Datensätze über Beratung abfordern

Begonnen von carefool, 11:57:48 So. 20.Januar 2008

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carefool

@ all,
habe im Hinblick auf Ungereimtheiten bei meiner EgV beim SB Datensätze über bisherige Beratungsvermerke abgefordert, um mal zu prüfen, was die ARGE bzw. der SB so über mich und seine Arbeit "niederschreibt" und auch, ob er ein nicht stattgefundenes Profiling in meinen Beratungsvermerken dennoch eingetragen hat.

Wie fordert man Datensätze ab?
Gem. §§ 13-16 SGB I (Auskunfts- und Informationspflicht) habe ich ein Schreiben an meinen SB gesendet.

Beispiel/Muster:
ZitatBitte um Zusendung der vollständigen Datensätze über Beratungsvermerke im Zeitraum von ......... bis ...............

Sehr geehrte/r....

ich möchte von meinem Recht auf Übermittlung bzw. Information gem. §§ 13-16 SGB I hinsichtlich von mir gespeicherter Daten und Beratungsvermerke Gebrauch machen und bitte Sie daher umgehend um Unterlagen (Ausdrucke) über Vermerke der Beratung der ARGE (Ort) für den Zeitraum ......... bis einschließlich ............  bis spätestens .................. (< Termin/Datum der Rückantwort eingeben!).

MfG

Daten nicht manipulierbar!
Da die Daten nicht veränderbar sind, können sie u.U. für uns alle wichtige Beweiskraft haben - gerade im Hinblick auf Fragen nach einer korrekten Arbeitsweise der Behörde. Fehleintragungen und missverständliche Eintragungen und Einschätzungen des SB können von jedem Hilfesuchenden sofort korregiert bzw. diesen widersprochen werden, wenn wir uns nach jedem Gespräch einen Ausdruck zur Prüfung aushändigen lassen. Rechtlich ist das möglich und machbar.

Praxis: Manche ARGE versucht das zu vermeiden. Grund: Die Daten bzw. Vermerke können aufgrund der eingerichteten Software nicht mehr nachträglich manipuliert bzw. gelöscht oder geändert werden Lediglich eine nachträgliche Bemerkung zu einer Richtigstellung ist möglich.
Lückenhafte Datensätze sind skeptisch zu betrachten, da erst eine vollständige Datenübermittlung die korrekte Einschätzung, ob die ARGE korrekt gearbeitet hat, erlaubt.
Daher habe ich für das Jahr 2007 erst einmal ALLE Vermerke abgefordert.

Fazit: ARGE sendete mir kostenlos,  jedoch lediglich einen Teil. Komplett wären jedoch alle Einträge gewesen, bei denen ich
a) persönlich
b) telefonisch
c) postalisch
bei der ARGE ein Anliegen geäußert bzw. vorgesprochen habe - das kann jeder gut nachprüfen, wenn er zuhause die Unterlagen vollständig aufbewahrt. Dazu ist zu raten.

Was tun bei unvollständigen Daten?
Druck in Form eines weiteren Schreibens machen, die restlichen Vermerke zukommen zu lassen. Dies kann forciert werden durch den kleinen Wink, dass die ARGE gem. der geforderten Auskunft nicht im ausreichendem Maße tätig war. Das kann indirekt auf eine mögliche Untätigkeitsklage hinweisen und die mag keine ARGE so gerne.

Welche Komponenten hat ein Amtsvermerk:
Zitat- Kundennummer - BG-Nr (Nummer der Bedarfsgemeinschaft)
- VERMERK - Name, Vorname

- Typ: hier wird eingetragen, was der Grund/Zweck der Beratung ist (z.B. Beratungsvermerk, Chanceneinschätzung, Profiling),

- Erstellt am: Datum und Uhrzeit (oft ist die ARGE zu nachlässig, die Uhrzeit zu vermerken), das Datum generiert sich automatisch und kann daher nicht manipuliert werden!

- Verantwortlich: Hier ist eine Verlinkung "Nutzer/Fachdaten" angegeben, die den Verfasser des Vermerks - auch bei Nichtnennung/Nichteintrag ermitteln lässt.

- Sichtbarkeit: hier befindet sich ein Auswahlfenster, die über die Verbreitung bzw. die Zugriffsrechte festlegt, z.B. ob das Bewerberangebot (die Daten des Bewerbers) nur für Mitarbeiter oder auch andere sichtbar und einzusehen sind. Bei mir war "Mitarbeiter" eingestellt, was ich in Ordnung finde.

