Probearbeiten für lau???

Begonnen von Minowa, 11:54:52 Fr. 09.November 2012

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inline

Zitat von: jobnomadeHandys mit Kameras etc verbietet heute fast jeder Arbeitgeber und solche Ausbeuter auf jeden Fall und die "Youtube"- Aktion gegen den Jobcenter- Fallmanager die ziemlich üble Rechtsfolgen für den "Reporter" hatte ist Dir sicher bekannt, das ist auch nichts für Anfänger.

egal wer das ungefragt macht, AG oder AN, es ist in der Tat nichts für Anfänger sondern etwas für den Staatsanwalt.

Wallraff und  Co. bzw. dessen Leute werden sich das dort auch  nur erlauben, sofern sie teure Anwälte im Rücken haben und es dementsprechend populär ist.

jobnomade

Zitat von: inline am 23:01:12 Mo. 12.November 2012
Wallraff und  Co. bzw. dessen Leute werden sich das dort auch  nur erlauben, sofern sie teure Anwälte im Rücken haben und es dementsprechend populär ist.

Wallraff wird sich nix mehr erlauben weil es populär ist, dass er sich einen von uns als "Butler" gehalten hat und einen teuren Anwalt gegen ihn eingesetzt hat um bei der Co. so gut wie möglich aus der Sache rauszukommen.

Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

Rudolf Rocker

Zitat@Rocker
Handys mit Kameras etc verbietet heute fast jeder Arbeitgeber und solche Ausbeuter auf jeden Fall und die "Youtube"- Aktion gegen den Jobcenter- Fallmanager die ziemlich üble Rechtsfolgen für den "Reporter" hatte ist Dir sicher bekannt, das ist auch nichts für Anfänger.

Ja dafür unterschreibe ich aber einen Vertrag in dem ich das akzeptiere!
Macht das ein Probearbeiter auch?

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, das Beweissicherung verboten ist!

Ansonsten mal beim Zoll anrufen! Vielleicht schicken die jemanden vorbei der die Beweissicherung übernimmt!

inline

Zitat von:  Rudolf RockerJa dafür unterschreibe ich aber einen Vertrag in dem ich das akzeptiere!
Macht das ein Probearbeiter auch?

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, das Beweissicherung verboten ist!

sofern du als Polizist oder Staatsanwalt in einem Verfahren ermittelst und dazu berechtigt bist gehört das zur Beweissicherung.

Aber es darf nicht jeder x-beliebige egal ob Besucher oder Praktikant in den Räumlichkeiten eines anderen fotografieren oder filmen. Dann auch noch die Sachen ungefragt veröffentlichen. Hier geht es um das Recht am eigenen Bild auch dafür gibt es Verträge. Wenn nicht beide Seiten  übereinstimmen ist es nicht erlaubt, so einfach ist das.

Du würdest ja auch nicht wollen, dass die Angestellten vom JC in deiner Wohnung kommen oder bei deinem Besuch im JC ungefragt Fotos machen, sie veröffentlichen oder weiterverkaufen etc. oder das der AG die Praktikanten filmt und die Rechte an RTL und Co. oder so verkauft um mit aufgewarmten  Klischees Geld zu machen.

Das ist es ja immer wieder, die Leute ziehen die Grenzen nicht konsequent in allen Richtungen und dann wird es unglaubwürdig. Z. B. wenn man Datenschutz in eigener Sache fordert. Deswegen sollte man schon aufpassen was man so macht, was für Konsequenzen das nach sich ziehen kann.

Besser ist doch hier wohl den AG als Praktikant 1000 Fragen zu stellen, Fragen ist doch nicht verboten.
Man kann kann aber nach Feierabend Karikaturen von der Tageszene zeichenen , es künstlerisch verarbeiten oder  ein Tagebuch fürhren etc. das wird dann ggf. ein Grenzfall und macht es evtl. erst mal ineressant.

jobnomade

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:24:02 Di. 13.November 2012
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, das Beweissicherung verboten ist!

