Anspruch auf ALG1 läuft kurz vor bewilligung der Umschulung/Reha aus

Begonnen von next, 14:22:04 Do. 03.März 2011

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Hallo,

ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch.
Nach Monatelangem Spießrutenlauf (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst etc.) stehe ich kurz
vor Bewilligung einer Reha Maßnahme(wg. Berufskrankheit), da das psyschologische Gutachten, welches als abschließende
Forderung der SB bestand, sehr positiv ausgefallen ist.

Mein Anspruch auf ALG1 läuft in 2 Tagen aus.
Ich habe penetrant versucht, den Ablauf zu beschleunigen und geschafft, dass die SB das Gutachten gut
3-4 Tage vor Ablauf der ALG1 Frist erhält.

Ich würde sehr gerne weiter von der Arbeitsagentur betreut werden, da ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe
und noch eine hohe Steuerrückzahlung zu erwarten habe.

Habe ich ein recht auf eine zügige Bearbeitung in einem solchen knappen Fall bzw. eine Art Härtefallentscheidung ?
Werde von der "Theke" nicht durchgelassen zu ihr .... leider.

Wie wäre es, wenn ich mir kurzfristig einen Job suche, um wieder Anspruch auf ALG1 zu bekommen und meine
Steuererstattung zu retten?

Hätte ich dann gute Chancen z.b. in einem Jahr wieder direkt kurz vor einer Umschulung zu stehen oder wäre es warscheinlich,
dass meine erfüllten Bedingungen (Ärzte etc.) wieder von vorne beginnen?

Bekomme für März warscheinlich eh kein Geld, da ich noch für ein par Tage im März ALG1 bekomme und meine Partnerin Einkommen hat.
Könnte ich den Antrag für März zurückziehen und erst ihn für April stellen wenn ich meine Steuer wieder habe(was wohl auch knapp wäre bis Ende des Monats die auf dem Konto zu haben)?

Sorry für die ganzen Fragen .... stehe gerade sehr auf dem Schlauch und weiß nicht, welches handeln am geschicktesten wäre...

Über einen Rat würde ich mich sehr freuen

mfg
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Strombolli

Keinen Rat, sorry und ich kann wieder meinen Mund nicht halten, aber: Richte Dich auf den Schlimmsten aller Fälle ein, dann freust Du dich umso mehr wenn es sich doch zum Positiven wendet.

Ich erwarte von diesem Land nur noch Schlechtigkeiten, sodass ich mich über kleine Erfolge besser freuen kann. Ist eine Art Selbstschutz.
So nun können die Spezialisten ran.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Eivisskat

Es kommt halt auf deine Gesundheit an und ob die nicht am allerwichtigsten ist?

Wenn es so kompliziert war, diese Reha zu bekommen, würde ich sie vermutlich nicht wieder verschieben. Wer weiss, ob du die nach einem Jahr nochmal bekommst. Vielleicht ändern sich die Bedingungen oder es wird gesagt, damals war es wohl doch nicht so dringend oder, oder , oder...

(Ich erwarte - genau wie Stromboli - inzwischen leider auch immer das Schlimmste und verlassen mich nicht mehr gern auf gesetzl. Vorgaben.)

Ich meine aber auch, dass es möglich ist, den ALGII-Antrag zurückzuziehen. Vielleicht sogar für mehrere Monate, wenn denn jetzt ein Geldfluss ins Haus steht?

Und mußt du diesen Betrag (so er denn sehr hoch ist...) nicht eh beim H4-Antrag angeben und ggf. erstmal aufbrauchen bevor du "Hilfsbedürftigkeit" anerkannt bekommst?

Und wärst du denn nach der Reha überhaupt wieder sofort arbeitsfähig, um in den Bezug von H4 zu kommen?

Noch mehr Fragen, sorry  ;). Vielleicht weiss noch Jemand einen besseren Rat...

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Hy,

danke für die schnellen Antworten.

Ich bin echt in einer Zwickmühle ...
Einerseits will ich natürlich die Reha/Umschulung, andererseits möchte ich nichts mit der ARGE zu tun haben.

Meine Freundin würde wieder zu ihren Eltern ziehen, da ich sonst nur ca. 200€ kriegen würde, weil Sie ca. 1100€ verdient
und ich ja nicht von ihr verlangen kann, dass Sie für mich arbeiten geht.

Außerdem würde meine 1000€+ Steuerrückzahlung in Luft aufgehen, welche ich dringend für mein Auto bräuchte, was auf dem letzten Loch pfeift.