- Bereich: Arbeitsvermittlung, Leistungsabteilung etc.

- Art des Kontakts: persönlich, postalisch, telefonisch etc.

- Betreff: Hier steht die Angelegenheit des Gespräches, z.B. Herr XY erscheint auf Einladung etc.

- Text: Hier wird der Gesprächsverlauf und seine Inhalte kurz niedergeschrieben und am Schluss mit dem Namen des SB versehen.

Ergebnis: Wie ich vermutet hatte, hat mein SB einfach ein "Profiling" eintragen, das nie stattgefunden hat. Werde nun auch meine kompletten anderen Bewerberangebots-Daten (also Kenntnismerkmale über berufliche Qualifikation) abfordern, um zu sehen, was die über mich sonst noch gespeichert haben. Dann strebe ich eine Richtigstellung und Nachkorrektur mit dem Geschäftsführer der ARGE an, damit diese Praxis mal aufhört, dass jeder SB in eigenem Ermessen hier seine Einschätzungen ohne Rücksprache mit mir machen kann.

reduced

Hallo @all ,
hab da mal eine Frage!
Ist das noch die aktuelle Rechtslage um an seine Vermerke zu kommen??
Hab schon vor über einem Monat einen Antrag gestellt und es hat sich nichts getan!?


hanni reloaded

Welchen Antrag hast du gestellt?

Welcher §, welches SGB?

reduced

Zitat von: hanni reloaded am 15:42:05 Sa. 27.April 2013
Welchen Antrag hast du gestellt?

Welcher §, welches SGB?

Hallo,
ich habe einen Antrag gestellt auf einen Termin zwecks Aushädigung der Vermerke.
Mit keinem § und SGB.

hanni reloaded

Fehler.
Haste aber eh schon gemerkt:


Vorschlag meinerseits:


Zitat
Name, Vorname
Adresse, Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich Akteneinsicht gem. § 25 SGB X (Akteneinsicht durch Beteiligte)

Bitte teilen Sie mir schriftlich einen Termin mit, an dem diese stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

reduced

Das wär der erste Schritt.

Dann:

beim Termin bitte einen Beistand mitnehmen (egal wer, Kumpel ist ok),
ne gute Digicam oder Smartphone, um den Kram zu knipsen,
denn:

Kopien müsstest du bezahlen.


Hier der Gesetzestext: § 25 SGB X Akteneinsicht durch Beteiligte

reduced

Jo  ;)

ich hatte noch eine Info vergessen , also das JC hatte geantwortet . Das mir eine gesonderter Termin zur Akteneinsicht zugesendet wird!?

Auf Rat eines Kumpels(er ist auch meine Begleitung beim JC) habe ich einen Antrag gestellt das ich keinen Akteneinsicht sondern die Vermerke haben wollte!?

Mein Kumpel sagte das die dafür pro Stunde bis zu 75 Euro verlangen. Guter Tip mit der Digicam , wobei die im JC doch verboten sind!?

In meinem Fal,l ist jetzt zu den üblichen Meldeterminen der Teamleiter schon direkt dabei , ohne begleitung gehe ich da erstmal besser gar nicht mehr hin.

Werde einen neuen Antrag stellen mit deiner Vorlage. Kann ich dem JC auch eine Frist setzen??

Und noch eine Frage gibt es hier Erfahrung mit Post vom JC die "verschwunden" "abhanden" bzw. nie versendet worden ist!??

Vielen Dank für die Hilfe








schwarzrot

Zitat von: reduced am 16:24:03 Sa. 27.April 2013
ich hatte noch eine Info vergessen , also das JC hatte geantwortet . Das mir eine gesonderter Termin zur Akteneinsicht zugesendet wird!?