Hausrecht des Ausbeuters und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

Und auch Startups von Lumpenbourgeois haben leider eine "Schonzeit" bei Zoll und BG.
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Minowa

Hallo Leute,

so hatte ja heute mein "probearbeiten", bin dort super pünktlich aufgeschlagen. Das ganze hat etwa 10 min gedauert dann war man der Meinung ich möchte die Firma dort verlassen.
Das Gespräch lief in etwa so, : Ach sie sind die neue Praktikantin?!;" Äh, nein ich würde vom JC geschickt, ich soll hier "Probearbeiten"
Stimme wurde eisig. " Ihre Einstellung paßt mir nicht, es wäre besser sie gehen"
Tja was nun? Beim JC war ich schon hab dort bescheid gesagt.
Ich hab das Gefühl da wird noch was kommen. UNd es wird nichts positives für mich sein.

LG Minowa

Rudolf Rocker

ZitatIch hab das Gefühl da wird noch was kommen. UNd es wird nichts positives für mich sein.

Warte doch erst mal in aller Ruhe ab, ob da was kommt und wenn ja was!
Mach Dich nicht verrückt und lass Dich nicht verückt machen!

Bei meiner Probearbeit hat sich der AG auch beim JC beschwert das ich nur drei Stunden da war!
Auf die Frage warum, kam die Antwort:
"Wenn der AG will das ich acht Stunden bei ihm arbeite, soll er mir einen Arbeitsvertrag vorlegen und mich bezahlen!"

Und bis heute habe ich noch keine Sanktion dafür bekommen.

Du hast völig Richtig geantwortet!
Ich hätte in der Situation auch gesagt: "Praktikant? Ohh, da liegt hier wohl ein Missverständnis vor. Ich hatte mich um eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle beworben!"


Kopf hoch!
Und melde Dich, wenn es Anhörung oder Sanktion geben sollte!


hanni reloaded

Rudi hat recht, abwarten.

Momentan kannst gar nix machen.

Und bevor irgendwas *Böses* kommt, kommt die Anhörung.

Da musste halt dann richtig reagieren, aber wir sind ja auch noch da >:D

schwarzrot

Zitat von: Minowa am 15:03:27 Di. 20.November 2012
Stimme wurde eisig. " Ihre Einstellung paßt mir nicht, es wäre besser sie gehen"
Tja was nun? Beim JC war ich schon hab dort bescheid gesagt.
Ich hab das Gefühl da wird noch was kommen. UNd es wird nichts positives für mich sein.

Das kommt ganz drauf an, was du beim JC erklärt hast (nächstes mal rennst du nicht gleich zum jobcenter, sondern überlegst dir vorher genau, was du erklären willst).

Eigentlich sieht das rechtlich so aus: Ein (illegales) Probearbeiten ist keine arbeitsstelle, daher bist du dazu nicht verpflichtet (hoffe du hast in einer 'freiwilligen' EGV nicht entsprechendes 'selber vorgeschlagen').
Ein praktikum ist gegenüber 'probearbeiten' nicht illegal und der vorteil für dich ist, dass bei einem 'praktikum' das lernen im vordergrund steht.
Auch ein 'praktikum' ist keine 'arbeitsstelle'.

Seit dem 1.4. 2011 ('von-der-Leyen aprilscherz') gibt es aber den gummiweichparagrafen §31 abs,2-3 SGBII:
Zitat2.    sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
   3.    eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html

Auch basteln viele 'JC' inzwischen (illegale) probearbeiten zu 'massnahmen zur eingliederung' um, damit dann mit abs. 3., besser als mit abs.2, zugeschlagen/geld gespart werden kann. Solche 'massnahmen' lassen die sich oft aber zur rechtlichen absicherung in einer EGV 'freiwillig' unterzeichenen, also aufpassen, nichts unterschreiben!

Wenn der AG nichts meldet (petzen ist für den arbeit und nicht alle AGs sind wild auf zusatzarbeit um betroffenen einen reinzuwürgen, du dich bei der erklärung nicht versabbelt hast und auch keine entsprechende EGV 'freiwillig' unterzeichent hast, sind die chancen nicht schlecht, da ohne sanktion raus zu kommen.

Sollte noch eine 'anhörung' kommen, dann verkneif dir, genau zu berichten, was du dem gesagt hast: 'Habe mich dort vorgestellt, der AG wollte mich nicht' reicht.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Wie Minowa ja schon im Anfangsthread erkärt hat, hat er den Antrag für eine Maßnahme ja bereits unterschrieben! (Leider!)

Das ändert aber nicht an der Tatsache das Dich der AG wieder nach Huase geschickt hat!
Da kannst Du ja nicht für!

