schon in den 80er Jahren bei den Sozialämtern an.
Vor ca. 3 Jahren durchforsteten die Sozialämter ihre Akten nach solchen unfreiwilligen Kreditnehmern und schrieben sie mit vorausgefüllten Überweisungsformular an.
Das ist schon ein rafinierter Trick!!!
Eigentlich müssen die Leute auf darlehenfreie Gewährung der Hilfe weiterklagen!

flipper

die schweinebacken vom sozialamt hier haben ne einzugsermächtigung fürs bankkonto des antragstellers im antragstext - sofort durchstreichen und namenszeichen dran.  X(

und darlehen is akzeptabel, gibt dutzend rechtsbehelfe im sgb gegen rückforderungen ;)
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Kakerlake

ZitatOriginal von flipper
.....
und darlehen is akzeptabel, gibt dutzend rechtsbehelfe im sgb gegen rückforderungen ;)
Schön wärs, darlehensweise Gewährung ist scheiße, denn das hat man mindestens 30 Jahre an der Backe, wärend z.B. eine zu unrecht erbrachte Leistungen schon nach 2 oder 3? Jahren verjähren kann.

Hab mich erst vor einiger Zeit gegen eine Altlast, welche von denen einfach darlehensweise Gewährt wurde zu wehren versucht.

Meine letzte Chance dagegen anzugehen, scheint jetzt nur noch eine Feststellungsklage zu sein.

flipper

ZitatOriginal von Kakerlake
Schön wärs, darlehensweise Gewährung ist scheiße, denn das hat man mindestens 30 Jahre an der Backe

na und? ich hab noch nie gehört, dass das dann in der schufa steht. zinslose schulden beim staat sind super, einfach jedes jahr weitere stundung beantragen mit irgendwelchen aus den fingern gesogenen gründen, das geht locker 6 jahre lang, das kratzt mich doch ned :D

netter nickname übrigends, aber pass auf dass man dich nicht zertretet wie ne kakerlake  :(
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Kakerlake

Von wegen hatte vor kurzem wegen der Sache den Gerichtsvollzieher zu Besuch und ob du es glaubst oder nicht, hab in heimischer atmosphäre den Offenbarungseid abgegeben dürfen.
Eine Verzinsung  (ich glaube zu 5% ) des Darlehens findet auch statt, im SGB steht zwar daß si einem das Darlehen erlassen können aber nur wenn zu erwarten ist, das es in der Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Das ist die einzigste Klausel die ich gefunden habe.
Aber dazu  muß man schon scheintot sein, was vermutlich jetzt leider auf mich zutreffen wird. Ansonsten haste null Chancen da raus zu kommen.

Übrigens: Wer Kakerlaken zertritt, der trägt u. U,  im Profil seiner Schuhe die Eier furch die Gegend und verteilt sie so ungewollt in manch feinen Haus. :)
Recht geschieht's ihm :)

flipper

ZitatOriginal von Kakerlake
Übrigens: Wer Kakerlaken zertritt, der trägt u. U,  im Profil seiner Schuhe die Eier furch die Gegend und verteilt sie so ungewollt in manch feinen Haus. :)
Recht geschieht's ihm :)

:D
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unkraut

Habs mal irgendwo gelesen das bei dieser Darlehenskacke Sippenhaftung besteht . Evt. müsse die Kinder zurückzahlen.
Weis jetzt aber nicht ob es dazu einen Gesetzestext gibt .
Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

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Lefat

ZitatSchön wärs, darlehensweise Gewährung ist scheiße, denn das hat man mindestens 30 Jahre an der Backe

Also das ist ja jetzt mal innteressant !

habe da nämlich sowas ähnliches ,und würde gerne wissen ob das wirklich so ist .

zum Fall:

ich habe 1999 mal vom Sozialamt ein Darlehen von so ungefähr 500 DM
erhalten ,bischen was zurückbezahlt und war dann 6 Jahre am arbeiten.

In diesen 6 Jahren habe ich nie wieder etwas von denen gehört !!.

Anfang 07 bekam ich dann Post von der Stadtkasse ,das ich wohl noch was zu zahlen hätte !
habe ich ntürlich drauf geschissen und nicht reagiert !
so im Mai war dann wohl mal der städtische GV vor der Tür und hat sein Brief da gelassen ! (mit (ich war am  xxxxxx um xxxxx hier und werde am xxxxx um xxxxx wieder kommen mit dick in gelb angestrichener Warnung ,wenn ich nicht da bin kann er die Wohnung öffnen lassen !!!!)

xxxx den xxxxxx  Unterschrift


soweit so scheisse
AAAABBBEERRRR   !!!!

jetzt kommt es !

ich habe wiederum nicht reagiert ,weil ich diesem Schreiben weder entnehmen konnte
1.wann er da war (war durchgestrichen !!)
2.wann er wieder kommt (war auch durchgestrichen!!)
3.fehlte das Datum (man ahnt es schon ! Durgestrichen)
4.keine Unterschrift (siehe oben)

naja hauptsache erst mal fett mit wohnungseinbruch drohen !!

hätte ja jeder der son Schrieb mal erbeutet hat mir schicken können !

also ich bin der Meinung das wäre verjährt !
aber wenn es nicht so ist würde ich das gerne wissen .

vieleicht kennt sich einer von euch ja da aus .

mfg
Tafel
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

flipper

glaub die spezialisten für (sozial-)verwaltungszwangsvollstreckungsverfahren und deren abwehr sitzen bei tacheles. google und bundesrecht.juris.de
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