Auf Rat eines Kumpels(er ist auch meine Begleitung beim JC) habe ich einen Antrag gestellt das ich keinen Akteneinsicht sondern die Vermerke haben wollte!?
Dein kumpel sollte sich mal etwas informieren. War ne blöde idee.
Die vermerke sind in der akte. Dadurch dass du keine akteneinsicht wolltest, kannste nun das spielchen nochmal anleihern.
Zitat
Mein Kumpel sagte das die dafür pro Stunde bis zu 75 Euro verlangen.
Is auch quatsch. Die dürfen 'angemessene kosten für kopien verlangen, falls du welche haben willst. Max 50cnt pro kopie.
Zitat
Guter Tip mit der Digicam , wobei die im JC doch verboten sind!?
Es ist nicht erlaubt, den SB *heimlich* zu filmen. Wenn der sein ok gibt und du sowieso nur den bildschirm knipst, sollte das ok sein.
Ich würd aber lieber kopien machen lassen.
Zitat
Und noch eine Frage gibt es hier Erfahrung mit Post vom JC die "verschwunden" "abhanden" bzw. nie versendet worden ist!??
Mir ist mal 'verschwundene' post *IM* JC vorgekommen, also schreiben von mir, die sie angeblich nie erhalten haben.
Dachdem ich mit dem beleg vom tresen gewedelt habe, dass ich das sehr wohl mit beleg und stempel abgeben habe und meinte, 'ja wenn hier akten mit sozialdaten 'verschwinden' müssen wir wohl mal die polizei holen', 'fand' die SB 'plötzlich' mein schreiben.   ;D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

reduced



Dein kumpel sollte sich mal etwas informieren. War ne blöde idee.
Die vermerke sind in der akte. Dadurch dass du keine akteneinsicht wolltest, kannste nun das spielchen nochmal anleihern.
Zitat
Ok. Anleihern muss ich es ja sowieso da es nicht Formgerecht war. Und den Termin zur Akteneinsicht habe ich auch nicht bekommen.


Is auch quatsch. Die dürfen 'angemessene kosten für kopien verlangen, falls du welche haben willst. Max 50cnt pro kopie.
Zitat
Gut zu Wissen!!



Mir ist mal 'verschwundene' post *IM* JC vorgekommen, also schreiben von mir, die sie angeblich nie erhalten haben.
Dachdem ich mit dem beleg vom tresen gewedelt haben, dass ich das sehr wohl mit beleg und stempel abgeben habe und meinte, 'ja wenn hier akten mit sozialdaten 'verschwinden' müssen wir wohl mal die polizei holen', 'fand' die SB 'plötzlich' mein schreiben.   ;D

:) in meinem Fall ist Post vom JC bei mir nicht angekommen!?? oder gar nie versendet worden deswegen versuche ich jetzt an meine Vermerke zu kommen.
Der letzte Meldetermin wurde mir mit" Einschreiben per Einwurf zugestellt". Der Brief lag im Treppenhaus!??
Auf Ansprache beim JC auf dieses Problem wurde mir gesagt ich solle doch mal mit meinem Vermieter reden!???? Die Aussage stammt vom Teamleiter!!
Allerdings ist das eher das Problem des Postzustellers und des JC und nicht meines Vermieters.

Sehr gute Info mit dem "verschwinden" von den sozialdaten das werde ich auch mal anbringen!!

Thx


Henrik55

Neben dem § 25 SGB X (nur im Verfahren) gibt es auch noch einen (Informations)Anspruch aus § 83 SGB X.
Das Fotografieren ist zulässig, es gibt  ein Schreiben vom Datenschutzbeauftragten welches genau das feststellt:
http://www.elo-forum.org/antraege/94534-position-bmas-benutzung-digitalkamera-genehmigter-akteneinsicht.html
Es gibt in Verbis auch Bereiche welchen die wieder löschen können. Siehe hier die Aussagen von dem ehemaligen Schergen:
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/107589-sb-notizen-leistungsempfaenger.html
Aber einiges dort ist fest drin und kann nicht gelöscht oder verändert werden

hanni reloaded

Aber uns ist  sicher allen klar: die handschriftlichen Notizen sehen wir nie.

Und klar ist auch: die wären schön blöd, wenn sie sowas nicht hätten.

Es gibt überall, wirklich in jeder Branche Blacklists.

dejavu

Man, da schwirrt mir ja, der Kopp!
Gibt es eigentlich irgendwo eine kompakte Übersicht welche Daten die Argen aus welchem Grund in welcher Form wo speichern?
Und wie ist das ganze strukturiert? Gibts 'ne Art Inhaltsverzeichnis?
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Henrik55

Zitat von: hanni reloaded am 17:12:36 So. 28.April 2013
Aber uns ist  sicher allen klar: die handschriftlichen Notizen sehen wir nie.

Und klar ist auch: die wären schön blöd, wenn sie sowas nicht hätten.