Das Du gleich zum JC gelaufen bist war taktisch etwas unklug!
Das könnte unter Umständen als mündliche Anhörung ausgelegt werden, was problematisch werden kann.
Warum:
Der SB wird über das Gespräch ein Protkoll anfertigen. Du hast aber keine Kontrolle darüber, was der in das Protokoll reinschreibt.
Im Falle einer rechtlichen Auseinadersetzung wird sich das Sozialgericht die Verwaltungsakte kommen lassen und dort besagtes Protokoll finden.

Dieses Protokoll wird als Tatsachenbeweis in die Verhandlung aufgenommen und Dir im schlimmsten Fall auf die Füsse fallen!

Aber wir sprechen hier vom Worst Case!
Und so lange der nicht eingetreten ist! Locker bleiben!

Zu VdLs Gummiparagrafen:

Das Ding ist und bleibt rechtswiedrig bis zum abkotzen!

Wenn das BGB unbezahlte Arbeit für sittenwiedrig erklärt ist diese Arbeit nicht zumutbar!
Ansonsten wäre der Gleichheitsgrundsatz in Frage zu stellen!


Aber wir wissen ja leider nur zu gut das diese Paragrafen eine Steilvorlage für jede_n SB sind!
Und wir wissen auch das sie jeden Furz sanktionieren, egal wie rechtswiedrig die Sanktion ist!

Sie haben ja nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Das Soll ist erfüllt und was in drei Jahren (+ X) mal ein SG oder LSG entscheidet juckt eh keinen SB!


Wir brauchen eine Revolution!

Minowa

Ich bin einfach nur fertig, bin müde und hab keine Kraft mehr. Ich bin es leid mich als Mensch zweiter Klasse zu fühlen. Ständige Kämpfe auszufechten auch mit den eigen Reihen. Warum machst das nicht, warum jenes nicht. Warum bewirbst dich nicht da. Das Geld ist nicht viel aber besser als nichts usw.
Und die Krönung des ganzen ich bin ja nicht mal wert für "Arbeit" bezahlt zu werden. Mein Selbstwertgefühl ist irgendwo verschwunden. Ich will einfach nicht mehr.

Rudolf Rocker

Kopf hoch und nicht aufgeben!
Nicht so viel auf das Gelaber anderer Menschen geben!
Irgendwann trifft mensch die beim Jobcenter wieder und dann kannst Du sie auslachen! :o

hanni reloaded

Minowa: das ist der Moment, wo du dir klar werden musst, was du willst.

Funktionieren um jeden Preis oder Farbe bekennen und in den Spiegel schauen können, ohne sich zu hassen.

Mein Tipp: räum deinen Bekanntenkreis auf.
Die Leute, die dir nicht gut tun, wech.
Gnadenlos.

Und konzentrier dich auf Leute, denen echt was an dir liegt.

Such dir ne Initiative bei dir vor Ort, Gleichgesinnte, Leute in derselben Situation.
Ihr könnt euch gegenseitig helfen.

Minowa

Hallo,

da bin ich wieder hab am Sonnabend Post vom JC erhalten, ich möchte bitte zur Anhärung erscheinen. Mein Begleiter wird wahrscheinlich nicht können, er versucht ein Ersatz zu finden. Im Bekannten/ Freundeskreis sieht es arg eng aus die meisten sind Arbeiten und wer zu Hause ist möchte sich nicht mit dem JC nicht  "anlegen". Ich hab jetzt auch schon mehrfach den Satz zu hören bekommen, "mach was sie wollen und du hast Ruhe". Richtig die Aussage stimmt ja soweit aber ich als Mensch bleibe völlig auf der Strecke dabei. Das kann und will ich nicht.
So zu dem schreiben an sich. Laut Schreiben des JC war ich unmotiviert und desinteressiert an den absolvierenden Tätikkeiten. Des weiteren hääte ich mich geäußert das ich das nur mache damit ich keine Sanktionen erhalte.
Tja da bin ich platt, da mir ja bewußt war das sie es dem JC meldet werde ich mich ja wohl hüten solche Äußerungen von mir zu geben.
Falls die Frage jetzt kommt, ja ich war mit dieser "netten Dame" allein.
So habt ihr Vorschläge wie ich mich weiter verhalten soll??

