Lager für Jugendliche. Es wird ernst!

Begonnen von anti-hartz4, 00:15:36 Sa. 05.Januar 2008

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schwarzrot

...darauf hoffen, dass sich in den 75% unzufriedenen der gesellschaft was bewegt und sich die dort mehr trauen.
Würde mich mal interessieren wie viele unzufriedene (in prozent) die 'alte' ddr so gegen ende hatte.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

geschfreak

Die Gerichte... machen bei der Umgestaltung in eine erneute Diktatur fleißig mit! Das ist KEINE Vergangenheit, sondern noch die Gegenwart! Und die großen Verlierer sind WIR! :aggressiv>
MFG

geschfreak

Galenit

ZitatWortlaut des Artikels 20 GG  
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.  
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.  
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.  
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Absatz 4

Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Motte

ZitatOriginal von Galenit
ZitatWortlaut des Artikels 20 GG  
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.  
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.  
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.  
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Absatz 4

Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden.
Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.



Hier ist noch ein Artikel aus dem Grundgesetz, Kein Richter, kein Staatsanwalt und auch kein Rechtsanwalt kann sagen das er das nicht mitbekommen hat. Von einem Vierzeiler zu einem völlig neuen Gesetz.

Art. 23  Original(alle alten Bundesländer werden angegeben)
Dieses Grundgesetz gilt zunächtst im Gebiete der Länder Baden, Bayern Bremen usw.- In anderen Teilen Deutschlans ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Der Beitritt heißt Wiedervereinigung
Normalerweise sollte das Volk jetzt eine Verfassung wählen.


Art. 23 Neu und nicht wiederzuerkennen

Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln.
Im wesen darf das Grundgesetz nicht verändert werden.
Wenn das keine Veränderung ist dann fresse ich einen Besen mit Stil.
vom Individuum in einer Solidargemeinschaft zum
Massenwesen in einer Wirtschaftsgemeinschaft.

geschfreak

Die Neufassung des Art 23 GG ist m.E. nichts anderes als der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, der uns damals geradezu in die KATASTROPHE führte:

Artikel 48
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.


Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#DRITTER_ABSCHNITT
MFG

geschfreak

Motte

Wenn ich mir das veränderte Grundgesetz genau anschaue, so ist mit viel Mühe und Raffinesse gearbeitet worden.

Der Satz beim Amtsantritt, so wahr mir Gott helfe
                   arbeite ich gegen das Volk,
Stimmt und kann bedenkenlos so angenommen werden.

Betrachte ich mir Art. 28 des GG so steht da  - die Verfassungsmäßige Ordnung in den
                      den Ländern muss den Grundsätzen des
                      republikanischen, demokratischen und
                      sozialen Rechtsstaates bla, bla usw.


Äh, republikanisch?
Wo kommt das denn her.
Im Art. 20 GG lese ich mit keinem Wort republikanisch.


Der Republikanisch bedeutet : öffentliche Sache" oder ,,Gemeinwesen"
                                                     Kein Mensch mehr, öffentliche Sache.
                                                     Mir soll damit  das individuelle Recht genommen werden.

Gemeinwesen ist ein Sammelbegriff, der sämtliche gegenwärtigen und historischen Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens in allgemeiner, öffentlicher Gemeinschaft bezeichnet.
Eine Gummiwand befestigt mit einem Gummiband, nichts Einklagbar oder wie sagte der bekannte Politiker aus dem Hause
      ,,ich lebe wie die Made im Speck"
                                                         Nur wer arbeitet darf auch essen, Ausnahmen bestätigen
                                                         die Regel
Ausnahmen bereichern sich                   ohne Regeln

Den Ländern mehr Kompetenzen einräumen?


Art. 74 Satz 8  die Staatsangehörigkeit in den Ländern
   dieser Satz  ist weggefallen


Auch die Gemeindeverbände haben   im Rahmen ihres Gesetzlichen                   Aufgabenbereiches
   nach Maßgabe der Gesetze,    das Recht der Selbstverwaltung

Ja unwichtige Kompetenzen.
Alles Wichtige regelt der Bund, in Art. 72 und 73 Neu  unter schönes neues Grundgesetz wie es zur Manipulation gut passt, nachzulesen.

Wahlen, Volksnahe Vertreter wählen?
Nur haben die nichts mehr zu sagen.
Das Primärrecht, die Entscheidungen, die Möglichkeit zu Klagen, liegt einzig und allein in den Händen weniger EU-Kommissare.

Was für eine Manipulation.
Art. 74 Satz 8 die Staatsangehörigkeit in den Ländern ist weggefallen

geschfreak

Hallo Motte,

Ich habe das aus diesem Grunde mit der Weimarer Verfassung (Art 48) verglichen, welcher letztendlich Hindenburg selbst berechtigte, zu bestimmen! Wohin das führte, wissen wir alle! Aus meiner Sicht sind dazu durchaus Parlellen zu damals zu finden, vor allem in Art 23! Die BRD gibt darin m.E. ihre Hoheit als eigenständiges Land ab und unterwirft sich vollkommen denen in Brüssel!
MFG

geschfreak

Motte

ZitatOriginal von geschfreak
Hallo Motte,

Ich habe das aus diesem Grunde mit der Weimarer Verfassung (Art 48) verglichen, welcher letztendlich Hindenburg selbst berechtigte, zu bestimmen! Wohin das führte, wissen wir alle! Aus meiner Sicht sind dazu durchaus Parlellen zu damals zu finden, vor allem in Art 23! Die BRD gibt darin m.E. ihre Hoheit als eigenständiges Land ab und unterwirft sich vollkommen denen in Brüssel!

Hallo geschfreak,
du hast doch recht
ich wollte nur fortsetzend zeigen mit welchen Mitteln die Verdrehung
geschieht.
Es wird ein Scheinwahlkampf aufgestellt werden und das Grundgesetz spricht schon längst eine andere Sprache.

es fällt auf das das alles ein vor langer Zeit ausgedachter Plan ist, nie wurde in Betracht gezogen die Bevölkerung eine neue Verfassung wählen zu lassen.  Deshalb Art. 28


Die BRD ist der verlängerte Arm, ein Bundesstaat von Amerika
Die westliche Lebensart wird, stellt sie irgend jemand in Frage mit atomaren Sprengkörpern erzwungen. So ein oberster Herrführer

Solche Sätze haben mit den Menschen und dem Individuum nichts, rein gar nichts zu tun.

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