Es gibt überall, wirklich in jeder Branche Blacklists.
Das macht nichts. Sollen die in ihren eigenen verlogenen Akten ersticken. Wichtig ist nur, dass alles was den Weg nach draußen findet nicht unkommentiert bleibt. Gerne werden nämlich Verbis-Aktenauszüge bei Gerichtsverhandlungen als objektive Wahrheit eingebracht. Da sollte man ihnen schon frühzeitig auf die Finger hauen. Wer verfolgungsbetreut wird kennt sicher auch die Suggestivfragen welche einem gestellt werden, damit danach guten Gewissens das in Verbis vermerkt werden kann was die gerne hätten.

schwarzrot

Möchte die frage von dejavu nochmal aufgreifen. Mir kommt es vor, da ist viel kaffeesatzleserei und nur wenig infos in vielen köpfen.

Zitat von: hanni reloaded am 17:12:36 So. 28.April 2013
Aber uns ist  sicher allen klar: die handschriftlichen Notizen sehen wir nie.

Und klar ist auch: die wären schön blöd, wenn sie sowas nicht hätten.

Es gibt überall, wirklich in jeder Branche Blacklists.
Kannst du mir darüber mehr erzählen?
-Wie ist das technisch organisiert?
-Papier, oder el.-form?
-Hältst du das für den sacharbeiter für praktikabel (z.b. wenn es solche 'handschriftlichen Notizen geben sollte, würde ja ein SB bei jedem 'beratungsgespräch' diese gerne sehen, um den 'kunden' neben der normalen akte 'bearbeiten' zu können. Er müsste also -falls nicht elektronisch vermerkt, in einer zweiten papierakte (unterm tisch?) nebenbei blättern)?
Oder falls elektronisch: Wie kommt der SB zu diesen geheimen notizen, könnte ja sonst sein, der betroffene schaut mal im normalen 'beratungsgespräch' auf seinen bildschirm?

Mir ist bekannt, dass bei denunziationen daten verheimlicht werden dürfen (z.b. von nachbarn, solange die 'ermittlungen' laufen).
Diese haben aber den vorteil, dass sie in papierform vorliegen können, wobei der SB diese schriftstücke nicht ständig braucht.
Bei (geheim)'notizen' ist das aber ein anderer fall.

Man hat das recht, ein 'gesprächsprotokoll' vom SB, pro 'beratungsgespräch' zu verlangen, also das, was er in Verbis einträgt, meinst du das mit 'notizen'?


Zitat von: Henrik55 am 17:22:42 So. 28.April 2013
Das macht nichts. Sollen die in ihren eigenen verlogenen Akten ersticken. Wichtig ist nur, dass alles was den Weg nach draußen findet nicht unkommentiert bleibt. Gerne werden nämlich Verbis-Aktenauszüge bei Gerichtsverhandlungen als objektive Wahrheit eingebracht. Da sollte man ihnen schon frühzeitig auf die Finger hauen.
Yup, halt ich auch für sinnvoll.
Danke für die datenschützer-info.
Zitat
Wer verfolgungsbetreut wird
Wer wird denn 'verfolgungsbereut' im 'JC'? Hast du da zahlen, wie viel von den ca 800 'kunden', die ein normaler SB, in einem nicht-dorf-'JC' so 'betreut'?
Kennst du ev. eine handlungsanweisung des 'JC', welche das regelt, oder machen SBs, die sich sonst fast vollkommen nicht trauen, ihren 'handlungsspielraum' auch nur mal ein quentchen for den betroffenen zu nutzen, sich ebenfalls nicht mal trauen den 'dokumentenschutz' abzuschalten und eine selbstformulierte EGV, ohne textbausteine, zu schreiben, das auf eigene kappe, weil sie so viel spass an ihrem job haben?

Zitat
kennt sicher auch die Suggestivfragen welche einem gestellt werden, damit danach guten Gewissens das in Verbis vermerkt werden kann was die gerne hätten.
Für suggestivfragen braucht es keine 'verfolgungsbetreuung', sowas lernen selbst geistig unterkühlte, die callcenterjobs als ganz grosses kino sehen (siehe entsprechende threads hier im forum).

Sorry so ganz will das mir nicht ins hirn, was ihr meint.
Ich wär eher dafür, sich nicht von seinem eigenen kopfkino verrückt machen zu lassen (weil genau das ist die stärkste waffe des 'JC'!).
Wenn es solche dinge gibt, dann machen SBs das entweder aufgrund von handlungsrichtlinien, oder ganz wenige SBs die sich was trauen.

Dass viele betroffene meinen, 'ihr' SB hätte sie 'auf dem kieker', haben wir hier öfter. Je uninformierter betroffene sind, desto mehr 'kieker'hoffnung. Es scheint mir, man hofft, mindestens im negativen falle, würde man als mensch dort eine rolle spielen.
Dem ist aber nicht so, es sei denn man bekommt es hin durch persönliche beleidigungen in richtung SB, nur wer macht das so?