LG Minowa

hanni reloaded

Diese "Anhörung" kannst und solltest du schriftlich formulieren, die ist dann zu den Akten zu nehmen.

schwarzrot

Zitat von: Minowa am 10:34:43 Mo. 03.Dezember 2012
und wer zu Hause ist möchte sich nicht mit dem JC nicht  "anlegen". Ich hab jetzt auch schon mehrfach den Satz zu hören bekommen, "mach was sie wollen und du hast Ruhe". Richtig die Aussage stimmt ja soweit aber ich als Mensch bleibe völlig auf der Strecke dabei. Das kann und will ich nicht.

Nee, das stimmt eben überhaupt nicht: Wer immer brav tut was das 'JC' will, hat eher weniger ruhe, weil das 'JC' dann meint, es kann alles mit einem machen.
Du solltest dir wirklich ein paar freunde suchen, die nicht so duckmäuserisch/feige drauf sind.
Hannies idee in einer erwerbslosenini mitzumachen, wäre vermutlich sinnvoll.

Zitat
So habt ihr Vorschläge wie ich mich weiter verhalten soll??

Den sachverhalt entschieden abstreiten.
Akteneinsicht beantragen (müssen sie dir gewähren, auch ohne anwalt!) und dann beweise sichern
Falls du was in den unterlagen findest, dass der betrieb gepetzt hat, anzeige wegen übler nachrede stellen.
Falls eine sanktion erfolgt: Widerspruch wegen formfehlern stellen.
Falls sie das nicht einsehen und die sanktion kommt: Klagen.
Dienstaufsichtbeschwerde stellen, weil dein SB dich mit 'probearbeiten' falsch informiert hatte, die in dem betrieb aber einen praktikanten erwartet haben.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Aud jeden Fall auf eine schrifliche Anhörung bestehen!
Alles andere ist schon gesagt worden.

Minowa

Hallo an alle,

ich möchte mich bei euch bedanken. Ich stand dieser Angelegenheit sehr hilflos gegen über. Aber dank eurer Ratschläge werd ich hoffentlich die Sache gut überstehen.
Zu der Anhörung: werde das ganze schriftlich darlegen, mit Kopie.

Werd euch weiter informieren was drauß geworden ist.

Danke an alle!!!!

LG Minowa

schwarzrot

Zitat von: Minowa am 15:19:03 Mo. 03.Dezember 2012
Zu der Anhörung: werde das ganze schriftlich darlegen, mit Kopie.

Sei aber vorsichtig, was du da erklärst, nicht zu viel, der schwerpunkt sollte darauf liegen, dass du mit bestimmtheit sagst, dass die beschuldigungen nicht gerechtfertigt und falsch dargestellt sind.
Versuche möglichst zu vermeiden, denen details zu liefern in denen du dich u.u. in widersprüche verwickeln kannst: Eigentlich steht bei so einer petzerei eines scheissbetriebes aussage gegen aussage, auch wenn viele einem harzi alles unmögliche ankreiden würden.
Beweise haben die dann, wenn du irgend was falsches erklärst, aus dem man ein 'verschulden' deinerseits rauslesen kann.

Ah und noch was (auch wenn deine SB es anders behaupten wird), sie muss in zweifelsfällen keine sanktionen erlassen. Das fällt voll in deren 'ermessensspielraum'. D.h. eisst sie in so einem fall einer unbewiesenen behauptung eines dritten eine sanktion los, statt dir zu helfen, hab keine angst dich zu wehren!  8)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Minowa

und da bin ich schon...
kann ich das so lassen, wenn nicht was soll ich rausnehmen?

Stellungnahme zur Anhörung gemäß § 24 SGB X

Die Behauptung, des Arbeitgeber ich wäre unmotiviert und auch desinteressiert an den absolvierenden Tätigkeiten, sind unzutreffend. Des Weiteren ist es auch unzutreffend, dass ich mich dahingehend geäußert habe, diese MAG nur anzutreten um Sanktionen zu vermeiden.Diesen Sachverhalt streite ich entschieden ab.

Ich stellte mich am xy.xx in der Firma Blablub noch vor der vereinbarten Zeit vor. Dort mußte ich auf die für mich zuständige Mitarbeiterin warten.
Sie begrüßte mich mit den Worten, " Oh sie müßen die neue Praktikantin sein?!".
Diese Aussage verneinte ich, und erklärte ihr das ich vom Jobcenter komme.
Als ich sie fragte was den hier hergestellt wird, sagte sie mir das sie unter diesen Bedingungen nicht weiter macht. Sie beendete daraufhin unser Gespräch und forderte mich auf die Firma zu verlassen.