Ich werd morgen am letzten Tag vor Ende des Anspruchs nochmal versuchen bei der Arbeitsagentur was zu bewegen, was ich mir aber leider kaum vorstellen kann. Jetzt hatte ich monatelang Lauferei und alles gemacht und jetzt scheiterts an ein par Tagen .... ärgerlich ...


Wie könnte es ausschauen, wenn ich mir für ... einen "Notjob" suche und nach 3 Monaten "unverschuldet" arbeitslos werde? So wäre ich zwar wieder bei der ARGE, könnte mir aber mein Auto Tüv- fertig machen, um wenigstens mobil zu sein für meine Maßnahme.

Es zählt doch hier auch das so tolle Zuflussprinzip?? Oder würden die das trotzdem irgentwie wieder anrechnen?
Könnte das Finanzamt auf Antrag warscheinlich bis Ende 2011 hinhalten, was mir bei einer langfristen Maßnahme aber leider auch nichts bringt.

Wäre die Warscheinlichkeit hoch, dass wir dann da wieder anfangen wo wir jetzt aufgehört haben?

Bin echt langsam fertig. Diese Umschulungsgeschichte zieht sich schon jahrelang immer wieder hin und ich war leider noch nie so nah dran wie jetzt :(

Vieleicht gibt es ja einen relativ guten Königsweg und ich hab ihn nicht auf dem Schirm in meiner Verwirrtheit ...
Wäre schön, wenn jemand einen Tip für mich hätte
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

nightliner

Also ich habe auch eine Weiterbildung gehabt, allerdings war das keine Umschulung.
Und so wie ich es verstanden habe, muss man den Kurs noch während seines ALG I Bezugs begonnen haben, damit sich das ALG I verlängert.
Dass die Sache nur genehmigt ist, nutzt meines Wissen nichts.
Ich habe nur mal woanders gelesen, dass ein Bildungsgutschein auch nach Ablauf des ALG I seine Gültigkeite nicht automatisch verliert, wenn man kein ALG II beantragt.
Stand auf meinem Bildungsgutschein auch drauf, dass er seine Gültigkeit verliert, sobald ich ALG II beziehe.
Und von dem Fall von dem ich gelesen habe, da hatte dann jemand eine Weiterbildung besucht, sein ALG I war ausgelaufen, durch Verschiebungen des Kursbeginns, er konnte dann aber trotzdem am Kurs teilnehmen, durfte allerdings kein ALg II beantragen, weil sonst der Bildungsgutschein ungültig geworden wäre.
Das ging in diesem speziellen Fall auch, weil der Betreffende verheiratet gewesen ist, und sowieso kein ALG II erhalten hätte.

Wegen der Geldgeschichte, ich habe mal gelesen als Rat, falls man einen größeren Geldbetrag erwartet, dass man  dann mit der Abgabe seines ALG II Antrags warten soll.
Ist halt ein Rechenexempel, wenn du den Antrag zurück nimmst, bekommst du kein Geld, lohnt dass wegen der 1000 Euro, sondern dann erst im März, wenn du dann einen neuen Antrag stellen solltest.
Müsstest aber bis dahin auch von etwas leben können.

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Nunja .... werde wohl nicht um ALG2 herumkommen ... leider...
Hoffentlich fängt mit dem Jobcenter nicht wieder alles von vorne an in sachen Reha Maßnahme/Umschulung.

Die Dame bei Jobcenter meinte, wenn ich mich bis zum 15.03, wenn ich den Antrag abgebe, vom meiner Freundin
"getrennt" bin, würde ich auch für März Geld bekommen.

Würden dies aufgrund der erheblichen finanziellen Unterschiede auch machen.
Muss ich an der Antragstellung durch Ummeldungsbescheide, geändertem Mietvertrag etc. dies nachweisen?

Finde es schon unangenehm, dass mein Vermieter einen Zettel ausfüllen muss und somit mitbekommt, bald einen
Hartz 4 Empfänger im Haus zu haben...
Ist dieser Zettel Pflicht oder kann man darauf bestehen, entsprechende Daten aus dem Mietvertrag zu entnehmen?

Würde sogar ein par Euros mehr bekommen als mit ALG1, weswegen mich die ganze Bürokratie und Streß doppelt nerven, da
es ja bei gleicher Leistung für alle viel einfacher sein könnte.

Naja so is das hier leider :/
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

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Nunja wie zu erwarten werd ich wohl für meinen Lebensunterhalt zur ARGE gehen müssen.

Die REHA wird jedoch von der Arbeitsagentur finanziert.

Werde jetzt für 6 Wochen zum Berufsförderungswerk Köln geschickt.

Dort werde ich auch 6 Wochen quasi bei Vollpension nächtigen ....