Sogar 'mein' SB (den hab ich schon recht lange und er macht mir gelegentlich klar, was er vom SGBII hält) weiss meinen namen nur, wenn er (vor dem gespräch) in seinen PC schaut.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Henrik55

Die Schergen werden auch nach "Erfolg" bewertet. Und Erfolge sind es Leute in Billigjobs oder Maßnahmen zu drücken. Dafür dichtet man ihnen oft Defizite an, damit es passt. Solche "Erkenntnisse" werden dann schön in Verbis eingepflegt.
Verfolgungsbetreut sind Leute welche dort monatlich vorgeladen werden. Die dort schon zu Zweit empfangen werden um ihnen was reinzuwürgen. Welche per Zustellungsurkunde mit 2 Tagen Vorlauf vorgeladen werden usw.

hanni reloaded

ZitatKannst du mir darüber mehr erzählen?
-Wie ist das technisch organisiert?
-Papier, oder el.-form?

Was weiss ich, ich nehm halt an, da pappt ein Post-it.
Einfach zu entfernen, aber mit den nötigsten "Infos" für den nächsten SB, ders in die Pfoten kriegt.



Rudolf Rocker

Zitat von: hanni reloaded am 11:42:59 Mo. 29.April 2013
ZitatKannst du mir darüber mehr erzählen?
-Wie ist das technisch organisiert?
-Papier, oder el.-form?

Was weiss ich, ich nehm halt an, da pappt ein Post-it.
Einfach zu entfernen, aber mit den nötigsten "Infos" für den nächsten SB, ders in die Pfoten kriegt.




Ich hatte mal einen SB, der hatte immer einen DIN A4 "Ringbuchblock" vor sich liegen und dort mit einem Kugelschreiber Eintragungen gemacht!
In den Akten, die mir durch anwaltliche Anforderungen in die Finger gekommen sind, habe ich immer wieder handschrifliche Randnotizen gefunden.

Wie das mit den internen Hinweisen funktioniert währe mal eine interessante Frage an Frau Hannemann! ;)

inline

Akteneinsicht  so eine Kopie hatte ich mal zufällig, bzw. über ein Schreiben vom Anwalt,

Da steht dann z. B. kurz was im Gespräch abgelaufen ist, z. B. Kunde x wurde Maßnahme xyz vorgeschlagen,  Kunde x wehrte sich wement dagegen.

Die Randnotizen bekommt man  indirekt mit, z. B. wenn der Rechtvertreter des JC im Rechtsstreit keine nachhaltigen sachlichen  Argumente mehr hat und es mit Stimmungsmache versucht, den Richter auf  dessen  Seite  zu ziehen.


schwarzrot

Zitat von: Henrik55 am 11:35:57 Mo. 29.April 2013
Die Schergen werden auch nach "Erfolg" bewertet. Und Erfolge sind es Leute in Billigjobs oder Maßnahmen zu drücken. Dafür dichtet man ihnen oft Defizite an, damit es passt. Solche "Erkenntnisse" werden dann schön in Verbis eingepflegt.
Ah, ok also keine 'verfolgungsbetreuung': Das wird mit nämlich fast allen in ALGII so gemacht. Irgendwie müssen sie ja die dissonanz zwischen grad mal 300.000 gemeldeten offenen stellen (wobei kateileichen und doppelt gerechnete mit dabei sind) und 8mio. AlgII und jobsucher erklären.
Zitat
Verfolgungsbetreut sind Leute welche dort monatlich vorgeladen werden. Die dort schon zu Zweit empfangen werden um ihnen was reinzuwürgen.
Also wieder keine 'verfolgungsbeteuung', sondern der neuste sinnlose aktivismus aus ihrem zauberkasten, genannt 'joboffensive'.
http://www.elo-forum.info/board83-freizeit/board109-videos/3624-neues-video-online-titel-des-videos-berliner-joboffensive-erfolg-oder-mogelpackung/
https://www.chefduzen.de/index.php?topic=26441.20
Das mit zwei mitarbeiter zum 'beratungsgespräch' halten die auch nicht lange durch (CD-leser wissen: immer mit beistand, §13 SGBX ins amt).
ZitatWelche per Zustellungsurkunde mit 2 Tagen Vorlauf vorgeladen werden usw.
Das briefe wenige tage vor 'einladung' in den briefkasten flattern, ist (leider) auch ganz normal, nennt sich ganz normales 'JC'-gebaren.