Somit bin ich dem Angebotsschreiben vom xy.xx.2012 im vollem Umfang nachgekommen.
Es liegt somit kein Sanktionstatbestand gemäß § 31 i.V.m § 31a und § 31b SGBII vor.

Ich hab von sowas echt keine Ahnung also wenn wer mal drüber schauen würde super.


hanni reloaded

Ich trau mich mal:


Zitat von: Minowa am 16:50:53 Mo. 03.Dezember 2012


Stellungnahme zur Anhörung gemäß § 24 SGB X

Die Behauptung des Arbeitgebers, ich wäre unmotiviert und auch desinteressiert an den absolvierten Tätigkeiten,
sind unzutreffend.
Des Weiteren ist es auch unzutreffend, dass ich mich dahingehend geäußert habe, diese MAG nur anzutreten um Sanktionen zu vermeiden.Diese Äußerung habe ich nie getätigt..

Ich stellte mich am xy.xx in der Firma Blablub noch vor der vereinbarten Zeit vor.
Die für mich zuständige Mitarbeiterin schien über meinen Status uninformiert zu sein, konnte auch meine interessierten Fragen
zum Herstellungsablauf nicht beantworten.
Ich wurde aufgefordert, die Firma zu verlassen.

Somit bin ich dem Angebotsschreiben vom xy.xx.2012 in vollem Umfang nachgekommen.
Es liegt somit kein Sanktionstatbestand gemäß § 31 i.V.m § 31a und § 31b SGBII vor.





schwarzrot

Ja, das von Hanni ist besser.
Ich würd das noch um einiges schärfer machen,  ist aber geschmackssache und das mit dem 'noch vor der vereinbarten Zeit vor' und 'Es liegt somit kein Sanktionstatbestand gemäß § 31 i.V.m § 31a und § 31b SGBII vor.' weglassen (das letzte hast du leider nicht zu entscheiden und das du überpünktlich warst, plaudert zu viel aus dem nähkästchen, gehört da nicht rein.  ;)

Mein vorschlag wäre in so etwa so:

<erstmal was dir vorgeworfen wird:>
ZitatStellungnahme zur Anhörung gemäß § 24 SGB X

Sie behaupten in Ihrem schreiben vom xx.xx.xxxx, dass (hier alles wortwörtlich, was die dich anklagen).
Hierzu haben sie mich aufgefordert, mich Aufgrund von § 24 SGB X zu äussern:
<dann sehr bestimmt, mit ganz klaren sätzen, dass sie dich verleumden (nichts mit eigenen worten zum inhalt, sondern hier wieder ihr drohschreiben zur 'anhörung' zitieren:>

ZitatDie von Ihnen gemachten Behauptungen sind falsch!
Es trifft nicht zu, dass (....) und dass (...)

Unwahr ist auch, dass (...)

Wahr ist, ich habe mich am (...) bei Firma (...) vorgestellt.
Ich war entgegen ihren Behauptungen interessiert und bin Ihrem Angebotsschreiben vom (...) in vollem Umfang nachgekommen.
Vermutlich hat die dort zuständige Mitarbeiterin mich mit jemanden verwechselt.
Einen von Ihnen behaupteten strafbestand nach § 31 i.V.m § 31a und § 31b SGBII, kann ich nicht nachvollziehen.
ZitatIch behalte mir vor, gegebenenfalls die betreffende Firma auf üble Nachrede zu verklagen, falls sie weiterhin über mich unwahre Behauptungen in Umlauf bringt.
Ausserdem stelle ich hiermit Antrag auf Akteneinsicht.

->mein schreiben geht allerdings davon aus, dass du nicht schon damals im 'JC' denen jede menge details geliefert hast und lass alles nochmal gegenlesen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Denn ersten Absatz, also das hier:

ZitatDie Behauptung, des Arbeitgeber ich wäre unmotiviert und auch desinteressiert an den absolvierenden Tätigkeiten, sind unzutreffend. Des Weiteren ist es auch unzutreffend, dass ich mich dahingehend geäußert habe, diese MAG nur anzutreten um Sanktionen zu vermeiden.Diesen Sachverhalt streite ich entschieden ab.


würde ich schreiben.
Der Rest ist schon viel zu viel und klingt nach "sich erklären wollen"!


schwarzrot hat da vollkommen recht!
Nicht zuviel plaudern!