Meint ihr die ARGE wird auf den Trichter kommen mir für diese Zeit meine Leistungen zu Kürzen weil ich ja da
Suppe, Brot und Wasser bekomme? :)

Danke
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Onkel Tom

moin Next..

Ich mache es mal kurz und leider auch schmerzhaft.

Ich habe selbr vor kurzem als ALG-II-Bezieher eine "echte" Umschulung von 24 Monaten beim gleichen Club gemacht, wo Du Deine Reha machen sollst.

1. Zu Deiner Lohnsteuer-Rückerstattung gibt es aus Leipzig oder Dresten ein Urteil, das eine Streurrückerstattung nicht anrechnbar ist, weil Du in diesem Sinne auch nicht "vorsätzlich" Geld angehäuft hast, wie es z.B. Sparer tun.

Dazu müsstst Du mal rumgokklen (Urteil ist ca. 5 Jahre her).. Wie die ARGE bei Dir damit umgeht ??.. Was man nicht weiß, macht auch keinen heiß hüstl..

2. Deine Reha wird mittels Bildungsgutschein über den "Leistungsservice" der BA finanziert ?.. Wenn dies nicht über den Weg wegen Behinderungen bewilligt wurde, darfst Du als Pendler vom leeren Teller futtern oder sollst 6 Euronen für ein Mittagessen blechen.
Diese verschärfte Bedingung hätten bei mir fast die gesammte Erfolgsaussicht der Umschulung gekostet, weil es außer ALG-II und Übernahme der Fahrkosten keinen Cent mehr gab. Den Leistungsdruck, der bei einer Umschulung herrscht, lässt sich nur sehr schwer durch H4-Kost bewältigen, gerade zu den kühleren Jahreszeiten.

Schau mal bitte genauer nach, wie die Kosten in der Bewilligung zusammen gestellt sind.

Dann spielen andere Faktoren auch eine wichtige Rolle, nämlich die dazu geforderte EGV zur Umschulung. In diesen EGV's tauchen Haftungsklauseln auf, die sich in deren Formulierung und zur Praxis ins Daster / totales Druckmittel gegen den Umschüler entpuppen.

Dazu solltest Du unbedingt ein Fachanwalt aufsuchen, der in diesen Klauseln auch einbaut, das ein wichtiger Grund auch besteht, wenn die Maßnahme als unzumutbar bekundet / begründet wird.

Bedenke den Slogan "Wir Maßnahmenträger habn nieeeeemals Schuld.. Es liegt immer nur an dem Mitwirken des Teilnehmers". Genau diese Haltung ist es, die im Streitfall um den Abbruch einer Masnahme dem erwerbslosen in den Schuldenhaufen schubst und das Genick bricht.

Wie ich hörte, das ich die Abschlussprüfung bestanden habe, habe ich nicht darauf gefeiert, sondern auf das erlischen der Gefahr in die Schuldenfalle von ca. 25.000 Euronen zu geraten.

Ich möchte Dir Deine Umschulung und das drumherum nicht vermiesen, aber sei vorsichtig und wachsam..

Viel Glück Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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Hallo,

also was ich jetzt die 6 Wochen in Köln machen soll heißt

Erweiterte Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung für Teilnehmer mit psychischen Vorerkrankungen.

Das Problem war, dass ich bei der Jahrelangen hantiererei mit dem Ärztlichen Dienst beim x.ten mal mit angegeben habe,
das mich das jahrelange Tauziehen psychisch total mitnimmt ... Darauf reiten die jetzt die ganze Zeit drauf rum.
Hätten die nicht auf den psychologischen Dienst bestanden, hätte das auch noch mit der Frist geklappt und ich bekäme noch Alg1  ?(

Der SB von der Reha der Arbeitsagentur meinte, dass ich dort alles sozusagen "frei" hätte. Werde ihn nochmal drauf ansprechen.

Die eigentliche Umschulung soll dann auf dem Ergebnis dieser Eignungserprobung folgen.

Meinst du, falls diese Maßnahme nichts bringt und ich mir darauf einfach irgentein Job suche anstatt mit der Reha für eine Umschulung zu planen,
diese mir daraus einen Strick machen können und evtl. Geld zurückfordern?

Hatte schon überlegt, die Steuererklärung auf Antrag bis ende 2011 nach hinten zu schieben und diese noch abgreifen können, falls ich ende des Jahres aus irgentwelchen Gründen kein H4 mehr beziehen sollte. Sie einfach nicht anzugeben stelle ich mir kritisch vor, da die Ämter bestimmt Abgleiche machen.
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Onkel Tom

Ach soo, die wollen Dich also zunächst erstmal zu einer Vorbereitungsmasnahme zur Umschulung schicken.