Zitat von: hanni reloaded am 11:42:59 Mo. 29.April 2013
Was weiss ich, ich nehm halt an, da pappt ein Post-it.
Einfach zu entfernen, aber mit den nötigsten "Infos" für den nächsten SB, ders in die Pfoten kriegt.
Wär mal ne idee, klappt dann aber nur bei der papier-akte und post-its sind teuer (bei den mengen die da zusammenkommen)  ;)

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:34:44 Mo. 29.April 2013
In den Akten, die mir durch anwaltliche Anforderungen in die Finger gekommen sind, habe ich immer wieder handschrifliche Randnotizen gefunden.
Genau darauf wollte ich hinaus, diese 'hinweise' sind ganz normal in den akten und falls sie nicht bei akteneinsicht ne halbe stunde wegradieren einplanen, wunderbar zu sichten. Das deckt sich mit dem, was leute hier so berichten.
Zitat
Wie das mit den internen Hinweisen funktioniert währe mal eine interessante Frage an Frau Hannemann! ;)
Yup, fragst du in ihrem blog, oder soll ich ran? Die könnte auch mal was über die angst vieler betroffener über 'verfolgungsbeteuung' und was davon real ist, schreiben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatYup, fragst du in ihrem blog, oder soll ich ran?

Willst Du?
Ich soll mich schonen, hat mein Arzt gesagt! ;D ;D

dagobert

Zitat von: schwarzrot am 13:09:32 Mo. 29.April 2013
Das mit zwei mitarbeiter zum 'beratungsgespräch' halten die auch nicht lange durch (CD-leser wissen: immer mit beistand, §13 SGBX ins amt).
Das halten die ewig durch. Sitzen sowieso immer zwei SB im selben Büro (zumindest beim hiesigen JC).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Henrik55

@schwarzrot
ich weiß nicht wie Du Verfolgungsbetreuung definierst. Für mich ist es das auf jeden Fall.

schwarzrot

Naja, ich möchte 'job'OFFENSIVE(!) nicht verharmlosen, das ist schon sehr nervig, militaristisch und noch schlimmer: Sinnlos.
Aber *verfolgung* ist noch mal was ganz anderes als 1mal im mon. zu den blödianen im 'JC' müssen und denen ihre suggestivfragen umgekehrt in den arsch zu schieben.
Daneben finde ich es sinnvoll, den konkreten namen zu nehmen, der den 'JC'-quatsch in diesem fall auch wirklich bezeichnet. Schon allein, damit andere wissen, was los ist.

Zitat von: dagobert am 15:38:43 Mo. 29.April 2013
Das halten die ewig durch. Sitzen sowieso immer zwei SB im selben Büro (zumindest beim hiesigen JC).
Echt? Bei uns sitzt immer nur eine(r), gibt ne zwischentür zum nachbarn, wird aber normalerweise zugemacht.
Und seinen 'teamleiter'(abteilungschef) hat bisher keiner meiner SB/die bei denen ich begleitung war, gerne geholt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

hanni reloaded

Dankedankedanke.


Mancherleuts Paranoia treibt schon irre Blüten.

Ich war ja auch durchgeknallt, aber ich hab immer gewusst, daß ist mein Kopfkino.
::)



Nochmal: überall, allüberall, in jeder Branche, in jedem einzelnen Geschäft, in jeder Firma:

es gibt Vermerke zu Kunden.

Ob euch das passt oder nicht, das kann man nicht verhindern.


Und wtf ist jetzt schlimm daran, wenn auf meiner JC-Akte ein Post-it pappt mit "Riesenarschlochfrau"?


Akteneinsicht ist eh was für: wenns zu spät ist.

Wer die Regeln befolgt für die Kommunikation mit dem JC braucht das theoretisch nicht.

Mal drüber nachdenken.

Henrik, nimm die Alufolie vom Kopp und lass ma durchlüften.

Rudolf Rocker

Ich hatte heute auch zwei SB im Gespräch! (Ich glaube, einer war der Fallmanager)
Heute war die Nummer:
"Wir sind böse auf sie, weil sie unsere Sinnlosmaßnahmen Hilfsangebote nicht in Anspruch nehmen,"
dran.
Das war schon ziemlich lustig! Vor allem weil der verm. FM sich ständig selber Wiedersprochen hat.
Fahrtkosten im vorraus erstatten geht nicht. Plötzlich ging es dann doch... usw.

