schwarzfahren - mahnung - gericht

Begonnen von cosa, 03:13:42 Mi. 07.Januar 2009

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cosa

hallo,

vor 3 1/2 jahren wurde ich beim schwarzfahren erwischt, habe die 40 euro wohl nicht bezahlt und bekam nun ein schreiben vom gericht, in dem steht, dass ich über100 euro bezahlen soll. muss ich das zahlen, auch wenn mir die verkehrsbetriebe nie mahnungen geschickt haben?

Ziggy

Aus dem Stegreif würde ich sagen, daß es bei einer Geldbuße/Ordnungswidrigkeit kein Mahnverfahren gibt.

In deinem Ursprungs-Schreiben steht wahrscheinlich ein Passus etwa: "Wenn die Strafe bis xxx nicht beglichen ist, wird ein Strafverfahren eröffnet." Oder so ähnlich. (Hab mit solchen "Bagatellverfahren" keine Erfahrung).

Du soltest dir deinen Gerichtsbeschluss gut durchlesen, nicht daß du deswegen noch im Loch landest.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

MizuNoOto


Geht es um ein erhöhtes Beförderungsentgeld, ein Ordnungsgeld oder um Zahlungen im strafrechtlichem Zusammenhang? Essentiell.

cosa

um erhöhtes beförderungsentgeld... kamen halt noch anwalts- und gerichtskosten dazu. ich hab schon nachgeguckt - verjährt ist es noch nicht. schade. hätten die mal noch 40 tage länger gewartet, wäre ich wohl erlöst gewesen.

Ziggy

Zitat von: cosa am 21:45:10 Mi. 07.Januar 2009
hätten die mal noch 40 tage länger gewartet, wäre ich wohl erlöst gewesen.

Da hat es wohl bei denen im Computer "Pling" gemacht und dann ging das raus.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Onkel Tom

Deine erste Knolle ?

In Raten abstottern, wie z.B. 5 x 20 Eronen..

Besser so, als Gericht > Bußgeld oder Loch.
Lass Dich nicht verhartzen !

cosa

ich habs jetzt auch bezahlt bevor noch mehr gerichtskosten dazu kommen. wieder was gelernt. nochmal vergesse ich das bezahlen bestimmt nicht. man kann noch froh sein, dass mahnungen gängige praxis sind, auch wenn sie gesetzlich wohl nicht vorgeschrieben sind.

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