Besser bekannt bei den BFW-lern als RVL (Reha-Vorbereitungs-Lehrgang)..

Ich musste zum Glück nicht zur RVL, die letztes Jahr noch auf 3 Monate lief hin.

Dort wird alles an Dir getestet, um Aussage darüber zu treffen, ob Du zur Umschulung geignet bist.

Ich persönlich halte von diesen hochtrabenden selbstfazinierenden Vorprüfverfahren dann nichts, wenn es um Klärung von Gemütszuständen oder Belastbarkeit geht, weil anbei viel in die Glaskugel geglotzt wird und Erkenntnisse daraus der ARGE zwecks Prognose geschickt wird.
Gerade Gmütsgschichten gehen der ARGE nichts an.. Aber das ist nur meine Meinung.

Falls Du inzwischen ein Job bekommst, hat sich alles erledigt, auch gerade laufende Kosten einer Masnahme es sei denn Du hast da EGV-Teschnich was anderes auf dem Papier.

Zur Steuerrückerstattungsgeschichte sollte Mensch das so halten, wie er am besten damit klarkommen kann.
Datenabgleiche finden statt, aber es wird nicht überall gleichermaßen darauf gehandelt oder reagiert.
Aber hast Recht.. Nach hinten schieben verspricht wohl mehr.
Lass Dich nicht verhartzen !

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Also die Maßnahmsvorbereitung fängt wohl erst im Juni an....
Weiß nich obs sinnvoll ist aber 6 Wochen von zu hause weg is schon komig  :)


Was wäre, wenn ich für die 2 Monate eine Beschäftigung in der Geitzone (450€ oder so) bekomme und in der Zeit mir
die Steuer zurückhole?

Hätte ja mit der ARGE nix am Hut und wäre noch dazu Krankenversichert.

Die von der Arbeitsagentur meinten die haben mit meinem Lebensunterhalt nix am Hut die kümmert nur die Maßnahme - würde
also anscheinend keine Auswirkung auf die Maßnhahme haben.

Muss den Antrag für die ARGe am 1.4 abgeben.... Sollte ich in dem Fall einfach nich hingehen oder muss das komplett gelöscht werden, weil die mir in ein par Monaten trotzedem einen reinwürgen könnten wegen der Steuer, weil ja ein Antrag im Raum stand etc...


Wäre das mit dem Minijob auf 2 Monate eine gute Überlegung?

Danke
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Onkel Tom

Naja, die Frage stellt sich, ob Du Bock auf ne Umschulung sprich echter Qualifikation hast.

Wenn ja, würde ich diese letzte Hürde nehmen und überwinden wollen, zumal alles zuvor mehr Mühe macht, wie 6 Wochen Umschulungs-Vorbereitung.

Diese RVL ist eigendlich nicht schlimm, solange Mensch seine Privatangelegenheiten zuhause lässt und sich ganz der Lernbereitschaft und Pünktlichkeit widmet / konzentriert.

Das BFW ist natürlich an Umschüler interessiert und um zu einer Negativ-Prognose zu kommen, muss einiges an Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft etc. schief gelaufen sein.
Ich vermute, das Du für die 6 Wochen Verpflegung bekommst. Das was mir passiert ist, betrifft nur ALG-II-Bezieher, die Pendler sind.

Zu Deiner Steuergeschichte möchte ich mich nicht mehr äußern, weil Dein Argumennt, damit zu warten hundert Mal besser ist, wie alles andere.

Minijobs und andere Nidriglohn-Lösungen halte ich für nicht gelungen. Bist Du den Weg in die Umschulung entkommen und bist dann wieder auf die ARGE angewiesen, wirst Du eher mit einem Ein-Euro-Job oder anderen unsinnigen Masnahmen konfrontiert.

Die Chance auf echter Qualifikation / Schulungen etc. geizen die ARGEN mit, weil sie meist viel teurer sind und sowas einfach auszuschlagen, würde ich mir sehr gut überlegen. Aber da kommen wir wieder zu meinem ersten Satz dieses Beitrages zurück.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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Hallo,

danke für deine ausführliche Antwort.

Bin mal gespannt, ob mir bei 6wöchiger kostenlosen verpflegung und Übernachtung, Leistungen
gekürzt werden.

Bei meinem Antrag zu ALG2 soll ich den Einkommenssteuerbescheid von 2010 mitbringen.
Habe diesen natürlich noch nicht, da ich diesen ja auf Antrag beim Finanzamt nach hinten schieben will.

Können die mich dazu zwingen, die Steuererklärung frühzeitig abzugeben?
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

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