Minowa

Erst mal Danke an alle fürs mitüberlegen.

Hab aus euren Vorschlägen mir was zusammem gebastelt. War heute zu meiner Abhörung hab es schriftlich (2fach) bei meinen SB abgegeben und stempeln lassen. Wollte aber trotzdem das Gespräch mit ihm suchen. Tja ich drück es mal mit meinen Worten aus. Er läßt mir bis mitte Jan. Zeit von der Firma ein Schreiben zu bekommen, dass den Hergang unseres Gespräches (was nicht wirklich stattfand) sich mit meiner schriftlichen Stellungnahme deckt. Weil jetzt kommt es: es wird generell angenommen das der "kunde" also ich lüge und der "potenzielle AG" recht hat. Ich dachte ich fall vom Stuhl. Ich war nicht allein da zu diesem Termin hatte jemanden dabei der sich damit auskennt. Nur werd ich dieses Schreinen von der Frau XY natürlich nie bekommen. Sollte er bis dahin nichts von mir hören entscheidet er sich nach Aktenlage. Tja die "Beweispflicht" liegt bei mir war die klare Ansage des SB. Meine Begleitung war darüber sehr erstaunt. Ich war sprachlos.

Habe über ein guten Bekannten erfahren das mir mein Bauchgefühl was diese Firma betrifft recht hatte. Nichts mit einer Stelle, gab dort ein Großauftrag der vor Weihnachten abgearbeitet werden mußte.

So das wars erst mal von mir.

dagobert

Zitat von: Minowa am 11:54:47 Do. 13.Dezember 2012
Weil jetzt kommt es: es wird generell angenommen das der "kunde" also ich lüge und der "potenzielle AG" recht hat. Ich dachte ich fall vom Stuhl. Ich war nicht allein da zu diesem Termin hatte jemanden dabei der sich damit auskennt. Nur werd ich dieses Schreinen von der Frau XY natürlich nie bekommen. Sollte er bis dahin nichts von mir hören entscheidet er sich nach Aktenlage. Tja die "Beweispflicht" liegt bei mir war die klare Ansage des SB.
Bei Aussage gegen Aussage gilt nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich: Im Zweifel für den Angeklagten. Aber die JCs stehen offensichtlich über dem Gesetz.  kotz
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

hanni reloaded

Aussage gegen Aussage gibt es im Strafrecht.

Hier kommt es auf die Glaubhaftmachung an.
Sprich: wer hat kein Interesse zu lügen?


Minowa

Ich war und bin auch heute nicht begeistert von der Maßnahme, aber ich war da und hätte die Woche durchgezogen. (mit dickem Hals)
Schon allein um das ein oder andere über diese Bude zu erfahren.
Somit bin ich der Meinung ich hab und muß auch nicht lügen. Warum sollte ich auch??
Nur beweisen das unser "Gespräch" so ablief kann ich nicht. Ich war ja mit dieser Frau allein.

Ach und noch was eine Maßnahme ist wie ein Praktikum, ihre Aussage ich wäre die neue Parktikantin war angeblich richtig. Tja wäre toll gewesen wenn man mir dieses auch mitgeteielt hätte. Ich war der Meinung Praktikum und Maßnahme sind zwei paar Schuhe.

inline

Ich stoße mich ja irgendwie an diesem Satz:

ZitatDie Behauptung, des Arbeitgeber ich wäre unmotiviert und auch desinteressiert an den absolvierenden Tätigkeiten, sind unzutreffend.

Der AG mag das ja behauptet haben, somit zutreffend ob seine Behauptung stimmt, ist wieder eine andere Frage.

Eine Behauptung in dieser Art ist immer subjektiv gefärbt.

Ich würde schreiben. Ich bin am ... pünktlich bei der Firma xyz erschienen und man fragte mich ob ich die neue Praktikantin sei.
Da ich mir nicht sicher war ob eine Verwechslung vorlag bzw. zur Klärung der Angelegenheit, habe ich gesagt , dass ich über das Jobcenter zum Probearbeiten vermittelt wurde.

Jetzt hatte ich gleich den Eindruck, dass der AG bzw. Personaler nun voreingenommen war.
Meine interessierten Fragen wurden nicht beantwortet und man machte mir klar, dass man kein Interesse an meiner Mitarbeit habe.

Weitere Aussagen wurden nicht getroffen.