Immerhin bin ich dann mal wieder mit der Zusage rausgegangen, eine Weiterbildung beantragen zu können.

Diesmal mache ich das so, wie schwarzrot gesagt hat: Ich stelle gleich einen schriflichen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung!

Henrik55

Zitat von: hanni reloaded am 17:22:58 Mo. 29.April 2013
Dankedankedanke.


Mancherleuts Paranoia treibt schon irre Blüten.

Ich war ja auch durchgeknallt, aber ich hab immer gewusst, daß ist mein Kopfkino.
::)



Nochmal: überall, allüberall, in jeder Branche, in jedem einzelnen Geschäft, in jeder Firma:

es gibt Vermerke zu Kunden.



Henrik, nimm die Alufolie vom Kopp und lass ma durchlüften.
Mach Du doch den Kopf dicht. Du Kunde Du :P.


ZitatWolf definiert ,,Verfolgungsbetreuung" so:

    Der von Mitarbeitern des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen geprägte Begriff »Verfolgungsbetreuung« thematisiert den Sachverhalt der gezielten und absichtsvollen Ausgrenzung hilfebedürftiger Arbeitsloser aus dem Leistungsbezug: »Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt hat.« (Küster et al. 2003: 2) Ziel dieser Selbstkritik ist jedoch weniger das individuelle Verhalten des Fachpersonals als vielmehr die von der Bundesagentur für Arbeit verfolgte Politik, mittels »massive[m] Druck« ihre Mitarbeiter zu zwingen, »an der Grenze der gesetzlichen und moralischen Legalität, gegen Arbeitslose vorzugehen, allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren« (ebd.: 3). [18]
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung


reduced


Gibt es dazu auch § die es zu beachten gilt?

Eine mündliche Zusage oder besser andeutung auf die Weiterbildung habe ich auch bekommen.Einen Antrag auf die Weiterbildung habe ich auch schon gestellt aber nicht Formgerecht.
Wie von mir verlangt wurde soillte ich die Info über Kosten und Termine einreichen.
Das habe ich getan, und einen Stempel darüber habe ich auch.

Und eine Frage hab ich da noch zum Thema "Datenlöschung" wie wird das Formgerecht beantragt??


Diesmal mache ich das so, wie schwarzrot gesagt hat: Ich stelle gleich einen schriflichen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung!
[/quote]

hanni reloaded

ZitatName...........
Strasse.................
PLZ/Ort................
Kd.-Nr.................
An die
Amt für......
Strasse .................
PLZ/Ort ................ Datum


Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:

• Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig),
• es besteht keine Notwendigkeit, zu bescheinigen, dass ein Girokonto nicht eröffnet werden kann,
• die Angaben über den Vermieter sind nicht notwendig,
• unter III. sind nur die Daten der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erforderlich und nur der Hauptversicherte ist bei der Familienversicherung relevant,
• bei Schwangerschaft dürfen Kopien des Mutterpasses bzw. der ärztlichen Bescheinigung nicht zur Akte genommen werden,
• bei der Erhebung der Einkommensverhältnisse (VI.) sind nur die Daten der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erforderlich,
• Dasselbe gilt bei der Erhebung der Vermögensverhältnisse (VII.),
• Daten von Mitgliedern einer Verwandtengemeinschaft sind nicht zu erheben, wenn die Vermutung der Unterstützung widerlegt ist,
• beim freien Wohnrecht ist der Name der gewährenden Person unerheblich,
• es darf nicht nach dem Besitzer eines PKW gefragt werden, sondern nur nach dem Eigentümer,
• die Daten über Schenkungen sind zu begrenzen.

Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner in den beanstandeten Punkten aufgrund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.


Mit freundlichen Grüßen

Nick N.

Zu diesen Aktenvermerken: Bei Gericht ist das fein, wenn das Jobcenter statt den von Dir als in der vorgelegten Leistungsakte fehlend benannten Schriftstücken stattdessen eigene Vermerke vorlegt, und Du dann hinterher die Kopien Diener Schreiben vorlegst, die die Differenz zeigen. Oder wenn Du den Aktenvermerk mit Deinem eigenen Protokoll kontrastieren kannst...  ;D ;D ;D (Leider muß man darauf hinweisen, daß nicht alle Gerichte den Spaß gleichermaßen zu schätzen wissen, da gibts genauso auch Schergen...)
Erforderlich dafür: Bei Gericht (also während eines Rechtsstreites) in die Akte Einsicht nehmen, die vom Jobcenter vorgelegt wurde (§ 120 SGG http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__120.html), das ist viel unproblematischer als beim Jobcenter, und Du siehst mal, wie die nur das vorlegen, was ihnen in den Kram paßt.
Was aus Deiner Sicht fehlt, benennen, und das Gericht bitten, die Schriftstücke beim JC anzufordern (ärgert das JC mehr, als wenn Du es gleich selbst kopierst).
Wenn das JC statt Deiner Briefe dann die eigenen Aktenvermerke vorlegt, kannst Du immer noch Deine eigenen Sachen vorlegen, von denen Du selkbstverständlich eine Kopie aufgehoben hast, die Du Dir bei Abgabe des Schreibens hast abstempeln lassen.
Gilt sinngemäß auch für Protokolle.

