??? "ARGE" unter anderem Namen als "GmbH"

Begonnen von Spätlese, 11:25:33 Di. 08.November 2005

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Spätlese

Hat gestern einer auch den ARD-Report um 21 Uhr geschaut?

Da gings um die fatalen Zustände (8 Stunden Wartezeit, defekte Geldautomaten usw.) u. a.) auf der ALG-Anlaufstelle (bzw. Arge) in Offenburg (oder Offenbach?) die sich

KommServe >>> GmbH <<<

nennt. Das hat ja nun mit Arbeitsamt, ARGE usw. DEM NAMEN NACH gar nichts mehr zu tun.

Mir geht´s speziell um die Rechtsform und die sich daraus ergebenden Aspekte.

Unterliegen DIE nun als >>> GmbH <<< nicht etwa nur den SGB´s sondern rechtlich (Haftung, Regress, Gerichtsstand usw.) etwa auch noch dem BGB bzw. HGB??? (Könnte ja unter Umständen einen wieder mal verlängerten bzw. verkomplizierten und somit verteuerten Rechtsweg bedeuten, wenn DIE als >>> GmbH <<<  nochmal eigene Geschäftsbedingungen haben und erweiteter Gerichtsbarkeit unterliegen.)

Ist einer bei einer solchen >>> "GmbH" <<<  Kunde??? Erfahrungen??? Legen diese aus ARGE in "xyz-GmbH" umbenannten Alg-II-Abfertigungssstellen auch eigene AGB aus (bzw. fügen diese Ihren Bescheiden bei), wie es für GmbH´s (und auch andere Privatfirmenformen) ZWINGEND VORGESCHRIEBEN??? Wer fungiert da als Geschäftsführer - BA, AA oder wer???

Ich vermute üble Machenschaften ... da man sich namentlich und somit auch "firmenmäßig" abgrenzt.

(Allerdings: Haftungsmäßig könnten DIE sich bezüglich Schadenersatz dann sehr schlecht stehen! :-0 )
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

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