Leider musste ich bei diesem Gespräch erleben,  dass der AG (bzw. Personaler) meinem Beschäftigungsverhältnis unmotiviert gegenüberstand.

. o O soll das JC doch den AG sanktionieren ;)


schwarzrot

Zitat von: Minowa am 11:54:47 Do. 13.Dezember 2012
Weil jetzt kommt es: es wird generell angenommen das der "kunde" also ich lüge und der "potenzielle AG" recht hat. Ich dachte ich fall vom Stuhl.

Prima, optimal gelaufen, nun heisst es dran beleiben und aus dieser aussage einen verwaltungsvorgang machen (für die klage gegen die sanktion, die vermutlich eh kommen wird, weil SB wills).
->schreiben aufsetzen und beschreiben,
1. was der SB dir als forderung auferlegt hat.
2. Fragen, was SB mit dieser aussage, 'es wird generell angenommen das der "kunde" also ich lüge und der "potenzielle AG" recht hat', gemeint hat und ob er dir das näher erklären könne (dabei auf die erklärung und beratungspflicht des 'JC' abheben).
3. frage, ob das die standart-vorgehensweise im gesamten 'JC' ist, oder dein SB damit ein einzelfall darstellt.
4. frage den SB für wie wahrscheinlich er es hält, dass der betrieb überhaupt wegen eines missverständnisses im bewerbungsverfahren eines 'praktikanten' sich äussern wird. Und bemerken, dass es dir so vorkommt als dass dein SB also bei der frage der sanktion dich von der reaktion dritter, dessen verhalten du nicht kontrollieren kannst, abhängig macht. Frage, wie er sich dazu äussert (alles schriftlich bitte!).
5. dass 'massnahme','probearbeiten' für deinen SB gleichbedeutend mit 'praktikum' ist, er dir dies aber nicht im 'beratungsgespräch' erklärt hat, sollte ebenfalls mit deinem schreiben aktenkundig werden.

Wenn der weiter so gut sich um kopf und kragen quatscht, um so besser, das schafft dir bessere chancen für eine klage gegen die sanktion.

Ich würde sogar fast schon soweit gehen, eine dienstaufsichtbeschwerde + einen befangeheitsantrag zu stellen um den SB wechseln zu können: Er hat ja mit der aussage vor zeugen bewiesen, dass er prinzipiell davon ausgeht, dass du lügst und damit sollte eine vertrauensvolle zusammenarbeit bzw eine wirksame hilfe unmöglich werden.

Falls du dem betrieb schreiben willst, möglichst knapp, genau so wie in dem 'anhörung'sbogen. Fordere den betrieb auf sich dazu zu äussern.
(Ich find das sinnlos, weil die werden nicht antworten, aber es kann sein, dass bei einem prozess ein richter fragt, ob du versucht hast ein statement zu bekommen (um deinen guten willen zu beweisen).)

In jedem fall, du solltest sehen, dass du von deinem begleiter ein (unterschriebenes!) gedächnisprotokoll bekommst. Damit diese aussagen des SB verwendbar werden.  ;)

Zitat von: inline am 13:15:08 Do. 13.Dezember 2012. o O soll das JC doch den AG sanktionieren ;)
;) Yup!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zitat2. Fragen, was SB mit dieser aussage, 'es wird generell angenommen das der "kunde" also ich lüge und der "potenzielle AG" recht hat', gemeint hat und ob er dir das näher erklären könne (dabei auf die erklärung und beratungspflicht des 'JC' abheben).

Das ist im Prinzip ja so gestrickt, Kunde bzw. Leistungebezieher ist immer in der Beweispflicht.

Zitat von: schwarzrot Falls du dem betrieb schreiben willst, möglichst knapp, genau so wie in dem 'anhörung'sbogen. Fordere den betrieb auf sich dazu zu äussern.

also wenn die Aussagen des AG wirklich nicht stimmen, dann kann man doch den AG eine Unterlassungserklärung vorlegen, bzw.  man könnte ihn, wenn er nicht locker lässt, Anzeigen wegen


§ 186 Üble Nachrede

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

§ 187 Verleumdung

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

Verfahren wird vermutlich früher oder später eingestellt, aber der AG überlegt sich vielliecht beim nächsten mal ob er mit seinenen Behauptungen bzw. Unterstellungen  nicht in Zukunft etwas vorsichtiger sein wird.

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