(ALLE Aktenvermerke kriegt man so aber nicht.)
Satyagraha

reduced

Zitat von: hanni reloaded am 12:11:51 Do. 02.Mai 2013
ZitatName...........
Strasse.................
PLZ/Ort................
Kd.-Nr.................
An die
Amt für......
Strasse .................
PLZ/Ort ................ Datum


Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:

• Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig),
• es besteht keine Notwendigkeit, zu bescheinigen, dass ein Girokonto nicht eröffnet werden kann,
• die Angaben über den Vermieter sind nicht notwendig,
• unter III. sind nur die Daten der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erforderlich und nur der Hauptversicherte ist bei der Familienversicherung relevant,
• bei Schwangerschaft dürfen Kopien des Mutterpasses bzw. der ärztlichen Bescheinigung nicht zur Akte genommen werden,
• bei der Erhebung der Einkommensverhältnisse (VI.) sind nur die Daten der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erforderlich,
• Dasselbe gilt bei der Erhebung der Vermögensverhältnisse (VII.),
• Daten von Mitgliedern einer Verwandtengemeinschaft sind nicht zu erheben, wenn die Vermutung der Unterstützung widerlegt ist,
• beim freien Wohnrecht ist der Name der gewährenden Person unerheblich,
• es darf nicht nach dem Besitzer eines PKW gefragt werden, sondern nur nach dem Eigentümer,
• die Daten über Schenkungen sind zu begrenzen.

Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner in den beanstandeten Punkten aufgrund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.


Mit freundlichen Grüßen


Danke Hanni

reduced

Zitat von: Nick N. am 00:41:36 Sa. 04.Mai 2013
Zu diesen Aktenvermerken: Bei Gericht ist das fein, wenn das Jobcenter statt den von Dir als in der vorgelegten Leistungsakte fehlend benannten Schriftstücken stattdessen eigene Vermerke vorlegt, und Du dann hinterher die Kopien Diener Schreiben vorlegst, die die Differenz zeigen. Oder wenn Du den Aktenvermerk mit Deinem eigenen Protokoll kontrastieren kannst...  ;D ;D ;D (Leider muß man darauf hinweisen, daß nicht alle Gerichte den Spaß gleichermaßen zu schätzen wissen, da gibts genauso auch Schergen...)
Erforderlich dafür: Bei Gericht (also während eines Rechtsstreites) in die Akte Einsicht nehmen, die vom Jobcenter vorgelegt wurde (§ 120 SGG http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__120.html), das ist viel unproblematischer als beim Jobcenter, und Du siehst mal, wie die nur das vorlegen, was ihnen in den Kram paßt.
Was aus Deiner Sicht fehlt, benennen, und das Gericht bitten, die Schriftstücke beim JC anzufordern (ärgert das JC mehr, als wenn Du es gleich selbst kopierst).
Wenn das JC statt Deiner Briefe dann die eigenen Aktenvermerke vorlegt, kannst Du immer noch Deine eigenen Sachen vorlegen, von denen Du selkbstverständlich eine Kopie aufgehoben hast, die Du Dir bei Abgabe des Schreibens hast abstempeln lassen.
Gilt sinngemäß auch für Protokolle.

(ALLE Aktenvermerke kriegt man so aber nicht.)


Sehr informative Info, bei mir ist es noch nicht soweit aber der Rechtsstreit wird wohl bald folgen.
Ich warte eigentlich nur noch auf die nächste Sanktion um einen Grund zu haben zum Rechtsanwalt zugehen.
Dann kann er mal meine ganze JC story aufarbeiten.Aus sehr zuverlässigen Quellen weiss ich das meine Fallmanagerin  kotz schon sehr viele Fehler gemacht hat ;D

Thx Nick


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